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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 4 Minuten schrieb chapmen:

Ich weiss wo mein aktuelles Exemplar des Entwurfes herkommt, ebenso wie der Vorgänger. Für dein oberschlaues Rumgeseiere bist du recht schlecht informiert, was mich nicht wundert.

 

 

 

 

Seht her, ich habe ganz zuverlässige Geheimquellen.  Die hatten nicht zufällig auch noch eine Ausgabe der Hitlertagebücher beigelegt? Nein?

 

Sag ich ja. Internetgulli.

 

 

Ansonsten beweis das Gegenteil, beweis die Echtheit deines Entwurfs,  denn sonst ist das nur oberwichtiges Rumgeseiere.

Bearbeitet von ASE
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vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Siehst du @chapmen so geht das

Uups, nu ist er doch echt? Weil  irgendjemand hier eine angebliche Bestätigung vorlegt?

Du bist echt ein lustiger Vogel.

Versuchs mit anderen, mit mir nicht.

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vor 45 Minuten schrieb Axel Junghans:

Da wird noch mehr fallen. Nur nicht auseinander dividieren lassen oder Mut verlieren.

- Förder-VDB Mitglied werden

- Abgeordnete anschreiben

- fragdenstaat.de nutzen

- Bevölkerung aufklären

 

1.Bin ich schon länger

2.Erledigt

3.Erledigt

4.Habe mein Umfeld schon vor Jahren von Waffenfeinden gesäubert

 

Darf man gesäubert schreiben? Oder ist befreit besser? 😇

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vor 2 Minuten schrieb chapmen:

Uups, nu ist er doch echt? Weil  irgendjemand hier eine angebliche Bestätigung vorlegt?

 

 

Welcher von beiden die kursieren denn.... Oh!

 

Amtlich bestätigt ist da nämlich noch gar nichts. Aber im Gegensatz zu deinem hochnäsig-penälerhaften  "ich habe meine  gaaaanz wichtigen Quellen, ihr müsst mir schon glauben" haben  andere halt versucht das nachvollziehbar zu Verifizieren, damit er Wirbelsturm auf WO nicht zum Sturm im Wasserglas wird.

 

Und selbst hier gibt es noch die Möglichkeit eines inszenierten Stir-Up, ob mit echtem oder Fake-Entwurf spielt da eine Rolle,  d.h. das der Entwurf sehr wohl von der FDP geleakt wurde, damit sich diesesmal die LWb, Vebände etc etwas länger vorbereiten können. Bei letzten Versuch haben die Verbände ganze 7 Tage zur Stellungnahme erhalten...

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 28 Minuten schrieb VwGO:

Ja, aber das ist nicht das, was WuH behauptet. Erstens betrifft es nur das Schießen auf Schießstätten. Zweitens ist dieses mit den in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Waffen weiterhin erlaubnisfrei. Ein Negativtestat wird nur für andere Waffen (HA und GK) benötigt.

 

... ortsfesten Schießstätten. Kirchweihbude also nicht.

 

... und mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition - auch KK.

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vor 4 Minuten schrieb lrn:

Kirchweihbude also nicht.

Die bleibt aber unangetastet, da darf man eh nur Druckluft/Kaltgas schießen.

 

 Aber stimmt, generell ist alles was auf gelbe WBK geht erlaubt, solange Flinte, KK oder Vorderlader.

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vor 19 Minuten schrieb ASE:

Welcher von beiden die kursieren denn..

 

Schau auf die Zeitschiene.

 

vor 19 Minuten schrieb ASE:

Bei letzten Versuch haben die Verbände ganze 7 Tage zur Stellungnahme erhalten...

Die Verbände haben (hätten) ab jetzt Zeit für Stellungnahmen, sinnvollerweise sollte man jefich die Ressortabstimmung abwarten.

In anderen Bereichen gibts dazu Fristen von 2-3 Tagen.

 

vor 19 Minuten schrieb ASE:

ich habe meine  gaaaanz wichtigen Quellen, ihr müsst mir schon glauben" haben  andere halt versucht das nachvollziehbar zu Verifizieren

 

Niemand muss mir glauben, allerdings wirst auch du zugeben müssen das offensichtlich einige mehr ausser mir ebenfalls recht früh informiert waren.

 

Und wenn du nun die Aussage eines xbeliebigen WOlers mit der Angabe "die FDP hat mir die Richtigkeit bestätigt" als Verifizierung ansiehst frage ich mich was da bei dir schief läuft, bzw. warum du nicht in der Sache deine Monologe startest und stattdessen versucht dich zu prügeln.

 

Sicherlich wirst auch du irgendwann feststellen was fake ist und was nicht.

Musst es ja nicht eingestehen, ich lass dir deine Blase.

Bearbeitet von chapmen
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@ASE Antifa-Torben arbeitet tatsächlich als Referent bei der SPD, BMI --> boah, ey. mir wird schlecht.

 

Was soll ich sagen, dieser Staat ist mittlerweile so fertig... traurig. Der Letzte macht das Licht aus. Failed State.

