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IGNORED

Sicherung von "Altbesitz" könnte ein Fake gewesen sein?


Speedmark

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vor 2 Minuten schrieb Tasha Yar:

 

Mal eine rhetorische Frage:

Warum interessiert sich eigentlich kein einziger Waffenhersteller für das kommende "Waffengesetz" ? Weshalb lassen die ihre Kunden derart im Regen stehen ? Warum unterstützen sie nicht finanziell entsprechende Klagen gegen diesen lächerlichen und zweckfreien Unfug ?

 

Vielleicht können die, die Probleme die ihre Kunden herbeisehnen nicht so richtig erkennen.

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vor 17 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Habe ich ja getan.

Naja, manche Bedürfnistatbestände sind alles andere als "schwachsinnig". Du denkst wieder nur an den Armbrust-Upper... Und wenn die Verbände (nicht für mich, aber für viele!) da was tun wollen, müssen/sollten sie eben jetzt verhandeln.

Ich sehe Verhandlungsspielraum.

Wo siehst du da Verhandlungspielraum? Gesetz und Verordnung sind durch.

Und du scheinst nicht einsehen zu wollen, das die Verbände gar nicht können. Wenn die Anfangen hier für jeden 7 Lower zu unterschreiben, weil  alles Bedürfnis ist, was dem Schwatwälder gerade so einfällt warum er etwas brauchen können würde 

Dann wird es Probleme mit der Anerkennung der Bescheinigungen(und zwar aller) geben, weil Inhalt der Bescheinigung nicht korrekt und das ist dann eine Katastrophe für den Verband. 

Zitat

Es kann nicht Sinn sein, jeden einzelnen Schützen, der z.B. einen Ruger 10/22 Tuningabzug gekauft hat, jetzt in Einzelverhandlungen mit der Behörde zu treiben. 

Frei nach Gerhard Polt - Leasinghändler: Doch, kann es. 

Zitat

Die Intention des Gesetzgebers ist: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk." Von daher kommend, dürfte jede Argumentation, die es ermöglicht, mit weniger Komplettwaffen auszukommen, eigentlich die Bereitschaft öffnen, Bedürfnisse für Waffenteile anzuerkennen. Oder glaubst Du ernsthaft, dass es den Gesetzgeber freut, wenn viele jetzt noch schnell ihre Lower zu Fertigwaffen komplettieren?

Der lehnt sich entspannt zurück und denkt: wie gut, das ich das Grundkontingent eingeführt habe. 3 Halbautos oder weniger, ergo kalibergleiche Waffe im Grundkontingent nicht erforderlich, nur bei Wettkämpfen.

 

Bearbeitet von ASE
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vor 45 Minuten schrieb Sebastians:

 

Ernsthafte Frage, wo ist der Sinn eines Lowers ohne Seriennummer oder Kaliberangabe?

In ca. 1 Jahr kann ein Lower auch mit einer Nummer unerlaubt besessen sein.

Für Kurzentschlossene macht das durchaus Sinn, wenn er sich ne Waffe bauen lassen möchte. Ab nächstem Monat darf auf der Waffe nur ein Hersteller angegeben sein, der Rest muss durchgestrichen werden. Sieht halt scheiße aus.

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vor 6 Minuten schrieb ASE:

Wo siehst du da Verhandlungspielraum? Gesetz und Verordnung sind durch.

Gesetz und Verordnung definieren nicht im Detail alle denkbaren Bedürfnisausgestaltungen. Warum bedarf es z.B. eines BKA-Leitfaden? Und selbst der lässt noch viele Fragen offen. Und auch der kann geändert, ergänzt,... werden.

Auch sind die neuen Verwaltungsvorschriften noch nicht raus (die binden die Gerichte nicht, wie jeder ältere WO-ler weiß), die ggf. auch noch bei Behörden akzeptierte Bedürfnispraxis aufnehmen könnten.

vor 6 Minuten schrieb ASE:

Der lehnt sich entspannt zurück und denkt: wie gut, das ich das Grundkontingent eingeführt habe. 3 Halbautos oder weniger, Kalibergleiche waffe im Grundkontingent nicht erforderlich, nur bei Wettkämpfen.

Die Leute mit vielen extra Lowern haben sich doch überwiegend schon anders angestützt: JJS, Handels-Lizenz, Rote usw. - oder sie sind ohnehin schon Grundkontingentüberschreiter und dann ist es nur ein kleiner Schritt.

