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pinklady

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  1. bevor ich was schreibe und mir hier feinde mache, wurde irgendwo erwähnt wie die kontrolle stattfand, außer, dass sie unangekündigt war? Ob er zuhaus war oder gerade kam, wurde er aus demm bett geklingelt, Uhrzeit oder sowas?
  2. das denke ich auch. wir sollten nicht von "fdp kippt um" und "druck machen" und sonstwas reden, sondern den leuten in der fdp schreiben und ihnen den rücken stärken.
  3. bei solchen antworten müsste man eigentlich sofort eine rückantwort schreiben und ihnen ihr nichtwissen bewußt machen. für einen polizisten wird es wohl egal sien, ob er nem halb- oder vollautomaten gegenübersteht. norwegen war kein "kriegswaffenähnlicher" ha und es gibt auch ganz viele länder in denen die waffengesetze liberalisiert werden, das wird nie erwähnt, passt halt nicht in die agenda usw usw auf eine antwort auf sowas wär ich mal gespannt
  4. hört mal auf euch gegenseitig anzupissen! da denken die, die hier von amts wegen mitlesen, dass wir uns alle fein selber zerfleischen und fr. faeser eh machen kann, was sie möchte. schreibt ans bmi, schreibt an buschmann, schreibt an abgeordnete - immer höflich und mit sachverstand!
  5. gleich vorweg: da sich einige im forum ja gerne mal anzicken, ich will mich hier nicht streiten! ich habe ewig nichts mehr gepostet, aber zur zeit würd ich sonst platzen. ich lass mich gern eines besseren belehren, wenn ich was falsches schreibe aber § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; wenn eine waffe aussieht wie eine kriegswaffe, ist sie vom s-sport ausgeschlossen, wenn a), b), oder c) erfüllt sind. gerade weil die waffen kriegswaffenähnlich sind, müssen sie bestimmte kriterien erfüllen um trotzdem sportlich genutzt werden zu dürfen. deshalb auch in meinem ersten post in diesem thread meine meinung zu den jetzigen bka bescheiden (die sportvarianten in 9mm und mit kürzeren läufen mal ausgenommen) viele hersteller haben sich ja quasi nur zur sicherheit auch bescheide für waffen geben lassen, bei denen alles eindeutig ist: typ ar-15 somit kein bullpup, lauf lang genug, keine möglichkeit durch verschlusswechsel vollauto zu schiessen, das passende kaliber über 40 mm. oder denk ich völlig falsch? ist schon spät.
  6. ich hab gestern mal ans bmi geschrieben und unter anderem gefragt, warum sie die "kriegswaffenähnlichen" ha noch verbieten wollen, wenn sie ja die "bestimmten personengruppen" durch die ganzen anderen maßnahmen im neuen gesetz vom legalen erwerb ausgeschlossen haben. mal sehn, ob da überhaupt ne antwort kommt. das mit dem mini 14 weiß ja liese müller nicht, die presse wirds ihr nicht erklären und norwegen ist halt viel näher als die usa.
  7. bei diesen urteilen ging es doch aber anfangs um kürzere hülsenlänge und später haben sich hersteller sich darauf bezogen, um die positiven bescheide für ar varianten im 9mm, kürzere läufe mit sporthandschutz usw. zu bekommen. oder seh ich da was falsch? die ganzen aktuellen ar, die den "kleinen anscheinsparagraphen" erfüllen, dürfen ja aussehen wie kriegswaffen, da sie so aussehen, wären sie nach dem neuen gesetz verboten. oder falsch?
  8. geht mal davon aus, dass alle jetzigen bka bescheide hinfällig wären, die beziehen sich auf das aktuelle waffg, da geht es um lauflänge, hülsenlänge usw.. kriegswaffenähnlich sind sie alle. wenn da ein ganz schlecht gelaunter entscheider sitzt, ist jedes ar-15 kriegswaffenähnlich, egal, ob ne schrankwand drumrum gebaut ist, dann sind eben upper und lower die typischen merkmale.
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