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IGNORED

DDR Luftgewehr ohne (F) geerbt


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Geschrieben

Hallo und einen schönen Montag,

ein Kumpel hat das alte DDR Luftgewehr (Suhl?) von seinem Vater mit nach Hause genommen (Reihenhaussiedlung ,-)

Soviel wie ich weiß, darf er es behalten und damit schieß0en, oder? Altbestand (vor 1970)

Muss er das Herstellungsjahr nachweisen?

 

Oder darf er es doch nicht behalten?

 

Danke euch

VG Dan

 

Geschrieben
Zitat

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

....

1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

Anlage 2 WaffG

 

Also konservieren und daran erfreuen 🙂

Geschrieben

Super, Danke euch. In So einem Wohngebiet wird man ja aufmerksam, wenn da jemand schießt.

Dann kann er also (unter den vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen) schießen und das Ding behalten.

Gebraucht kaufen darf man das aber nicht oder? Nur vererben?

 

VG Dank

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Dickdan007:

Gebraucht kaufen darf man das aber nicht oder? Nur vererben?

 

Doch, darf man / er. Ist lt. WaffG ja erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen.

 

vor 15 Minuten schrieb Dickdan007:

Dann kann er also (unter den vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen) schießen und das Ding behalten.

Aufpassen!! Erwerb/Besitz und Schießen sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Erwerb und Besitz sind okay (s. Anlage 2. WaffG), schießen fällt unter §12 WaffG - also max. 7.5 Joule, sonst nur auf zugelassener Schießanlage.

Geschrieben (bearbeitet)

Vorsicht, zum Schießen daheim muss es trotzdem unter 7,5J sein. Im Zweifel lieber mal die E0 nachmessen, wenn man Sorge hat, dass da ungebetener Besuch vor der Tür stehen könnte.

Erwerb und Überlassung von solchen Luftgewehren ist unproblematisch, da muss man kein Erbe sein.

 

Edit: Zu langsam 😁

Bearbeitet von pulvernase
Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb pulvernase:

Vorsicht, zum Schießen daheim muss es trotzdem unter 7,5J sein

 EDIT: sorry schießen hatte ich überlesen und @pulvernase hat völlig recht: Auf deinem Grundstück nix mit >7.5J.

Das Nachfolgende lasse ich trotzdem stehen:

 

Tatsächlich erstreckt sich die 7.5J Grenze für erlaubnisfreien Erwerb und Besitz nicht auf die DDR-Luftgewehre, das ist so wie bei den DDR-Rollern/Möfs die dürfen auch 60 statt 45 laufen:

 

Zitat

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

 

Die 7.5 J Gilt nur für Luftgewehre nach 1.1., also alle außer DDR-Kniften und BRD-LGs vor 1970

 

DDR Luftgewehre vor 2.4.1991 im Handel und DDR-Waffenrechtskonform sowie  BRD-LG vor 1.1.1970  nach 1.2 werden nicht auf  7.5J begrenzt.  

 

Aber: Es dürfte der Originalzustand oder mindestens Originalersatzteile (Federn...) Maßgeblich sein.  Restaurationen die zufällig eine stärkere Feder eingebaut haben sind dann erlaubnispflichtig....  

Welche Altwaffen die 7.5er grenze reißen muss dir jemand mit Luftgewehr-Sammlerwissen beantworten.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb ASE:

Aber: Es dürfte der Originalzustand oder mindestens Originalersatzteile (Federn...) Maßgeblich sein.  Restaurationen die zufällig eine stärkere Feder eingebaut haben sind dann erlaubnispflichtig....  

Nein. Nur das Baujahr zählt.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb WOF:

Nein. Nur das Baujahr zählt.

 

Hast du da evtl ein Urteil zu?

 

Von der Norm her wird ja darauf abgestellt, wann (und implizit) wie sie in den Handel gekommen sind.

Geschrieben

Ja, genau. Spätere Änderungen spielen keine Rolle mehr

(es sei denn ein Totalumbau durch den eine neue Waffe entsteht).

Urteil nicht, solche Verfahren werden regelmäßig eingestellt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WOF:

(es sei denn ein Totalumbau durch den eine neue Waffe entsteht).

Urteil nicht, solche Verfahren werden regelmäßig eingestellt.

 

Aber wenn durch die "Restauration" die 7.5J grenze überschritten wird, dürfte sich das Ergebnis doch zu weit vom einmal in den Handel gebrachten Waffen unterscheiden.

Oder beschreibst du genau solche Fälle?

Geschrieben

Also dies

 

1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

 

dies stellt doch nur auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen ab, die für das "in den Handel bringen" abzielt...

Und zum fraglichen Zeitpunkt waren doch in Deutschland West und Ost alle LG frei im Handel, egal ob sie über oder unter 7,5 J lagen.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ASE:

beschreibst du genau solche Fälle?

Ja. Es kommt nur darauf an daß die Waffe "damals" in Verkehr

gebracht wurde. 

Ist bei der 1%-Steuer auf Oldtimer genauso. Ein Auto das 1950

einen Listenpreis von 8000 DM hatte wird auch heute noch mit

40€ versteuert - egal wie teuer die Restauration war.

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