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IGNORED

Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gunvlog:

So die Theorie

Mach Dich nicht lächerlich! 

 

Das ist Theorie und Praxis. Sonst würden wir auf unseren Schießstanden seit Jahren knietief im Blut stehen. Weil sich Sportschützen ja nur in der Theorie an Vorgaben halten...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Nur für euren Stand?

Hab ich vor ein paar Seiten schon geschrieben, dass Brandenburg Sportstätten und VEreinsleben unter Einhaltung der Regeln gestattet.

Man hat dort von Anfang an nicht die harte Welle gefahren und ist gut durch die "Krise".
Nennenswerte Zahlen gab es einzig aus einer Klinik, die selbst für hohe Zahlen sorgte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Waffen Tony:

Hab ich vor ein paar Seiten schon geschrieben, dass Brandenburg Sportstätten und VEreinsleben unter Einhaltung der Regeln gestattet.

Man hat dort von Anfang an nicht die harte Welle gefahren und ist gut durch die "Krise".
Nennenswerte Zahlen gab es einzig aus einer Klinik, die selbst für hohe Zahlen sorgte.

Haben denn die Stände in Brandenburg schon wieder geöffnet oder dürfen sie öffnen?

Bearbeitet von Schartenegger
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Waffen Tony:

Hab ich vor ein paar Seiten schon geschrieben, dass Brandenburg Sportstätten und VEreinsleben unter Einhaltung der Regeln gestattet.

Man hat dort von Anfang an nicht die harte Welle gefahren und ist gut durch die "Krise".
Nennenswerte Zahlen gab es einzig aus einer Klinik, die selbst für hohe Zahlen sorgte.

 

Wobei man fairerweise auch sagen muss, dass Brandenburg generell viel niedrigere Corona-Infektionszahlen verglichen etwa mit Bayern, Baden-Württemberg und NRW hatte.

Was auf eine Vielzahl von Gründen zurückzuführen ist (nicht Sportstätten-bedingt..).

 

Es war da folglich auch "einfacher" möglich, die Zügel wieder zu lockern.

Bei uns in Süddeutschland wird das absehbar (und leider, leider) noch eine Weile anders aussehen. Ich hoffe, dass man irgendwann noch m Mai die Stände unter Auflage wieder öffnen kann.

Geschrieben

In RLP wurden die Bestimmungen dahingehend gelockert. Beispielsweise ist es dort durchaus wieder möglich und es wird auch von verschiedenen Vereinen so gehandhabt, daß Bogenbahnen, auch im Feldbogenbereich, unter Einhaltung gewisser Regeln natürlich, wieder geöffnet sind. Zumindest im Wurfscheibenbereich, sicher auch bei offenen Schießständen allgemein ließe sich auch eine Lösung finden. Hört man aber nix von... 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bounty:

Mach Dich nicht lächerlich! 

 

Das ist Theorie und Praxis. Sonst würden wir auf unseren Schießstanden seit Jahren knietief im Blut stehen. Weil sich Sportschützen ja nur in der Theorie an Vorgaben halten...


Achso und weil ich mich lächerlich mache und überall Aufsichten immer in ausreichender Zahl auf dem Stand vorhanden sind, sind natürlich keine Stände deswegen gesperrt worden?

 

In den meisten Fällen, stimme ich Dir zu, wie das alles kein Problem.

Problem sind die Stände, wo er eben nicht so genau genommen wird und die Schützen sich selbst überlassen werden und Du weist sehr gut, dass das nicht selten der Fall ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb gunvlog:

Problem sind die Stände, wo er eben nicht so genau genommen wird und die Schützen sich selbst überlassen werden und Du weist sehr gut, dass das nicht selten der Fall ist.

Du machst Dich lächerlich!

