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IGNORED

Einstufung von SL-Waffen mit dem alten §37-Status


lemmi

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Wie viele seiner eigenen FB hat das BKA denn widerrufen in den 17 Jahren seit es diese gibt? Den für die sportliche Variante der OA5k? Was noch? Dank NWR könnte man die betroffenen Bürger sogar anschreiben. Hat das BKA früher auch gemacht, als es in den Neunzigern seine eigene Meinung zu den G3 - Klonen geändert hat (zu Ungunsten der Besitzer).

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Christian 555:

Als Waffenbesitzer spezieller Modelle sollte man eine gute RSV haben.

 Könntest du diese "speziellen" Modelle benennen und etwas ausführlicher schildern warum eine gute "RSV" nötig ist?

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

 Könntest du diese "speziellen" Modelle benennen und etwas ausführlicher schildern warum eine gute "RSV" nötig ist?

 

Eines der betroffenen Modelle wurde hier bereits ausgiebig diskutiert...

 

Dieses kann u.U. auch alle Leute betreffen, die bislang davon ausgegangen sind, dass alles, was den Segen des BKA hat auch wirklich o.k. ist.

Bis zu einem gewissen Zeitpunkt war das auch so.

 

Die gute Rechtsschutzversicherung kann manchmal hilfreich sein, zumindest das Kostenrisiko in überschaubaren Grenzen zu halten, wenn man schon geltendes Recht mit Füssen tritt...

Wer weiß, was noch so alles auf uns zukommt.

 

Beispiel gefällig ? Hast du eine Vorderschaft-Repetierflinte ? Soweit die Lauflänge über 45cm und die Gesamtlänge über 95cm beträgt, sollte ja alles o.k. sein.

So steht es zumindest im Gesetz.

Spielt aber keine Rolle. Warum ? Du könntest ja in den nächsten Aldi flitzen, dir eine einfache Metall-Bügelsäge kaufen und den Lauf auf z.B. 35cm abschneiden...

Ist das praxisnah und realistisch, dass Du das als legaler Besitzer jemals tun würdest ? Nö, spielt aber keine Rolle, der Richter verknackt dich trotzdem wegen Besitzes einer verbotenen Waffe...

Das ist zwar so (bisher) nie passiert, die irrsinnigsten Geschichten sind aber oftmals die, die das Leben schreibt.

Abwegig ist das keineswegs, wenn ich mir die BWT-47 Geschichte angucke...    

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Am 12.9.2020 um 19:37 schrieb chapmen:

 Könntest du diese "speziellen" Modelle benennen und etwas ausführlicher schildern warum eine gute "RSV" nötig ist?

Hi Chapmen,

 

da ist was im Busch (Suche über das NWR/Behördenschreiben an die waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden/Sicherstellung/usw.).

Ich möchte und werde den Betroffenen aber nicht vorweggreifen.

In einigen Wochen wird es hierzu sicherlich mehr Informationen geben.

 

 

VG

C.

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Dagegen steht dann diese Aussage:  " … Bezugnehmend auf ihre Anfrage ... zur Gültigkeit bestehender Feststellungsbescheide aufgrund der Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz bestätigen wir ihnen, dass die bereits erlassenen Feststellungsbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass eine Waffe, die im jeweiligen Feststellungsbescheid in die Kategorie B gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 WaffG Abschnitt 3 eingestuft wurde, nach dem 3. WaffRÄndG nun in die Kategorie A eingestuft ist, ergibt sich daraus nicht automatisch ein waffenrechtliches Verbot. Bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Vorschriften ins nationale WaffG wurde in der Anlage 2 zu § 2 Absatz 3 WaffG Abschnitt 1 kein neuer Verbotstatbestand geschaffen, der die vorgenannten Schusswaffen erfasst. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Martin Robert Mittelstädt Regierungsamtmann Bundeskriminalamt SO13-2 Waffenrechtsangelegenheiten W3D 220"

 

 

Also warten wirs ab........

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  • 4 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Die Kurzversion:

Ende August 2020, ein WBK-Inhaber hat in einer anderen Angelegenheit Kontakt zu seiner Waffenbehörde.

Der SB spricht den WBK-Inhaber nebenbei (telefonisch) auf sein SLG-BWT47 an.

Er hätte hier ein Schreiben einer anderen Behörde aus 8/2020, es dreht sich um die obige Waffe, man trifft sich im Anschluss einige Tage später im Revier und bespricht die "Thematik" erneut.

Das Zollfahndungsamt Stuttgart "fischt" im NWR nach dem besagten Modell und schreibt die örtlichen Waffenrechtsbehörden an.

Die StA Stuttgart soll das Zollfahndungsamt Stuttgart beauftragt haben, der BWT47-Angelegenheit "nachzugehen", so laut dem Schreiben.

Es wird eine präventivpolizeiliche Sicherstellung und Einziehung angeregt.

 

9/2020:

Waffe liegt bei der Erlaubnisbehörde, Besitzer hat die Waffe zur Klärung abgegeben und schriftlich der Sicherstellung widersprochen, der BKA-Bescheid hat nach wie vor seine Gültigkeit und wurde nicht zurückgenommen. Teile des WaffG haben sich zudem geändert.

Laut Landesexperten ist die Waffe "safe" und kann nicht ohne größeren Aufwand umgebaut werden.

Seitens der Behörde wird zuerst Hilfsbereitschaft signalisiert.

Nach gut 3 Wochen wird der Vorgang an die zuständige Behörde (BAFA) übergeben.

 

 

 

 

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  • 1 Monat später...
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