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IGNORED

Fragen zum Waffenverkauf von Privatperson


hunter-leo

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Hallo,

 

Hallo,

Ich bin Jäger und habe vor eine Selbstladebüchse im Kaliber .308 Win bei AUCTRONIA als Privatperson zu versteigern und habe folgende Fragen:

1. Muss der Käufer mir Jagdschein und/oder WBK in original zusenden bevor ich die Ware versende?

2. Welche Daten muss ich meiner, bzw. dem Käufer seiner, zuständigen Waffenbehörde zusenden?

3. Als ich an ein Jagdgeschäft eine Waffe verkauft habe, füllte ich einen Kaufvertrag für Waffen aus. Ist es möglich solch eine Mustervorlage zu erhalten.

 

viele Grüße

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vor 7 Minuten schrieb hunter-leo:

1. Muss der Käufer mir Jagdschein und/oder WBK in original zusenden bevor ich die Ware versende?

Afaik nicht; nett wären aber die Kontaktdaten seiner Behörde, damit du dort im Zweifel nachfragen kannst. Manche Behörden geben Auskunft. Und du kannst so auch ne Mitteilung zukommen lassen, dass du an ihn überlässt.

vor 7 Minuten schrieb hunter-leo:

2. Welche Daten muss ich meiner, bzw. dem Käufer seiner, zuständigen Waffenbehörde zusenden?

NWR ID‘s, Daten der Waffe, Daten von Euch, Überlassungsdatum.

vor 7 Minuten schrieb hunter-leo:

3. Als ich an ein Jagdgeschäft eine Waffe verkauft habe, füllte ich einen Kaufvertrag für Waffen aus. Ist es möglich solch eine Mustervorlage zu erhalten.

Nimm einen Standard und lass dir drauf unterschreiben, dass der Käufer alle Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und passe Felder für Seriennummer, ID‘s usw. - dann bist du sauber und man kann dir nix nachsagen.

 

So würde ich es machen - da ich damit aber keine Erfahrungen habe - kein Gewehr 😉

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 8 Minuten schrieb Herr_Merlin:

In dem geposteten Kaufvertrag steht:

" Für Jagdscheininhaber genügt für Jagdlangwaffen (ausgenommen: Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann) die Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins. Ansonsten ist ein gültiger Voreintrag in der Waffenbesitzkarte des Käufers erforderlich."

Ist das ein Fehler oder ist das beim Gebrauchtwaffenverkauf anders, denn Jäger brauchen für Selbstlade Langwaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, keinen Voreintrag, sondern nur für Kurzwaffen.

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vor 18 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Afaik nicht; nett wären aber die Kontaktdaten seiner Behörde, damit du dort im Zweifel nachfragen kannst. Manche Behörden geben Auskunft. Und du kannst so auch ne Mitteilung zukommen lassen, dass du an ihn überlässt.

NWR ID‘s, Daten der Waffe, Daten von Euch, Überlassungsdatum.

Nimm einen Standard und lass dir drauf unterschreiben, dass der Käufer alle Voraussetzungen für den Erwerb erfüllt und passe Felder für Seriennummer, ID‘s usw. - dann bist du sauber und man kann dir nix nachsagen.

 

So würde ich es machen - da ich damit aber keine Erfahrungen habe - kein Gewehr 😉

 

 

ID´s sind im Privatbereich nicht nötig

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vor 2 Minuten schrieb hunter-leo:

In dem geposteten Kaufvertrag steht:

Weniger ist mehr! Kaufvertrag darf aus Verkäufer-Sicht ein Zweizeiler sein, in denen nur der Ausschluss von so ziemlich allem steht.

 

Bei deiner Waffenbehörde vorab das Formular zur Austragung der Waffe besorgen. Die da geforderten Daten des Käufers von dem eintragen lassen/abfragen.

Nach Kaufabschluss und Übersendung der digitalen Kauferlaubnis mit der Waffenbehörde des Erwerbers kurz telefonieren. Manche sind kleinlich und verweise auf Datenschutz, bei den meisten gehts ganz einfach.

 

So mach ich es. Für alles andere gibts MasterCard.

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vor 7 Minuten schrieb rwlturtle:

(gekürzt wegen Vollzitatverbot)

 

In Köln wird aber auf dem Formular zur Ummeldung danach gefragt.

Vom Amt hieß es, ohne würde die Bearbeitung länger dauern.

 

Frag mich aber bitte nicht, warum.

