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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Homi:

Ich bin mit der Beantragung der 3.KW sauber abgeblitzt, trotz Fallenjagdlehrgang und Vorlage Gerichtsentscheid in vergleichbarem Fall pro 3.KW.

 

 

Abgeblitzt bei der unteren Waffenbehörde (Stadt/Landkreis)...?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Homi:

Ich bin mit der Beantragung der 3.KW sauber abgeblitzt, trotz Fallenjagdlehrgang und Vorlage Gerichtsentscheid in vergleichbarem Fall pro 3.KW.

Für Leute mit dem Stadtjägerlehrgang scheint es möglich zu sein, da scheint es auch schon positive Meinungen von einem RP oder dem Ministerium zu geben.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

Abgeblitzt bei der unteren Waffenbehörde (Stadt/Landkreis)...?

Genau. Fachlich unfundiertes Gefasel und ich kann ja eine der beiden anderen KW verkaufen.

Geschrieben (bearbeitet)

Aus einer nordbadischen Großstadt hat mir einer erzählt, daß der SB bei den Hegeringen großzügig anbietet, man könne ja eine der KW durch eine CZ ersetzen, dafür gäbe es doch KK Wechselsysteme. Und die haben dort imho nur klassische Niederwildreviere und das stadtnah.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben (bearbeitet)

landkreis-harburg.de, Meldung vom 22.11.2024:

 

https://www.landkreis-harburg.de/portal/meldungen/waffenrechtliche-zuverlaessigkeitsueberpruefung-sind-ab-sofort-wieder-moeglich-901009491-20100.html

 

Zitat:

 

Waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung sind ab sofort wieder möglich

 

Bund und Ländern regeln vom neuen Waffengesetz vorgesehene Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt / Arbeit der Kreiswaffenbehörde wieder uneingeschränkt

 

Die niedersächsischen Waffenbehörden – und damit auch der Landkreis Harburg – können ab sofort wieder waffenrechtliche Anträge bearbeiten, die eine Zuverlässigkeitsprüfung erfordern. Damit sind unter anderem Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind (zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder bei halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen), wieder möglich. Es kann aktuell jedoch länger dauern als gewohnt, bis die Anträge bearbeitet sind, weil nun sämtliche in den vergangenen Wochen ruhenden Anträge Schritt für Schritt abgearbeitet werden müssen. Die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung bittet dafür um Verständnis.

...

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Hunter375:

Der Markt ist gesätigt

Im Moment ist das zu einem großen Teil Folge der geänderten bzw. rigoroser durchgesetzten Überkontingentregelungen und der Begrenzung der gelben WBK.

Insbesondere in BW kenne ich mehrere Sportschützen, die Waffen verkaufen müssen, mit denen sie bisher hauptsächlich Wettkämpfe geschossen haben. Mit den jetzt geforderten regelmäßigen Trainingsnachweisen für jede ÜK Waffe wird es Eng mit den Trainingszeiten.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Andor:

...Begrenzung der gelben WBK

...

Insbesondere in BW kenne ich mehrere Sportschützen, die Waffen verkaufen müssen, mit denen sie bisher hauptsächlich Wettkämpfe geschossen haben. 

 

 

1) Die neue Begrenzung der WBK "Gelb" betrifft nicht den vor Begrenzungsregelung vorhandenen Bestand. Dieser hat, auch soweit darüber hinausgehend (solange in Besitz), Bestandsschutz.  

 

2) Wieso "müssen" die Waffen verkaufen, mit denen sie doch Wettkämpfe schießen und nachweisen?

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Zu 1.: Der Bestand ist geschützt, richtig. Aber wenn min. 10 Waffen auf gelb muss man alle bis auf 9 verkaufen, um wieder eine neue kaufen zu dürfen. Zudem überlegt sich jetzt jeder ganz genau, was er kauft. Die Gebühren für Ein- und Austragen sind auch richtig knackig geworden.

 

Zu 2.: Weil zusätzlich zu der nachgewiesenen Wettkampfteilnahme für jede einzelne ÜK Waffe Nachweise für regelmäßiges Training damit gefordert werden.

Zusätzlich zu separaten Trainingsnachweisen für Lang- und Kurzwaffen im Grundkontingent.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Andor:

Zu 1.: Der Bestand ist geschützt, richtig. Aber wenn min. 10 Waffen auf gelb muss man alle bis auf 9 verkaufen, um wieder eine neue kaufen zu dürfen. Zudem überlegt sich jetzt jeder ganz genau, was er kauft. Die Gebühren für Ein- und Austragen sind auch richtig knackig geworden.

 

Falsch.

Du nimmst einfach die neue 11. auf die  "Grüne". Der Voreintrag ist auf alle Fälle preisgünstiger als die alte 10. mit Verlust zu verkaufen.

Auf Grün gibt es keine Mengenbegrenzung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Andor:

Zu 2.: Weil zusätzlich zu der nachgewiesenen Wettkampfteilnahme für jede einzelne ÜK Waffe Nachweise für regelmäßiges Training damit gefordert werden.

Zusätzlich zu separaten Trainingsnachweisen für Lang- und Kurzwaffen im Grundkontingent.

Ist mir anscheinend bisher entgangen. Woher kommt diese Regelung genau? Wettkämpfe - klar. Weitere besondere Trainingsnachweise - ?

Welches Bundesland?

Bearbeitet von Zerberus
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Zerberus:

Woher kommt diese Regelung genau? Wettkämpfe - klar. Weitere besondere Trainingsnachweise - ?

