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IGNORED

Semsales FR: 70 Waffen beschlagnahmt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

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Interessant ist ja, wie die Schweizer Polizei in ihrer Pressemitteilung damit umgeht:

 

So eine Empfehlung zur Aufbewahrung habe ich bei uns im großen Kanton noch nie gelesen:

 


 

Zitat

 

Zu Beginn der Woche ist die Kantonspolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Semsales interveniert. Bei der Vollstreckung einer Hausdurchsuchung wurden zirka siebzig Schiess- und Jagdwaffen entdeckt und beschlagnahmt. Eine Strafuntersuchung ist im Gange.

 

Am Montag, 30. August 2021, ist die Kantonspolizei, im Rahmen einer von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch, am Wohnort eines 64-jährigen, in Semsales wohnhaften Jägers und Sportschützen interveniert. Bei der Vollstreckung des Hausdurchsuchungs- und Sicherstellungsbefehls wurden zirka siebzig Waffen entdeckt und beschlagnahmt, von denen einige gemäss WG verboten sind.

 

[...]

 

Empfehlungen:

Waffen müssen legal gehalten und sicher aufbewahrt werden (siehe Link unten)
Waffen dürfen nur dem rechtmässigen Besitzer zugänglich sein
Waffen können jederzeit spontan beim Büro für Waffen und Sprengstoff gemeldet werden

 

[...]

 

 

https://polizei.news/2021/09/02/semsales-fr-polizei-beschlagnahmt-siebzig-schiess-und-jagdwaffen/

 


Ein Hinweis: Bei dem Zeichen [...] handelt es sich um ein Auslassungszeichen, das entfallene Textstellen kennzeichnet, um nur das zum Verständnis Nötigste zu zitieren.  :)

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb heletz:

 

Am Montag, 30. August 2021, ist die Kantonspolizei, im Rahmen einer von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch

 

Vermutlich die Corona Maske nicht aufgesetzt oder das impfen vergessen :)

Das Arsenal sieht jedenfalls nicht so aus als wäre es ein Schwerverbrecher - eher ein Ordonanzwaffensammler.

Geschrieben

Absoluter Schwachsinnbericht! Hat wahrscheinlich eine Pressesprecherin die TX media affin ist verbockt. Wenn die Ursache der Haussuchung erledigt ist, holt der gute Mann den Krempel ohne den kleinsten Kommentar bei der Polizei wieder ab.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb heletz:

Interessant ist ja,

Hallo Schweizer

 

macht euch auf was gefasst. heletz hat euch entdeckt.

Ihr bekommt jetzt jeden Bericht, und wenn auch nur ein stein vom Fels ins Wasser fällt.

 

Steven

Geschrieben

Das Problem ist im vorliegenden Fall ein anderes.

Die Aufbewahrung ist in der Schweiz kein Problem,

auch der Besitz nicht. Und "verbotene Waffen" kann

man durch eine Erlaubnis -die jeder Schweizer ohne
Probleme erhält- legal besitzen. Die werden nur so

bezeichnet weil die EU das so wollte.

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Geschrieben
Gerade eben schrieb WOF:

Und "verbotene Waffen" kann

man durch eine Erlaubnis -die jeder Schweizer ohne
Probleme erhält- legal besitzen.

 

 

Nun, ja, dennoch hatte er dem Bericht nach Sachen, die er nicht haben darf.

 

Wie immer man die nennt..

Geschrieben

Vielleicht hatte er keine Sonderbewilligung für den SD. So TC mit behelfsmässiger Schulterstütze lassen (voreilig) auf ein Wildererdelikt schliessen, kann aber ebensogut üble Nachrede durch einen missgünstigen Jagdkollegen zur Ursche haben.

Nur wird dieser Falle wie zig andere hierzulande genau gleich verlaufen. Wenn der ganze Kram zurückgegeben wird, ist das keinem Schmierfinken der Journaille auch nur ein Jota wert und niemand erfährt davon.

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mitr:

Vielleicht hatte er keine Sonderbewilligung für den SD

Warum sollte er die nicht haben?

