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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

vor 11 Minuten schrieb Colt S.:

[...] am letzten Tag der Frist zur Anmeldung die WBK [...] per Post [...] zustellen lassen.

Die Post hat [...] verspätet zugestellt, [...]

Was heißt denn "verspätet"? Es gibt m.W. keine Zustellfrist für Einschreiben.

 

Und abgesehen davon ist es doch völlig unerheblich, da es als ausgeschlossen gelten konnte, dass die Post das Einschreiben noch am gleichen Tag zustellt. Damit war die Frist abgelaufen und von dir verschuldet. Oder übersehe ich etwas?

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vor 3 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Was heißt denn "verspätet"? Es gibt m.W. keine Zustellfrist für Einschreiben.

 

Und abgesehen davon ist es doch völlig unerheblich, da es als ausgeschlossen gelten konnte, dass die Post das Einschreiben noch am gleichen Tag zustellt. Damit war die Frist abgelaufen und von dir verschuldet. Oder übersehe ich etwas?

Hallo,

der Brief wäre normalerweise am folgenden Tag angekommen, leider hat die Post ihn erst eine Woche später abgeliefert.

Gruß Colt S.

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vor 40 Minuten schrieb Colt S.:

leider kann ich mein Haus nicht auf den Buckel nehmen und den Wohnort wechseln außerdem bringt es nichts, ich wurde vom Verursacher aufgefordert den schikanösen Widerruf 1 zu 1 umzusetzen sonst habe ich ein Zwangsgeld von 1000€ zu entrichten und weitere Kosten kommen auf mich noch zu.

 

Der erste Teil ist machbar, ohne seinen (dann Zweit-)Wohnsitz aufzugeben. Ich kann meinen Lebensmittelpunkt (und damit Hauptwohnsitz) auch zu einem Verwandten/Freund verlegen!

 

Allerdings ist in Deinem Fall schon zu lange zuviel schief gelaufen. Für alle anderen heisst es, wenn ein Amt so einen Amoklauf startet ist es höchste Zeit abzuhauen!

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vor 1 Minute schrieb drummer:

 

Der erste Teil ist machbar, ohne seinen (dann Zweit-)Wohnsitz aufzugeben. Ich kann meinen Lebensmittelpunkt (und damit Hauptwohnsitz) auch zu einem Verwandten/Freund verlegen!

 

Allerdings ist in Deinem Fall schon zu lange zuviel schief gelaufen. Für alle anderen heisst es, wenn ein Amt so einen Amoklauf startet ist es höchste Zeit abzuhauen!

Hallo,

ja es ist ziemlich viel schief gegangen aufgrund des Rechtsanwalts der nur an eines interessiert war Geld scheffeln, er hat mir auch des Widerruf nicht geschickt, ich habe diesen erst nach dem 08.12.2021 in die Hände bekommen, ich hätte dem Rechtsanwalt wenn ich diesen rechtzeitig in die Hände bekommen hätte einen ganz gewalttätigen "Arschtritt" verpasst.

Nur so nebenbei ich habe vor einem Monat förmlich Akteneinsicht beantragt, bis dato noch keine Antwort, anscheinend hat man einiges zu verbergen.

Ich lasse allerdings nicht locker und ziehe alle Register, wie sagt man so schön, "Lügen haben kurze Beine".

Gruß Colt S.

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vor 30 Minuten schrieb Colt S.:

Der Anlass ist in meinem Fall lediglich ein vorgeschobener Grund um bei mir Schaden anzurichten,

Das sehe ich wie Du.

Dennoch bleibt die einfache Annahme der Behörde: Ein Sportschütze braucht keine 57 Waffen. Die Folge, der Wunsch der Behörde, das zu Ändern.

Den Rest hast Du dokumentiert.

Ich denke, es hilft Dir nicht, das Problem klein oder wegzureden.

So Leid mir das tut.

Du hast die Arschkarte gezogen. !!

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 13 Minuten schrieb Pikolomini:

Das sehe ich wie Du.

