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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Asgard:

Eventuell eine Internetadresse auf der das Projekt vorgestellt wird?

Das ist eine super Idee, gibt es hier jemanden der das umsetzten kann? Ich bin Rechtsanwalt und leider kein Onlinespezialist....

Geschrieben
Gerade eben schrieb FrankyL79:

Das ist eine super Idee, gibt es hier jemanden der das umsetzten kann? Ich bin Rechtsanwalt und leider kein Onlinespezialist....

Aus welchem Raum kommt Ihr?

 

ggf. wärt Ihr für ein Videointerview zu haben? Da könnt Ihr erklären, was Sache ist und wer Ihr seid.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb FrankyL79:

Das ist einfach: Wollen die Richter es entscheiden, wird sie angenommen, wollen sie nicht, wird sie, meistens als unzulässig, abgelehnt. Gründe finden sich dann natürlich immer: „Der Beschwerdeführer hat eine unmittelbare Rechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt.....“

Sie müssen es gar nicht begründen, das ist ja das Problem. Die Zahl eingehender Beschwerden liegt jedes Jahr bei 5000 - 6000. Insofern nachvollziehbar. Problem dabei ist, daß so unliebsame Entscheidungen einfach unter den Tisch fallen gelassen werden können, egal wie gut sie begründet sind.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Andrè1:

Sie müssen es gar nicht begründen, das ist ja das Problem. Problem dabei ist, daß so unliebsame Entscheidungen einfach unter den Tisch fallen gelassen werden können, egal wie gut sie begründet sind.

Wir können es nur versuchen, sonst haben wir schon verloren....

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Geschrieben

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde die damalige Verf.Beschwerde zur Nachschau auch abgewiesen....und da ging es um die Grundrechte

Geschrieben (bearbeitet)

Als Grund wird immer wieder die EU angeführt, aber andere Staaten in unserer direkten Nachbarschaft setzen das ohne Enteignung und ohne die erdrückenden Auswirkungen um. Eigentlich soll das ja eine EU Handelsharmonisierung sein, aber grade das wird durch die deutsche Umsetzung verschlimmert, zb die Magazine sind für deutsche Händler kaum bis gar nicht mehr in der EU zu handeln. Und auch wenn man mich dafür erschlägt, die Ungleichbehandlung von legalen Waffenbesitzern je nach Bedürfnisgrund ist für mich ein klarer Verstoß gegen das AGG. Das muss endlich mal auf den Tisch. Sonst lassen wir uns immer und immer wieder auseinander Dividieren .

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb FrankyL79:

Und nachdem der Gesetzgeber diesen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, kommt jetzt die rückwirkende Rechtsfolge mit enteigungsgleichem Eingriff ohne Entschädigung....

Womit wir wieder bei der Klage wären.

Geschrieben

Die letzte Verfassungsbeschwerde betraf nicht das 3 Schuß Gedöns, sondern die unzulässige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts....

Und da hat sich nichts geändert, siehe auch Entscheidung zum Schalldämpfer.....

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb FrankyL79:

Unterschätze das BVerfG nicht, dass sind sehr kompetente Menschen die schon manches Gesetz für nichtig oder teilnichtig erklärt haben.

Deutschland ist das einzige Land der Erde, in welchem es ein biologisches, drittes Geschlecht gibt. Weshalb? Weil sich das BVerfG das so zusammenfantasiert hat. Von den Urteilen zum Rundfunkbeitrag, in welchem das BVerfG dem Gesetzgeber attestierte "nicht an einen Wirklichkeitsmaßstab gebunden zu sein" ganz zu schweigen. Dort sitzen im besten Fall gebildete Parteipolitiker, im schlimmsten eben jene, nicht an die Realität gebundenen Parteisoldaten.

 

Ich wünsche euch trotzdem allergrößten Erfolg, nur ist mir der Glaube an einen solchen abhanden gekommen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb CZM52:

Überleg dir das gut.

 

 

Was genau möchtest Du damit zum Ausdruck bringen?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb gunvlog:

Was genau möchtest Du damit zum Ausdruck bringen?

Nun, maybe "gunvlog - Der Bundesrat hat das neue Waffengesetz beschlossen"...

 

ab  Min 0.59...." ich kann nicht zu 100% sagen dass das was ich gestern gesagt habe stimmt"........

 

Na dann, läuft ja!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb FrankyL79:

Was wir wollen ist Dein Beitrag und Deine Argumente, hier im Forum

Ich melde mich dazu noch mal per PM. Ich bin nicht so sehr ein Freund davon, der Gegenseite die Argumente und die Strategie auf dem Silbertablett zu präsentieren.

 

Was ich allerding schon mal hier vorweg schreiben kann: Ich gebe zu Bedenken, dass ein solcher Schritt sehr gut analysiert und geplant werden muss. Allzuoft kam bei sowas in der Vergangenheit für uns keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung dabei raus. Da muss man sehr vorsichtig sein, was man alles anführt und was passieren kann, wenn man nicht damit durch kommt.

Bearbeitet von knight
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb CZM52:

Nun, maybe "gunvlog - Der Bundesrat hat das neue Waffengesetz beschlossen"...

 

ab  Min 0.59...." ich kann nicht zu 100% sagen dass das was ich gestern gesagt habe stimmt"........

 

Na dann, läuft ja!

ok, und was genau hat das mit diesem Thema zu tun und dem Vorschlag eines Videointerviews mit dem TE?

 

Oder geht es Dir darum aufzuzeigen, nach Deiner Meinung, dass ich keine Ahnung habe?

Oder willst Du einfach nur stänkern?

 

Viele der Themen die in dem Gesetzesbeschluss drin stehen sind so behämmert und schwammig geschrieben, dass keiner, auch Du nicht, zu 100% sagen kann, was nun am Ende stimmt und was nicht.

 

Also, was genau wolltest Du zum Ausdruck bringen, als Du den TE gefragt hast, ob er sich das mit einem Interview gut überlegt hat?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Andrè1:

Sie müssen es gar nicht begründen, das ist ja das Problem. Die Zahl eingehender Beschwerden liegt jedes Jahr bei 5000 - 6000. Insofern nachvollziehbar. Problem dabei ist, daß so unliebsame Entscheidungen einfach unter den Tisch fallen gelassen werden können, egal wie gut sie begründet sind.

Das Problem, wie die Zahl von 6.000 vermuten lässt, liegt wohl eher in der allgemeingültigen Auffassung, welche Verfassungsbeschwerden grundsätzlich "zulässig" sind. Nach meinen Informationen kann man nicht wahllos gegen alle Gesetze, die einem nicht passen, eine V.-Beschwerde einlegen. Es geht um den Schutz der Grundrechte (Artikel 1 - 19 des Grundgesetzes). Diesbezügliche Verstöße können gerügt werden, alles andere nicht.

 

Wie der TE bereits korrekt dargestellt hat, wäre der einzige Hebel - egal, wie sehr einem das neue Gesetz auf den Kranz geht - also nur die "Enteignung" in Bezug auf die Magazine. Und das Ergebnis dürfte im besten Fall eine Entschädigung (Materialpreis?) sein, also würde ich die Erwartungshaltung nicht zu hoch schrauben (es sei denn, jemand korrigiert mich).

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