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IGNORED

Waffenschein für Bundes/Landtagsabgeordnete


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Geschrieben

Hallo

 

mich hats erwischt!

Ich wurde gebeten, Infos über Waffenscheine für Bundes bzw Landtagsabgeordnete zusammen zu tragen.

Ist ein Klacks. Dachte ich. Aber so einfach scheint das gar nicht zu sein.

Wer gibt mir Informationen? Alles hilft mir.

 

Steven

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Geschrieben (bearbeitet)

Ggf. eine offizielle Anfrage einer Partei ans Innenministerium? Sollen die doch zusehen wo Daten/Infos her kommen.

 

Oder ans welches-Amt-ist-zuständig weil man nicht unters Waffg fällt und Ersatzbescheinigungen hat?

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

Ich setze mal einen Fünfer darauf, dass diese Daten "im Sinne der nationalen Sicherheit" schön unter Verschluss gehalten werden. 

Was man verstehen könnte, auch wenn es nicht unbedingat im Sinne der nationalen Sicherheit ist. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Joseg:

Was man verstehen könnte, auch wenn es nicht unbedingat im Sinne der nationalen Sicherheit ist. 

Richtig. Aber Transparenz ist nicht erwünscht, denn sie würde die ganzen Pharisäer entlarven, die einen Waffenschein für sich haben und Sportschützen dann entwaffnen wollen. 

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Geschrieben

Geil, der Politiker fragt nach Infos die der Politik vorbehalten sind.

Die Grünen machen regelmässig vor wie man an diese Art Infos kommt......

Geschrieben

Personalisierte Auskünfte werden kaum erhältlich sein.

Maximal die Anzahl, vielleicht noch eine Zuordnung zur Fraktion.

Eine Differenzierung zwischen Waffenschein und einer entsprechenden Ersatzbescheinigung wird schwierig.

Möglicherweise geht etwas über eine kleine Anfrage bei den Parlamenten.

 

Wird in jedem Fall ziemlich lange dauern.

Gruss

Frank

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Harry Callahan:

Richtig. Aber Transparenz ist nicht erwünscht, denn sie würde die ganzen Pharisäer entlarven, die einen Waffenschein für sich haben und Sportschützen dann entwaffnen wollen. 

Wenn Sportschüzte aus Aspekten der Sicherheit seinen Namen auf Starter- Ergebnislisten nicht veröffentlicht haben will ist das natürlich etwas ganz anderes.

 

Sollten dann die Zahlen nicht so hoch sein wie Waffenbesitzer vermutet, würden sie sowieso angezweifelt.

Geschrieben

Hallo

 

ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt:

ich suche Infos, nach welchem Gesetz ein Bundestags bzw. Landtagsabgeordneter einen Waffenschein oder eine Ersatzbescheinigung erhält.

Das scheint gar nicht so einfach zu sein. 

Wie viele Abgeordnete eine Waffe führen interessiert mich gar nicht.

 

Steven 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Leser:

Welche Art Informationen suchst Du?

Hallo

 

noch mal zur Verständnis ein Beispiel:

Sagen wir, ich komme nächstes Jahr in den Landtag NRW. Wie, nach welchem Gesetz, beantrage ich einen Waffenschein. 

Da ist sicherlich nicht der "normale" Weg, der jeder Bürger gehen muss, der Zielführende.

 

Steven

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ALBA:

Der Urlaub scheint zu Ende zu sein

es war so schön ruhig hier 🙂

Hallo ALBA

 

ich denke, du hast nichts dagegen, deine Grammatik zu korrigieren! 

Richtig müsste es heißen:

"Der Urlaub scheint zu Ende zu sein.

Es war so schön ruhig hier.

So wäre es richtig geschrieben. 2. Klasse Volksschule.

 

Steven

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt:

ich suche Infos, nach welchem Gesetz ein Bundestags bzw. Landtagsabgeordneter einen Waffenschein oder eine Ersatzbescheinigung erhält.

Das scheint gar nicht so einfach zu sein. 

Wie viele Abgeordnete eine Waffe führen interessiert mich gar nicht.

