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IGNORED

Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?


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Geschrieben

Hallo Leute,

 

Die obige Frage ist bei einem Kollegen aufgetaucht, der Jäger möchte den Vereinskollegen mal seinen Schalli auf deren Waffen testen lassen.

Darf er den auf dem Schießstand den Sportschützen zum Schießen ausleihen und nach dem Schießen wieder einsammeln?

 

Ich tendiere eher zu Ja, weil kein verbotener Gegenstand und auf einem Schießstand wird nichts "erworben".

Was sagt ihr?

 

Herzlichen Dank!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kenne keine Sportordnung die das hergeben würde... von daher kein Bedürfnis... bin ich eher bei einem Nein. (Den Grund - einfach mal ausprobieren wollen, bzw. zum Spaß testen, gibt es so m.M.n. nicht.)

 

Würde der Sportschütze dem Jäger seine Waffe leihen, und der schraubt zum Testen den Schalldämpfer drauf- und macht einen Kontrollschuss... sehe ich kein Problem.

 

 

 

Bearbeitet von Leinad82
Geschrieben

Hab ich auch gelesen.

Passt aber nicht ganz, weil die Waffe nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist und der Schalldämpfer laut Sportordnung des BDS als Mündungsbremse erlaubt wäre.

Die Waffe auf die der Schalli vom Kollegen draufkäme wäre eine Waffe des Sportschützen auf dem Schießstand/Schießkino.

Das der Sportschütze außerhalb des Schießstandes/Schießkinos kein Bedürfnis für den Schalli hätte ist das von Belang?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich lese gerade die AWaffV §9

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__9.html

die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

 

Ist also wohl nix oder gibt es Gegenstimmen?

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Mir wird an solche Diskussionen immer wieder klar, wie wahnsinnig wir bereits im tiefsten Bürokratensumpf stecken. Was genau ist daran schlimm jemanden auf dem Schießstand einen Schalldämpfer eines Berechtigten an seine Waffe schrauben und damit schießen zu lassen? Wie wird Deutschland sicherer, wenn das nicht gestattet ist? Was hat überhaupt irgendwer davon, dass es diesbezüglich ein Verbot gibt? Es ist einfach nur noch krank.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sebastians:

Darf er den auf dem Schießstand den Sportschützen zum Schießen ausleihen und nach dem Schießen wieder einsammeln?

 

Ich tendiere eher zu Ja, weil kein verbotener Gegenstand und auf einem Schießstand wird nichts "erworben".

 

Das Gesetz äußert sich da recht deutlich.

Zitat

(9) Auf Schalldämpfer finden die Absätze 1 bis 4 und 6 bis 8 entsprechende Anwendung. Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens verwendet werden.

Die Sportordnung erlaubt SD. Nur das Gesetz hat eine Zweckbindung beinhaltet.

Auf dem Schießstand wird natürlich genau wie sonst auch erworben. Es ist nur erlaubnisfrei. Erwerb ist aber nicht Schießen. Schießen nur zu jagdlichen Übungszwecken. Anfassend arf er ;)

Zitat
§12 (1) Nr. 5.
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb EzLord:

Mir wird an solche Diskussionen immer wieder klar, wie wahnsinnig wir bereits im tiefsten Bürokratensumpf stecken. Was genau ist daran schlimm jemanden auf dem Schießstand einen Schalldämpfer eines Berechtigten an seine Waffe schrauben und damit schießen zu lassen? Wie wird Deutschland sicherer, wenn das nicht gestattet ist? Was hat überhaupt irgendwer davon, dass es diesbezüglich ein Verbot gibt? Es ist einfach nur noch krank.

Man will halt, dass die reglung nicht umgangen wird. Irgendwo setzt man dann die Grenze. am besten dort, wo sie leichter nachvollziehbar ist.

Da es kein besonderes "Erlebnis" ist, braucht man da auch nicht groß jammern.

