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Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Joseg:

Nun mal eine bescheidene Frage an die Nichtschützin: Wofür braucht Sportschütze einen Schalldämpfer und warum wurde das noch nicht gefordert?

 

 

Damit man nicht immer den weiten Weg zum Schießstand fahren muß, sondern bequem im Garten oder im Keller trainieren kann.

 

Durch die nicht gefahrenen Kilometer wird sehr viel CO2 eingespart und Greta Thunfisch bekommt einen äh was auch immer

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Damit man nicht immer den weiten Weg zum Schießstand fahren muß, sondern bequem im Garten oder im Keller trainieren kann.

 

Durch die nicht gefahrenen Kilometer wird sehr viel CO2 eingespart und Greta Thunfisch bekommt einen äh was auch immer

Guter Ansatz, wieso sind da die Verbände noch nicht drauf gekommen? Bei den Sportschützen könnte man analog zu den Arbeitsschutzbestimmungen doch relativ einfach Schalldämpfer einsetzen. Das würde vielerorts die Situation von Ständen deutlich bessern.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Nun mal eine bescheidene Frage an die Nichtschützin: Wofür braucht Sportschütze einen Schalldämpfer und warum wurde das noch nicht gefordert?

Es sind weniger die Schützen, die die brauchen. Es sind die Bewohner entfernter Gebäude die mit Hilfe der Vorschriften über Schallemissionen Schalldämpfer notwendig machen. Alternativ wäre eine Änderung der Vorschriften über Schallemission natürlich vorzuziehen. Bei Kindergärten hat das ja auch geklappt. ;)

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

@Max_Earl

ps: Du siehst, es sind nicht nur WaffR und SprengR, die dem Sport das Leben schwer machen. Reinigung von Raumschießanlagen und Umgang mit Blei-belasteten Materialien sind auch noch so etwas bis hin zum Datenschutz bei z.B. mit einem Schlepptop erstellten Ergebnislisten, von der Auswertung der Scheiben schon einmal gar nicht zu schreiben. :closedeyes:

 

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Wofür braucht Sportschütze einen Schalldämpfer und warum wurde das noch nicht gefordert?

Wozu brauchen Kraftfahrzeuge Schalldämpfer?

Lärm ist schädlich! Sowohl für die Schützen selbst

wie auch für andere die in Mitleidenschaft gezogen

werden. Lärm ist an der Quelle zu reduzieren.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

 

Lärm ist schädlich!

 

 Lärm ist an der Quelle zu reduzieren.

 

Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

 

Dann mach mal, ich stelle mir gerade den Schützen mit Schalldämpfer an seiner Pistole vor.

 

 

Geschrieben

 

vor 2 Minuten schrieb Joseg:

Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

 

Dann mach mal, ich stelle mir gerade den Schützen mit Schalldämpfer an seiner Pistole vor.

 

 

Nimm BITTE die Hände aus der Hose.


DANKE.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Auch wenn ich selbst keine Sportschützin bin, sehe ich für solche (aufgrund einer verfassungsrechtlich höchst bedenklichen massiven Ungleichbehandlung zu Jägern) folgende ungerechtfertigte Beschränkungen:

[...]

5. Unterwerfung unter die Verbandsregelungen

Das ist verfassungsrechtlich nicht nur wegen der Ungleichbehandlung bedenklich, sondern sogar ein direkter Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit im Grundgesetz.

 

Wobei praktischer Weise das Waffengesetz selbst diesen Verstoß nicht enthält, sondern sehr viel tief drunter auf der reinen Praxisebene die Verwaltungsvorschriften den verbandslosen Schützen den Waffenerwerb verunmöglichen.

 

Geschrieben

Ähnliches Spiel wie mit den §36er-Kontrollen.

  • Formell ist eine anlasslose Kontrolle in der Wohnung zu verweigern sogar ausdrücklich WaffG-konform. ... :closedeyes:
  • Formell hängt die Verwahrung und deren Kontrolle am Besitz der Waffen und Mun. und nicht an der Erlaubnis zum Besitz. Bisher habe ich noch nie und noch nicht einmal von einem Versuch gehört, 36er-Kontrollen bei illegalem Besitz durchzuführen, während legale Besitzer flächendeckend, anlasslos und systematisch kontrolliert werden.

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb WOF:

Lärm ist schädlich! Sowohl für die Schützen selbst wie auch für andere die in Mitleidenschaft gezogen werden. Lärm ist an der Quelle zu reduzieren.

........... sorry, aber das ist so, wie der Blinde mit der Farbe.
Es währe zu hoffen, dass das schießen mit schallgedämpften Pistolen nicht zur Pflicht wird.

