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Verein meldet inaktive Mitglieder


Mats

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Hallo,

 

gerade habe ich von meinem Ordnungsamt ein Schreiben erhalten, dass " aufgrund einer Anfrage" einer meiner Vereine gemeldet hat, dass ich "nicht mehr regelmäßig an Übungsschießen" teilnehme. Jetzt soll ich mich erklären warum ich da nicht mehr bin.

 

Unabhängig davon, dass ich in 3 Vereinen bin und somit mehr als genug Termine habe, würde mich jetzt interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Abfrage und Meldung basiert?

 

 

Mats

 

 

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Ist vermutlich das normale Formular welches irgendwann zum Fortbestehen des Bedürfnis, normalerweise an den Waffenbesitzer geht und z.B. vom Verein unterschrieben werden kann. Vielleicht die neuste Idee vom Amt das direkt an den Verein zu schicken. Ich würde einfach beide Parteien fragen.

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vor 4 Stunden schrieb Mats:

Hallo,

 

gerade habe ich von meinem Ordnungsamt ein Schreiben erhalten, dass " aufgrund einer Anfrage" einer meiner Vereine gemeldet hat, dass ich "nicht mehr regelmäßig an Übungsschießen" teilnehme. Jetzt soll ich mich erklären warum ich da nicht mehr bin.

 

Unabhängig davon, dass ich in 3 Vereinen bin und somit mehr als genug Termine habe, würde mich jetzt interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Abfrage und Meldung basiert?

 

 

Mats

 

 

Scheint immer häufiger der Fall zu sein, dass die Vereine von den Behörden abgeschrieben werden, um den Nachweis für die aktive "Schießpflicht" des jeweiligen Mitglieds zu liefern.

 

Ob das stichprobenartig oder nach System geschieht, ist mir allerdings nicht bekannt.

 

Wenn Du alles einwandfrei nachweisen kannst, hat eventuell der Verantwortliche in Deinem Verein versehentlich eine falsche Antwort an die Behörde gegeben.

 

Würde ich sonst auf der Behörde nochmal persönlich klarstellen.

 

Bearbeitet von highlower
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§39? Da ich ihn ausnahmsweise nicht parat hatte kurz nachgelesen. Das ist aber meiner Meinung nach ziemlich an den Haaren herbeigezogen. 

Ich habe mich kurz mit meinem Rechtskundigen abgestimmt und der Behörde 6 Fragen zurückgeschickt ( Rechtsgrundlage, Anlass, Meldender, Datenschutz, Akteneinsicht, etc). 

Sobald ich eine Antwort habe kann ich gerne berichten.

 

Mats

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vor 7 Stunden schrieb Mats:

Unabhängig davon, dass ich in 3 Vereinen bin und somit mehr als genug Termine habe, würde mich jetzt interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Abfrage und Meldung basiert?

Ich hätte da mal angerufen und sehr höflich nachgefragt, was sie eigentlich wollen: Wenn EINER von DREI Vereinen Inaktivität "meldet", heißt das im Umkehrschluss, dass du in ZWEI Vereinen AKTIV bist. 

 

Solche "Mißverständnisse" lassen sich in der Regel einfach, schnell und preiswert ohne Mietmaul (vulgo Anwalt) regeln.

 

In einem solchen Telefonat bekommst du höchstwahrscheinlich auch den Namen des Denunzianten und den des übereifrigen Vorstandes raus und kannst denen dann, wenn es deiner Befriedigung dient, mit deinem Anwalt den Allerwertesten auf Melonenkaliber aufweiten.

Bearbeitet von Sal-Peter
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hmmmmm

 

also, ist der Vereinsvorsatand eigenmächtig vorgegangen und hat angefangen inaktive Mitglieder, also Mitglieder, die unregelmäßig in den letzten 12 Monaten im Verein waren, der Behörde zu melden, wäre das in der Tat ein Fall für den Datenschutz, denn hierfür liegt meiner Meinung nach keine Rechtsgrundlage vor. Die liegt nur bei Austritt aus einem Verein vor.

 

Hat die Behörde Einsicht in die Schießstandkladde angefordert, ein Mitglied war drei, vier oder fünfmal in den letzten 12 Monaten im Verein und dann Monatelang nicht mehr, stelle ich mir die Frage, was in der Kladde drinsteht und wie die Behörde darauf kommt, dass ein Name zeitgleich ein Mitglied darstellt und dieser auch in den Verantwortungsbereich dieser Waffenbehörde fällt.

Ich meine damit, wenn ich sagen wir mal drei oder vier mal in Sprendlingen schießen war, mich dort brav in die Kladde eingetragen habe, bedeutet das nicht, dass ich auch im Zuständigskeitsbereich der Behörde bin.

Ich werde von einer anderen Behörde betreut.

 

Man kann immerhin auch in einem Schützenverein Mitglied sein, der außerhalb meines Kreises liegt oder in einem Stand entsprechend eingemietet sein, der außerhalb meines Kreises liegt.

 

Das Vorgehen der Behörde ist für mich eher etwas fragwürdig, auch wenn § 39 WaffG hier als Grundlage verwendet werden könnte.

 

Für mich klingt das eher nach einem Fall eigenständiger Meldung, in einem Anfall von vorauseilenden Gehorsam, durch den Vereinsvorstand.

 

Ich würde versuchen herauszufinden, notfalls mit juristischen Beistand, der Akteneinsicht anfordern kann, wie die Behörde darauf kommt und mit welcher Grundlage sie einen Verdacht äußert, dass Du nicht mehr aktiv wärst.

Wenn die Info vorliegt, dann entscheiden, ob ggf. gegen den Vereinsvorstand vorgegangen werden sollte, oder nicht, und in jedem Fall die Mitgliedschaft dort beenden.

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Ich würde erstmal theoretisch den grössten deiner 3 Vereine als Denunzianten ins Auge fassen.

 

Nen kleiner Verein eigentlich Keiner wird das von sich aus machen, auch passive Mitglieder bringen Geld das dringend benötigt wird, gibts doch eh kaum noch Sponsoren und wenn nur noch Sponsoring in Art von Sachleistungen, so bei uns.

 

Aber ist schon richtig, ruf deinen SB an und klär das sachlich, das passt dann schon, der Ton macht die Musik.

Bearbeitet von lastunas
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vor 19 Minuten schrieb Shooter68:

Kompletteinsicht in die Vereinskladde durch ein Amt ist doch sowieso Tabu, oder liege ich hier falsch? Wenn, dann doch nur einen Auszug, bestätigt durch den Vorstand, richtig?

Das hört sich für mich so an, als ob Vereine eine Kladde führen müssen. Ist dem so?

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vor 10 Stunden schrieb knight:

Begründet wird das in der Tat - soweit mir bekannt - mit §39.

Das ist keine grundlage, wenn ein Verein von sich aus etwas meldet. Es ist auch keine Grundlage, wenn der Verein als Schießstandbetreiber Auskünfte geben muss, denn da fehlt es am Zusammenhang mit den Pflichten des Schießstandbetreibers.

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vor 16 Minuten schrieb kontra:

Ist dem so?

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a)  die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
b)  einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und
c)  über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__15.html

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