Alternativ einfach KK Schießen. Dann hat man den effekt simuliert. ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb Waffen Tony:

Auf dem Schießstand wird natürlich genau wie sonst auch erworben. Es ist nur erlaubnisfrei. Erwerb ist aber nicht Schießen. Schießen nur zu jagdlichen Übungszwecken.

Auf dem Stand ist Schießen sowohl erlaubnis- als auch bedürfnisfrei.

Zitat
§12 (1) Nr. 5.
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;

Darum darf auch Hinz und Kunzine sich auf dem Stand eine Waffe ausleihen und damit schießen. Ganz ohne Bedürfnis.

 

Warum darf ich, der ich rein zufällig AUCH ein sportliches Bedürfnis habe, nicht wie Hinz und Kunzine (m/w/d) einmal das jagdliche Schießen unverbindlich ausprobieren?

 

Das musst du mir mal ganz genau erklären!

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben (bearbeitet)

Und Du musst mir mal ganz genau erklären in welcher Disziplin die Sportordnung des Bundes Deutscher Schützen (BDS) die Verwendung eines Schalldämpfers im Rahmen des sportlichen Übungs- und Wettkampfschießens erlaubt.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben

SPST 15 Spezifikationen von Waffen und Munition SPST 15.01 Allgemeines
SPST 15.01.01 Regeln und Beschränkungen der am Austragungsort geltenden Waffengesetze sind einzuhalten.

SPST 15.01.02 Soweit in diesem Regelwerk oder der Ausschreibung keine Vorgaben vorhanden sind, (z.B. für Größe, Gewicht, Lauflänge, Magazinkapazität, Visiereinrichtung, Geschoßart- und form, Geschossmaterial) ist – im Rahmen der Gesetze - beliebige Ausführung zugelassen. Dies gilt auch für Schäfte, Auflagen, Stützen, Ablagen und Griffe. SPST 15.01.02 Anbauten

Mündungsbremsen, Feuerdämpfer, Kompensatoren oder Portings sind, soweit nicht ausdrücklich verboten, erlaubt. Ihr Vorhandensein bedingt ggf. die Einstufung der Waffe in eine Wettbewerbsklasse. Dasselbe gilt für - mit Erlaubnis besessene - Schalldämpfer.

SPST 15.01.03 Abzugswiderstand
Der Abzugswiderstand muss mindestens 907 Gramm (2 lbs) betragen.

Geschrieben

Man da kommen wieder Themen auf, habe auch einige aus meinen Sportschützen Verein mit meiner Halbautomatik und SD mit schießen lassen wo ist das

Problem bei einigen von euch, habt ihr Angst da da jeden Moment einer von der Behörde neben euch stehen könnte ?

Geschrieben

Ihr nehmt doch auch mal Leute (nicht-LWBs) mit auf den Schießsstand und lasst sie schießen. Die haben alle kein Bedürfnis, Sachkunde, Erlaubnisschein what-so-ever..

Jetzt drückt man dem ne Waffe in die Hand (😵) dann noch Munition (😵😵) und dann noch eben den Schalldämpfer aufschrauben (😵😵😵). Bitte PANIK: jetzt!

 

Ich vermute mit "Punkt" 1 und 2 hat keiner ein Problem. Und beim Schalli gehn dann die Eier auf Grundeis?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Warum darf ich [...] nicht [...] das jagdliche Schießen unverbindlich ausprobieren?

§9 AWaffV

 

vor 3 Stunden schrieb scotty600:

SPST 15 Spezifikationen von Waffen und Munition [...]

Dasselbe gilt für - mit Erlaubnis besessene - Schalldämpfer.

Dieser Passus existiert in der aktuellen Fassung nicht (mehr):

 

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/bds_sph_speed steel 09-03-2019.pdf

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Sal-Peter:

Auf dem Stand ist Schießen sowohl erlaubnis- als auch bedürfnisfrei.