Dennoch bleibt die einfache Annahme der Behörde: Ein Sportschütze braucht keine 57 Waffen. Die Folge, der Wunsch der Behörde, das zu Ändern.

Den Rest hast Du dokumentiert.

Ich denke, es hilft Dir nicht, das Problem klein oder wegzureden.

So Leid mir das tut.

Du hast die Arschkarte gezogen. !!

Hallo,

mag sein das ich die "Arschkarte" gezogen habe aber aufgeben gibt es in dem Fall nicht.

Ich habe mir die Aufgabe gestellt denjenigen von seinem "Sessel" in der Amtsstube zu entfernen, ein solcher Inrigant hat nichts im öffentlichen Dienst verloren.

Außerdem, ich habe im Jahr zwischen 30-40 Trainingstermine und durchschnittlich zwischen 30-40 Teilnahmen an Meisterschaften aufzuweisen, diese sind angefangen bei Kreismeisterschaften bis zu Deutschen Meisterschaften.

Mal sehen was bei meiner Ermittlungsarbeit heraus kommt.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor einer Stunde schrieb Pikolomini:

Der anwaltlich vertretene Sportschütze hat damit der Behörde eine Steilvorlage gegeben, seinen Waffenbestand zu reduzieren.

 

Siehe Seite 13 Absatz 2 des Bescheides und Verweis auf Fußnote 3.

 

vor einer Stunde schrieb Pikolomini:

Es wird schwer werden, diese Argumentation zu widerlegen, denn sie spiegelt auch die Vorstellungen großer Teile der Bevölkerung wieder.

Ja und? Ist die Behörde an Recht und Gesetz gebunden oder an die „Vorstellungen großer Teile der Bevölkerung“? 🙄

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@Colt S. Sofern möglich, würde ich dich bitten, nach und nach die anonymisierten Verfahrensschriftsätze beider Seiten und die Beschlüsse nebst dem Urteil des VG Stuttgart einzustellen. Vielen Dank!
 

PS: auf der letzten Seite deines letzten Scans solltest du noch eine kleine Anonymisierung vornehmen.

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vor 16 Minuten schrieb P22:

 

Siehe Seite 13 Absatz 2 des Bescheides und Verweis auf Fußnote 3.

 

Ja und? Ist die Behörde an Recht und Gesetz gebunden oder an die „Vorstellungen großer Teile der Bevölkerung“? 🙄

Hallo,

leider ist für die Behörde, insbesondere dem Verantwortlichen nur eines zählend, sich das Recht so zurecht zu biegen wie es seinem Gusto am Besten entspricht.

Bestes Beispiel hierfür die Widersprüche im Widerrufsbescheid vom 04.01.2011, ich habe den Verantwortlichen diesbezüglich angesprochen mit dem Resultat das dieser auf die Umsetzung 1 zu 1 bestanden hat und mich rausgeschmissen hat.

Ist halt ein "kleiner Beamtenherrgott" wird höchste Zeit damit er mal spürt das auch ein Bürger ihn zurecht stutzen kann.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 5 Minuten schrieb P22:

@Colt S. Sofern möglich, würde ich dich bitten, nach und nach die anonymisierten Verfahrensschriftsätze beider Seiten und die Beschlüsse nebst dem Urteil des VG Stuttgart einzustellen. Vielen Dank!
 

PS: auf der letzten Seite deines letzten Scans solltest du noch eine kleine Anonymisierung vornehmen.

Danke für den Hinweis, habe ich übersehen, werde so einiges noch einstellen.

Ich hoffe nur das sich nicht einige gelangweilt fühlen wenn ich dieses mache und mich auffordern das zu unterlassen.

Gruß Colt S.

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was ich so lese wird da altes und neues Recht vermischt.Waffen von vor 2002 auf grün, die heute auf gelb kommen. Da nun Repetierlangwaffen von der alten grünen auf das Grundkontingent anzurechnen, das es zum Zeitpunkt der Eintragung der Waffe noch gar nicht gab , kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Und wieso WS und Wechselläufe "über das Grundkontingent " angerechnet werden ebensowenig .