 

Das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl Aufsichten ist gesetzliche Vorgabe, nicht erst seit Corona. Verstößt bzw. ignoriert der Betreiber wiederholt und grob fahrlässig oder mit Vorsatz gegen die gesetzlichen Vorgaben macht die Behörde ihm den Stand zu. Schon immer. Und Stände, wo das nicht genau genommen wird, sind früher oder später zu, spätestens nach dem Eintriff eines Unfalls (mit schwerwiegenden Folgen). Komm jetzt nicht mit Einzelfällen aus Deinem persönlichen Erleben, wo die Aufsicht nen Fehler gemacht hat (oder ohne Aufsicht geschossen wurde), die sind für Behörde, so Sie davon überhaupt davon erfährt, nicht relevant, solange eben kein System dahinter steckt, keine konkrete Gefährdung in der Zukunft zu erwarten ist und der Betreiber deutlich machen kann, wie er dies zukünftig unterbindet.

 

Du machst gerade aus Einzelfällen (und ich neige dazu, diese in Anbetracht der Anzahl an Schiessstände in D als selten zu bezeichnen) eine Regel...

 

Im übrigen:

Kein einziger Stand ist bei Beginn des Lockdown wegen einem Mangel an Aufsichten oder deren vermuteter oder erwiesener Inkompetenz beim Umsetzen von Hygienemaßnahmen geschlossen worden, sondern, wie Du selber schriebst, weil man sie als "Sportstätte" pauschal über den selben Kamm wie andere Sportstätten geschoren hat (ohne Unterscheidung Individualsport, Mannschaftsport, Kontaktsport etc.).

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

zwischen Theorie und Praxis klafft leider oftmals eine sehr große Lücke.

Geschrieben

Um zum Ursprungsthema zurückzukommen:

Ich halte ich es für sinnvoll, wenn sich Standbetreiber und Vereine an den in der neuen Arbeitsstättenrichtlinie vorgegebenen Maßnahmen orientieren, um dauerhaft wieder in Betrieb gehen zu können.

https://www.xing.com/news/klartext/diese-neuen-arbeitsschutzstandards-kommen-auf-uns-zu-3821?

Auf den Ständen, die ich kenne, sollte das auch umsetzbar sein.

 

Wenn man das entsprechend für die eigene Stätte durchdenkt, formuliert (für sich selbst als auch die Behörden), und später auch einhält, bestehen meines Erachtens große Chancen auf Wiederaufnahme des Betriebs.

Ob der damit überall wirtschaftlich organisiert werden kann ist eine andere Frage.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb gunvlog:

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

 

zwischen Theorie und Praxis klafft leider oftmals eine sehr große Lücke.

Genau so schauts aus.

 

Und kein halbwegs vernünftiger Standbetreiber wird es garantieren können, dass alle Auflagen zu 100% eingehalten werden können.

 

Wie auch.

 

Und falls doch irgendein Schlumpschütze die Regeln missachtet und deswegen andere Schützen infiziert werden, möchte ich nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken.

 

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)

"Und kein halbwegs vernünftiger Standbetreiber wird es garantieren können, dass alle Auflagen zu 100% eingehalten werden können."

 

Das verlangt auch keiner! Ladengeschäfte, die jetzt wieder öffnen, können das auch nicht und dürfen trotzdem aufmachen.

Es gibt keine 100ige Sicherheit. Die fordert auch keiner. Es müssen Regeln formuliert und dann deren Einhaltung und nach bestem Wissen überwacht werden. Es hat auch noch keiner einen Supermarkt verklagt, weil er sich dort angeblich infiziert hat. 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Piteraq:

"Und kein halbwegs vernünftiger Standbetreiber wird es garantieren können, dass alle Auflagen zu 100% eingehalten werden können."

 

Das verlangt auch keiner! Ladengeschäfte, die jetzt wieder öffnen, können das auch nicht und dürfen trotzdem aufmachen.

Es gibt keine 100ige Sicherheit. Die fordert auch keiner. Es müssen Regeln formuliert und dann deren Einhaltung und nach bestem Wissen überwacht werden. Es hat auch noch keiner einen Supermarkt verklagt, weil er sich dort angeblich infiziert hat. 