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Mein SB sagte mir zu dem unbeschrifteten Lower: der wird dann eingetragen als waffenteil zu Waffe xy und bei der Nummer wird "ohne" eingetragen.

 

 

 

Nur ein hersteller pro Waffe????

 

Wird interessant bei meinen Garand, da hat jedes Teil einen anderen Hersteller und Nummer eingestempelt.

 

Da sind Teile von H&R, winchester, Springfield drin und Werle steht auch noch drauf.

Bearbeitet von Commerzgandalf
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vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Du solltest doch wissen, dass man auch ohne Probleme drei kalibergleiche Waffen im Grundkontingent haben kann ;)

 

Hast du das einmal ausprobiert?  Es geht nämlich nicht, du irrst dich.

 

Viele überlesen in §14 Abs.  2 Nr 2 ein ganz kleines Wörtchen: erforderlich

 

Zitat

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 Es geht nur, solange der Verband nach §14 begründen kann, das die Waffe  erforderlich ist. Das ist nämlich die Pflicht der Verbände diese Prüfung durchzugühre., die Behörden akzeptieren das dann. Wenn man diesen gesetzlich geregelte Übertragung der Prüfaufgabe durch "Bescheinigungen aller art für jedes Schwurbelbedürfnis unterminiert, kann es damit in der nächsten runde Schluss sein.  Und nich vergessen, die Behörde kann jederzeit §8 gegen die Verbandsbescheinigung einsetzen...

 

vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die Leute mit vielen extra Lowern haben sich doch überwiegend schon anders angestützt: JJS, Handels-Lizenz, Rote usw. - oder sie sind ohnehin schon Grundkontingentüberschreiter und dann ist es nur ein kleiner Schritt.

Sie sind eben keine Kontingentsüberschreiter, rauszufinden warum, überlass ich dir.

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Vielleicht ist es nicht für jeden ganz offensichtlich, aber drei kalibergleiche Waffen können ganz locker 3 unterschiedliche Disziplinen bedeuten.

Da gibst wirklich gar keine Probleme mit der erforderlichkeit.

Bearbeitet von Gast
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vor 49 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Es kann nicht Sinn sein, jeden einzelnen Schützen, der z.B. einen Ruger 10/22 Tuningabzug gekauft hat, jetzt in Einzelverhandlungen mit der Behörde zu treiben. Dafür sind die Verbände da.

 

Warum sollte ein Schütze wegen seines seit Jahren im Schrank liegen Drop-In-Tuningabzugs in "Verhandlungen" mit der Behörde treten?

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

(ich werde jetzt sicherheitshalber auch die 10/22 und Uhl Abzüge etc. anmelden, ebenso die Schaftsysteme usw.)....

 

Stattdessen erstelle ich halt Fotos von den Teilen und schicke alles schön katalogisiert zur Behörde. Lasern kann ich dann immer noch und kann die Behörde ja mal anfragen, ob Sie das wünschen/begrüßen würden.

Du bist der Prototyp des "LWB". Respekt. Aber warum dann nicht sämtliche Einzelteile deiner Waffen? Und vergiss deinen Bestand an Munition nicht!

 

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Hätte ich jetzt so gedeutet, aber da kennst du dich besser aus als ich!

 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0401-0500/495-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

§21

3) Wird eine Schusswaffe aus wesentlichen Teilen hergestellt, die bereits min-destens mit einer Seriennummer gekennzeichnet sind, so sind diese wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen Teil alle Angaben ge-mäß Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 angebracht sind. Deuten Angaben auf der Schuss-waffe auf einen anderen Hersteller hin, so sind diese durch zwei waagerecht dauer-haft eingebrachte Striche zu entwerten, wobei die Angaben weiterhin lesbar bleiben müssen. Angaben auf der Schusswaffe, die auf eine andere Munition oder auf ein anderes Laufkaliber hindeuten, sind zu entwerten.

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Vielleicht ist es nicht für jeden ganz offensichtlich, aber drei kalibergleiche Waffen können ganz locker 3 unterschiedliche Disziplinen bedeuten.

Da gibst wirklich gar keine Probleme mit der erforderlichkeit.

Ja, versteh mich nicht falsch, ich bin dafür das man  Grundkontingent wörtlich nimmt und du innerhalb dessen entscheiden darfst was du haben willst.

