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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Blendet doch mal für einen Moment die Frage der "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" aus und schaut Euch die restlichen (hervorgehobenen) Voraussetzungen in den beiden zitierten Paragraphen bzw. Absätzen an.

Geschrieben

Etwas auszublenden hilft nicht weiter, meiner Meinung nach, sondern man muss die Gefahren betrachten, die durch die völlig unnötige Verschärfung auf uns zukommen kann. Dass hier Möglichkeiten seitens der Behörden genutzt werden, die nicht unbedingt rechtmäßig sein müssen, ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Nochmals, keine Verschärfung ohne Evidenz.

 

Der ganze Mist gehört in die Tonne!

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht mir lediglich darum, die beiden "Varianten" lösgelöst von der Defintion Tatsachen + Annahme zu betrachten.

 

Mit der "neuen Regelung" würden die Voraussetzungen abgeschwächt bzw. die Anwendungsfälle erweitert - obwohl die Tatsachenbewertung weitgehend gleich bleibt?

 

Ein Beispiel:

 

Der neue § 45 Absatz 6 [Entwurf] nennt als Kriterium die nicht vorhandene "erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung" (das vielleicht könnte bei Mitgliedern einer bestimmten Partei in Frage gestellt werden?)

und ermöglich die sofortige vorläufige Sicherstellung schon während der Prüfung.

 

der § 46 (4) [aktuell] erfordert ein vollziehbares Verbot nach § 41 Abs. 1 oder 2 oder Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder von einem Nichtberechtigten erworben werden sollen.

 

Wie schon geschrieben habe - vergleicht mal selbst die beiden - sind das überall identische Anwendungsfälle und Voraussetzungen?

Erscheint irgend etwas weiter gefaßt?

Wann kommen die Maßnahmen zum Tragen?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
1 hour ago, Elo said:

Der neue § 45 Absatz 6 [Entwurf] nennt als Kriterium die nicht vorhandene "erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung" (das vielleicht könnte bei Mitgliedern einer bestimmten Partei in Frage gestellt werden?)

und ermöglich die sofortige vorläufige Sicherstellung schon während der Prüfung.

 

Was eigentlich mindestens an die Möglichkeit einer Minimalanhörung vor einem Richter und an die Demonstration, dass die unterstellt mangelnde Zuverlässigkeit oder Eignung ein akutes Problem sei, geknüpft gehört.

 

Da gibt es ja schon eine erhebliche Bandbreite, ob jemand z.B. direkt vor der Bodycam eines Polizisten und damit ziemlich eindeutig seine Frau krankenhausreif geschlagen hat, oder ob jemandem nur die Regelunzuverlässigkeit unterstellt wird weil er vor drei Jahren einmal an den falschen Verein gespendet haben soll, es aber unstrittig ist, dass er nie in irgendeiner Weise durch gewalttätiges oder physisch gefährliches Fehlverhalten aufgefallen ist. Im ersten Fall könnte man schon verstehen, dass für den erstmal Pause ist, wenn z.B. ein Argument, das sei Notwehr gewesen, extrem unglaubhaft wirkt, während im zweiten Fall eigentlich kein Notfall vorliegt, für den man nicht ein volles rechtstaatliches Verfahren abwarten könnte.

Geschrieben

Die "Tatsachenbewertung" wird bloß leider in Zukunft von juristischen Laien vorgenommen. 

 

Wenn also, sagen wir mal, eine email von besorgternachbar3245@gmail.com bei der Behörde eintrifft, die wie folgt lautet: "Der Meier, Amselweg 14, hat Waffen. Der ist ein Choleriker, brüllt hier rum. Ich habe gehört, dass er einem Nachbarn gedroht hat, bloß weil der mal seinen Wagen vor Meiers Grundstück geparkt hat. Die Worte "ich knall Dich ab" sind gefallen. Da sollten Sie mal nachschauen". 

 

Was kann der Behördenmitarbeiter jetzt machen?

 

Es hat eine ganze Reihe von Handlungsoptionen. Waffenaufbewahrungskontrolle, wie in Hamburg. Aber da wird der Mann sich höchstwahrscheinlich zusammenreißen. Meldung bei der Polizei, aber die werden auch nicht viel machen. Ein Richter wird wohl KEINE Hausdurchsuchung anordnen, wegen des "nicht ausreichenden Anfangsverdachts".  Es fehlt eben an den "Tatsachen". 

Aber: Wenn etwas passiert, dann werden ALLE mit dem Finger auf den armen Sachbearbeiter zeigen. Die Meldung ist natürlich in der Akte. Früher war das schon heikel, aber jetzt gehört es zu den AUFGABEN des SB, sofort tätig zu werden. Im Zweifelsfall wird so ein SB natürlich zuerst an seinen eigenen Hintern denken und die Waffen einziehen. Man bittet die Polizei um Amtshilfe und fertig. Ob sich der Verdacht hinterher erhärtet ist dann nicht mehr die Sache des SB.

