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IGNORED

WAffenrechtsänderungsgesetz Prüfung fortbestehendes Bedürfnis


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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sal-Peter:

Ich kann die Leute nicht verstehen, die sich gegen das Führen eines Schießbuches wehren. Auch, wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, schafft es auf einfache Weise Sicherheit.

Das eine ist es, ein Schießbuch zu führen. Das andere ist es, es der Behörde vorzulegen. Wenn dein SB so entspannt ist und einfach nur Einträge zählt und dann zufrieden ist, dann ist das ein eher hilfreicher Vorgang. Es gibt SB, die zählen nicht nur, die suchen manisch, ob der Schütze 12/18 mit jeder Waffe nachweisen kann, weil sie die ein Gerichte auf ihrer Seite sehen. In so einem Fall ist ein Schießbuch dann gleich ein Beleg dafür, dass das Bedürfnis widerufen werden kann und dann steht der Schütze ganz schön dumm da, denn er hat quasi selbst genau diesen Nachweis geführt. Diese Behörde schreibt sogar die Schützen an und fordert zur Vorlage des Schießbuchs auf, was die meisten wohl machen werden, weil es ist ja die Behörde!

 

Und da man nie weiß, an wen man gerät und man auch nicht weiß, was mit Kopien in ein paar Monaten oder Jahren angestellt wird, gilt die Standardregel, dass man Schießbücher nie der Behörde vorlegen soll.

 

vor 25 Minuten schrieb FrankyL79:

Das von dir selbst geführte Schießbuch beweist gar nichts außer, dass du selbst etwas niedergeschrieben hast. Es beweist nicht die Wahrheit der darin befindlichen Aufzeichnungen noch das du dir 12/18 der Regelung nachgekommen bist.

So wie ein Fahrtenbuch ;)

 

Es hilft halt, wenn die Unterschrift von jemand anderem ist. Und Stempel kommen bei Behörden auch immer gut.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb knight:

Es hilft halt, wenn die Unterschrift von jemand anderem ist. Und Stempel kommen bei Behörden auch immer gut.

in meinem Schiessbuch unterschreibt gar keiner, nicht mal ich selber. Da stehen das Datum, die geschossenen Kaliber und der Ort des Schiessens drin. Schiesse ich im Heimatverein kommt über den Ort der Vereinsstempel. Damit bin ich bisher zu 6 KW über DSB/BDS gekommen. Wettbewerbe trage ich mir auf einer Extraseite auch für jedes Jahr selber ein. Hat noch nie einer beanstandet . Früher hatte ich meist eine 3 stellige Zahl an Terminen incl Wettbewerben, dieses Jahr " nur " 69....ich kenne aber mehr Leute die weniger haben als ich welche kenne die mehr haben

 

vor 26 Minuten schrieb knight:

Es gibt SB, die zählen nicht nur, die suchen manisch, ob der Schütze 12/18 mit jeder Waffe nachweisen kann, weil sie die ein Gerichte auf ihrer Seite sehen. In so einem Fall ist ein Schießbuch dann gleich ein Beleg dafür, dass das Bedürfnis widerrufen werden kann und dann steht der Schütze ganz schön dumm da, denn er hat quasi selbst genau diesen Nachweis geführt. Diese Behörde schreibt sogar die Schützen an und fordert zur Vorlage des Schießbuchs auf, was die meisten wohl machen werden, weil es ist ja die Behörde!

Wer bei diesen speziellen Behörden so agiert ist selber schuld. Sollte mittlerweile bekannt sein wer das wie handhabt. Und eine Behörde kann nicht auf die Vorlage eines Dokumentes bestehen, das nirgends verpflichtend auferlegt wurde. Legt sie das selber den Schützen auf eines zu führen gibt es genug Möglichkeiten sich zu wehren. Und grade bei solchen Behörden hat man ja schon verspielt, die kann man sich nicht mehr zum Feind machen. Die sind es schon.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb knight:

So wie ein Fahrtenbuch ;)

 

Es hilft halt, wenn die Unterschrift von jemand anderem ist. Und Stempel kommen bei Behörden auch immer gut.

Aber dafür gibt es zumindest BFH Rechtsprechung...

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

So mache ich es zum Beispiel. Oder von der Aufsicht.

Hilft aber leider auch nichts, denn das beweist ja nur, das ein anderer unterschrieben hat...Es fehlt hier dringend eine gesetzliche Regelung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Demnächst kommt dann wohl auch noch die elektronische Schützenkarte, auf der dann alle notwendigen Schießtermine pro eingetragener Waffe per Vereins-Kartenschreibgerät genauestens festgehalten und welche jährlich auf der Behörde vorgelegt und ausgelesen wird.

 

Wäre vielleicht mal ne gute Idee, um endlich Ruhe zu haben.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb highlower:

Demnächst kommt dann wohl auch noch die elektronische Schützenkarte, auf der dann alle notwendigen Schießtermine pro eingetragener Waffe per Vereins-Kartenschreibgerät genauestens festgehalten und welche jährlich auf der Behörde vorgelegt und ausgelesen wird.

 

Wäre vielleicht mal ne gute Idee, um endlich Ruhe zu haben.

Irgendein bürokratischer Dreck kommt bestimmt und das wird noch von der CSU als Erleichterung verkauft.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Raiden:

Lass es. Kommt das, dann kommt die Pflicht.

Vergiss den Kack ganz schnell.

Quatsch. Das wäre endlich mal eine deutliche Verbesserung gegen Behördenwillkür, wenn sich hier eine klare Gesetzmässigkeit einstellen würde!!!

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb FrankyL79:

Mir geht es ja um eine Klarstellung, dass das persönlich geführte Schießbuch anzuerkennen ist.

Als RA hast du die optimalen Vorrausetzungen dieses gerichtlich entscheiden zu lassen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chapmen:

Als RA hast du die optimalen Vorrausetzungen dieses gerichtlich entscheiden zu lassen.

Gute Idee! Vielleicht sollte der Franky erstmal damit anfangen, bevor die Verfassungsbeschwerde angegangen wird!

Geschrieben

Frage mich gerade, falls dies dann gesetzlich werden sollte die Schiesspflicht nachzuweisen, wird man gegebenenfalls gebüsst, wenn man vergisst den Stempel eintragen zu lassen vor/nach dem Schiessstandbesuch bzw. gibt es eine Zusatzgebühr für nachträgliche Stempelungen? Sollte vielleicht doch eher freiwillig bleiben, sonst könnte der Gesetzgeber auf blöde Ideen kommen, da zusätzliche mühsame "Schikanen" einzubauen. Nur meine Meinung dazu als Aussenstehender. :blush:

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb highlower:

Warum nicht? Wäre deutlich (…) als diese Verfassungsbeschwerde!

Bei der Verfassungsbeschwerde gibt es nichts zu verlieren, wir können nur gewinnen, bei dem Fall, den ich konstruieren müsste um mit Schießbuch beim BVerwG zu landen ist im Zweifel die WBK weg...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb mühli:

Frage mich gerade, falls dies dann gesetzlich werden sollte die Schiesspflicht nachzuweisen, wird man gegebenenfalls gebüsst, wenn man vergisst den Stempel eintragen zu lassen vor/nach dem Schiessstandbesuch bzw. gibt es eine Zusatzgebühr für nachträgliche Stempelungen? 

Wichtig wäre ja nur eine gesetzliche Anerkennung des Schießbuches.... keine Pflicht.

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