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IGNORED

Neues Modell: Volle Waffenrechte behalten für 8 Std. kostenlosen Gemeindedienst/Monat


Schwarzwälder

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@highlower Ich weiß nicht, was genau für ein Problem Du mit Ron Siderius hast. Erzähl mal.

@erstezw Das sind Zusammenhänge, die man ggf. EINMAL vor dem BVerfG klären kann, nicht mit der Politik.

 

Im Juraforum.de wurde auch schon gesagt, dass bei Art.20,4 GG ein eher angelsächsisches Rechtsverständnis durchblitze, aber das in einem namhaften GG-Kommentar bestätigt zu lesen ist doch schön. Da könnte man ggf. was draus machen. Anno 1968, als der Art. 20,4 GG verfasst und auch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet wurde, hatte die deutsche Bevölkerung noch sehr leichten Zugriff auf viele Schusswaffen. Es gab kein scharfes bundesweites WaffG, bei Neckermann und Co. konnte jeder ab 18 GK-Waffen bestellen,  Munition war ähnlich frei verkäuflich usw.

 

Terroristen mit Automatwaffen gab es damals wie heute, aber die Bevölkerung hat heute längst nicht mehr den Zugriff zu scharfen Waffen wie damals, als dass ein Recht auf Widerstand (das sich ja nicht nur gegen eine korrupte Regierung, sondern auch gegen Umstürzler richtet) nutzbar wäre. Man muss sich gar nicht auf die Diskussion, WANN genau das Recht auf Widerstand gegeben wäre, welche Voraussetzungen für den Widerstandsfall, was man vorher alles probiert haben muss etc., einlassen. Es reicht eine (theoretische) Diskussion für den Fall dass... und welche Mittel dann in der Bevölkerung prinzipiell verfügbar sein müssen/sollten, damit das Recht nicht vollends zum Papiertiger verkommt.

 

Damals (1968) gab es laut BKA 20-30 Mio. Legalwaffen (BKA-Schätzung), als Art 20,4 GG verabschiedet wurde. Heute gibt es noch 5,5 Mio., torpediert von einem somit grundgesetzwidrigen Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Art. 20,4 soll auch eine Warnung sein an alle "Umstürzler". Nur: wenn dem Volk die Mittel genommen werden, systematisch und gründlich, dann wird das Recht gem. Art. 20,4 GG zum zahnlosen Papiertiger.

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vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

@highlower Ich weiß nicht, was genau für ein Problem Du mit Ron Siderius hast. Erzähl mal.

Welches Problem sollte man mit dem Ronsen denn haben?

 

Der ist eingetragener Waffenlobbyist am Bundestag (zumindest hat er das mal angekündigt) und erfolgreicher und international  hoch angesehener Sach- und Fachbuchautor über angewandten Waffenlobbyismus. Außerdem war er mal auf einer NRA-Jahrestagung dabei und wurde dort mit Handschlag begrüßt.

 

Also derzeit das Beste, was die deutsche Waffenlobby so zu bieten hat.

 

Bemnerkenswert ist allerdings eure gemeinsame Sichtweise bei zukünftigen Vorschlägen für eine "Verbesserung" des Waffenrechts und eure ebenfalls sehr kompatible Art und Weise, diese in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.

 

 

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vor 13 Stunden schrieb John Marston:

Du hast es nicht verstanden, oder?

Vielleicht ist es für Dich schwer zu verstehen, aber in dem Thread geht es um 2 Lösungsansätze aus Virginia, die gerade waffenrechtlich einem schweren (deutlich schwerer als die EU) Angriff ausgesetzt sind. Diese beiden Lösungsansätze habe ich auf Deutschland übertragen:

 

a) Tausende Legalwaffenbesitzer sollen "deputized" werden, also zu Hilfssheriffs ernannt werden. Als solche gehören sie "Law enforcement" an und sind von den harten gun control laws in Virginia künftig ausgenommen. 

