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IGNORED

Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?


Sebastians

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Der Stachel sitzt ja noch tiefer. In einer EU Rats-Aktion hat man sich 2002 auf eine Definition zu Kleinwaffen etc verständigt und  SD den "Speziell zu militärischen Zwecken bestimmte Kleinwaffen undZubehör" zugeschlagen.

Mit der Hypothek geht man ins Rennen.

Erst der grundgesetzliche verbriefte Gesundheitsschutz konnte das aufbrechen.

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vor 14 Stunden schrieb knight:

 

..."Du fanasierst dir hier Winkelzüge ein",

 

... dann könnten rational handelnde Politiker auch dem zugeneigt sein, die SD auch für sportliche Langwaffen - gar auf gelbe WBK zu erlauben. ...

 

 

Wo habe ich geschrieben, dass Sportschützen SD erwerben dürfen? 

Eben, nirgends. Insofern kann ein "Außenstehender" da auch kein Urteil a la "SD sind für Sportschützen verboten" entwickeln. Das wäre "Thema verfehlt"!

 

Es ging nur um die Frage, ob erst mit der Unterschrift bei einer Jagdschule ein jadliches Übungsschiessen/Ausbildungsschiessen möglich sei - oder ob Situationen vorstellbar sind,

bei denen die Jagdausbildung schon unter anderen Bedingungen via erfahrene Jäger (an)laufen kann.

 

Und wenn wir bei Fantasien sind: "in ein paar Jahren" (wie Du meinst) wird es keine SD auf WBK gelb geben, weil es dann schlicht keine WBK gelb mehr geben wird. Womöglich (Wahlprogramm GRÜNE) wird es dann gar keine GK-Waffen mehr für Sportschützen geben und KK darf ja eh nicht gedämpft werden.

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Womöglich (Wahlprogramm GRÜNE) wird es dann gar keine GK-Waffen mehr für Sportschützen geben und KK darf ja eh nicht gedämpft werden.

Das kann tatsächlich bis spätestens 2030 passieren. Nicht unbedingt seitens der Grünen aus, sondern wegen der EU und ihrer "Gehilfsfolgsschaft sozusagen. :crazy: 

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vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wo habe ich geschrieben, dass Sportschützen SD erwerben dürfen? 

Eben, nirgends. Insofern kann ein "Außenstehender" da auch kein Urteil a la "SD sind für Sportschützen verboten" entwickeln. Das wäre "Thema verfehlt"!

Ich habe auch nicht geschrieben, dass du das geschrieben hast. Mein Punkt war, dass man jetzt besser keine Gerichtsurteile provozieren sollte, weil man mit irgendwelchen Winkelzügen ein jagdliches Übungsschießen definiert, unter dem dann jedermann auch mit SD schießen zu dürfen glaubt (um letzteres geht es hier im Thread). Diese Gerichtsurteile gehen nämlich nach hinten los und sind dann erst mal in der Welt und entwickeln dann ein Eigenleben, so wie "so wenig Waffen wie möglich im Volk."

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vor 4 Stunden schrieb knight:

... Diese Gerichtsurteile gehen nämlich nach hinten los und sind dann erst mal in der Welt und entwickeln dann ein Eigenleben, so wie "so wenig Waffen wie möglich im Volk."

"So wenig Waffen wie möglich" klang erstmals in der Präambel zum RWaffG 1938 an (und bezog sich eher auf Kurzwaffen). Der Satz hält sich jedenfalls seit den frühen 70ern in der Rechtssprechung, ohne dass kaufwütige Sportschützen dafür verantwortlich gemacht werden könnten: https://research.wolterskluwer-online.de/document/1c44c657-a292-4afb-9bc9-2e9c9197fe1e

Zitat

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.06.1975, Az.: BVerwG 1 C 25/73

Taxifahrer; Bedürfnisprüfung im Waffenrecht; Materielle Beweislast; Selbstverteidigung

Amtlicher Leitsatz

1. Das WaffG vom 19.09.1972 stellt an den Nachweis eines Bedürfnisses für Schußwaffen zu Verteidigungszwecken die gleichen Anforderungen wie das Waffengesetz vom 18.03.1938.