Wenn du dich entscheidest, im Grundkontigent z.b. 2x 9 mm zu haben, damit du eine Ersatzwaffe hast oder einfach nur weil du es Kraft deiner Suppenterrine so willst, so what.
Ist doch eh Irrsin,  die 2te 9mm ohne Wettkampfnachweise  zu verweigern, aber die 45er dann zu genehmigen. Sicherheitsgewinn exakt 0.0.

 

Es macht aber nicht jeder Verband/ Teilverband so. I.d.R. wird man schon beim zweiten .223 AR Wettkammpfnachweise fordern.

 

Das wäre z.B. eine Sache, für die man durchaus streiten solle.

Bearbeitet von ASE
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Ich sehe da überhaupt keine Probleme. Eine Waffe ist erforderlich, wenn keine vorhanden ist oder die vorhandenen nicht dafür eingesetzt werden können.

Es hängt ja nicht allein am Kaliber. 

Beispiel:

BDMP

ZG3 mit Mündungsbremse

ZG4 ohne Mündungsbremse

DG3 mit offener Visierung

Zack, bumm, peng: 3x HA in .223 Rem.

Völlig problemlos und legal.

Bearbeitet von Raiden
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vor 10 Minuten schrieb Waffen Tony:

Ich wollte nur erläutern, warum 3 kalobergleiche Halbautomaten im Grundkontigent kein grundsätzliches Problem darstellen.

Sofern die passende Verbandsmitgliedschaft da ist.

 

Bei DSB ist es i.d.r Asche,  da wurde einem meiner Schützen das zweite .223 abgelehnt, bzw Wettkampfnachweise nachgefordert, obwohl es im Teilverband dafür unterschiedliche Disziplinen(Visierung) gibt. 

Keine Wettkampfnachweise, keine kalibergleiche Waffe.

 

Man kann das aus §14 Abs 2 u. 3 durchaus so rauslesen, wenn man restriktiv liest, wie das machenr Verband tut -> Erforderlich ohne Wettkampfnachweis = 1 Waffe.

 

Aber aus der Prämisse "So wenig Waffen wie möglich" kann man hier dann keinen Honig saugen, wenn man erklären soll, das man problemlos 3 HA in z.B. .223, 308, und 9mm ohne Wettkampfnachweise bekommt, 2x 223 aber nicht, weil z.b. keine weitere Disziplin und damit keine Erforderlichkeit vorhanden ist. Vor dem Hintergrund ist das eine Ungleichbehandlung, die keinen Sicherheitsgewinn bringt, schon alleine deswegen, weil man einem solchen Schützen natürlich mit der Kalibervielfalt und einem neuem Antrag tröstet....

 

 

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vor 41 Minuten schrieb ASE:

 

Bei DSB ist es i.d.r Asche, 

Der DSB bescheinigt garnichts. Das machen die untergeordneten Verbände.

Daher kann da auch kein DSB einheitliches Vorgehen benannt werden.

 

Aber wer auch immer es nicht macht, es bleibt ja dabei, dass 3 kalibergleiche halbautomaten im Grundkontigent nicht ausgeschlossen sind.

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Auch darüber hinaus nicht. Man muss es nur begründen können.

 

Auch innerhalb des Grundkontingents muss jeder einzelne Waffe begründet werden, das ist bei der ersten, zweiten, vierten, zehnten alles gleich. Über Kontingent könnt einzig die Pflicht an Wettkämpfen teilzunehmen hinzu.

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vor 15 Stunden schrieb Fyodor:

 

 

Auch innerhalb des Grundkontingents muss jeder einzelne Waffe begründet werden, das ist bei der ersten, zweiten, vierten, zehnten alles gleich. Über Kontingent könnt einzig die Pflicht an Wettkämpfen teilzunehmen hinzu.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, das bei den Teilverbände des DSB das mangels Disziplinen das nicht bescheinigen.

 

vor 17 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der DSB bescheinigt garnichts. Das machen die untergeordneten Verbände.

Aber wer auch immer es nicht macht, es bleibt ja dabei, dass 3 kalibergleiche halbautomaten im Grundkontigent nicht ausgeschlossen sind.

 Ach echt? Und ich hab die unterschriebenen Anträge meiner Mitglieder  immer nach Wiesbaden geschickt...

 

Und nochmal Fokus auf das eigentliche Thema: Natürlich kann man bei entsprechender Vielfalt der Disziplinen  3 Komplettwaffen .223 bekommen. 

 

Wie aber soll der Extra-Lower begründet werden, wen es überhaupt rechtlich möglich ist, was ich nicht glaube?

 

 

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