==> Analog fände sich in Baden-Württemberg die Möglichkeit beim freiwilligen Polizeidienst mitzumachen, man bekommt ne 9mm Pistole, darf unter bestimmten Umständen führen und an Schießtrainings (ggf. inkl. MP5) teilnehmen, die vom WaffG ausgenommen sind. Die Politik, jedenfalls die CDU, will diese frw. Dienste erweitern, ausdrücklich auch mit modernen scharfen Waffen ausstatten und spricht von 50 Jahren guter Erfahrung mit bewaffneten Hilfspolizisten, selbst eine große Polizeigewerkschaft unterstützt diesen Dienst. Wir würden also auf offene Ohren stoßen. Wenn unsere Lobby noch aushandeln könnte, dass man als Hilfspolizist auch wirklich alle Kat. B-Waffen behalten darf (diesbezüglich privilegiert wird), wäre das eine interessante Lösung für manche. Während eine Verschärfungswelle nach der anderen das Land überzieht und die Schützenkumpels auf Geheiß der EU alle nach und nach abgeben dürfen, bleibt man selber cool vom WaffG ausgenommen, behält seine Sachen und schiebt dafür 8h Dienst/Monat (8h/Monat ist in Virginia vorgeschrieben und zufällig auch der statistische Schnitt in BW).

 

b) Die Virginia Citizens Defense League propagiert derzeit v.a. ein Argument: Großzügiges Waffenrecht auch zur Abwehr evtl. künftiger Tyrannei und zum Demokratieerhalt, wie es sich aus den div. Verfassungsartikeln der USA und Virginias ergibt.

==> Analog findet sich in unserem Grundgesetz Art. 20,4 GG, ein Recht auf Widerstand "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen"  

Das schließt nicht nur eine evtl. korrupte Regierung, sondern auch Umstürzler von außen ein. Dieser Grundgesetzartikel wurde ausdrücklich (Bundestagsdrucksachen liegen vor) auch unter Berufung auf US Verfassungsrechte 1968 eingeführt. Er kam "als Ausgleich" für eine Notstandsgesetzgebung, die auch erlaubte, das Militär gegen "militärisch bewaffnete Bevölkerungsteile" einzusetzen. Damals, 1968, herrschten in D aber äußerst liberale Waffenrechte. Eine Pistole konnte mit Jagdschein frei geführt werden, auch fernab vom Revier, einfach so. Reihenfeuerpistolen waren nicht verboten. GK-Waffen waren frei ab 18 bei Neckermann und Co. zu erwerben. Es gab lt. BKA-Schätzungen etwa 20-30 Mio. scharfe Schusswaffen in D. Heute sind diese Mittel vielfach nicht mehr verfügbar. Der Legalwaffenbestand ist auf 5,5 Mio. zusammengeschrumpft und erklärtes Dogma der Politik ist: "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Wie erklärt sich das politische Ziel der Volksentwaffnung mit Art. 20,4? Verschieben sich da nicht Kräfteverhältnisse ganz gewaltig zuungunsten des Volkes, dem man Art. 20,4 "als  Ausgleich" anno 1968 zugestanden hatte?

Es geht nicht um die Diskussion wann und wie man jemals ein Widerstandsrecht geltend machen könnte und welche Myriaden von Dingen vorher abgearbeitet werden müssten (inkl. Klagen vor dem EuGH etc.), sondern allein um die Mittel im Volk, in einer solchen fiktiven Widerstandssituation begegnen zu können, d.h. sein Recht hypothetisch wahrnehmen zu können. Es geht NICHT um einen Aufruf zum Widerstand hier und jetzt, um das nochmals ganz klar zu sagen. Nur um ein grundgesetzlich verbrieftes Recht für eine evtl. hypothetische Situation in einer fernen Zukunft. Hier wäre eine Klage vor dem BVerfG eine Aktion für diejenigen, deren Rückgrat bei a) nicht mitmachen will. Und es wäre eine Riesenchance. Schon wenn das BVerfG nur lapidar feststellen würde, dass der Rechtsgrundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" nicht mit Art. 20,4 verträglich ist, hätten wir einen Riesenerfolg!