Und das mit dem "Vorwurf des Amoklaufes " ist kein Vorwurf gegen dich, sondern ein Beispiel von Behördenversagen das man sich nicht vorwerfen lassen will. 

IMHO hätte es keinen gerichtlichen Widerruf für soviele deiner Waffen geben dürfen. Max für Waffen über Grundkontingent, wenn der Nachweis der Wettkämpfe nicht gegeben wäre. Und ob man als Sportschütze ALLE Waffen über Grundkontingent auf Wettkämpfen einsetzn muss ist ja immer noch unklar. Von wegen " für den Erwerb UND Besitz ". 

Alles in allem ist da viel schief gelaufen. Ich denke da sind 2 aufeinandergeprallt die sich nicht ab können. Wer daran die Schuld trägt wage ich nicht zu beurteilen. Und Waffen anmelden sollte man innerhalb 14 tagen, und nicht am 14. tag in die Post geben, auch nicht per Einschreiben. Damit hast du dir ein Eigentor geschossen. Auch wenns nur eine geringe Geldstrafe dafür gab ist das einer deiner " Sargnägel ".................

 

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vor 12 Stunden schrieb Colt S.:

So nun kann es jeder lesen und sich seine Gedanken machen wie es einem ergehen kann wenn es Leute gibt die einem das Leben versuchen schwer zu machen.

 

 

Wenn Du Dich gegenüber dem Amt und dem Anwalt und den Verbänden und den sonst Beteiligten in solcher Weise äußerst wie hier, dann kann man als Außenstehender aber auch irgendwie nachvollziehen, wie Du es geschafft hast, dass ausgerechnet Du auf der Schikaneliste ganz oben landest, während andere ähnlich Situierte es schaffen, unauffällig auf dem Boden des Aktenstapels zu bleiben und mehr oder weniger in Ruhe gelassen zu werden.

 

Den ganzen Bedürfnisquatsch usw. kann man mit guten Gründen ungerecht, unsinnig und mindestens der Tendenz nach totalitär finden. Wenn man das so sieht, dann sollte man sich auch in entsprechender Weise politisch einsetzen. Das ändert aber nichts daran, dass Du vorerst, so Du nicht auswanderst, unter und mit einem auf Schikane angelegten Waffengesetz leben müssen wirst. Da wird man sich halt fragen müssen, ob man im Zweifel eher durch Unauffälligkeit an die Faulheit oder durch Auffälligkeit an die Machtgeilheit des Bürokraten appelliert. Es sind das natürlich längst nicht bei allen Bürokraten bestimmende Eigenschaften, aber doch welche, mit denen man mit einer gewissen Häufigkeit zu rechnen hat. Ich kann auch Deine Beurteilung Deines Anwalts mangels Sicht der anderen Seite nicht beurteilen, aber realistischerweise wird man damit rechnen müssen, dass jemand, der überhaupt Verwaltungsstreitigkeiten mit geringem Streitwert und eher komplizierten Persönlichkeiten auf beiden Seiten bearbeitet, der Motivation und dem Intellekt nach nicht jemand sein wird, der es zu den teuersten Wirtschaftskanzleien schafft und da fette Kohle einstreichen kann. Das mag nicht gerecht sein, ist aber so. Man wird also produktiv mit denen arbeiten müssen, die man für solche Fälle kriegen kann.

