Zum Inhalt springen
IGNORED

"High Cap" Magazine immer noch auf EGUN


Quetschkopf

Empfohlene Beiträge

Auf EGUN werden immer noch viele der zukünftig bösen "high cap" Magazine verkauft.  Was ist den nun Sachstand?

1. Wen ich die jetzt kaufe, muss ich nach dem 01.09. den Besitz begründen.

2. Wen ich die vor dem 17.04.17 besessen habe muss ich die nur anmelden aber nicht begründen.

3. Wenn ich die jetzt verkaufe, was hat das für mich für Konsequenzen? Eigentlich keine, nur der Käufer muss es später begründen.

 

Liege ich mit meinen Interpretationen richtig? Alles sehr verwirrend mit diesen zukünftig bösen Gegenständen.

 

Hat den schon mal jemand etwas von seiner Behörde wegen seinen zukünftig bösen Magazinen gehört? Bei meiner brauche ich gar nicht nachfragen, die sind alle mit Corona beschäftigt.

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du liegst richtig.

 

Magazine normaler Kapazität und darüber sind noch einfache, freie Gegenstände. Allerdings wissen wir wann sie plötzlich zu verbotenen Gegenständen werden, und wir kennen die Altbestandsregelung, die nach dem Verbot gelten wird. Das ist ähnlich wie mit den Vollauto-Wahlschaltern für Glocks. Es kann also schon sein, daß wer heute noch ein 60-Schuß AR15-Magazin oder eine 50-Schuß Trommel für die 1911 kauft, irgendwann Besuch bekommt. Muß nicht, kann aber.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In BY gibt es noch keine Regelung. Da machen die sich auch erst keine Gedanken drum.

Die sind noch drüber die anderen schon gültigen Beschlüsse umzusetzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 56 Minuten schrieb Speedmark:

Wie lautet denn die Altbesitzstandsreglung genau?

 

Beispiel 20er LW Body, begrenzt auf 10 Schuss, gekauft vor dem Stichtag.

 

LG Merci 

Da bereits der leere Körper verboten ist, gehe ich von einem Verbot aus. Obwohl dem Wortlaut nach blockierte Magazine durchaus erlaubt sein könnten.

 

Wenn aber vor dem Stichtag gekauft, ist es ohnehin egal.

Bearbeitet von Fyodor
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1 hour ago, Fyodor said:

Wenn aber vor dem Stichtag gekauft, ist es ohnehin egal.

Auch auf die Gefahr hin, dass die Antwort wieder sein wird "weiß man noch nicht" - bei Magazinen, wo einem der Nachweis fehlt (ebay, Ausland, Flohmarkt, von Schützenkollegen bekommen,…) bzw. gar nicht eindeutig feststellbar ist, ob es »diese« Magazine (Seriennummer o.ä.) sind, ist die Aussicht wie?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einzig die Kunststoffmagazine könnten einen Datumsstempel haben, das ist der einzige Umstand, der einen in Erklärungsnot bringen dürfte, wenn das Herstellungsdatum nach dem angeblichen Erwerbsdatum liegen würde.

 

Da aber keine Kennzeichnung an Magazinen gefordert ist, löst dieses Problem ein Lötkolben.

 

Edit:

Das soll natürlich keine Aufforderung zu falschen Angaben bei einer Behörde sein, sondern lediglich die theoretische Lösung eines von Seiten des Gesetzgebers selbst geschaffenen Problems aufzeigen

 

Kein Magazin ist illegal! Kein Magazin ist illegal!

Bearbeitet von Steinpilz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Speedmark:

Wie lautet denn die Altbesitzstandsreglung genau?

 

Beispiel 20er LW Body, begrenzt auf 10 Schuss, gekauft vor dem Stichtag.

 

LG Merci 

@Fyodor

 

Hm

ich lese heraus, das dieses im Beispiel genannte Magazin,

 

 

1. auf Grund des Kaufdatums vor dem Stichtag einen legalen Altbesitz darstellt.

 

2.. es auf „konforme“ 10 Schuss begrenzt ist und aktuell nur 10 Patronen fassen kann und eine andere Aussage über diesen Zustand eine unverhältnismäßige Unterstellung sei, worauf sich ein Gesetz stützen soll??? (könnte, könnte, könnte)

 

3. bei regelrechter Anmeldung in diesem Zustand bei der  Behörde, kein verbotener Gegenstand sei.

 

4. somit ein legal erworbener Gegenstand nach vergangenem gültigen Recht, bis zum Zeitpunkt des Stichtags war/ist.

 

5. als Altbesitz und zuvor genannter Gegebenheiten und Fakten nun ein legaler Gegenstand sei.

 

6. der auf Grund all dieser Feststellungen keine Gefahr darstellt.

 

7. bei kontrolliertem Umgang und Handling der spezifischen Zuordnung einer Waffe und daher einer Verwendung nicht widerspricht

 

8. und daher einer sportlichen Verwendung zugeführt werden kann, bzw. darf.

 

wenn dem nicht so ist, dann kann man alle diese Magazine dieses Beispiels auch nicht von den Magazinen die nach dem Stichtag gekauft wurden unterscheiden und seien entsprechend auf dem Schreibtisch Deiner Behörde zu belassen.