 

 

 

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Also 1. Sind die Grünen gegen jeglichen privaten Waffenbesitz.

2. Ist die herrschende Klasse über ein wehrhaftes Volk garantiert alles andere als begeistert.

Und 3. werde ich mich für den Staat garantiert nicht 8 Stunden im Monat zum Affen machen und mich bepöbeln, bespucken und zusammenschlagen oder schlimmeres lassen.

 

Deine Gedankenspiele sind einfach realitätsfern, sorry.

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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 Wenn unsere Lobby noch aushandeln könnte, dass man als Hilfspolizist auch wirklich alle Kat. B-Waffen behalten darf (diesbezüglich privilegiert wird), wäre das eine interessante Lösung für manche. 

 

 

 

 

 

Ehrlich gesagt zweifle ich sehr daran, dass hier der deutsche Gesetzgeber diesbezüglich Kat B-Waffen behalten im Gegenzug, mitmachen würde. Alles andere würde mich mit der derzeitigen deutschen Regierung höchst erstaunen!

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vor 12 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 Wir würden also auf offene Ohren stoßen. Wenn unsere Lobby noch aushandeln könnte, dass man als Hilfspolizist auch wirklich alle Kat. B-Waffen behalten darf (diesbezüglich privilegiert wird), wäre das eine interessante Lösung für manche. Während eine Verschärfungswelle nach der anderen das Land überzieht und die Schützenkumpels auf Geheiß der EU alle nach und nach abgeben dürfen, bleibt man selber cool vom WaffG ausgenommen, behält seine Sachen und schiebt dafür 8h Dienst/Monat (8h/Monat ist in Virginia vorgeschrieben und zufällig auch der statistische Schnitt in BW).

Scheint für dich ja kein Problem zu sein, den von Dir vorgeschlagenen Quatsch auch selber praktisch umzusetzen. Aber wer ist der Rest vom ständig erwähnten "Wir" in deinen Ausführungen? Hier in diesem Thread hält sich die Begeisterung für Dein Ideengut ja zum Glück deutlich in Grenzen.

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vor 19 Stunden schrieb Shiva:

Sieh es mal andersrum. Würdest für das Recht Deine Waffe zu führen....

Nicht jeder will das überhaupt. Kann alles irgendwann mal anders sein, aber derzeit sehe ich überhaupt keinen Nutzen für mich, darin ein zusätzliches Kilo "Gepäck" mit mir rumzuschleppen und permanent drauf aufzupassen.

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vor 10 Minuten schrieb John Marston:

Also 1. Sind die Grünen gegen jeglichen privaten Waffenbesitz.

2. Ist die herrschende Klasse über ein wehrhaftes Volk garantiert alles andere als begeistert.

Und 3. werde ich mich für den Staat garantiert nicht 8 Stunden im Monat zum Affen machen und mich bepöbeln, bespucken und zusammenschlagen oder schlimmeres lassen.

 

Deine Gedankenspiele sind einfach realitätsfern, sorry.

Ganz zu schweigen von der Tatsache, wenn Du aufgrund von Punkt 3 als "Hilfspolizist" dann wirklich mal in die Verlegenheit kommst, Dein "geführtes Werkzeug" ziehen musst und jemandem den Kopf wegpustest.

 

Na dann mal viel Spaß mit dem dann folgenden.

 

Es sei denn natürlich, Du bist körperlich voll durchtrainiert und beherrscht sämtliche Varianten des unbewaffneten Kampfsports so gut, dass Dein Werkzeug immer in der Tasche bleiben kann. Aber da kriegt man bestimmt schon 100.000 LWB zusammen, die solche Voraussetzungen problemlos erfüllen.

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vor 49 Minuten schrieb highlower:

...mit dem Ronsen ...

