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IGNORED

Waffenschutzgesetz??


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Geschrieben

Hab ich was verpasst? Den Begriff "Waffenschutzgesetz" hab ich so glaube ich noch nicht gehört/gelesen. Meldung bei T-Online zu Änderungen ab Mai 2020. Laut denen werden auch " bestimmte Magazingrößen " ab 01.05.2020 verboten 

Zitat

 

Verschärfung des Waffenschutzgesetzes

Eine Verschärfung des Waffenschutzgesetzes tritt ab 1. Mai in Kraft. Hintergrund hierfür sind die Terrorattentate in Paris von 2015. Folgende wichtige Änderungen gelten:

-Waffenhalter werden alle fünf Jahre kontrolliert. Konkret geht es darum, "ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht", wie es auf der Homepage des Innenministeriums heißt.

-Bestimmte Magazingrößen werden verboten.

-Regelmäßige Überprüfung, ob ein Waffenhalter als "Extremist" bekannt ist. 

-Personen, die Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind, dürfen keine Waffen mehr halten. Das gilt auch, wenn diese Vereinigung nicht verboten ist.

-Der gesamte Lebenszyklus einer Waffe soll künftig nachverfolgt werden.

-Die Bundesländer können Waffenverbotszonen einrichten.

 

" Waffenhalter " werden überprüft? ok, da haben wir " Waffenbesitzer " ja nochmal Glück gehabt,wenn nur unsere " Waffenhalter " überprüft werden..................... 

Da hat wohl einer " sauber Recherchiert ".......

 

https://www.t-online.de/finanzen/id_87780498/pakete-kurzarbeit-mindestlohn-das-aendert-sich-fuer-verbraucher-im-mai.html

Geschrieben

Aus diesem Grunde stehen ja auch Paintballmarkierer im WaffG, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Terroristen damit in Einkaufszentren spazieren und die Frisuren der Menschen mit Farbklecksen ruinieren;-)

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PetMan:

 

" Waffenhalter " werden überprüft? ok, da haben wir " Waffenbesitzer " ja nochmal Glück gehabt,wenn nur unsere " Waffenhalter " überprüft werden...

 

Waffenhalter..  ist der Begriff wirklich so falsch? Beim Fahrzeughalter geht auch keiner von füttern, pflegen und züchten aus ;)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

Beim Fahrzeughalter geht auch keiner von füttern, pflegen und züchten aus

Der Begriff " Fahrzeughalter " ist ein gebräuchlicher, auch im rechtlichen Schriftverkehr. Den " Waffenhalter" hat der Schreiberling wohl eher selbst erfunden, wie die Hälfte seiner Geschichte auch. Z.B "alle 5 Jahre  überprüft "stimmt genau 2 mal...nach 5 und nach 10 Jahren. Ab dann wird nix mehr "geprüft ", dann reicht ein Zettel 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schall+rauch:

Den Waffenhalter hat der "Schreiberling" nicht erfunden -

das stimmt, aber für Waffenbesitzer selbst wurde der Begriff bisher nicht verwendet.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Den Begriff "Waffenschutzgesetz" hab ich so glaube ich noch nicht gehört/gelesen.

Du brauchst dich hier kein bissle rechtfertigen. Der Artikel ist mal wieder ein weiterer Tiefpunkt und zeigt ganz klar was für Pfeifen da arbeiten.... Oben zitierter Begriff vollkommen ausreichend, wenn man den Arikel liest will man vor sinkenem Niveau nur noch kotzen...

 

Relax, das einige das hier bereits nicht mehr erkennen... Hopfen und Malz....

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb PetMan:

das stimmt, aber für Waffenbesitzer selbst wurde der Begriff bisher nicht verwendet.

In Analogie zum Auto ist es für den Inhaber der WBK zu einer bestimmten Waffe doch gar keine so blöde Wortschöpfung. Der muss ja weder Eigentümer noch momentaner Besitzer sein.

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