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IGNORED

Luftgewehr korrekt lagern.


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Geschrieben

Hallo

 

ich gebe zu: ich habe den Überblick verloren.

Das Waffengesetz wird nicht einfacher.

Wie lagere ich (gesetzeskonform) ein Luftgewehr mit einem F im Fünfeck?

Kann ich das im Schlafzimmer in den Schrank stellen?

In meinem Haushalt leben nur 2 Berechtigte Personen: meine Frau und ich. Beide haben legal Waffen.

 

Steven

 

Geschrieben (bearbeitet)

Nein es muss mindestens in ein verschloßenes Behältnis.

Eine Tasche für nen 10er mit Schlösschen von einem

Poesiealbum geht aber auch.

Bearbeitet von WOF
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb lastunas:

 steht bei Dir ne Hausdurchsuchung an?

Hallo lastunas

 

ich denke mal nicht. Jedenfalls nicht, das ich davon wüsste.

Will halt ganz brav sein.

Und da gehe ich in letzter zeit alle Probleme an.

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben
 
Zitat: "...mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;"
 
Ich denke mal dein Haus erfüllt die Anforderungen für ein "verschlossenes Behältnis"
Geschrieben
Gerade eben schrieb steven:

Hallo lastunas

 

ich denke mal nicht. Jedenfalls nicht, das ich davon wüsste.

Will halt ganz brav sein.

 

Steven

Übertreibs nicht, wenn Kontrolle musst du Ihnen nur den Zugang zum Schrank gewähren wo deine Waffen aufbewahrt werden, deine dunklen Ecken interessieren kein Schwein, da darf auch keiner hin, nur bei HD.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb lastunas:

 wenn Kontrolle musst du Ihnen nur den Zugang zum Schrank gewähren wo deine Waffen aufbewahrt werden, 

Hallo lastunas

 

ja, eine Kontrolle bin ich gedanklich auch schon durchgegangen.

Ca. 200 Kurzwaffen und 100 Langwaffen.

Ich befürchte, dass ich den Kontrolletis mein Gästezimmer anbieten muss.

Und eine HD: Ich habe eine Lebensversicherung. In Form von Bildern.

 

Steven

 

 

Geschrieben

Also ich hätte jetzt auch geglaubt das ein Luftgewehr " frei ab 18 Jahren" in einem Haushalt wo nur Erwachsene Zutritt haben frei in der Ecke stehen kann.

Mit welcher Begründung muss so ein Gerät in einem Schrank verschlossen werden wenn es doch beiden Ehepartnern gehört, beide über 18 Jahre alt sind und somit legal auf ihren Schlüssel zugreifen dürfen?

Ist das nicht Willkür?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Delgado:
Ich denke mal dein Haus erfüllt die Anforderungen für ein "verschlossenes Behältnis"

Das war sicher als Witz gemeint.

 

Ein Etui mit Vorhängeschloss reicht. Kleiderschrank geht auch, aber Schlüssel abziehen. Ich würde das Luftgewehr übrigens in einem anderen Raum lagern als den Waffenschrank.

 

Munition muss von der Waffe getrennt aufbewahrt werden, zumindest ist das wohl die Ansicht einiger Verwaltungsgerichte...

Interessant dazu:

https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/diabolos-sind-keine-munition/

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb yessykafletcher:

Mit welcher Begründung muss so ein Gerät in einem Schrank verschlossen werden wenn es doch beiden Ehepartnern gehört, beide über 18 Jahre alt sind und somit legal auf ihren Schlüssel zugreifen dürfen

Damit es nicht Dritten zugänglich ist, Besuchern, Dieben... Mit deiner Begründung könnten alleinstehende LWB auch ihren Waffenschrank offen lassen.

Du darfst auch nicht vergessen, dass Luftgewehre sehr mörderische Waffen mit hoher Deliktrelevanz sind...

Geschrieben

Räume sind per Definition keine Behältnisse.

 

Diabolos sind genauso wenig Munition wie Rundkugeln für Vorderlader - das steht aber auch so im Waffengesetz. Insofern ist eine getrennte Lagerung sowieso hinfällig.

 

Und für andere freie Waffen und Munition gilt: Getrenne Aufbewahrung = verschiedene Behältnisse. Nicht verschiedene Aufbewahrungsbehältnisse. Ganz überspitzt: In einem abschließbaren Schrank eine Schachtel mit einer Schreckschusspistole und lose darin liegender Munition ist verboten. Wenn die Munition in einer Plastiktüte, einer Schachtel oder einem Magazin ist, dann ist es in Ordnung. Genauso wie lose in dem abschließbaren Schrank herumliegende Munition, wenn die Waffe dazu in einer Pappschachtel liegt.

