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IGNORED

Frank und Monika nur noch für Zubehöhr?!


Rocky1964

Empfohlene Beiträge

Bei Frank und Monika, kann man offentsichtlich nur noch Zubehör und Ausrüstung erwerben. Keine Sport- oder Jagdgeräte oder Muni!
Ich habe als Sportschütze Muni bestellt.

Unser Ordungsamt, Bürgerämter und Post stellen keine beglaubigte Kopien der WBKs mehr aus. Das ist ja auch nachvollziehbar.
Das Amt sagt, schicken sie eine unbeglaubigte Kopie dem Verkäufer und der Verkäufer soll uns dann anrufen. Hab ich alles gemacht.

Dem o.g. Verkäufer ist das alles Schnuppe... Ich hab bis heute nichte meine bestellte Muni.

Also vorsichtig sein mit diesem Händler...

Bearbeitet von Rocky1964
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Bei uns stellen die Behörden keine beglaubigten Kopien mehr aus, denn es könnte ja jemand eine beglaubigte Kopie haben, aber die WBK/Jagdschein erloschen oder eingezogen sein.
Die Versendung der WBK/Jagdschein verbietet unser Ordnungsamt, denn man kann ja dann bei einer Kontrolle, Training usw nicht den legalen Besitz nachweisen!

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Der Name und die Telefonnummer des Leiters des Ordnungsamtes Gefahrenabwehr liegen dem Verkäufer vor, hab ich denen gesendet. Ist dem Verkäufer aber offensichtlich egal.
Original der WBK oder Jagdschein zu versenden ist verboten, denn man hat ja dann keinen Nachweis für den legalen Besitz.

Filialen gibts bei uns nicht in der Nähe.

Da muß man auch nicht rumdiskussieren, da muß sich der Verkäufer einfach an die bestehenten Regeln anpassen.

Unser Ordnungsamt macht das telefonisch, denn die Nummern der WBK/Jagschein sind ja nachvollziehbar.

Bearbeitet von Rocky1964
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vor 4 Minuten schrieb Masta4:

Einfach die Munition woanders bestellen.

 

vor 4 Minuten schrieb Masta4:

Einfach die Munition woanders bestellen.

Klar, aber darum gehts ja nicht!

Es geht darum daß der Verkäufer offensichtlich keine Sportgeräte und Muni mehr an Privatpersonen versenden will, und nur noch an Händler.

Bearbeitet von Rocky1964
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vor 13 Minuten schrieb Rocky1964:

Es geht darum daß der Verkäufer offensichtlich keine Sportgeräte und Muni mehr versenden will.

Ich bin sicher dass man dir die Munition zuschicken wird wenn du deine Erwerbsberechtigung nachweist.

vor 18 Minuten schrieb Rocky1964:

Original der WBK oder Jagdschein zu versenden ist verboten, denn man hat ja dann keinen Nachweis für den legalen Besitz.

Quatsch, das ist Standard beim Onlinehandel von Waffen und Munition, oft auch bei der Behörde selbst.

Nur weil du WBK oder Jagdschein verschickst werden deine Daten in der Zeit nicht gelöscht, die Behörden brauchen deine WBK bestimmt nicht um dich zu kontrollieren ob die Wummen legal besitzt.

vor einer Stunde schrieb Rocky1964:

Unser Ordungsamt, Bürgerämter und Post stellen keine beglaubigte Kopien der WBKs mehr aus. Das ist ja auch nachvollziehbar.

Das ist aber dann ein Ding deiner Behörde ! Was soll daran nachvollziehbar sein, wie will der Heinz eine beglaubigte Kopie erstellen wenn er das Original nicht vorliegen hat, so ein Unfug.

 

Die Sache mit dem Anruf vom Verkäufer bei der Behörde ist eher so geduldet, Datenschutzrechtlich höchst brisant, kann ja jeder behaupten er ist Verkäufer vom Laden so und so...

Bearbeitet von farmer3
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vor 10 Minuten schrieb farmer3:

 

Das ist aber dann ein Ding deiner Behörde ! Was soll daran nachvollziehbar sein, wie will der Heinz eine beglaubigte Kopie erstellen wenn er das Original nicht vorliegen hat, so ein Unfug.

Meine alte Behörde in NRW hat schon in den 1990er keine beglaubigten WBK's mehr erstellt. Es scheint sich auch nicht nur auf ein paar wenige Behörden zu beschränken.

Bearbeitet von Götterbote
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vor 16 Minuten schrieb Rocky1964:

Es geht darum daß der Verkäufer offensichtlich keine Sportgeräte und Muni mehr an Privatpersonen versenden will, und nur noch an Händler.

🤦‍♂️

 

Guuut! Dann ist da so...

Und jetzt soll ein Shitstorm losbrechen und F&M spendiert Dir als Wiedergutmachung lebenslang frei Munition?

 

Schick das Original oder Kauf woanders!!!!

vor 23 Minuten schrieb Rocky1964:

da muß sich der Verkäufer einfach an die bestehenten Regeln anpassen.

Nö. Der Hat Vertragsfreiheit. Keiner zwingt dich da zu kaufen.

 

vor 24 Minuten schrieb Rocky1964:

Original der WBK oder Jagdschein zu versenden ist verboten, denn man hat ja dann keinen Nachweis für den legalen Besitz.

🤦‍♂️ Die Weisheit stamm woher?

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vor 46 Minuten schrieb Rocky1964:

Die Versendung der WBK/Jagdschein verbietet unser Ordnungsamt, denn man kann ja dann bei einer Kontrolle, Training usw nicht den legalen Besitz nachweisen!

Und was machst Du wenn Du eine Waffe ein- oder austragen lassen musst?

Meine SBine verbittet sich persönliche Besuche und macht alles nur per Post.

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Uns in dieser Stadt ist der Versandt der Dokumente von amtswegen halt untersagt. Was will man da als legaler Sportgerätebesitzer machen?

Und wenn die Unterlagen auf dem Versandt verloren gehen, oder man eine unangekündigte Kontrolle hat oder zum Training will, ist man am Arsch..

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vor 5 Minuten schrieb 11suzuki:

Und was machst Du wenn Du eine Waffe ein- oder austragen lassen musst?

Meine SBine verbittet sich persönliche Besuche und macht alles nur per Post.

Mein SB ist telefonisch und persönlich bei den Öffnungszeiten erreichbar.

 

Aber darum geht es ja nicht, sondern daß der Verkäufer nicht die vom amteswegen Regularien einhalten will.

Bearbeitet von Rocky1964
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vor 3 Minuten schrieb Rocky1964:

Uns in dieser Stadt ist der Versandt der Dokumente von amtswegen halt untersagt. Was will man da als legaler Sportgerätebesitzer machen?

Auf welcher Grundlage? Imho steht darüber nichts im Waffengesetz.

 

Zitat

Und wenn die Unterlagen auf dem Versandt verloren gehen, oder man eine unangekündigte Kontrolle hat oder zum Training will, ist man am Arsch..

Gilt bei euch schon die Sharia?

 

Gerade eben schrieb Rocky1964:

Mein SB ist telefonisch und persönlich bei den Öffnungszeiten erreichbar. Und er wohnt nur 3 Straßen weiter.

Komischer SB. Einerseits Gesetze erfinden die es nicht gibt und anderseits auf den Datenschutz pfeiffen......

 

Bearbeitet von 11suzuki
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Ein BüMa (mit Waffenherstellungserlaubnis) muss sogar immer die WBK erhalten! Weil .......:

 

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 

 

 

Was sich ab 01.09.2020 aber ändert.

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