Und es muss Verantwortliche geben, die für die Einhaltung dieser Auflagen sorgen.

 

das können nicht die Aufsichten sein, da diese auf andere Dinge achten müssen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb weyland:

Um zum Ursprungsthema zurückzukommen:

Ich halte ich es für sinnvoll, wenn sich Standbetreiber und Vereine an den in der neuen Arbeitsstättenrichtlinie vorgegebenen Maßnahmen orientieren, um dauerhaft wieder in Betrieb gehen zu können.

https://www.xing.com/news/klartext/diese-neuen-arbeitsschutzstandards-kommen-auf-uns-zu-3821?

Auf den Ständen, die ich kenne, sollte das auch umsetzbar sein.

 

Wenn man das entsprechend für die eigene Stätte durchdenkt, formuliert (für sich selbst als auch die Behörden), und später auch einhält, bestehen meines Erachtens große Chancen auf Wiederaufnahme des Betriebs.

Ob der damit überall wirtschaftlich organisiert werden kann ist eine andere Frage.

 

Das würde bedeuten Maskenpflicht beim Schießen. Woher sollen die kommen?

aufgrund der Schmutzbelastung beim Schießen, müssten diese vermutlich häufiger getauscht werden.

 

was ist mit Handschuhen?

die reißen vermutlich häufig ein und müssen getauscht werden.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb highlower:

Und kein halbwegs vernünftiger Standbetreiber wird es garantieren können, dass alle Auflagen zu 100% eingehalten werden können.

Hab schon in vor Corona-Zeiten vermieden das "Häusl" auf unserem Stand zu benutzen.

Ich könnt mir vorstellen, das da noch ganz andere böse Klamotten auf der Lauer liegen.

 

Was stand noch auf der Tür vom Scheisshaus in meinem Lehrbetrieb:

Auf diesem Pott da wohnt ein Geist...😄

Geschrieben

Im Prinzip hat der DSB ja einiges gefordert, vieles bleibt vage, aber immerhin:

Zwischen jedem Schützen sollen 1-2 Bahnen leer bleiben. 

Gut, ist machbar, aber bei 6-8 Bahnen dann 2-3 Schützen und dafür dann wieder eine Aufsicht, das macht es wirtschaftlich schwer. Kurse mit lohnenden Teilnehmerzahlen und Wettkämpfe für die Kontingentüberschreiter gibt es so erstmal nicht. 

 

Dann sollen Flächen desinfiziert, Vereinswaffen professionell und sicher desinfiziert werden, Mundschutzhygiene, korrekte Händedesinfektionen überwacht, permanentes social distancing angemahnt und Risikogruppen angesprochen werden. 

Hand aufs Herz: Wer bekommt diese Inhalte in einem Schiessleiter Lehrgang vermittelt? Was passiert, wenn ein Schiessleiter bei der "insbesondere" vorgeschriebenen Vereinswaffendesinfektion selbige aus Kenntnismangel eher kontaminiert statt desinfiziert? Und wenn so viele neue Aufgaben auf die SL zukommen - wo steht dann, dass das Standpersonal entsprechend aufgestockt wird? Und wer bezahlt dies, wenn zugleich nur noch 1/3 der Schiessbahnen nutzbar sein sollen? 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Was passiert, wenn ein Schiessleiter bei der "insbesondere" vorgeschriebenen Vereinswaffendesinfektion selbige aus Kenntnismangel eher kontaminiert statt desinfiziert

Was soll passieren? Ob der Typ, der vor unserem Baumarkt die Wagengriffe abwischt, dieses richtig macht, interessiert auch niemanden und ist auch nicht nachprüfbar.. Außerdem: dann gibt es halt notfalls keine Leihwaffen, man kann es nicht jedem recht machen.