 

 

 

 

Naja, wenn OHNe ID`s muss der SB halt mehr arbeiten. Antwort auf warum ist also FAULHEIT

 

Aber da wir TÄGLICH Erfahrungen machen das viele Jäger und Schützen weder von ID`s wissen noch welche haben......ist die Frage ob extra anfordern und dann mit ID`s melden oder gleich ohne melden schneller ist.

Bearbeitet von CZM52
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vor 5 Minuten schrieb rwlturtle:

In Köln wird aber auf dem Formular zur Ummeldung danach gefragt.

Vom Amt hieß es, ohne würde die Bearbeitung länger dauern.

Bei meinem letzten Deal (Mai 21) im Bereich der Kölner Waffenbehörde hatten die den Schritt zu den IDs noch nicht gemacht und ins Formular aufgenommen :-)). Da bekam ich die Auskunft:

 

Zitat

... um Ihre Frage zu beantworten, ja die Formulare sind noch aktuell. Wenn Sie möchten können Sie NWR ID’s dazuschreiben, aber erforderlich ist es nicht ...

 

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Kaufvertrag ist doch vorhanden: nämlich in Form der Auctronia-Auktion.

 

Zur Frage WBK/Jagdschein:

 

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

 

Wie du das prüfst, obliegt dir.

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In dem geposteten Kaufvertrag steht:
..
Ist das ein Fehler oder ist das beim Gebrauchtwaffenverkauf anders, denn Jäger brauchen für Selbstlade Langwaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, keinen Voreintrag, sondern nur für Kurzwaffen.


Fehler.. einfach ignorieren. Gesetz hat sich schon X mal geändert

.

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vor 8 Stunden schrieb CZM52:

Aber da wir TÄGLICH Erfahrungen machen das viele Jäger und Schützen weder von ID`s wissen noch welche haben.

Was ich so gar nicht verstehe ist, dass der Jagdschein selbst keine Erwerbs-ID hat. Daher brauchen (zumindest wurde mir das zweimal gesagt) die Händler von mir als Käufer eine ID einer "beliebigen" WBK. Mit Ausnahme von Jungjägern bei der ersten Langwaffe geht es wohl als Händler (als Verkäufer) nur mit einer WBK-ID. Bei privatem Kauf / Verkauf ist aber keine ID erforderlich.

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vor 9 Stunden schrieb CZM52:

 

 

Aber da wir TÄGLICH Erfahrungen machen das viele Jäger und Schützen weder von ID`s wissen noch welche haben......ist die Frage ob extra anfordern und dann mit ID`s melden oder gleich ohne melden schneller ist.

 Als ich im Oktober, meine Tikka, vom Händler geholt habe, meinte der Mitarbeiter mit dem ich per Mail kommuniziert habe, ich sollte mein Stammdatenblatt bei der Behörde anfordern..

Hat einen Tag gedauert, dann war das Datenblatt, mit den NWR - IDs im Mailfach.

Der Mitarbeiter, der mir die Waffe dann ausgehändigt hat, meinte, das wäre nur nötig gewesen, wenn ich Waffen zu ihm bringe wegen Reparatur o.ä.

 

Long

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

Die offizielle Begründung ist das der Jagdschein kein Waffenrechliches Dokument ist

Die Erklärung habe ich auch bekommen, aber ist halt interessant wenn ein Dokument das dazu berechtigt Waffen zu erwerben nicht als Waffenrechtliches Dokument gesehen wird bzw. man das im NWR nicht berücksichtigt hat. Beim ersten Erwerb von einem Händler auf Jagdschein war ich echt überrascht warum eine ID (einer beliebigen WBK) notwendig ist um eine Waffe auf Jagdschein zu erwerben. Hab dann vorsichtshalber eine komplett volle WBK ausgewählt damit da nichts falsch laufen kann - wobei, evtl. hab ich jetzt im NWR 9 Waffen auf der WBK. 😉

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vor 3 Stunden schrieb CZM52:

nö, die behörde ändert das bei bedarf auf ne neue wbk

Alles andere wäre ja auch "sau blöd" ;-). Ich dachte halt, dass meine P-ID reicht und dann hinter der P-ID irgendwo gespeichert ist "der hat einen gültigen Jagdschein". Aber anscheinend ist das, zumindest gegenüber Händlern nicht so. Aber da ich kein Händler bin tendiert mich das auch nur insoweit, dass der Mehraufwand bei den Händlern ja irgend jemand zahlen muss (bzw. sollte) und wirklich reich wird man bei den Margen auf Waffen ja eh nicht. Aber das ist ein anderes Thema.

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