Der ist eingetragener Waffenlobbyist am Bundestag ...

Also derzeit das Beste, was die deutsche Waffenlobby so zu bieten hat.

 

Ich habe mich mit Ron Siderius sehr wenig beschäftigt. Soviel ich weiß, setzt er v.a. auf das Argument Selbstverteidigung, um waffenrechtlich voranzukommen.

Tatsächlich haben wir in D ein relativ starkes Notwehrrecht, was aber von der Waffenlobby nicht genutzt wird. 

Allerdings setzt in Virginia das VCDL als Waffenlobby-Hauptorganisator auch nicht mehr hauptsächlich auf dieses Argument. Dr. Susan Gratia wurde extrem deutlich, worum es bei den Verfassungsartikeln eigentlich geht (Man schaue sich die letzten 20 Sekunden Videoclip von der Anhörung im texanischen Abgeordnetenhaus mal an): https://www.youtube.com/watch?v=DEJFAvA-ZUE Ist hart und so konkret und unmittelbar sicher überzogen, erst recht in D, aber das abstrakte Recht in Art. 20,4 braucht auch Mittel.

 

"Das Beste, was die deutsche Waffenlobby so zu bieten hat" sind doch so Argumente wie "IPSC".

Deswegen brauchen wir längere Magazine (komisch, IPSC ist in den USA viel verbreiterter, aber kaum je ein Thema bei gun rallies - also ein Erfolgsrezept aus den USA ist es mal gar nicht).

Und ich wette, dass irrsinnig viele in 2020 IPSC-SURTs machen werden und sogar im Ausland auf Matches mitmachen werden, nur um 2-3 lange Magazine weiter nutzen zu dürfen.

Auch werden hunderte, wenn nicht tausende wie in den letzten Jahren schon den "Händlerschein" machen und als Wohnzimmerhändler gequält ein paar Sachen rüberschieben, um div. Privilegien zu behalten - wenn nicht die Lizenzen für das NRWII zu teuer würden. Vom Run auf Jagdscheine ganz zu schweigen.

 

Und auch bei 12/18 oder 2x(4/6) machen wir uns zum Affen, incl. vieler anderer Vorschriften, die wir alle (zurecht) brav befolgen. Wer soviel schluckt, der kann auch noch 8 Stunden/Monat freiwilligen Dienst schieben, die Aufregung just darüber verstehe ich nicht. 

Und wer halt "zuviel Rückgrat" für all dieses hat, sollte sich die Sache mit Art. 20,4 und einer Klage vor dem BVerfG mal überlegen.

@highlower Was ist denn Dein Lösungsansatz? Motzen kann jeder. 

 

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vor 12 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@highlower Was ist denn Dein Lösungsansatz? Motzen kann jeder. 

 

Das kann ich Dir genau sagen: Einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung vom Thema hat und stattdessen "Lösungsansätze" präsentiert, die in Deinem Fall sowohl an Merkbefreitheit wie auch an Sachunkenntnis nur schwer zu unterbieten sind.

 

Sorry, aber was anderes fällt mir dazu nicht ein. Zumal du ja anscheinend selbst nicht merkst, wie Dein Gedankenkram hier ankommt.

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vor 17 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wer weiß es Deiner Meinung nach besser als Du selbst? Nenne mal ein paar Namen, werde konkret und schwafle nicht rum.

Wir sind jetzt auf Seite 4 in dem von Dir erstellten Thread, in dem Du deine "Idee" veröffentlichst und nach Meinungen gefragt hast. Alle hier geschriebenen Antworten auf den von Dir eingestellten Beitrag waren durchweg negativ in der Befürwortung deiner "Idee", mich eingeschlossen.

 

Ob die das alle besser wissen als Du oder ich, weiß ich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Da spielen für die eigene Meinungsbildung und Lagebeurteilung halt auch so persönliche Parameter wie Lebenserfahrung, fachübergreifende Sachkenntnisse und Bauchgefühl eine Rolle, die man nur sehr aufwendig und zeitraubend erklären müsste, wenn man denn Lust und Zeit dafür haben sollte.