 

Da man aber laut neuem Gesetz, genau diese beiden Pasagen (vor und danach) schwarz auf weiß lesen kann, so muss es Final einen zweckdienlichen Unterschied geben.

 

also worin besteht da ein finaler Unterschied?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Speedmark:

Wie lautet denn die Altbesitzstandsreglung genau?

 

Beispiel 20er LW Body, begrenzt auf 10 Schuss, gekauft vor dem Stichtag.

 

LG Merci 

 

das darf die Staatsanwaltschaft nach gutdünken festlegen :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß, dass das nicht unbedingt weiter hilft, aber ich hatte nie 30er, nur begrenzte 20er.

Die habe ich mit auf dem Stand genommen und verkauft, die gingen wie geschnitten Brot. Danach kam ein Schwung 10er ins Haus.

 

Was ich nicht ausschließen kann ist das irgendwo im Haus alte G3 Magazine oder ähnliches rumliegen. Wenn ich früher so etwas auf den Flohmarkt gesehen habe, hab ich es mitgenommen. Da muss ich nochmal angestrengt suchen..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wer sich erinnert, ich hatte kürzlich hier irgendwo nach dem Messias gerufen, es kam aber der Großvadder aus Bavaria und Corona, daher rufe ich niemanden mehr zur Hilfe und versuche mit meiner angeborenen Intelligenz und Menschenverstand irgendwie durch zukommen. Bisherige Erfolge, eher keine!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lustig wird es auch noch bei Gewehren mit 9mm, bei denen z.b. auch ein Glock Magazin passt. 

 

Magazin für die Pistole legal.

Gleiches Magazin fürs Gewehr illegal.

 

Wenn ich nun beides habe muss ich immer Angst haben dass der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat und es als illegal einstuft? 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb 2stroke:

Wenn ich nun beides habe muss ich immer Angst haben dass der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat und es als illegal einstuft?

Dieses Magazin gehört doch deiner Frau, die kein LWB ist und die es dem Schergen auch nicht zeigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb 2stroke:

Wenn ich nun beides habe muss ich immer Angst haben dass der Sachbearbeiter

Nein, dass tut schon das Gesetz für diesen, dass eben bei "dual-use" Magazinen und Besitz sowohl von passender Lang- als auchKurzwaffen eben zum Nachteil des Besitzers auslegt.

Bearbeitet von Bounty
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

oder man belegt dem Amt das Kaufdatum, welches übrigens bei Glock Gen4 Magazinen, rückwirkend bis 2010 und zugleich Erscheinungsdatum wäre den Kauf zwischen 2010 und 2016 wenn das der Fall gewesen sei und steckt zuträglich zum Merkmal "Altbesitz" einen 10er MagBlock Begrenzer hinein und hofft auf das was ich oben geschrieben habe.

 

Also ich kenne sonst kein Gesetz, welches sich auf unverhältnismäßige Unterstellungen und einen technischen und verwaltungsspezifischen Unterschied aufbaut, aber dessen Ergebnis und den daraus resultierenden Vollzug das gleiche Verbot ergibt! 

Das ist ein wichtiger Satz.

 

 

Anders: ich verbiete dir zukünftig den Gebrauch deines KFZs, weil du damit ein Rennen fahren könntest, obwohl du es nicht machst weil du keine Füße hast.

Wenn Du aber dein KFZ drosselst und vor April gekauft hast, darfst du damit fahren.

Wenn Du dein KFZ aber im Mai gekauft hast, ist es dir verboten zu fahren, auch wenn du es gedrosselt hättest.

Kontroverse: Aber ich verbiete trotzdem beides. :confused:

Bearbeitet von Speedmark
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb 2stroke:

Lustig wird es auch noch bei Gewehren mit 9mm, bei denen z.b. auch ein Glock Magazin passt. 

 

Magazin für die Pistole legal.

Gleiches Magazin fürs Gewehr illegal.

 

Wenn ich nun beides habe muss ich immer Angst haben dass der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat und es als illegal einstuft? 

 

 

 

Nein eigentlich nicht.

 

Schmeisser geht den Weg, dass der Magazinschacht ein kleines Blech bekommt und in das Magazin eine kleine Ausfräsung kommt.

 

Somit passen nur noch die 10er Magazine in die LW, aber die normalen Glock 17 Magazine (als Beispiel) nicht, weil diese keine Ausfräsung haben.

 

Beste Grüße

GEB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also sollte der 9er Schmeisser Schütze eine Glock (Standard) haben, so schraubt er den Block ein, oder lässt ihn einschrauben und bekommt abgefräst G26/10 Schuss Magazine und kann dann seine G17/17 Schuss Magazine für seine Glock 17 behalten.

Die Frage ist, welcher Weg der teuerste ist:D 😂, weil das G26 Gen4 vergriffen ist und Gen4 und 5 min. 28,-€ + abfräsen mal xyz kosten.

 

Am Ende hätte man besser einen SMG Lower genommen! 🤣

 

Brüller.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Speedmark:

für mich sieht das aber aus, als wenn man den Block (also Dein Blech) entfernen könnte.

 

 

 

 

Das ist nach Gesetz aber kein Problem ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.