Eine Rückkehr zum Normalbetrieb wird es erst geben,vwenn ein wirksamer Impfstoff da ist. Das ist in allen Bereichen so. Bis dahin werden auch wir mit Kompromissen auskommen müssen. Besser als nichts ist es allemal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

zwischen Theorie und Praxis klafft leider oftmals eine sehr große Lücke.

Die ist aber für den Gesetzgeber und die umsetzende Behörde nicht relevant. Zeig mir den Verein, dem die Behörde es wissentlich durchgehen lässt, das er immer Schiessen ohne Aufsichten durchführt mit der Begründung "steht zwar in den Gesetzen und Verordnungen, hält sich aber bei uns häufig eh keiner dran".

 

Nochmal, erklär hier Fehler und Versagen in Einzelfällen nicht zur Regel!

Wenn die Behörde das macht, macht sie den Stand zu!

 

Ich finde es ansonsten bemerkenswert, das Waffenbesitzer, die sonst gerne ein liberales Waffenrecht fordern oder das die Politik uns Waffenbesitzern doch vertrauen soll, hier dem Nannystaat das Wort reden, dass man bloß nicht die Stände unter Auflagen öffnen möge "weil sich Waffenbesitzer eh nicht immer an Regeln halten...". Traurig!

vor 57 Minuten schrieb highlower:

kein halbwegs vernünftiger Standbetreiber wird es garantieren können, dass alle Auflagen zu 100% eingehalten werden können.

Es geht nicht um 100% garantieren,  es geht um "mit ausreichender Sorgfalt umgesetzt", genau das ist die Verantwortung des Betreibers. Was ausreichend ist erklärt dem Betreiber die Behörde, nach Eintritt einer schwerwiegenden Folge gerne auch ein Staatsanwalt oder Richter.

vor 2 Stunden schrieb weyland:

Wenn man das entsprechend für die eigene Stätte durchdenkt, formuliert (für sich selbst als auch die Behörden), und später auch einhält, bestehen meines Erachtens große Chancen auf Wiederaufnahme des Betriebs.

Genau meine Meinung, es ist ein reine Organisationsfrage. Nur wenige Schiessanlagen sind so gestaltet, das es überhaupt keine Möglichkeiten gibt. Und da hat man, ähnlich kleinen Geschäftsräumen, immer noch die Möglichkeit den Zutritt zu steuern. Bildlich: Dann sitzt da in der Einfahrt zum Gelände eben ein Torposten (oder ein Türsteher am Eingang), der den vierten Schützen erst rein lässt, wenn einer von den anderen dreien raus kommt.

 

Sauber als Konzept auf's Papier bringen, Antrag und so die Behörde überzeugen. Falls man trotzdem keine Erlaubnis bekommt hat man zumindest was in der Hand, um zu klagen, insbesondere wenn es zu Ungleichbehandlung kommt.

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Oder man könnte es einfach mal aussitzen.

Wie lange entfällt jetzt der Betrieb? 4 Wochen? 5? 6?

 

In allen Bereichen arbeiten die Verantwortlichen an Lösungen und betreiben "Lobbyarbeit". Wenn man keine  Vorschläge präsentiert, können wir alle Corona bis nächstes Jahr "aussitzen". Von daher ist es richtig, dass der DSB was unternimmt. Man sollte halt noch konkreter werden.

Geschrieben

Man kennt es ja. Die, die jetzt rumnölen von wegen abwarten, sind dann die ersten, die am Schießstand drängeln 😁

Geschrieben

Geht man eben mit Filtermaske schießen. Das hat wegen der Bleistaubbelastung sogar Sinn.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Hand aufs Herz: Wer bekommt diese Inhalte in einem Schiessleiter Lehrgang vermittelt?

Blacky,

hau nicht die klar umrissenen Aufgaben der Aufsicht beim Schießen mit den Aufgaben des Schießleiters und anderer Verantwortlicher durcheinander.