 

Steven 

Wie wäre es mit der Verwaltung des Landtags als Ansprechpartner?

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb steven:

Sagen wir, ich komme nächstes Jahr in den Landtag NRW. Wie, nach welchem Gesetz, beantrage ich einen Waffenschein. 

Da ist sicherlich nicht der "normale" Weg, der jeder Bürger gehen muss, der Zielführende.

 

Warum? Der Schlüssel ist doch die persönliche Bedrohung. Die wird bei einem MdL oder MdB doch eher mal bejaht. Bei Dir kommt ja noch die persönliche Eignung dazu und die Fähigkeit, eine eventuelle Bedrohung mit der Waffe abzuwenden. 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb steven:

Da ist sicherlich nicht der "normale" Weg, der jeder Bürger gehen muss, der Zielführende.

Und schon ist der Politiker normaler wie der normale......

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb steven:

ich suche Infos, nach welchem Gesetz ein Bundestags bzw. Landtagsabgeordneter einen Waffenschein oder eine Ersatzbescheinigung erhält.

[...]

Wie viele Abgeordnete eine Waffe führen interessiert mich gar nicht.

 

Wenn der pikante Teil dich nicht interessiert, ist die Antwort doch einfach: Nach dem WaffG, dem gleichen Gesetz wie für die anderen auch, nur halt ungleich gehandhabt.

 

Diese Ungleichbehandlung ist dem Prinzip, Scheine nur bei angeblich außergewöhnlicher Gefährdung auszustellen, inhärent. Würde man wirklich ein objektives Maß für die Gefährdung und damit die Notwendigkeit anlegen, dann wären Leute, die einen Schein kriegen könnten, klar: Mitglieder von Motorradrockerclubs, Rapper, drachenbeherrschende YouTuber, auf die nicht ganz unprovoziert regelmäßig gewaltsame Anschläge verübt werden, Leute, die mit anderen Leuten uneins sind, wer der legitime Kalif der Weltkalifats ist, usw. Schwerkriminalität findet zu einem riesigen Anteil im eigenen sozialen Umfeld statt. Die Personen mit der objektiv höchsten Gefährdung sind die Personen mit der höchsten Gefährlichkeit und sozial randständig. Für die war der Schein natürlich nie gedacht. Deswegen ist die besondere Gefährdung immer und überall ein Feigenblatt für ein Privileg verwaltungsnaher Bonzen.

 

In Amerika nehmen sie die Informationsfreiheit etwas ernster als in Deutschland, und da hat mal vor langer Zeit jemand eine Liste der Scheine für New York hergeschafft: Staatsdiener, Prominente, Parteispender, teilweise mit pressebekannt fraglicher Zuverlässigkeit beim Umgang mit irgendetwas, teilweise bekannt fanatische Waffengegner. Ich kann Dir keinen Beweis herschaffen, dass es in Deutschland genauso ist, aber ich futtere meinen Hut wenn es anders ist, denn das gleiche Feigenblatt verhüllt sicher denselben Sachverhalt.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben (bearbeitet)

@stevenIch würde Deinen frisch gewählten Parteigenossen primär den Weg §55 WaffG empfehlen. Ein wenig steht dazu in der WaffVwV: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm dort -> zu §55. An den Ansprechpartnern in ihrer jeweiligen Verwaltung führt wohl kein Weg vorbei, die entscheiden ja auch und stellen die 2 Pappen aus. Oder vielleicht in diesen Fällen auch nicht oder nicht bevor ein Gericht es ihm/ihr erklärt hat? Imo sind im 55 automatisch die öffentlichen Veranstaltungen mit drin.

Parallel dazu geht auch der normale WS, Waffenrechtsbehörde des Wohnsitzes. Mir ist mindestens 1 Fall bekannt: Während der Beurlaubung als Beamter, §55 als PVB war eh vorhanden, einen WS und weitere zusätzliche Waffe. 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb steven:

Hallo Joseg

 

ich stehe auf "Voraufklärung"

 

Steven

Warum ist da die zuständige Behörde ungeeignet?

 

Oder geht es nur darum hier Mitleid zu heischen?

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