2. Für das Vorliegen eines Bedürfnisses trägt der Antragsteller die materielle Beweislast.

3. Ein Bedürfnis kann auch vorliegen, wenn Angriffe auf andere Rechtsgüter als Leib und Leben zu befürchten sind.

4. Wird ein Bedürfnis damit begründet, daß die Waffe der Selbstverteidigung dienen solle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen. ...

In 2002 ist der Satz aus braunen Zeiten dann in die Bundestagsdrucksache zur Gesetzesbegründung des neuen WaffG gerutscht und seither müssen die Gerichte dann nicht mehr das Reichswaffengesetz bzw. den damaligen Gesetzgeber bemühen, sondern eben den aktuelleren Bundestag als Gesetzgeberwille.

Jedenfalls sind daran keine kaufwütigen Sportschützen schuld, nein, nichtmal P. Beitler oder ähnlichen Gestalten kann man das anhängen.

 

Wenn Schalldämpfer fast versteckt werden müssen, werden auch keine Begehrlichkeiten geweckt - die wiederum bräuchte es aber, damit in künftigen Gesetzgebungsprozessen dieser Wunsch nach SD aufgegriffen würde.

Wenn Jäger mit ihren SD bei Sportwettkämpfen teilnehmen dürften und alle Sportschützen mit großen Augen zusehen, dann würden Begehrlichkeiten geweckt. Wenn Jäger ihre Jagdbüchsen am Stand noch dazu verleihen dürften und andere Sportschützen mit deren SD-Leihwaffe bestimmte Wettkämpfe mitschiessen dürften, dann würde es noch mehr "Druck" geben. 

Wenn es aber für einen Nichtjäger leichter ist, Vollauto zu schiessen, als eine Langwaffe mit SD - wo soll dann je das Bedürfnis herkommen, diese SD auch für Sportschützen verfügbar zu machen?

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

...

Wenn Schalldämpfer fast versteckt werden müssen,

...

Wenn Jäger mit ihren SD bei Sportwettkämpfen teilnehmen dürften und alle Sportschützen mit großen Augen zusehen, dann würden Begehrlichkeiten geweckt. Wenn Jäger ihre Jagdbüchsen am Stand noch dazu verleihen dürften und andere Sportschützen mit deren SD-Leihwaffe bestimmte Wettkämpfe mitschiessen dürften,

...

Naja, verstecken müssen Jäger ihre SD nun wirklich nicht.. die können das Ding sogar öffentlich spazieren tragen und auf so gut wie allen Ständen damit schießen. Der Anteil der Jäger die mit ihren Jagdwaffen Sportwettkämpfe betreiben und ihre Waffen für solche Zwecke verleihen würden dürfte auch sehr überschaubar sein.

 

Um die Verhinderung irgend welcher Begehrlichkeiten geht es da also kaum, man will SD einfach nicht in privaten Händen sehen, aber konnte das bei den privaten Jägern nicht mehr Vermittelbar verbieten wenn es bei den staatlich angestellten quasi zur Pflicht gemacht wurde. Die SD-Freigabe für Jäger dürfte so zu sagen ein nicht geplanter Unfall gewesen sein.

 

Und einmal abgesehen davon lässt die Begehrlichkeit nach einem SD bei den meisten Sportschützen sehr schnell nach wenn sie die vielen Nachteile mal live erleben. Der aus allen Ritzen und Fugen austretende Schmauch/Dreck bei Selbstladern und die schon nach ein paar Schuß auftretende Mirage entzaubert den Mythos Schalldämpfer dann doch sehr schnell.

Bearbeitet von Hunter375
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vor 14 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wenn [...]

Wenn [...] Wenn [...] 

Wenn [...]

Hätte, hätte, Fahrradkette. Du kannst das Gesetz, die Politiker und die Gerichte so akzeptieren wie sie sind oder du kannst dich in eine Parallelwelt reinträumen.