 

Nach Logik brauchen wir in dem Gesetz nicht zu suchen, das ist uns allen hier klar.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Kleine Geschichte, vor Corona Kontrolle beim Kollegen, ich hatte ihm schon Tips gegeben, er hatte kurzfristig Trapmun im Schlafzimmerschrank da noch kein Behältnis, Waffenschrank direkt daneben.

 

Klingel, Kontrolle, 2 Mann + SB Biene wollten rein, er hat nur die Biene reingelassen auf meine Verarztung im vorraus, war auch kein Problem, ist rechtens. 2 gingen noch, Biene sagt Nummer und Einer gleicht ab, der Dritte ist nur Schnüffler, draussen lassen.

 

Hat Sie zum Schrank begleitet, die hat alles abgeglichen und gut wars, eine Person hat man immer im Blick, bei 3 wirds kritisch, zieht einer Die Schranktür auf im Rücken(obwohl kein Recht dazu) wars das.

 

Im Grund ist nur ne HD gefährlich, es sei denn die Spritze steht im Eingangsbereich und jeder fällt mit der Nase drauf, also Steven bleib bitte locker, soviele Waffen, Hammer, lass nur Einen rein und bleib immer dabei, wenns 3 Stunden dauert dauerts eben 3, ist nicht dein Problem, aber so passt das.

 

Und nicht belabern lassen, zb wir müssen zu dritt rein, dann gehts schneller, wir haben noch 4 Termine, ist alles nicht dein Problem, lass die Schnüffelgarde abblitzen, Einer sonst Keiner.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben

Ist ein LG, welches neben einem Schrank steht denn dort "gelagert"?

 

Wenn bei einer Kontrolle das LG offen steht und niemand unter 18 Jahre Zugriff hätte, dann ist doch alles OK,

wenn der Eigentümer im Hause ist; wo das LG gelagert ist, wenn niemand zu Hause ist,

das ist doch für die Kontrolle unerheblich und nicht auskunftpflichtig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Olt d.R.:

Ist ein LG, welches neben einem Schrank steht denn dort "gelagert"?

 

Wenn bei einer Kontrolle das LG offen steht und niemand unter 18 Jahre Zugriff hätte, dann ist doch alles OK,

wenn der Eigentümer im Hause ist; wo das LG gelagert ist, wenn niemand zu Hause ist,

das ist doch für die Kontrolle unerheblich und nicht auskunftpflichtig.

Die Frage stellt sich mir auch, wohne allein, im Flur hängt ne cubanische Zuckerrohrmachete 60cm und nen selbsgebautes Jagdmesser, sicher bin ich mir auch hier nicht, hat ja kein Weiterer Zugriff auf meine Wohnung, sollte konform sein.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Damit es nicht Dritten zugänglich ist, Besuchern, Dieben

Also meine Besucher und auch meine Diebe die mich hoffentlich niemals besuchen sind sicher alle über 18 Jahre alt. Sie könnten sich dieses Luftgewehr auch ganz legal kaufen oder Formlos ausleihen.

Wo also ist der Sicherheitsgewinn wenn ich in meinem verschlossenem Haus ein Luftgewehr das jeder ab 18 Jahren erwerben darf, abschließen muss? 

Ich bleibe bei Willkür.

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Geschrieben

Natürlich ist das Unsinn. Aber es steht nun mal im Gesetz und daran haben wir uns zu halten.

 

Und wenn im Gesetz steht, dass die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis passieren muss, dann ist das halt so. Solange du die tatsächliche Gewalt über das LG ausübst (sprich: nicht schläfst), darfst du das rumliegen haben wo immer du willst. Aber sobald du ins Bett gehst oder die Wohnung verlässt, muss es halt irgendwo eingeschlossen sein.

Wegen Machete und Jagdmesser: Das sind per Definition Werkzeuge und keine Waffen, deswegen kann man sie frei rumliegen lassen.

 

Aber mal ehrlich: Was erwartet ihr von einem Gesetz(geber), das Waffen nach ihrem Aussehen (!) beurteilt? Damit ist doch schon alles gesagt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb pulvernase:

Natürlich ist das Unsinn. Aber es steht nun mal im Gesetz und daran haben wir uns zu halten.

 

 

Wegen Machete und Jagdmesser: Das sind per Definition Werkzeuge und keine Waffen, deswegen kann man sie frei rumliegen lassen.

 

 

Die Machete sicher, aber nen Jagdmesser ü 12cm mit Säge, mh, aber bleiben trotzdem hängen, die haben ihren Platz, und da bleiben Sie.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb pulvernase:

Aber sobald du ins Bett gehst oder die Wohnung verlässt, muss es halt irgendwo eingeschlossen sein.

Liege ich im Bett oder habe meine Wohnung verlassen, gibt es keine "Aufbewahrungskontrolle"!

Derzeit mit der Chinagrippe dürfte das sowieso ausgesetzt sein, im Zweifelsfall kann ich auch auf Befehl husten...

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