 

Du kannst Dich hier im Forum über Deine ungerechte Behandlung beschweren, und die Beschwerden mögen auch durchaus begründet sein. Ich hoffe, dass es Dir hilft, hier Dampf abzulassen, aber davon geht Dein Problem nicht weg. Da wirst Du Dir doch eher Gedanken machen müssen, wie Du es hinkriegst, Dich nicht mit allen Beteiligten, die Dir helfen könnten, zu überwerfen. Kann gut sein, dass manche davon wirklich dumm, faul, unfähig oder gar böswillig sind, aber diese Eigenschaften werden nicht durch Intelligenz, Fleiß, Fähigkeit und guten Willen ersetzt, nur weil Du Dich mit ihnen streitest. Du könntest Dich auch fragen, ob Du derartige Probleme nur in diesem waffenrechtlichen Fall hast, oder ob Du auch sonst im Leben dazu neigst, Dich mit Leuten, die Dir nützlich oder schädlich sein können, zu überwerfen, und sei es, dass Du wirklich völlig im Recht bist. Entgegen eines gewissen Ehrlichkeit- und Authentizitätskults spricht gar nichts dagegen, die Leute gegebenenfalls, innerhalb der Grenzen von Recht und Moral, so zu behandeln, wie es die einem nützlichste Reaktion erzeugt. Wenn Dir der Kram mit dem Büttel speziell beim Thema Waffen wirklich zuviel ist, dann gibt es theoretisch natürlich auch wirklich den Weg der Auswanderung, aber das setzt auch wieder voraus, dass Du Dich mit potentiellen Arbeitgebern, Einwanderungsbütteln usw. gut stellst, und je nach Zielland wirst Du auch nicht ab dem ersten Tag die Vorteile eines liberalen Waffenrechts nutzen können.

 

Im Forum darüber meckern, wie schlecht Du behandelt wirst, bringt jedenfalls wenig, es sei denn, das Meckern selber verschafft Dir Erleichterung.

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vor 6 Stunden schrieb kulli:

Warum steht ein einschüssiges Perkussionsgewehr in der WBK? Kein historisches Vorbild?

 

Wieviele Wechselsysteme und Läufe gibt es denn? Am Ende des Tages reden wir wahrscheinlich um 40 Waffen. 

Hallo,

für das einschüssige Perkussionsgewehr gibt es kein historisches Vorbild. 

Was die Frage mit den Wechselkomponenten soll frage ich mich, es sind keine eigenständige Waffen.

Gruß Colt S.

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@Colt S.

Ich habe mir das erstinstanzliche Urteil des VG Stuttgart einmal angesehen. Zwischen dem Erlass des Widerrufsbescheides am 04.01.2011 (Rn. 18) und des Widerspruchsbescheides am 25.03.2015 (Rn. 43) vergingen über vier Jahre, in denen man zu jeder einzelnen Waffe eine Art „Wettkampfkurzgeschichte“ hätte verfassen und sich durch Aufsichten, Verbände usw. hätte bestätigen lassen können. Bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides hätte man noch die Nachweise nachschieben können.

 

Wieso hat man diese vier Jahre nicht genutzt und sicherheitshalber die - wenn aus meiner Sicht auch überzogenen - Anforderungen zumindest versucht zu erfüllen?
 

War man von einem gerichtlichen Obsiegen aufgrund der Entscheidung des VGH BW im vorläufigen Rechtsschutz überzeugt?

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 

Wenn Du Dich gegenüber dem Amt und dem Anwalt und den Verbänden und den sonst Beteiligten in solcher Weise äußerst wie hier, dann kann man als Außenstehender aber auch irgendwie nachvollziehen, wie Du es geschafft hast, dass ausgerechnet Du auf der Schikaneliste ganz oben landest, während andere ähnlich Situierte es schaffen, unauffällig auf dem Boden des Aktenstapels zu bleiben und mehr oder weniger in Ruhe gelassen zu werden.

