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IGNORED

3. Kurzwaffe


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Geschrieben

Moin zusammen

 

Eine Frage in die Runde:

Ich schieße im NDSB (25 Meter Präzi/Duell) und besitze einen Revolver S&W, eine Sig Sauer P220 45 acp mit 9mm Wechselsystem.

Durch einen Schützenbruder könnte ich eine Sig P210 -5 Target Heavy Frame erwerben.

Dann hätte ich aber eine zweite Waffe im Kaliber 9mm.

Hat jemand eine Idee, diese dennoch zu erwerben, evt. durch einen Eintritt in einem anderen Verband?

Wenn ja, welche Disziplin?

Vielen Dank für die Hilfe

 

Geschrieben

Ist doch kein Problem, wenn du genügend Wettkampfnachweise hast kannst du auch ein Bedürfnis für eine dritte Kurzwaffe begründen.

Sollte sich Verband oder Behörde wegen des bereits vorhandenen 9mm Wechselsystems querstellen, so kannst du clevererweise einen Büchsenmacher oder Waffenhändler bitten, das Wechselsystem 9mm für die Zeit des Bedürfnisantrags in sein Waffenhandelsbuch einzutragen, du trägst das aus WS aus deinen Papieren aus, kostet behördlich natürlich wieder eine Gebühr und wenn alles durch ist kannst du das Wechselsystem wieder bedürfnisfrei erwerben.

 

Die Richtlinien bzgl. dritter Kurzwaffe und welche Voraussetzungen (Qualität und Anzahl der Wettkämpfe) du nachweisen musst fragst du direkt beim NDSB nach, sollte aber wirklich nicht weltbewegen sein. 

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Geschrieben

Zweite Kurzwaffe im gleichen Kaliber geht z. B. im BDS, wenn  man ein Red Dot Visier drauf hat, Freie Klasse.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Alex90:

nur ein WS und das könnten manche Verbände mit anrechnen. 

Der Gesetzgeber rechnet es nicht als Waffe an, aber ein Verband tut das ? Welcher bitte, nur damit ich da kein Mitglied werde.....

Geschrieben (bearbeitet)

Bin in einen anderen Verband. 
habe drei KW im gleichen Kaliber (unterschiedliche Bauarten) allerdings für unterschiedliche Disziplinen. Was dafür wichtig war, regelmäßige Teilnahme an DM, Pokal und Liga. Gab kein Problem beim Antrag. 

Bearbeitet von Meinerhalt
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Stubby:

Moin zusammen

 

Eine Frage in die Runde:

Ich schieße im NDSB (25 Meter Präzi/Duell) und besitze einen Revolver S&W, eine Sig Sauer P220 45 acp mit 9mm Wechselsystem.

Durch einen Schützenbruder könnte ich eine Sig P210 -5 Target Heavy Frame erwerben.

Dann hätte ich aber eine zweite Waffe im Kaliber 9mm.

 

Ich bin mir SEHR sicher, dass dein WS mittlerweile ein Lichtfängerkorn montiert hat und dieses ist beim DSB nicht für Wettkämpfe zugelassen. Problem, wenn nötig, gelöst.

Bearbeitet von BBF
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  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb PetMan:

Der Gesetzgeber rechnet es nicht als Waffe an, aber ein Verband tut das ? Welcher bitte, nur damit ich da kein Mitglied werde.....

der DSB, aber auch der BDS, der BDMP, die DSU und alle anderen Verbände machen das so, siehe z.B. https://www.dsb.de/recht/wichtigstes-zum-waffenrecht/beduerfnis/:

------------------------------------------------------------------------

Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

------------------------------------------------------------------------

Ein vorhandenes 9mm Wechselsystem macht eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr "erforderlich" falls die vorhandene Waffe mit Wechselsystem für die beantragte Disziplin zugelassen ist. Das Wechselsystem wird also nicht als Waffe auf das Grundbedürfnis angerechnet, aber das vorhandene Wechselsystem macht halt evtl. eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr erforderlich. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit der "Leistungssteigerung" bzw. "Ersatzwaffe" aber das hat dann mit Grundbedürfnis gar nichts mehr zu tun.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb HBM:

Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

" Die Waffe ".....nicht " das WS ". Also ich kann auch aus dem Link https://www.dsb.de/recht/wichtigstes-zum-waffenrecht/beduerfnis/: nicht herauslesen das da WS mitgezählt werden. Das der eine oder andere bei den Landesverbänden das vielleicht so sieht ist was anderes. Da stehen tut es aber nicht.

Geschrieben

Hatte kürzlich einen Antrag auf eine weitere KW gestellt und bin bereits im Besitz je eines Revolvers in .357 und .44 sowie einer .32-er Spopi mit .22-er Wechselsystem. Dachte, das wären drei KW. In der Verbandsbescheinigung (DSB) stand dann aber drin, dass ich bereits vier KW besitze. Wechselsystem wurde also als eigenständige Waffe gezählt. Mein Antrag wurde somit als Antrag auf eine 5. KW behandelt. Ging durch, da anderes Kaliber.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb HBM:

Ein vorhandenes 9mm Wechselsystem macht eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr"erforderlich" falls die vorhandene Waffe mit Wechselsystem für die beantragte Disziplin zugelassen ist. Das Wechselsystem wird also nicht als Waffe auf das Grundbedürfnis angerechnet, aber das vorhandene Wechselsystem macht halt evtl. eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr erforderlich. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit der "Leistungssteigerung" bzw. "Ersatzwaffe" aber das hat dann mit Grundbedürfnis gar nichts mehr zu tun.

