gleich vorweg: da sich einige im forum ja gerne mal anzicken, ich will mich hier nicht streiten!
ich habe ewig nichts mehr gepostet, aber zur zeit würd ich sonst platzen. ich lass mich gern eines besseren belehren, wenn ich was falsches schreibe
aber
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen
Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist,
wenn
a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
wenn eine waffe aussieht wie eine kriegswaffe, ist sie vom s-sport ausgeschlossen, wenn a), b), oder c) erfüllt sind.
gerade weil die waffen kriegswaffenähnlich sind, müssen sie bestimmte kriterien erfüllen um trotzdem sportlich genutzt werden zu dürfen.
deshalb auch in meinem ersten post in diesem thread meine meinung zu den jetzigen bka bescheiden (die sportvarianten in 9mm und mit kürzeren läufen mal ausgenommen)
viele hersteller haben sich ja quasi nur zur sicherheit auch bescheide für waffen geben lassen, bei denen alles eindeutig ist: typ ar-15 somit kein bullpup, lauf lang genug, keine möglichkeit durch verschlusswechsel vollauto zu schiessen, das passende kaliber über 40 mm.
oder denk ich völlig falsch? ist schon spät.