 

Den ganzen Bedürfnisquatsch usw. kann man mit guten Gründen ungerecht, unsinnig und mindestens der Tendenz nach totalitär finden. Wenn man das so sieht, dann sollte man sich auch in entsprechender Weise politisch einsetzen. Das ändert aber nichts daran, dass Du vorerst, so Du nicht auswanderst, unter und mit einem auf Schikane angelegten Waffengesetz leben müssen wirst. Da wird man sich halt fragen müssen, ob man im Zweifel eher durch Unauffälligkeit an die Faulheit oder durch Auffälligkeit an die Machtgeilheit des Bürokraten appelliert. Es sind das natürlich längst nicht bei allen Bürokraten bestimmende Eigenschaften, aber doch welche, mit denen man mit einer gewissen Häufigkeit zu rechnen hat. Ich kann auch Deine Beurteilung Deines Anwalts mangels Sicht der anderen Seite nicht beurteilen, aber realistischerweise wird man damit rechnen müssen, dass jemand, der überhaupt Verwaltungsstreitigkeiten mit geringem Streitwert und eher komplizierten Persönlichkeiten auf beiden Seiten bearbeitet, der Motivation und dem Intellekt nach nicht jemand sein wird, der es zu den teuersten Wirtschaftskanzleien schafft und da fette Kohle einstreichen kann. Das mag nicht gerecht sein, ist aber so. Man wird also produktiv mit denen arbeiten müssen, die man für solche Fälle kriegen kann.

 

Du kannst Dich hier im Forum über Deine ungerechte Behandlung beschweren, und die Beschwerden mögen auch durchaus begründet sein. Ich hoffe, dass es Dir hilft, hier Dampf abzulassen, aber davon geht Dein Problem nicht weg. Da wirst Du Dir doch eher Gedanken machen müssen, wie Du es hinkriegst, Dich nicht mit allen Beteiligten, die Dir helfen könnten, zu überwerfen. Kann gut sein, dass manche davon wirklich dumm, faul, unfähig oder gar böswillig sind, aber diese Eigenschaften werden nicht durch Intelligenz, Fleiß, Fähigkeit und guten Willen ersetzt, nur weil Du Dich mit ihnen streitest. Du könntest Dich auch fragen, ob Du derartige Probleme nur in diesem waffenrechtlichen Fall hast, oder ob Du auch sonst im Leben dazu neigst, Dich mit Leuten, die Dir nützlich oder schädlich sein können, zu überwerfen, und sei es, dass Du wirklich völlig im Recht bist. Entgegen eines gewissen Ehrlichkeit- und Authentizitätskults spricht gar nichts dagegen, die Leute gegebenenfalls, innerhalb der Grenzen von Recht und Moral, so zu behandeln, wie es die einem nützlichste Reaktion erzeugt. Wenn Dir der Kram mit dem Büttel speziell beim Thema Waffen wirklich zuviel ist, dann gibt es theoretisch natürlich auch wirklich den Weg der Auswanderung, aber das setzt auch wieder voraus, dass Du Dich mit potentiellen Arbeitgebern, Einwanderungsbütteln usw. gut stellst, und je nach Zielland wirst Du auch nicht ab dem ersten Tag die Vorteile eines liberalen Waffenrechts nutzen können.

 

Im Forum darüber meckern, wie schlecht Du behandelt wirst, bringt jedenfalls wenig, es sei denn, das Meckern selber verschafft Dir Erleichterung.

Hallo,

wie soll ich mich denn deiner Meinung nach äußern?

Jetzt habe ich angefangen hier zu veröffentlichen was eigentlich geschehen ist, nun ist es wieder nicht recht.

Wie so soll ich auswandern?

Außerdem bezüglich Anwalt, dem verdanke ich gerade diese Situation, ich habe ihm all meine Urkunden und mein Schießbuch als Kopien in der Anfangsphase dieser Sache zur Verfügung gestellt damit er diese dem Gericht als Beweis vorlegt, diesbezüglich ist nichts geschehen. Wenn der Anwalt sich speziell für das Fachgebiet Waffen- und Jagdrecht ausgibt und hier in diesem Forum in der Anwaltsliste geführt wird braucht man doch sicherlich nicht bezüglich seines Verdienstes jammern.

Sorry, der Anwalt hat bei dieser Angelegenheit sehr gut Kohle abgegriffen und das Ganze in die Länge gezogen.