Eben das steht da nicht drin !

 

Entscheidend ist, dass die Waffe einzel für sich Nutzbar ist !

Ein WS ist das nicht !

 

Mit eben dieser Begründung habe ich Seinerzeit das mündliche Verfahren vorm Verwaltungsgericht Stade gewonnen.

Der Richter verlangte von mir, dass ich das WS nutze. Darufhin habe ich von meinem Kugelschreiber die vordere Kappe abgeschraubt, dem Richter auf den Tisch gelegt und ihn aufegfordert damit seinenNamen zu schreiben......

"Ja, das geht doch nicht..." war sein Einwand. "..und warum verlangen Sie es den von mir" habe ich ihn gefragt..

Damit war der Prozess nach 4 1/2 Jahren endlich vorbei 😉

 

Damals ging es um eine zusätzliche .22er Pistole für die Bau und Fallenjagd da die Sportwaffen wegen fehlender Sicherungseinrichtungen jagdlich nicht Nutzbar seien....

Geschrieben (bearbeitet)

ich möchte mich bei meinen Vorschreibern für für die Beispiele bedanken. 

 

ich selbst habe den Hinweis nur auf Grund von WO-Wissen eingeworfen und hätte solche Beiträge nicht vorbringen können. 

Bearbeitet von Alex90
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb HBM:

der DSB, aber auch der BDS, der BDMP, die DSU und alle anderen Verbände machen das so, siehe z.B. https://www.dsb.de/recht/wichtigstes-zum-waffenrecht/beduerfnis/:

------------------------------------------------------------------------

Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

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Ein vorhandenes 9mm Wechselsystem macht eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr "erforderlich" falls die vorhandene Waffe mit Wechselsystem für die beantragte Disziplin zugelassen ist. Das Wechselsystem wird also nicht als Waffe auf das Grundbedürfnis angerechnet, aber das vorhandene Wechselsystem macht halt evtl. eine weitere Waffe in 9mm nicht mehr erforderlich. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit der "Leistungssteigerung" bzw. "Ersatzwaffe" aber das hat dann mit Grundbedürfnis gar nichts mehr zu tun.

Nein, das macht der BDS nicht!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Nein, das macht der BDS nicht!

Ok, kann jetzt leider das Gegenteil nicht beweisen da ich mir meine 9mm Wechselsysteme zu den größeren Kalibern erst gekauft habe als ich bereits 4 Waffen in 9mm daheim hatte.

 

vor einer Stunde schrieb Heimschrauber:

... Darufhin habe ich von meinem Kugelschreiber die vordere Kappe abgeschraubt, dem Richter auf den Tisch gelegt und ihn aufegfordert damit seinenNamen zu schreiben......

"Ja, das geht doch nicht..." war sein Einwand. "..und warum verlangen Sie es den von mir" habe ich ihn gefragt..

Da kannst Du ja froh sein, dass er nicht von seinem Parker das hintere Stück auf Deine vordere Kappe (gehe jetzt auch mal von einem Parker aus) drauf geschraubt hat und seinen Namen geschrieben hat. 😉

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

, kann jetzt leider das Gegenteil nicht beweisen da ich mir meine 9mm Wechselsysteme zu den größeren Kalibern erst gekauft habe als ich bereits 4 Waffen in 9mm daheim hatte

Siehst du. Die 4 9mm hast ja auch bekommen.....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

Siehst du. Die 4 9mm hast ja auch bekommen.....

1x 4,2 Zoll Waffe für Präzision

1x 5 Zoll Waffe für IPSC-Produktion

1x 6 Zoll Waffe zur Leistunssteigerung für Präzision

1x 5 Zoll Waffe mit Optik für "mit Optik" (ausgefräster Schlitten)

 

Jede Waffe, bis auf die dritte zur Leistungssteigerung, war notwendig da die anderen Waffen nicht in der zusätzlichen Disziplin zugelassen waren. Hätte ich auf meiner PPQ ein Wechselsystem mit Optik in 9 mm gehabt wäre wohl die 4. Waffe nicht möglich gewesen, da nicht notwendig. Ich glaube, aber wie gesagt für all das habe ich keinen "Beweis", dass ich auch meine 3. 9mm in 6 Zoll zur Leistungssteigerung nicht bekommen hätte wenn mein 9mm 6 Zoll Wechselsystem für meine .40 X-Six schon da gewesen wäre.

 

PS: Wir bewegen uns jetzt auch nicht mehr im Grundbedürfnis, sondern im Bereich von vielen LM, DM, etc..

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb BBF:

Ich bin mir SEHR sicher, dass dein WS mittlerweile ein Lichtfängerkorn montiert hat und dieses ist beim DSB nicht für Wettkämpfe zugelassen.

Und schon ist eine andere 9mm Waffe mit "normalem" Korn notwendig um beim DSB starten zu können.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb HBM:

Und schon ist eine andere 9mm Waffe mit "normalem" Korn notwendig um beim DSB starten zu können.

 

Mir hat damals der Honk vom OSB gesagt, ich solle die Visierung umbauen.

 

 

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