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Einwohnermeldeamt fragt nach WBK


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Geschrieben

Hallo, 

 

Wenn man einen neuen Personalausweis braucht, stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage das Einwohnermeldeamt Kopien der waffenrechtlichen Erlaubnisse fordern kann. Bei der wieder Anmeldung nach einem Jahr Abwesenheit aber bestehendem Zweitwohnsitz wurde auch schon danach gefragt. 

 

Muss man dem nachkommen?

Geschrieben

Frag sie doch nach der Rechtsgrunbdlage der Datenverarbeitung im Hinblick auf Datensparsamkeit. Sie sind zur detailierten Auskunft verpflichtet.

Das Einwohnermeldeamt bekommt mitgeteilt, dass Du waffenrechtliche Erlaubnisse hast. Mehr geht es meines Wissens nicht an aber wenn sie Auskünfte wollen, werden sie wohl auch die Rechtsvorschrift kennen und ganz präzise benennen können, nach der sie die Auskunft haben wollen.

Geschrieben

Es gibt auch kleinere Behörden, wo die Zuständigkeiten zusammengelegt sind bzw. es keine eigen Waffenbehörde gibt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Quwertzuiop:

Es gibt auch kleinere Behörden, wo die Zuständigkeiten zusammengelegt sind bzw. es keine eigen Waffenbehörde gibt.

Das ist aber sicher nicht der Fall. Dachte es kennt jemand die Rechtsgrundlage. Falls es eine gibt. Was ich allerdings bezweifle.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Quwertzuiop:

Es gibt auch kleinere Behörden, wo die Zuständigkeiten zusammengelegt sind bzw. es keine eigen Waffenbehörde gibt.

 

Kommt aufs Bundesland an, wie das organisiert ist.

 

In vielen Bundesländern (wo es nicht bei polizeilichen Dienststellen, sondern Verwaltungsbehörden organisiert ist) ist das auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene ("untere Verwaltungsbehörden").

Und die sind bei den Landratsämtern bzw. Städten ab einer bestimmten Größe angesiedelt.

Somit bei größeren Verwaltungseinheiten und Dienststellen, die sicherlich nicht "nebenher" auch noch Einwohnermeldeamt sind.

 

Die untere Waffenbehörde und das EMA in nur einer Dienststelle wäre jedenfalls ein echter "Exot".

Und selbst dann dürften die Teile der Dienststelle nur diejenigen Daten/Angaben haben, die sie für ihre Aufgabe jeweils benötigen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb David7x64:

Das ist aber sicher nicht der Fall. Dachte es kennt jemand die Rechtsgrundlage. Falls es eine gibt. Was ich allerdings bezweifle.

Das ist ganz einfach: schau in das Meldegesetz deines Bundeslandes.

In meinem Bundesland ist es ganz genau geregelt, welche Daten erhoben, gespeichert und an wen übermittelt werden dürfen. 

Sogar der NDR darf meine Daten abfragen.

Geschrieben

yup, genau der!

 

§ 31a Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk 14

(1) Die Meldebehörde übermittelt dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem nach § 10 Absatz 7 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. 2011 S. 64) von ihm beauftragten Dritten zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Personen:

  1. Familienamen,
  2. Vornamen,
  3. frühere Namen,
  4. Doktorgrad,
  5. Tag der Geburt,
  6. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift,
  7. Tag des Ein- und Auszuges,
  8. Familienstand beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  9. Sterbetag.

Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Absatz 5 oder 6 im Melderegister gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Quwertzuiop:

Es gibt auch kleinere Behörden, wo die Zuständigkeiten zusammengelegt sind bzw. es keine eigen Waffenbehörde gibt.

Dann könnten/müssten die aber einfach von der bisherigen Behörde die komplette Akte anfordern und nicht um Kopien der Dokumente betteln...

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Tauri:

yup, genau der!

 

§ 31a Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk 14

(1) Die Meldebehörde übermittelt dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem nach § 10 Absatz 7 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. 2011 S. 64) von ihm beauftragten Dritten zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Personen:

  1. Familienamen,
  2. Vornamen,
  3. frühere Namen,
  4. Doktorgrad,
  5. Tag der Geburt,
  6. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift,
  7. Tag des Ein- und Auszuges,
  8. Familienstand beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  9. Sterbetag.

Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Absatz 5 oder 6 im Melderegister gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Aber nicht ob du waffenrechtliche Erlaubnisse hast.

Geschrieben

In diesem Land muss man mittlerweile mit allem rechnen.