Und wenn in einer Behörde Urkundenunterdrückung geschieht spricht dieses doch eindeutig für die Behörde oder nicht?

Wenn ich deinen Beitrag hier lese habe ich nur die Schuld an dieser Situation.

Außerdem was ist so verwerflich an dem Satz den du von mir zitierst hast?

Bezüglich der Verbände, die Nennung dieser im "gleichen Atemzug" mit den Verursachern Anwalt und Behörde ist eine sehr fragwürdige Sache, ich bin in diesen über 30 Jahren Mitglied und werde es auch weiterhin bleiben und dieses aus gutem Grund.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 10 Minuten schrieb P22:

@Colt S.

Ich habe mir das erstinstanzliche Urteil des VG Stuttgart einmal angesehen. Zwischen dem Erlass des Widerrufsbescheides am 04.01.2011 (Rn. 18) und des Widerspruchsbescheides am 25.03.2015 (Rn. 43) vergingen über vier Jahre, in denen man zu jeder einzelnen Waffe eine Art „Wettkampfkurzgeschichte“ hätte verfassen und sich durch Aufsichten, Verbände usw. hätte bestätigen lassen können. Bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides hätte man noch die Nachweise nachschieben können.

 

Wieso hat man diese vier Jahre nicht genutzt und sicherheitshalber die - wenn aus meiner Sicht auch überzogenen - Anforderungen zumindest versucht zu erfüllen?
 

War man von einem gerichtlichen Obsiegen aufgrund der Entscheidung des VGH BW im vorläufigen Rechtsschutz überzeugt?

Hallo, 

dieses liegt beim damaligen Anwalt, ich habe ihm meine Urkunden und mein Schießbuch kopiert und zur Verfügung gestellt.

Dieser hat dann nur Auszugsweise Kopien von Urkunden, Ergebnislisten und Auszüge aus dem Schießbuch der Gegenseite zur Verfügung gestellt mit der Begründung das dieses für diesen Zweck ausreichend ist.

Ich habe dann den Anwalt gewähren lassen, dass war im Nachhinein ein Fehler meinerseits.

Ich bin aufgrund wie er mich schon einmal vertreten hat davon ausgegangen das er tatsächlich meine Interessen vertritt, damals war er in einem wirklich guten Anwaltsbüro angestellt.

Gruß Colt S.

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vor 41 Minuten schrieb Colt S.:

Außerdem bezüglich Anwalt, dem verdanke ich gerade diese Situation,

Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber es bleibt u.A. eine Tatsache: Ein Anwalt ist immer nur Dein Vertreter. Was er macht, mußt Du Dir anrechnen lassen. Du mußt ihn kontrollieren.

Wenn er nicht auf die Hufe kommt, mußt Du ihn treiben. 4 Jahre für einen Widerspruch zu brauchen, ist schon eine Nummer !!

Dazu kommt allerdings wirklich noch auch meine Frage: Wozu brauchst Du als Sportschütze 57 Waffen ?

Ich bin selbst Sportschütze und kann die Menge wirklich benötigter Waffen auch einschätzen.

Tatsache ist doch: Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Besitz von Waffen in Privathand. Wer Anderes behauptet, verkennt die gesellschaftliche Lage, er lebt an der Realität vorbei,

oder er äußert sich bewußt gegen seine eigenen Kenntnisse.

Nun sitzt in der Behörde Jemand, der der gleichen Meinung ist und sieht , ein Sportschütze hat 57 Waffen. Die Notwendigkeit ist dem Menschen in der Behörde einfach nicht zu vermitteln.

Dementsprechend handelt der. Er wird richtig kreativ. Ob das Dir gegenüber fair ist, ist eine andere Sache.

Nur, ich kann mir vorstellen, der hat die volle Rückendeckung in seiner Behörde. Sein Handeln ist gesellschaftlich gewollt !! Er ist also immer der " Gute ".

Verkleinere Deine Waffenmenge und betreibe weiter Deinen Sport. Aber, überlege einmal, welchen Dienst Du allen Sportschützen leistest, wenn Du der Schlagzeilengeber wirst und irgendwann in den Medien steht:

" Sportschütze hortet 57 Waffen ".