 

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Geschrieben

 

vor 20 Minuten schrieb JoergS:

Die "Tatsachenbewertung" wird bloß leider in Zukunft von juristischen Laien vorgenommen. 

Mit manchmal auch lustigen Ansichten zum GG. Rein fiktiv, würde nie, gar nie nicht einer von ihnen sagen: "Wir haben gerade wegen Coronapandemie so viel als Ordnungspolizei zu tun. Warum können die Leute nicht einfach alle ein paar Wochen bei sich zu Hause bleiben?"

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Geschrieben

Der grösste Lump im ganzen Land dürfte bei der entsprechend so gewollten Umsetzung Hochkonjunktur bekommen.

 

Vielleicht habe ich ja auch ein romantisierendes Verständnis vom Rechtsstaat, aber genau solche Pläne sind wohl ein Grossteil der Antwort auf die Frage "Wie hat es damals angefangen?".

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Geschrieben (bearbeitet)

Überspitzt ausgedrückt bläst Nancy Faeser zur Hexenjagd auf die Legalwaffenbesitzer. Die Waffenbehörde wird Teil des langen Arms einer Inquisition. 

 

Wie sich ein LWB jetzt verhalten muss (wenn er die Waffen behalten will): 

 

1. Sämtliche Social Media durchgehen und ALLES löschen, was auch nur im Mindesten Kritik an der Regierung sein könnte

2. Auf keinen Fall in eine der "Neuparteien" eintreten und diese weder mit Geld noch mit "Likes" unterstützen

3. Niemandem sagen, dass man Waffen besitzt und keine Waffenfutterale auf dem Weg zum Schießstand sichtbar ins Auto legen

4. Wenn man "Beef" mit einem Nachbar hat - überlegen, ob man den Waffen-SB informiert

5. Gegen JEDES Fake Profil sofort vorgehen und dem Waffen-SB Meldung machen

6. Von nun an sowohl im echten Leben als auch im Netz so vorsichtig agieren wie Igel beim GV

7. Daran denken: Auch WhatsApp und SMS werden ausgewertet, wenn man Pech hat

8. Am besten in allen SM-Profilen zum Ausdruck bringen, dass man "fest an der Seite" der Demokratie steht und nur "Altparteien" wählt

 

Das wird auch keinen 100%igen Schutz bieten. Aber immerhin. 

Bearbeitet von JoergS
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Valdez:

LWB Beschränkungen und einsammeln der Legalwaffen ist das Ziel.

Dann sollen sie es als erste Runde mal mit dem VdB Vorschlag vernünftiger Entschädigungen probieren, aber auf freiwilliger Basis. Ich bin mir sicher daß dann viele, die eh die Nase voll haben, glatt alles versilbern. Abwicklung über den Büchsenmacher der auch gleich auszahlt. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Josef Maier:

Dann sollen sie es als erste Runde mal mit dem VdB Vorschlag vernünftiger Entschädigungen probieren, aber auf freiwilliger Basis. Ich bin mir sicher daß dann viele, die eh die Nase voll haben, glatt alles versilbern.

 

"Mission accomplished" könnte man da zugespitzt sagen.

 

Ich bin da eher für ein vernünftiges Waffen(besitz)recht.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

dass das auf einer sachlichen Ebene besprochen wird.

 

Wer aktuellen Sachverhalte anscheinend ignoriert, dem muss man eben fragen, ob er eine Zeit lang nicht mehr hier gewesen ist. Wenn das für Dich unsachlich ist, denn es folgten darauf konkrete Sachverhalte, dann kann ich Dir leider auch nicht helfen.

 

vor 9 Stunden schrieb Elo:

Erscheint irgend etwas weiter gefaßt?

 

Wieso erscheint, es ist weiter gefasst.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Sämtliche Social Media durchgehen und ALLES löschen,

 

Nein, einfach nicht unter seinem Klarnamen schreiben, bis die KI aufgrund seiner Briefe/ Mails angelernt ist. Also am besten gar nicht mehr schriftlich mit der Behörde kommunizieren, oder alles über eine Chat-KI schreiben lassen.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Auf keinen Fall in eine der "Neuparteien" eintreten

 

Dem ist schon heute so.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Niemandem sagen, dass man Waffen besitzt

 

Sollte man auch heute schon nicht übermäßig verbreiten.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Wenn man "Beef" mit einem Nachbar hat

 

Das könnte zum Problem werden, schlimmer noch, mit der eigenen Partnerin. Nachbarn müssen jedoch nichts über Waffen wissen.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Gegen JEDES Fake Profil sofort vorgehen

 

Das dürfte schwierig werden, weil man ständig alle möglichen sozialen Medien durchsuchen müsste.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Auch WhatsApp und SMS werden ausgewertet

 

SMS sollte man eh nicht schreiben und wenn Whatsapp so sicher ist, wie behauptet wird, kann da nur ein Insider einen verpetzen. Natürlich kann man heute auch schon Handys technisch knacken, im gewissen Rahmen kann man jedoch dagegen Maßnahmen ergreifen.