Ein Formular ausfüllen, 150,- Fr. zahlen

und er kann so viele Schalldämpfer kaufen

wie sein Konto hergibt.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Mitr:

Vielleicht hatte er keine Sonderbewilligung für den SD. 

Das habe ich auch gedacht, falls illegal wird es u.a. wohl teuer. Was allenfalls (Spekulation von mir) auch noch sein könnte, wenn der betreffende Jäger bsp. den Ordonnanzrevolver 1929 von privat nach 2008 ohne WES (Waffenerwerbschein) erworben hätte. Auch dann gibt es Ärger.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb WOF:

Der Revolver ist keine "verbotene Waffe".

Natürlich nicht, aber es ist verboten nach 2008 so einen Revolver von privater Seite zu erwerben ohne gültigen WES. Aber wie schon erwähnt, alles nur Spekulation meinerseits. Wenn alles legal abgelaufen ist dahingehend, muss der Jäger auch nichts befürchten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb WOF:

Warum sollte er die nicht haben?

Ein Formular ausfüllen, 150,- Fr. zahlen

und er kann so viele Schalldämpfer kaufen

wie sein Konto hergibt.

 

Du kennst anscheinend den schweizer Föderalismus zu wenig! Jeder schweizer Kanton hat sein Büro Waffen, die einige sind liberaler als die anderen. Ich wohne im Wallis, einem Kanton mit straker Jagdtradition. Versuch hier die SB für einen Schalldämpfer zu kriegen! Da stehen bei den Verantwortlichen alle gefühlten Alöarmzeichen auf rot. Eine Mascjhinenpistole dagegen ist kein Problem - ein Gesuch - eine Abklärung der persönlichen Umstände und Interessen und gut ist, jedoch nicht im Kanton Zug! Ein Formuölar wie Du schreibst gilt für einen SD und nicht für das einschlägige Inventar des Ladens.

Geschrieben

Ich habe eine solche Sonderbewilligung und die

gilt für beliebig viele Schalldämpfer.

Den Kantönligeist kenne ich natürlich auch. Die

Fürsprache deines Kommandanten wirkt Wunder!

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb heletz:

 

Weil Dir der Inhalt nicht gefällt?

 

Oder warum?

Weil sowohl Mitr wie ich das lokale Gesetz kennen.

 

Der ist 64 Jahre Alte, selbst wenn er 10 MG's und MP's hat sowie SD. Muss er nur sagen vor 1989 gekauft und vergessen an zu melden. (Letzteres ist seit Jahren verjährt). Ende der Geschichte und er kriegt seinen Krempel zurück, ausser es gibt andere Gründe zu glauben er könnte Unheil mit diesen Waffen anrichten. Da der Jäger ist, wird ihm wahrscheinlich Wilderei vorgeworfen, und da machen die mal gerne eine Hausdurchsuchung.

 

Das Einzige was man ihm vorwerfen könnte, wäre wenn es sich um VA handelt, den Verschluss nicht separat in einem abgeschlossenen Gefäss aufbewahrt zu haben. Bzw Kinder (Enkelkinder) hätten Zugang haben können zu den Waffen. Auch in diesem Fall ist es eine Lapalie und wenn er dann Nachweislich die Verschlüsse bzw die Waffen korrekt auf bewahrt kriegt er sie zurück.

 

Mich hat man auch versucht dran zu kriegen, hat damit geendet das ich alles zurück bekommen habe mit dem Schrieb der Justiz das ich immer alles legal erworben und besessen hätte (hab nur warten müssen, brauchte nicht einmal einen Rechtsanwalt). Egal was da Polizisten denken und glauben. Gesetze sind eben nicht in den Händen einer Polizei Behörde.

 

@Heletz versuche nicht immer deinen Senf dazu zu geben, selbst wenn du keine Ahnung hast und davon sehr viel.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb joker_ch:

 

@Heletz versuche nicht immer deinen Senf dazu zu geben

 

 

Bisher habe ich noch gar keinen Senf dazugegeben.

 

Bisher habe ich nur mitgeteilt, es wurde einer hausdurchsucht, weil er offenbar etwas Verbotenes hatte, wurden seine Waffen beschlagnahmt.

 

So steht es doch im Polizeibericht?

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