Bearbeitet von Kanne81
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vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Die Verbände haben (hätten) ab jetzt Zeit für Stellungnahmen, sinnvollerweise sollte man jefich die Ressortabstimmung abwarten.

 

An diesem Punkt gehe ich ja mit, nur eben mit Bedacht. Man muss nur aufpassen, das man Medial nicht in die Schwurblerecke gedrängt wird, in dem man einem unbestätigten Entwurf zu 100% aufsitzt.

 

Für das Entwickeln von Szenarien cum grano salis mag  aber in der Tat recht sein.  Weit schlimmer als eine Wiederauferstehung des alten §37 über welche sich die Bestandsschützen hier aufregen (gehöre selber dazu..) sind allerdings die Änderungen im §27. Danach kann nicht mal mehr lumpige Sportpistole geschossen werden ohne den Nachweis der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. 

 

Da gibt es nur 3 Antworten drauf:

 

a) Gesetzesentwurf kommt in die Tonne

b) wenn nicht a, dann wird das ersatzlos Gestrichen

c) wenn nicht b, dann erhalten alle Schiesstandbetreiber einen NWR-Zugang um das vor Ort und ad hoc  Prüfen zu können

 

 

 

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Finden einige unserer DSB-Vereine alles sehr gut. Erstmal 2 Jahre unter strenger Aufsicht Luftgewehr und dann bei guter Führung 50 m KK mit dem Einzellader.

Da wird kein Widerstand kommen.

Die werden schreiben: Durch den unermüdlichen Einsatz der Funktionäre haben wir erreicht, dass unsere Sportausübung nicht betroffen ist.

 

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hört mal auf euch gegenseitig anzupissen!

da denken die, die hier von amts wegen mitlesen, dass wir uns alle fein selber zerfleischen und fr. faeser eh machen kann, was sie möchte.

 

schreibt ans bmi, schreibt an buschmann, schreibt an abgeordnete - immer höflich und mit sachverstand!

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vor 12 Minuten schrieb ASE:

Danach kann nicht mal mehr lumpige Sportpistole geschossen werden ohne den Nachweis der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. 

 

"(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schie-
ßen auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit:
1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist,
2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
a) sofern es sich um mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzün-
dung (Perkussionswaffen) handelt oder
b) sofern es sich um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12
oder kleiner und maximaler Ladekapazität von zwei Schuss handelt oder
c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzün-
dung bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mün-
dungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt.

Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem
Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass
sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis

"

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vor 3 Minuten schrieb duck:

Finden einige unserer DSB-Vereine alles sehr gut.

 

 

Ein paar finden sich da sicher. Dass es die Mehrheit ist, bezweifle ich.

 

Die § 27-Änderungen (lt. Entwurf) werden erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere das Potenzial, den Schießsport auszutrocknen.

Die Hürden, als interessierter Laie zum Schießen zu kommen, werden ein riesiges Stück höher gesetzt.

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vor 1 Minute schrieb Kanne81:

 

"(2a) Personen, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, ist das Schie-
ßen auf ortsfesten Schießstätten nur gestattet mit:
1. Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist,
2. den in § 14 Absatz 6 genannten erlaubnispflichtigen Schusswaffen,
...................
c) sofern es sich um andere genannte Waffen für Munition mit Randfeuerzün-
dung bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 lr.) handelt, wenn die Mün-
dungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt.

Für das Schießen mit anderen als den in Satz 1 genannten Waffen hat die Person dem
Schießstättenbetreiber oder der verantwortlichen Aufsichtsperson nachzuweisen, dass
sie Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis

"

 

 

Das dröselt nur in verwirrender Weise  §14 Abs 6 auf, bzw schränkt Einzellader und Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf .22lfb ein. Nur diese dürften ohne Negativtestat des Waffenverbots geschossen werden dürfen.

So wie es dasteht ist alles, was GK ist, alle mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition, und alle Selbstladewaffen raus ohne Nachweis.

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb ASE:

So wie es dasteht ist alles, was GK ist, alle mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition, und alle Selbstladewaffen raus ohne Nachweis.

 

Und die Leute, die wirklich gefährlich sind oder Böses im Schilde führe, fahren dann eben einfach nach Polen, Tschechien, usw. und lachen sich kaputt...🤣

 

Sache erledigt !

 

Kostengünstiger ist es dort vermutlich auch noch... 🤔

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Gerade eben schrieb ASE:

 

Inklusive Kurs im Kampfschiessen..

 

Plus die Möglichkeit, dort u.U. noch soziale Kontakte mit Leuten zu knüpfen, die später einmal in schlechteren Zeiten wichtig sein könnten...

 

Der Mensch ist eben ein soziales Wesen...

 

Ist ja schon immer das große Ziel gewesen, dass Europa näher zusammenrückt. Das wird Frau Faeser auch 100% erreichen, wenn ihre geistigen Fäkalien Bestand haben sollten.

Allein die Art des "Zusammenrückens" wird ihr gar nicht gefallen...   

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