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IGNORED

Einstufung von SL-Waffen mit dem alten §37-Status


lemmi

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vielleicht gibt es schon etwas, vielleicht habe ich auch den Durchblick verloren, gefunden habe ich jedenfalls nichts!

 

Wie sieht es mit den SL-Gewehren aus, die damals unter den alten §37 gefallen sind. Diese HA´s wurden doch mit Teilen aus VA`s zusammengebaut bzw. fanden gleiche Bauteile Verwendung (Lauf, Gehäuse, Verschluss, Abzugseinrichtung ...)? Gemeint sind Typen wie : M1A Standard, HK41, Sig 550-2 SP, Wum1 usw. die noch nicht mit explizit "neuen" HA-Teilen gefertigt wurden.

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Hallo, 

 

das wird noch interessant werden. Eigentlich haben die aus Vollautomaten stammenden Waffen, alle Ihre Kriegswaffeneigenschaften bei der Abänderung der Teile verloren. Allerdings sind die, die aus Vollautomaten umgebaut wurden, Kategorie A befürchte ich. 

 

Aber bislang weiß noch keiner, wie das BKA oder andere Behörden hier entscheiden. Bleibt spannend.

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vor 4 Minuten schrieb Gutachter:

Hallo, 

 

das wird noch interessant werden. Eigentlich haben die aus Vollautomaten stammenden Waffen, alle Ihre Kriegswaffeneigenschaften bei der Abänderung der Teile verloren. Allerdings sind die, die aus Vollautomaten umgebaut wurden, Kategorie A befürchte ich. 

 

Aber bislang weiß noch keiner, wie das BKA oder andere Behörden hier entscheiden. Bleibt spannend.

Steht aber nicht drauf oder hat man vergessen!🥴 

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Ich habe vor ein paar Monaten ein Gespräch mit dem BKA geführt. Es ging hier zwar nicht primär um M14 usw. Aber es ging um die Vollautoumbauten M1 Thompson, Mp40, Stg44 usw. Und damals wurde mir mitgeteilt, daß all diese Waffen in Zukunft Kategorie A wären. 

Ob diese Auffassung heute noch zutrifft weiß ich nicht. Damals wurde mir aber auch gesagt, daß dies kein Problem für die Waffenbesitzer darstellen würde. Diese dürften weiterhin kaufen, verkaufen, schießen usw. usw. Lediglich die Hersteller solcher Waffen bräuchten eine Ausnahmegenehmigung, um die Waffen weiterhin produzieren zu dürfen. Aber wie gesagt, das ist Stand Anfang des Jahres, vielleicht Februar 2020. Ob das heute noch immer die Auffassung ist, weiß ich nicht.

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Schauen wir mal! Vielleicht reichen dann auch meine Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht mehr aus??? Habe diesbezüglich gerade eine mail zu >nwr@bva.bund.de< geschickt! Sollen die sich drum kümmern. Kann ich dann gleich weiterleiten zu meinem SB bei der Behörde. Ich werde den sowas auf die E... gehen!:s73:Die von unserem Bundespräsidialamt mal erhaltene mail (persönliches Schreiben an mich war in der Post) habe ich mit Kommentar und Links zurückgeschickt!

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vor 2 Stunden schrieb Gutachter:

Auffassung

Nicht Auffassung, Gesetz. Zu Halbautomaten konvertierte Vollautomaten sind jetzt Kategorie A.

 

Allerdings stehen diese nicht auf der Liste der verbotenen Waffen. Ich gehe davon aus dass das beim nächsten Durchlauf "korrigiert"wird, da von der EU die Kategorie A ja eigentlich als die verbotenen Waffen gedacht war.

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vor 14 Minuten schrieb CZM52:

eigentlich nicht, ausser eben in WO

Da ich auch zu denen gehöre die befürchten dass ein Upper mit Cut rechtlich jetzt wesentliches Teil eines Vollautomaten und damit verboten ist, würde mich interessieren warum das "da draußen" kein Problem darstellt. So wie ich das Gesetz lese sehr ich da Probleme. Wenn ich falsch liege lasse ich mich gerne korrigieren und lerne dazu.

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vor 14 Minuten schrieb ASE:

Wenn WIG-geschweisst gewiss.

 

Wenn geklebt hm...

Es gab doch eine Anleitung vom BKA dazu. Wenn dementsprechend vorgegangen wurde, sollte es OK sein. 

Manche Kaltverklebung ist solider als ein paar Schweisspünktchen. 

Bei G3 Klonen flog auch schon mal "das Blech weg" (Vollautoverhinderungsblech)... 

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Es nützt nichts wenn wir hier Diskutieren und versuchen eine Lösung zu finden! Die Lösung müssen uns die Herrschaften bringen. Deshalb sollte jedern den mächtig auf die ... gehen, bis zum 🤬! Vielleicht lernen sie es dann und beschweren sich weiter oben über den Murks! Ich habe jedenfalls meinen "lieben Abgeordneten" schon mal etwas geschickt. Dennen muss an Beispielen gezeigt werden wie unfähig sie sind und das geht am besten mit amtlichen Schreiben!

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