 

Aber auf jeden Fall findet Deine "Idee" hier keinen fruchtbaren Boden, und da ja hier im Forum eigentlich genau die Zielgruppe vertreten ist, die von Deiner "Idee" profitieren soll, würde mir das an Deiner Stelle eine klare Prognose geben, welchen praktischen Wert Deine "Idee" so hat.

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vor 10 Minuten schrieb highlower:

... Du deine "Idee" veröffentlichst und nach Meinungen gefragt hast. Alle hier geschriebenen Antworten auf den von Dir eingestellten Beitrag waren durchweg negativ ...

Die "Idee" sind genau genommen 2 große Ideen/Vorschläge, die als Lösungsansätze ziemlich entgegengesetzt dastehen.

Insofern ist es klar: Wenn man beide präsentiert, weil beide derzeit in Virginia ein Thema sind, dann wird immer die eine Seite sich auf den einen Vorschlag stürzen und ihn zerreissen, während die andere den 2. Vorschlag zerpflückt.

War ein Fehler, ich hätte 2 Threads daraus machen sollen.

Trotzdem haben allein meine Beiträge in nur diesem kurzen Thread schon ein Dutzend Likes/Wichtig, teils auch vom Moderator, bekommen, also "durchweg negativ" sind die Reaktionen nicht.

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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Trotzdem haben allein meine Beiträge in nur diesem kurzen Thread schon ein Dutzend Likes/Wichtig, teils auch vom Moderator, bekommen, also "durchweg negativ" sind die Reaktionen nicht.

Na dann ist ja alles gut. Die Frage, ob "Likes" von Moderatoren besonders erwähnenswert sind, möchte ich lieber nicht stellen.

 

Mein persönliches Fazit für Dich: Mach einfach weiter so und lass uns hier gegebenfalls wissen, wenn sich aus Deiner Ideenpräsentation hier im Forum irgendetwas praktisch nachhaltiges ergeben sollte.

 

Ich persönlich bin eher der Meinung, dass Du den deutschen LWB einen großen Gefallen tun würdest und solche "Ideen" wie hier von Dir präsentiert lieber stillschweigend herunterschlucken und sie anschließend endverdaut sicher am dafür vorgesehenen Lagerort verwahren würdest.

 

In diesem Sinne:

 

Alles Gute.

 

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vor 11 Minuten schrieb theshooter55:

Zuerst Hilfspolizist......Dann Informationszuträger....

Das war der Sinn bei vielen freiwilligen Helfern der VoPo, z.B.

Darauf hatte ich hingewiesen. Allerdings hat die Polizei durch die engere Datenverzahnung/Datenbankspiegelungen etc. und (ggf. gestellte) Anfragen beim Verfassungsschutz nun auch bessere Möglichkeiten, V-Männer in den Reihen ihrer (Hilfs-)Polizei zu enttarnen. Das Innenministerium könnte aber auch ein Anwerben von Hilfspolizisten durch den Verfassungsschutz untersagen. Oder der Gesetzgeber trifft hier Vorsorge.

Abgesehen davon: Auch ohne Hilfspolizist zu sein, ist es jetzt schon denkbar, dass der Verfassungsschutz Leute/Funktionsträger aus den Schützenvereinen anwirbt. Diese Möglichkeit besteht und wird ggf. dann genutzt, wenn Leute "angezählt" werden und wegen ihrer z.B. etwas rechtslastigen Meinung vor dem Risiko stehen, alle Waffen zu verlieren. Da entsteht dann Druck und man wird lieber zum V-Mann, um seine Waffen behalten zu können. Mir persönlich wäre es lieber, solche Leute würden dann zum Hilfspolizist. Mit letzterem schädigen sie ihre Schützenkumpels dann nämlich weniger.