Ich zitiere nochmal aus gunvlofs ursprünglicher Bedenkenliste:

Am 19.4.2020 um 06:48 schrieb gunvlog:

Unbewußt ein zusammenglucken stattfindet, jemand sich doch auf die Bahn neben einen stellt, jemand sich von hinten anschleicht und Deine Schießtechnik aus der Nähe sehen möchte, jemand Deine Waffe begrabbelt, was auch immer.

Das sind alles klassische Aufgaben einer verantwortlichen Aufsicht beim Schießen auf der Schießbahn. Da stellt sich niemand einfach irgendwohin, "schleicht sich an" oder begrabbelt Dein Waffe (während Du vorne die Treffer abklebst). Wie steht es doch in so ziemlichen jeden Schießstand in großen Buchstaben geschrieben "Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten". Auf der Schießbahn setzt die Aufsicht die Ordnung durch, Punkt. Betreten und Verlassen nur auf Anweisung, 2 Meter Abstand, erste und letzte Wahrnung!

Schiesstand bitte nicht mit dem gesamten Gelände gleichsetzen, wenn z.B. die Schützen auf dem Parkplatz "zusammenglucken".

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Was passiert, wenn ein Schiessleiter bei der "insbesondere" vorgeschriebenen Vereinswaffendesinfektion selbige aus Kenntnismangel eher kontaminiert statt desinfiziert?

Besser als Piteraqs Vergleich mit dem akademisch ausgebildeten Diplomvirologen, der sicher eine jahrelange Zusatzausbildung  erhielt, um jetzt die Einkaufswagen vorm Baumarkt vorschriftsmäßig abzuwischen kann ich es Dir auch nicht erklären.

 

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Und wenn so viele neue Aufgaben auf die SL zukommen - wo steht dann, dass das Standpersonal entsprechend aufgestockt wird?

Genau das ist aber die Herausforderung für den Betreiber/Verein, wenn das bisher eingesetzte Funktionspersonal die zusätzlichen Aufgaben nicht leisten kann, ohne die bisherigen weiter sicherzustellen, musst der Betreiber/Verein entweder etwas in der  Organisation des Schießens ändern und/oder zusätzliches Personal einstellen. Das kann insbesondere in einem Verein auch gerne ehrenamtlich arbeiten, aber ja ich weiß, jeder will schießen, aber Funktionspersonal, das sollen bitte die anderen machen, dafür hat dann niemand genug Zeit...

 

Auch vor Corona konnte ich auf den wenigsten Schießanlagen die gleichzeitige Ausgabe/Rücknahme der Vereinswaffen in der Waffenkammer im Keller, die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen, den Verkauf von Getränken und Verpflegung im Aufenthaltsraum mit der einen Person machen die gleichzeitig als verantwortliche Aufsicht gerade das Schießen leitet.

Und ja, gunvlog, auch ich kenne Einzelfälle, wo die Aufsicht "mal schnell um die Ecke" zur Waffenkammer geht oder sich nen neuen Kaffee aus der Kantine holt, aber das Schießen der Schützen weiterlaufen läßt, "wird schon nix passieren in dem kurzen Augenblick". Das kann aber der Betreiber/Verein niemals offiziell gegenüber der Behörde als "alternativlos" darstellen.

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben

Sorry, aber wenn der DSB mit einem Schwachsinnsargument von wegen: "man muss seine 18x erfüllen!!!" um die Ecke kommt und den Betrieb unter bescheurtsten Auflagen aufleben lässt, was glaubt ihr wohl, inwieweit 'Behörde hat Verhinderungsgründe zu beachten' angewendet werden wird?

Da wird es bestimmt einige Behörden geben die dann sagen "wieso? Schießen ist doch grundsätzlich möglich!"

Ich habe keinen Bock, 3 Stunden auf dem Parkplatz zu warten, um 15 Minuten schießen zu können, damit ich ja keinen Stempel zu wenig habe.

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