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IGNORED

Neue Broschüre zur EU Feuerwaffenrichtlinie von Matthias Hainich


Matthias .40

Empfohlene Beiträge

Meine neue Broschüre zur deutschen Umsetzung der EU-Feuerwaffen Richtlinie steht ab sofort zum download bereit.

Ich gehe dort auf die wichtigsten Punkte ein und mache praxistaugliche Vorschläge, wie man so ein Gesetz bürgerfreundlich gestalten könnte.

Es würde mich freuen wenn der Link kräftig geteilt werden würde und als Diskussionshilfe dient.

Die Druckversion wird von mir in den nächsten Tagen an die entsprechenden Stellen im Innenministerium, Bundestag/Innenausschuss, EU-Kommission, Pressestellen etc verschickt.

Wer mich unterstützen will, kann mich gerne kontaktieren und sich an den Druckkosten beteiligen. Von den letzten beiden Broschüren sind jeweils 10.000 Stück durch Oberland Arms  finanziert gedruckt und verschickt worden.

Danke!

 

http://www.oberlandarms.com/service-infos-downloads--de-waffenrecht_downloads-Downloads+Waffenrecht+in+Deutschland+und+EU.html#service

 

 

 

OA_Broschuere_EU Feuerwaffenrichtlinie_in_DE_2019_Titelbild_FB.jpg

Bearbeitet von Matthias .40
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Sehr schön gemachte Broschüre. Fehlen würde mir noch eine Bemerkung zum Copyright auf der letzten Seite. Darf das Schriftstück von jederman vervielfältigt werden, auch auszugsweise? Darf ich der SPD Parteiführung einen Ausdruck per Post zukommen lassen?

 

Ach ja, auf Seite 4 hat sich noch ein Fehler eingeschlichen: "Laut nationalem Feuerwaffenregister gibt es in Deutschland ca. sechs Millionen legale Schusswaffen. Wenn man davon ausgeht, dass davon ca. drei Millionen in Schützenhänden sind, so würde das bedeuten, dass jährlich drei Millionen Waffen 180 Mal auf Schießständen genutzt werden müssten."

 

Der Sportschütze mit bis zu 10 Waffen müsste bis zu 180 Mal zum Schießstand. Auf die Waffe bezogen müsste man mit drei Millionen Waffen (je) 18 Mal auf den Schießstand. Oder es werden insg. bis zu 54 Millionen Schießstandbesuche fällig. 

 

MfG

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Top! Sehr gut gemacht und die Idee - einem Politiker, der sich ernsthaft um das Thema kümmern möchte, fundierte Informationen zu liefern - ist ausgezeichnet.

 

:respekt:

 

Ich hätte eine Anregung und eine Grundsatzfrage:

 

1) Wenn man sich solche Mühe gibt und das Dokument dann zur "offiziellen" Verbreitung verwendet werden soll, rege ich eine fachkundige Rechtschreibprüfung an. Vielleicht ist das ein persönlicher Fetisch, aber Rechtschreibfehler, teilweise sehr offensichtliche, schwächen (möglicherweise) das Argument. Ob das nun vernünftig ist oder nicht, sei dahingestellt, in jedem Fall es ist es vermeidbar. :)

 

2) Die Überschrift lautet "Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland". Sie lautet nicht "Sinn oder Unsinn der EU-...". Dann folgen Vorschläge. Und direkt der erste Vorschlag ignoriert die EU-Vorgabe völlig. Die fordert nämlich eine ganz klare Bedürfnisbindung UND einen Entzug der Berechtigung, wenn das Bedürfnis nicht mehr vorliegt (s. Artikel 5*) . Der Vorschlag spricht hingegen von einem "Führerschein", der - ähnlich wie bei einem Auto - einmal gemacht wird und dann lebenslang zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. Das "Bedürfnisprinzip" soll ausdrücklich abgeschafft werden. Ich will gar nicht weiter ins Detail gehen, aber, wenn ich Politiker wäre und mir die Broschüre ob ihrer professionellen Aufmachung aus Gewissenhaftigkeit tatsächlich ernsthaft zu Gemüte geführt hätte, weil ich das Thema verstehen will und auf Impulse hoffe - hätte ich sie direkt nach diesem Vorschlag wieder zur Seite gelegt. Das geht übrigens nahtlos so weiter, bei den Magazinen das Gleiche ...

 

Die Grundsatzfrage lautet also - wo genau stellst Du den Bezug zur EU-Feuerwaffenrichtlinie her? Mein Vorschlag wäre, den betreffenden Passus der EU-Richtlinie zu zitieren und dann einen konformen Umsetzungsvorschlag nachzuliefern.

 

Grüße, Tackleberry

 

* PS: Hier der betreffende Auszug aus Artikel 5 der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Markierungen und Auslassungen von mir):

Zitat

 

(1)   [...] gestatten die Mitgliedstaaten den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nur Personen, die dafür ein Bedürfnis vorbringen können [...]

 

(2)   Die Mitgliedstaaten verfügen über ein Überwachungssystem [...] und mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die im einzelstaatlichen Recht festgelegten Voraussetzungen für eine Genehmigung für die Dauer der Genehmigung erfüllt sind [...]

 

Wird eine der Genehmigungsvoraussetzungen nicht länger erfüllt, entziehen die Mitgliedstaaten die entsprechende Genehmigung.

 

 

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vor 13 Minuten schrieb Raiden:

Was steht dort?

War ein kurzes Gespräch, das aber nicht wirklich durch Fakten glänzte sondern eher allgemein gehalten war.Beim "Bedürfnis" und den " Magazinen " gäbe es wohl Änderungen zum Entwurf, ein Kompromiss , mann hätte gerne mehr gemacht ging aber nicht usw. Keine Fakten........ Ausser, das es kurz vor Weihnachten raus kommen soll. Wenn das stimmt....

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Schon das Wort Kompromiss ist falsch. Es suggeriert, dass zwischen verschiedenen Bedürfnissen abgewägt werden muss. Also dem Sportschießen auf der einen und der Sicherheit der Bevölkerung auf der anderen Seite. Das ist aber dreist gelogen, da es in Wahrheit nur um die Eliminierung des Schießsports geht und es durch die Maßnahmen keinen Sicherheitsgewinn gibt. Auf den "Kompromist" ist also gepfiffen.

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Am Ende bleiben dann eben 70 oder 80% unnötiger bzw. faktisch unbegründeter Verschärfungen. 

Vorerst.

Mir kommt auch die Galle hoch, wenn ich bedenke, wie sich manche Verbandsvertreter beim Seehofer über einen "Kompromiss" gefreut haben.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

.... Das geht übrigens nahtlos so weiter, bei den Magazinen das Gleiche ...

 

 

 

Bei den Magazinen ist der Vorschlag in der Broschüre durchaus konform mit der EU-Richtlinie, denn die sieht ausdrücklich Ausnahmen z.B. für Sportschützen vor. Etwas umformuliert beißt sich das nicht.

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  • 2 Monate später...

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