Da wird wieder einer versuchen seine eigene Interpretation des Waffengesetzes durchzusetzen . Ich hatte nach Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Waffenbehörde mal ein Schreiben von denen bekommen. "Der Kreis vertritt eine andere rechtsauffassung als das Innenministerium ".......Am Ende bekam ich dann doch recht. Sich wehren kann zum Erfolg führen.......................

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Lavendel:

Du nimmst einfach die neue 11. auf die  "Grüne". Der Voreintrag ist auf alle Fälle preisgünstiger als die alte 10. mit Verlust zu verkaufen.

Zählt das dann ggf. zum Grundkontingent auf grün?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Zerberus:

Woher kommt diese Regelung genau? Wettkämpfe - klar. Weitere besondere Trainingsnachweise - ?

Welches Bundesland?

Das ist die spezielle Interpretation in Baden-Württemberg.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Lavendel:

Du nimmst einfach die neue 11. auf die  "Grüne". Der Voreintrag ist auf alle Fälle preisgünstiger als die alte 10. mit Verlust zu verkaufen.

Auf Grün gibt es keine Mengenbegrenzung.

Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber dafür braucht es dann eine Bedürfnis Bescheinigung, oder? Und eine Bedürfnisbescheinigung beinhaltet doch auch die Prüfung ob man bereits eine andere geeignete Waffe hat. Auf Gelb erfolgt so eine Prüfung nicht, da kann ich theoretisch 10 verschiedene (oder sogar baugleiche) KK-Repetierer drauf nehmen, wenn ich dann den 11. haben will werde ich aber wohl kaum die Bescheinigung dafür bekommen

Geschrieben
Am 23.11.2024 um 17:26 schrieb karlyman:

Im Übrigen gibt es auch noch positive Überraschungen...

Ba -Wü.-Innenminister Strobl hat überraschende Weise jetzt verkündet, dass es mit der CDU keine Obergrenze "10" für Jäger geben werde. Eine solche stehe für Misstrauen gegen Jäger und mehr Bürokratie, und das lehne man ab.

Die 10 wird nicht komme , wir fordern die 3 nach der Wahl. 1 Büchse, 2 Flinten, keine Kurzwaffe reicht ja wohl. 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Die 10 wird nicht komme , wir fordern die 3 nach der Wahl. ....

 

 

Fordern könnte man viel. Nein, er sagte, mit der CDU werde keine Obergrenze kommen. 

Schau'n  wir mal, nehmen wir die beim Wort. 

Geschrieben

Es existiert in BW quasi schon eine Obergrenze. Jeder SB kann die Eintragung einer ihm ungenehmen weiteren LW wg. vermeintlichem Sammelns verweigern und hat Rückendeckung aus dem IM.

Der Jäger kann dann ja nachweisen und klagen.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb BlackFly:

Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber dafür braucht es dann eine Bedürfnis Bescheinigung, oder? Und eine Bedürfnisbescheinigung beinhaltet doch auch die Prüfung ob man bereits eine andere geeignete Waffe hat. Auf Gelb erfolgt so eine Prüfung nicht, da kann ich theoretisch 10 verschiedene (oder sogar baugleiche) KK-Repetierer drauf nehmen, wenn ich dann den 11. haben will werde ich aber wohl kaum die Bescheinigung dafür bekommen

 

Ja, Bedürfnis brauchst du natürlich für Grün. Bedürfnis mit allem drum und dran.

Wenn du die 11. für Wettkampf benötigst und die anderen 10 dafür nicht gehen, sollte das kein Problem sein.

Wenn du 10 baugleiche hast - du bist mit "Gelb" Sportschütze, kein Sammler. Pech gehabt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 53 Minuten schrieb Homi:

@Lavendel

In BW wird auch der Repetierer auf grün als Überkontingent gewertet, zieht somit Bramborium nach sich.

 

Es gibt ein deutsches WaffG. D.h. für "Grün" (Sportschütze). Regelbedürfnis 2 KW und 3 halbautomatische Langwaffen. Schluss. Mit einer Ausnahme, die Vorderschaftrepetierflinte.

Ein Repetierer ist keine KW und keine halbautomatische Langwaffe. Auf welches "Kontingent" wollen die den anrechnen?

Für "Gelb" gibt es kein Überkontingent.

 

Ob eine Klage da Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.

 

Bearbeitet von Lavendel
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Lavendel:

Ob eine Klage da Sinn macht, muss jeder für sich entscheiden.

Genau das ist das hüpfende Komma, man muss sich nur anschauen, wer welches Prozesskostenrisiko trägt und wie LWB-freundlich die Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit entschieden haben.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Homi:

Es existiert in BW quasi schon eine Obergrenze. Jeder SB kann die Eintragung einer ihm ungenehmen weiteren LW wg. vermeintlichem Sammelns verweigern und hat Rückendeckung aus dem IM.

 

 

Zumindest wenn man diesen beim Wort nimmt bezüglich Obergrenze für Jäger - nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Andor:

Das ist die spezielle Interpretation in Baden-Württemberg.

Aus den Vollzugshinweisen würde ich nur herauslesen, dass für "Regelmäßigkeit" der sportlichen Betätigung 12/18 bei Überk gelten soll statt wie sonst 4/6 bzw. >10-Jahre-Regelung; aber nicht zusätzlich; zudem auch auf die Waffenart bezogen (KW/LW).

 

Wurde diese Auffassung von den Verbänden schon mal gewürdigt? Wie sehen die das denn?

Bearbeitet von Zerberus

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