Darum darf auch Hinz und Kunzine sich auf dem Stand eine Waffe ausleihen und damit schießen. Ganz ohne Bedürfnis.

 

Warum darf ich, der ich rein zufällig AUCH ein sportliches Bedürfnis habe, nicht wie Hinz und Kunzine (m/w/d) einmal das jagdliche Schießen unverbindlich ausprobieren?

 

Das musst du mir mal ganz genau erklären!

ÍCh m uss natürlich garnichts ;)

Das waffG mit den konkreten Vorgaben hatte ich netterweise aber schon eingestellt.

Jagdliches Übungsschießen ist kein Sportordnungsprogramm, sondern dass was der Jäger n zum jagdlichen Inübunghalten schießt.

Daher kann das eben auch nur der Jäger. Alles andere wäre kein jagldiches Übungsschießen.

Was Hinz und Kunz auf dem Stand an waffen ausleihen darf, ist irrelevant, da geregelt ist, wofür die jagdliche erworbenen SD verwendet werden dürfen.

Schon weil SD keine Waffen sind, wie man spätestens seit der umfangreichen Urteilssprechung dazu wissen könnte. Auch was die Unterschiede zw. waffe und Gleichstellung ist.

Aber auch wenn man das unbeachtet lässt, steht da immer noch ganz konkret, was mit dem SD gemacht werden darf. Festgelegt im waffG

 

Wenn du AUCH ein sportliches Bedürfnis hast, ist das doch ganz geal. Schieß als Jäger mit der jagdlichen zulässigen Langwaffe. Wo ist denn dein Problem?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb daimler01:

Man da kommen wieder Themen auf, habe auch einige aus meinen Sportschützen Verein mit meiner Halbautomatik und SD mit schießen lassen wo ist das

Problem bei einigen von euch, habt ihr Angst da da jeden Moment einer von der Behörde neben euch stehen könnte ?

Nieman dhat ein problem.

Manche sind aber so nett und beantworten die gestellten Fragen.

Da liegt ein tieferer Sinn in einem Forum dahinter ;)

Geschrieben

WaffG § 13 Absatz (9)

 

Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung

 im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießen verwendet werden.

 

 

Geschrieben

Jagdliches Übungsschießen...

Da im Jagdkurs (noch ohne Jagdschein) auch mit Schalldämpfer geschossen wird ist im Kurs schießen wohl auch jagdliches Übungsschießen.

 

Sagen wir doch mal so:

Der SpoSchü möchte eine Jagdwaffe mit Schalli im Sauenkaliber auf 100 m schießen um seine Präzision zu verbessern und sich das Mucken abzugewöhnen damit es in Zukunft überhaupt Sinn macht sich zum Jagdkurs anzumelden.

Steht irgendwo geschrieben, dass man auch im Kurs jagdliches Übungsschießen betreibt oder steht da nur "in Ausbildung" oder was Ähnliches?

Hab nen echten Ausbilderschein, deswegen frage ich.😀

 

Geschrieben

Der Sportschütze wird kein jagdliches Übungsschießen machen, wenn er nicht wenigstens in der jagdlichen Ausbildung ist. vor der Ausbildung ist nunmal nicht in der Ausbildung.

Der versierte Ausbilder wird dem Sportschützen allerdings viele Optionen aufzeigen können, um das gewünschte Trainingsziele (Mucken vermeiden) legal zu erreichen ;)

 

Ich würde da jetzt wirklich keine Klimmzüge versuchen. Es hat keinen Sinn.

Wenns darum geht, ihn damit schießen zu lassen, tut man das im Bewusstsein dies nicht legal zu tun.

 

Irgendwann wird vielleicht vertanden, dass vormucken in den Grenzbereichen unangenehme Konsequenzen nach sich zieht.

War nun schon oft genug so.

 

Es ist nicht gewünscht. Das ist zu akzeptieren.

 

Dann kann man daran arbeiten, dass es legalisirt wird.

 

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