 

Da so eine Anfrage schwer nachvollziehbar ist und obendrein so ein Verfahren ansonsten unbekannt ist, lenkt das die Aufmerksamkeit in ganz andere Denkdimensionen. Eine davon könnte je nach dem wie kreativ man ist z.B. sein, dass man wegen des blinkenden W auf dem Bildschirm nun zwar weiß, dass jemand LWB ist. Aber man weiß noch nicht, was es da zu holen gibt. Das steht aber in den WBKs.

 

Ob du das an die Kripo gibst, sei dir überlassen. Du hättest dann allerdings keinen Aufwand mehr mit der Klärung der Rechtsgrundlage, denn das übernehmen die für dich. Ob die dafür zwei Tage oder zwei Jahre brauchen, kann dir freilich keiner sagen.

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Quwertzuiop:

Es gibt auch kleinere Behörden, wo die Zuständigkeiten zusammengelegt sind bzw. es keine eigen Waffenbehörde gibt.

In welchem Bundesland liegt der Vollzug des Waffengesetzes bei einer Gemeinde?

In welchem Bundesland liegt das Einwohnermeldeamt bei einer Kreisverwaltungsbehörde oder der Polizei?

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Tauri:

(1) Die Meldebehörde übermittelt dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem nach § 10 Absatz 7 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. 2011 S. 64) von ihm beauftragten Dritten zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Personen:

  1. Familienamen,
  2. Vornamen,
  3. frühere Namen,
  4. Doktorgrad,
  5. Tag der Geburt,
  6. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift,
  7. Tag des Ein- und Auszuges,
  8. Familienstand beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  9. Sterbetag.

Das sind schon mehr Punke als nach dem Niedersächsischen Meldegesetz überhaupt erfasst werden.

(2) Die Meldebestätigung darf nur folgende Daten vorsehen:

  1. Familiennamen,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad,
  4. Tag des Ein- oder Auszugs,
  5. Anschrift.
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb David7x64:

Das ist aber sicher nicht der Fall. Dachte es kennt jemand die Rechtsgrundlage. Falls es eine gibt. Was ich allerdings bezweifle.

Nicht Du musst eine Rechtsgrundlage finden, die Behörde muss Dir die Rechtsgrundlage nachweisen. Und das verhältnis Einwohnermeldeamt und Waffenbehörde ist im WaffG geregelt. Das Einwohnermeldeamt wird informiert, dass Du eine waffenrechtliche Erlaubnis hast, damit das Einwohnermeldeamt die Waffenbehörde benachrichtigen kann, wenn sich bei Dir etwas ändert. Mehr bekommt das Einwohnermeldeamt nicht und wenn es mehr möchte soll es mit der Rechtsgrundlage rüberkommen. Ich kenne keine solche aber was weiß ich, was sich die Länder geregelt haben.

Geschrieben

Interessanterweise wird in Bayern das Geschlecht an praktisch jeden der überhaupt Zugriff auf die Daten hat, außer an das Finanzamt, die Bayerische Versorgungsbehörde und die Gerichtsvollzieher, übermittelt. Keine Ahnung warum bzw. wozu eine Wohngeldbehörde bzw. ein Gewerbeaufsichtsamt oder das Vermessungsamt, etc. das Geschlecht übermittelt bekommt. Bei Schulen, es gibt ja reine Mädchen-Realschulen, etc. macht das ja Sinn, aber ansonsten sind doch die meisten Regelungen "geschlechtsneutral". Ist das alleine nicht schon ein Problem bzgl. "Datensparsamkeit" bzw. "Übermittlung ohne Grund"?

Geschrieben (bearbeitet)

Diese Jahr war bei mir ein neuer Perso fällig. Also mit dem noch gültigen Reisepass auf`s zuständige Ortsamt und neuen beantragen wollen...

Denkste! Weder der bald ablaufende Perso, noch der noch über 1 Jahr gültige Pass wurden als Legitimation anerkannt!

 

Die wollen jetzt IMMER die Geburtsurkunde im Original sehen.

 

Ein Nachweis meiner WBK`s wollte aber niemand. Obwohl der ominöse Blick über den Monitorrand nach Eingabe meiner Daten wie immer zu sehen war... :rotfl2:

 

-Sachsen-

Bearbeitet von 762
Bundesland nachgetragen
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb 762:

...

Die wollen jetzt IMMER die Geburtsurkunde im Original sehen.

...

 

Wie gaga!

Das letzte Mal, wo ich meine Geburtsurkunde gebraucht habe, war für das Staatsexamen.

 

 

Geschrieben
 
Wie gaga!
Das letzte Mal, wo ich meine Geburtsurkunde gebraucht habe, war für das Staatsexamen.
 
 
Ich kenn das so, dass wenn man zugezogen ist bei der erstmaligen Beantragung am neuen Wohnort das original vorgelegt werden muss.

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