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Vielleicht ist es für Dich schwer zu verstehen, aber in dem Thread geht es um 2 Lösungsansätze aus Virginia, die gerade waffenrechtlich einem schweren (deutlich schwerer als die EU) Angriff ausgesetzt sind. Diese beiden Lösungsansätze habe ich auf Deutschland übertragen:

 

a) Tausende Legalwaffenbesitzer sollen "deputized" werden, also zu Hilfssheriffs ernannt werden. Als solche gehören sie "Law enforcement" an und sind von den harten gun control laws in Virginia künftig ausgenommen. 

==> Analog fände sich in Baden-Württemberg die Möglichkeit beim freiwilligen Polizeidienst mitzumachen, man bekommt ne 9mm Pistole, darf unter bestimmten Umständen führen und an Schießtrainings (ggf. inkl. MP5) teilnehmen, die vom WaffG ausgenommen sind. Die Politik, jedenfalls die CDU, will diese frw. Dienste erweitern, ausdrücklich auch mit modernen scharfen Waffen ausstatten und spricht von 50 Jahren guter Erfahrung mit bewaffneten Hilfspolizisten, selbst eine große Polizeigewerkschaft unterstützt diesen Dienst. Wir würden also auf offene Ohren stoßen.

 

 

 

 

Schwarzwälder,

 

Du übersiehst dabei aber dass die Deputies in Deutschland dann wie auch die Polizisten in den meisten Bundesländern nur Dienstwaffen im Dienst oder auf dem Weg zum Dienst führen dürften und kaum mehr.

 

Als vor längerer Zeit in München ein Referatsleiter die Waffenscheine seiner Subalternen einkassierte fand das durchaus die Zustimmung der Waffenbesitzer, warum soll das künftig anders sein?

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@Joseg Das ist natürlich richtig. Ich war übrigens nie dafür, diese Waffenscheine einzuziehen - und das kann man ja wieder  ändern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst

Zitat

Die Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes haben bei ihrer Dienstverrichtung dem Bürger gegenüber die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Dies bedeutet, dass sie alle polizeirechtlichen Maßnahmen wie Sicherstellungen, polizeiliche Beschlagnahmen, Durchsuchungen durchführen können. Ferner sind sie daher auch zur Ausübung des Polizeizwanges, einschließlich des unmittelbaren Zwanges berechtigt.

Sie unterliegen dem Legalitätsprinzip (Strafverfolgungszwang)

Was ich nicht verstehe: "Strafverfolgungszwang"  bedeutet: Ich MUSS verfolgen. Ein Polizist kann sich auch in der Freizeit jederzeit in den Dienst versetzen.

Wenn das auch für Hilfspolizisten gilt, sollte CCW eigentlich kein Thema sein.

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vor 23 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@Joseg Das ist natürlich richtig. Ich war übrigens nie dafür, diese Waffenscheine einzuziehen - und das kann man ja wieder  ändern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst

Was ich nicht verstehe: "Strafverfolgungszwang"  bedeutet: Ich MUSS verfolgen. Ein Polizist kann sich auch in der Freizeit jederzeit in den Dienst versetzen.

Wenn das auch für Hilfspolizisten gilt, sollte CCW eigentlich kein Thema sein.

Hast Du eigentlich mal praktische Erfahrung im Polizei- bzw. Hilfspolizeidienst gesammelt, dass es Dir so erstrebenswert ist, diese Tätigkeit in Deiner Freizeit als Hobby auszuüben?

 

Mir scheint eher nicht so.

 

In Deiner Argumentation lese ich ständig: "Um CCW zu erhalten, werde ich Hilfspolizist".

 

Ist ungefähr das gleiche, als wenn man sagen würde: "Um primar auf dem Feuerwehrwagen mitzufahren, fange ich bei der freiwilligen Feuerwehr an. Der Rest von dieser Tatigkeit ist ok, das mache ich dann auch halt so mit. Aber Hauptsache ich darf vorne mitfahren".

 

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