Du tust uns Sportschützen keinen Gefallen.

 

P.S. Mir ist klar, daß meine Meinung in einem Forum, in dem auch viele wirtschaftlich von Waffen profitierende, schreiben, keine allgemeine Zustimmung findet.

Bearbeitet von Pikolomini
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vor 29 Minuten schrieb chapmen:

Nach wie vor : Wer ist der ominöse Anwalt der an allem schuld ist?

 

Schau dir Mal das kanzleiinterne Aktenzeichen auf dem Anwaltschriftsatz an, lese nochmal im Widerrufsbescheid nach, wohin der Anwalt um die Übersendung der Akte hilfsweise zur Akteneinsicht bat und dann solltest du auch darauf kommen.

 

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vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

 4 Jahre für einen Widerspruch zu brauchen, ist schon eine Nummer !!

Das ist im Prinzip nicht schlimm und die Zeit lief hier für Colt.

 

 

vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

Dazu kommt allerdings wirklich noch auch meine Frage: Wozu brauchst Du als Sportschütze 57 Waffen ?

Ich bin selbst Sportschütze und kann die Menge wirklich benötigter Waffen auch einschätzen.

Ahja.

 

vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

Dementsprechend handelt der. Er wird richtig kreativ. Ob das Dir gegenüber fair ist, ist eine andere Sache.

 

Ob man hier von Fairness sprechen kann ist eine Frage.

 

vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

Aber, überlege einmal, welchen Dienst Du allen Sportschützen leistest, wenn Du der Schlagzeilengeber wirst und irgendwann in den Medien steht:

" Sportschütze hortet 57 Waffen ".

 

Wieso soll er damit in die Schlagzeilen geraten? Und was wäre daran verwerflich, wenn alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

 

vor 17 Minuten schrieb Pikolomini:

P.S. Mir ist klar, daß meine Meinung in einem Forum, in dem auch viele wirtschaftlich von Waffen profitierende, schreiben, keine allgemeine Zustimmung findet.

Deine Meinung findet auch bei mir keine Zustimmung, obwohl ich nicht im Ansatz wirtschaftlich von Waffen profitiere.

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vor einer Stunde schrieb P22:

und dann solltest du auch darauf kommen.

Da komm ich auf zwei in Freiburg, dazu diese Aussage von colt s:

vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Ich bin aufgrund wie er mich schon einmal vertreten hat davon ausgegangen das er tatsächlich meine Interessen vertritt, damals war er in einem wirklich guten Anwaltsbüro angestellt.

 

Das muss dann vor meiner Zeit gewesen sein, ich kenne beide nur mit eigener Kanzlei.

 

Anwaltsschreiben hab ich bei den downloads nicht.

 

Also, rumgeeier, Vermutungen.....

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 13 Stunden schrieb PetMan:

IMHO hätte es keinen gerichtlichen Widerruf für soviele deiner Waffen geben dürfen. Max für Waffen über Grundkontingent, wenn der Nachweis der Wettkämpfe nicht gegeben wäre. Und ob man als Sportschütze ALLE Waffen über Grundkontingent auf Wettkämpfen einsetzn muss ist ja immer noch unklar. Von wegen " für den Erwerb UND Besitz ".

 

Vor allem ist das beim Besitz sowieso schwachsinnig, da Du als aktiver Wettkampfschütze die Waffe SOFORT(*) wieder nach den Erwerbsregeln erwerben kannst.

 

(*) Ausser Dein Verband stellt sich auf die Seite der Amokläufer und stellt Dir keine Bescheinigung zum Erwerb der Waffe aus, um die rechtswidrigen Machenschaften der Behörden zu unterstützen. Dann sollte allerdings auch die Amoklaufende Behörde den Verband bezahlen, da er ja offensichtlich gegen die Interessen der Mitglieder arbeitet!

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