 

Versteh' mich bitte nicht falsch: Wenn es nach mir ginge, gäbe es SD genauso wie Wechselsysteme für jede Waffe erlaubnisfrei einfach so - oder man könnte sie auch gleich ganz frei geben, wie es in anderen Ländern der EU ja auch funktioniert. Wenn man aber dahin kommen will, dann muss man die Wege gehen, die auch zum Ziel führen, wobei man natürlich ob des Zustands unserer Politik berechtigt die Frage stellen kann, ob es solche Wege überhaupt gibt, weil die ohnehin den großen Plan verfolgen. Wenn man aber jetzt den Bogen überspannt und Winkelzüge zur Definition von jagdlicher Ausbildung werden von den maßgeblichen Personen garantiert als genau das wahrgenommen, dann ist der Weg jedenfalls schneller zu, als man "Wenn ... Wenn ... Wenn ... " sagen träumen kann.

 

vor 14 Stunden schrieb Schwarzwälder:

In 2002 ist der Satz aus braunen Zeiten dann in die Bundestagsdrucksache zur Gesetzesbegründung des neuen WaffG gerutscht und seither müssen die Gerichte dann nicht mehr das Reichswaffengesetz bzw. den damaligen Gesetzgeber

Und wenn sich jemand mit dubiosen Auslegungen zur jagdlichen Ausbildung ein dummes Urteil zu SDs einholt, dann ist Tür und Tor dafür geöffnet, dass dieses Urteil den gleichen Weg geht.

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Naja, es ist jetzt nicht lebensnotwendig, dass ein Sportschütze jetzt z.Z. unbedingt mal mit Schalli schießen darf.

Auf sehr wackeligen Füßen steht das Ganze schon.

Eine für uns positive Gesetzeslücke wäre aber nett gewesen, die muss man in deutschen Landen ja mit der Lupe suchen.

 

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vor 3 Stunden schrieb Sebastians:

Naja, es ist jetzt nicht lebensnotwendig, dass ein Sportschütze jetzt z.Z. unbedingt mal mit Schalli schießen darf.

Auf sehr wackeligen Füßen steht das Ganze schon.

Eine für uns positive Gesetzeslücke wäre aber nett gewesen, die muss man in deutschen Landen ja mit der Lupe suchen.

 

Der Sportschütze darf schon mit SD schießen. Das verbietet niemand. Nur der Sd Jagd ist mit einem Bannfluch belegt ;)

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vor 38 Minuten schrieb Raiden:

Seit wann sind vom Schießsport ausgeschlossene Waffen für das Jedermannschießen zulässig?

Man köönte eine nicht asugeschlossene Version haben oder eine Ausnahmeegnehmigung,

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vor 20 Minuten schrieb Sebastians:

Das ist ja doch wie in einer Kaffeemühle.😀

Welcher Sportschütze bekommt einen Schalldämpfer genehmigt, außer schwer gehörgeschädigte, die Verwandte auf der Behörde haben?

Das ist natürlich zu verengt gedacht.

Die wenigen Sportschützen mit SD mal nicht beachtet, gibt es weitere Erwerbsgründe.

Der Schießstandbetreiber könnte bspw. SD beschaffen. Mit diesen darf dann auch geschossen werden.

 

Und wir reden ja nur über die Theorie. Wer schnell mal hinter eine waffe huscht,....

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

...

"20 Schuss MP5 (Clon) in .22 lr mit Aim-Point

6 Schuss .22 lr mit Schalldämpfer"

Wenn das überhaupt ein echter SD ist und nicht einfach nur eine Attrappe zum Kundenfang. Der Kundschaft, die diese Angebote annimmt, kann man wahrscheinlich alles mögliche erzählen...

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Ich kenne keine technischen Hinderungsgründe ;)

Der Rest hängt von der LAune der YT -Leute ab, die Waffen ja für ekelig halten.

 

Ich empfehle einen längeren erklärungstext, sonst bekommt keiner mit, dass es iwi nicht i.O gewesen wäre.

...und rebellische Musik. Aber ohne Rechteverletzung.

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Am 31.7.2020 um 14:34 schrieb Waffen Tony:

Da war es auch noch Ländersache und nun waffenrechtlich und in Kürze jagdrechtlich bundeseinheitlich geregelt

Immer noch Ländersache, wie in Bayern, wo zum jagdlichen Einsatz von SD eine Sondererlaubnis bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden muss. Die wird dann in der WBK vermerkt, das Ganze kostet ca. 43€. Jagdliches Übungsschiessen geht ohne Sondererlaubnis. 

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