 

vor einer Stunde schrieb JoergS:

Am besten in allen SM-Profilen zum Ausdruck bringen

 

Wie hieß das noch? Gessler-Hut??

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben (bearbeitet)

Hier wird ab vsl. 12:00 die Anhörung im Innenausschuß übertragen:

 

https://www.bundestag.de/

 

(auf der rechten Seite folgenden Punkt anklicken:
Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat)

 

Ergänzung (12:09):

- läuft gerade -

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Jetzt Achtung: Die Abgeordneten fragen meist die Sachverständigen, die sie selbst eingeladen haben, damit die Antwort in ihrem eigenen Interesse ausfällt. Aus dem Grund fragen die beiden SPDler auch denselben Sachverständigen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe ein gewisses Déjà-vu hinsichtlich der letzten Anhörung.

 

Heute: Der SV Gerlemann (Vorschlag SPD) wünscht sich Abfrage bei Gesundheitsbehörden und Wegge hakt dazu später nach.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Konnte leider in der Arbeit den Stream nicht verfolgen.


Kann jemand ggf. eine kurze Zusammenfassung schreiben? In welche Richtung ging die Diskussion? Denkt Ihr es gibt noch realistische Chancen das der Artikel 5 gestrichen oder zu unseren Gunsten abgeschwächt wird? Danke vielmals und VG.

Geschrieben

Interessant finde ich, wie Herr Heinrich (? Namensschild verdeckt) argumentiert, dass es behördenübergreifende Zuständigkeiten gibt, sodass es dazu kommen kann, dass Personen bis zu dreimal von unterschiedlichen Stellen zur Zuverlässigkeit abgefragt und jedes Mal mit Gebühren belastet werden, weil die Behörden sich darüber nicht austauschen. Er wünsche sich auch in diesem Punkt eine Entrümpelung des WaffG. Als persönlich Betroffener habe ich dazu bereits mal mit meinen Behörden geschrieben - es hat sie nicht weiter interessiert. Man verweist auf seine Gebührenordnung und lehnt sich dann zurück... oder bringt das dumme Argument, dass man ja abgeben könnte, um sich weiteren Gebühren zu entziehen...

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb JoergS:

Die "Tatsachenbewertung" wird bloß leider in Zukunft von juristischen Laien vorgenommen. 

 

Wenn also, sagen wir mal, eine email von besorgternachbar3245@gmail.com bei der Behörde eintrifft, die wie folgt lautet: "Der Meier, Amselweg 14, hat Waffen. Der ist ein Choleriker, brüllt hier rum. Ich habe gehört, dass er einem Nachbarn gedroht hat, bloß weil der mal seinen Wagen vor Meiers Grundstück geparkt hat. Die Worte "ich knall Dich ab" sind gefallen. Da sollten Sie mal nachschauen". 

 

Was kann der Behördenmitarbeiter jetzt machen?

 

Es hat eine ganze Reihe von Handlungsoptionen. Waffenaufbewahrungskontrolle, wie in Hamburg. Aber da wird der Mann sich höchstwahrscheinlich zusammenreißen. Meldung bei der Polizei, aber die werden auch nicht viel machen. Ein Richter wird wohl KEINE Hausdurchsuchung anordnen, wegen des "nicht ausreichenden Anfangsverdachts".  Es fehlt eben an den "Tatsachen". 

Aber: Wenn etwas passiert, dann werden ALLE mit dem Finger auf den armen Sachbearbeiter zeigen. Die Meldung ist natürlich in der Akte. Früher war das schon heikel, aber jetzt gehört es zu den AUFGABEN des SB, sofort tätig zu werden. Im Zweifelsfall wird so ein SB natürlich zuerst an seinen eigenen Hintern denken und die Waffen einziehen. Man bittet die Polizei um Amtshilfe und fertig. Ob sich der Verdacht hinterher erhärtet ist dann nicht mehr die Sache des SB.

 

Selbst schon als best. Jagdaufseher erlebt. Mich hatte jemand bei der Behörde telefonisch denunziert ("Rumballern" im Revier, "Wildes" fahren im Revier und dadurch Gefährdung von Erholungssuchenden). Nach telef. Nachfrage der UJB bei dem Jagdpächter und meiner Rückfrage wiederum bei der Behörde, wurde der Vorgang in den Rundordner geworfen und es gab auch keinen Vermerk in meiner Akte. Alles an den Haaren herbeigezogen, aber du bist in der Mangel und musst alles klären - und für den "Auftraggeber" keine Konsequenzen!!!

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Geschrieben

Was war das den - obwohl noch Wortmeldungen vorlagen und das Zeitfenster des Sitzungsendes noch nicht erreicht war, wurde von Prof. Dr. Castellucci (SPD) die Sitzung für beendet erklärt??? Vielleicht zu viele kritische Fragen und zu viele Ungereimtheiten, die unsere Regierung nicht hören will?

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