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IGNORED

Schreibtisch live erschossen


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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb BlackBull:

Gibt's keine Disziplin "Schreibtisch erschießen"?

 

So von wegen "vom Bedürfnis umfasster Zweck"?

Der ist wohl Jäger (gewesen) - vielleicht hat er den Fangschuss geübt.

Aber die Artikel widersprechen sich doch etwas. Die Polizei kam wohl, weil Anwohner einen schreienden Typen gemeldet haben  und als sie kamen waren die Waffen wohl verschlossen. 
 

Komische Sache.

 

Aber jemand der wehrlose Schreibtische erschießt, sollte wohl besser keine Waffen haben.

 

PS: da gibt in dem verlinkten Artikel ne Umfrage ob das Waffengesetz zu lasch ist.

 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben (bearbeitet)

Der gute Mann benötigt ne Menge Aufmerksamkeit, macht wohl alles dafür. Er filmt sich und stellt dies live ins Internet. Schlug mit einem Baseballschläger in seiner Wohnung um sich + schoß mit einer Schreckschusspistole. Er provoziert dies alles.

Die Polizei wurde von einem Zuschauer informiert. Diese muss natürlich nach dem rechten schauen, nimmt ihm temporär die freie Pistole ab, Messer, Schläger. Er verbleibt in seiner Wohnung, keine akute Gefahr für sich + Dritte. Kann sich seine Gegenstände am kommenden Tag wieder abholen. Seine Schusswaffe war bei der Kontrolle vor Ort unter Verschluss.

 

Das solche Typen überprüft werden und das man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in frage stellt, ...... finde ich absolut korrekt!  

Unsere Polizei + Behörden haben sinnvolleres zu tun als solchen Spinnern als Statisten zu dienen und für seine dämlichen Spielereien Steuergelder zu verschwenden.

 

PS.: Ob es sich nun um den Kleinen Waffenschein handelt oder um eine WBK mit scharfer KW, weiss ich nicht. 

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb callahan44er:

Keine Ahnung wer der Spinner ist. Aber wie kann man dagegen noch klagen?

Die anderen aber auch. Eine Anklage wegen angeblichen Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz, weil er einen Polizeieinsatz gefilmt und veröffentlicht haben soll? Unabhängig davon, wie das bei der wohl fälligen Rechtsgüterabwägung ausgeht, kann einem da doch klar sein, dass Polizeiarbeit keine kreative Leistung und auch kein Ausdruck der Persönlichkeit ist oder sein soll, für die der urheberrechtliche Schutz gedacht ist, während die Erfahrung mit Videodokumentationen von Polizeieinsätzen eigentlich eher ist, dass sich beide Seiten netter verhalten, wenn sie im Fernsehen sind oder wissen, dass sie da hinkommen können. Als nächstes beanspruchen die noch ein Urheberrecht an einem Strafzettel, den man bekommen hat.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Da geht es wohl eher um "Recht am eigenen Bild" (hat jeder Mensch, auch Polizisten im Einsatz) und das ist halt im Urheberrecht zu finden (mehr dazu siehe z.B. https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/recht-am-bild/ ). Es geht also (wahrscheinlich - hab keinen Zugang zur konkreten Anklage) wohl eher nicht um "kreative Leistung", etc. sondern eben um unerlaubte Veröffentlichung von Videos von Menschen (in dem Fall Polizisten).

 

Wobei evtl. auch nur die Schilder "ab hier wird gefilmt" im Bereich des Lives-Streams gefehlt haben, ansonsten hätten die Polizisten ja entscheiden können ob Sie in den gefilmten Bereich gehen oder nicht. Also immer ein Schild mit Datenschutzhinweis bzgl. "gefilmter Bereich" an die Eingangstür und die Klage wird schon schwieriger. 😉

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb HBM:

Da geht es wohl eher um "Recht am eigenen Bild" (hat jeder Mensch, auch Polizisten im Einsatz)

Das aber nicht absolut ist. Und der anderen Seite geht es um ein ebenfalls soweit legitimes Interesse, die Dokumentation des Wirkens der Staatsgewalt. Die Rechtslage ist da etwas verquast, aber zumindest ein legitimes Interesse hat der Veröffentlicher des Videos ja wohl schon. Um ein Offizialdelikt handelt es sich nicht. Das dann zu verfolgen, scheint mir schon etwas daneben, selbst wenn das Video mit negativen Kommentaren über den Einsatz unterlegt gewesen sein sollte. Die Verletzung der Persönlichkeit der Beamten ist dabei auch eine geringe, denn was man als Polizist im Einsatz sagt und wie man da aussieht, ist ja zunächst einmal weniger Ausdruck der eigenen Persönlichkeit als der Funktion, was man schon daran sieht, dass Uniformen getragen werden. Sowohl der Filmende als auch der Zuschauer sieht in der gefilmten Person zunächst einmal den Polizisten, erst danach den netten Mann oder den Stinkstiefel, den Hamburger oder den Bayern, was auch immer.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

... Und der anderen Seite geht es um ein ebenfalls soweit legitimes Interesse, die Dokumentation des Wirkens der Staatsgewalt. Die Rechtslage ist da etwas verquast, aber zumindest ein legitimes Interesse hat der Veröffentlicher des Videos ja wohl schon. ...

Um es kurz zu sagen "Filmen = ja" (zur Dokumentation, evtl. sogar Beweismittel vor Gericht, etc.) aber "Veröffentlichen = nein".

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