Ich habe schon einiges an Pistolen mit SD ausprobiert. Das schießen ist einfach nur Шэиссэ damit.
So ein Teil ist einfach nur ein nice to have. Nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben

Ähm,

das ist ähnlich gemeint gewesen wie mit den Bemühungen gegen die Erderwärmung (unabhängig davon, ob die Menschheit an der Erwärmung ein Mitverschulden trifft oder nicht) - Niemand hat die Absicht eine neue Eiszeit herbei zu führen, es soll nur weniger schnell und weniger warm werden. :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb WOF:

Lärm ist schädlich! Sowohl für die Schützen selbst

wie auch für andere die in Mitleidenschaft gezogen

werden. 

 

Bei uns wird manchmal das Verbot von SD wegen Wilderei begründet. Es gab Kantone, wo das früher (ob es heute noch so ist weiss ich nicht) offenbar hin und wieder vorkam. Ich konnte mal eine 45er Pistole mit Schalli in geschlossenen Räumlichkeiten schiessen. Der erste Schuss ohne Gehörschutz, was nicht zu empfehlen ist. Ist immer noch sehr sehr laut. Ein anderes mal in einem Schiesskeller eine Ruger 10/22 (Gewehr) mit Schalli. Mit Gehörschutz hörte man nur noch ein eher leises klack klack.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb mühli:

... Ein anderes mal in einem Schiesskeller eine Ruger 10/22 (Gewehr) mit Schalli. Mit Gehörschutz hörte man nur noch ein eher leises klack klack.

Was hörst Du mit Gehörschutz sonst bei einem Gewehr in .22 lr, wenn du keine HV Munition verschießt? :huh:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Mausebaer:

Was hörst Du mit Gehörschutz sonst bei einem Gewehr in .22 lr, wenn du keine HV Munition verschießt? :huh:

 

 

Na ja etwas lauter ist es schon noch ohne Schalli auch ohne HV Munition. Ein KK-Gewehr mit Schalli ist wirklich ziemlich leise. Soweit ich mich erinnere, schoss ich die Ruger mit Schalli ohne HV Munition. Wobei ich zugeben muss, ich schiesse seltenst KK-Gewehre :blush: und besitze auch kein KK-Gewehr/Halbautomat.

Bearbeitet von mühli
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb mühli:

Bei uns wird manchmal das Verbot von SD wegen Wilderei begründet. 

Der Unsinn mit den Schalldämpfern haben die Deutschen leider

auch Ihrem Jagdverband zu verdanken die auch Angst vor den

Wilderern haben. Genau so wie das Verbot von Nachtsichtgeräten

und Licht. Es ging und geht immer nur darum die eigenen Pfründe

zu bewahren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb WOF:

Wozu brauchen Kraftfahrzeuge Schalldämpfer?

Lärm ist schädlich! Sowohl für die Schützen selbst

wie auch für andere die in Mitleidenschaft gezogen

werden. Lärm ist an der Quelle zu reduzieren.

 

Würde auch nur dann was nützen, wenn alle  auf dem Stand nen Schalli benutzen. Wenn ich das zum Beispiel nicht will oder zu geizig bin mir einen zuzulegen......oder man müsste den vorschreiben, was auch keiner will.

Und auf welche Ideen bekannte Gesetzerfinder noch kommen könnten ur um unsere Ohren zu schützen....das will ich lieber schnell verdrängen

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Ähnliches Spiel wie mit den §36er-Kontrollen.

  • Bisher habe ich noch nie und noch nicht einmal von einem Versuch gehört, 36er-Kontrollen bei illegalem Besitz durchzuführen, während legale Besitzer flächendeckend, anlasslos und systematisch kontrolliert werden.

 

 

@Mausebaer die Kontrollen gibt es auch nicht, die braucht es auch nicht geben aber das verstehst Du nicht, macht aber nix da Du sie nicht durchführen musst.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Joseg:

@Mausebaer die Kontrollen gibt es auch nicht, die braucht es auch nicht geben aber das verstehst Du nicht, macht aber nix da Du sie nicht durchführen musst.

Wenn die Verwahrungskontrollen bei Erlaubnisinhabern nicht nur unsystematisch zufällig oder bei Anlass erfolgen, sondern systematisch oder gar flächendeckend durchgeführt werden, dann müssten auch entsprechende Kontrollen des rechtswidrigen Besitzes ohne erforderliche Erlaubnisse erfolgen. In jedem Landesverwaltungsrecht, das die Grundlage für den Vollzug der Kontrollen ist, ist eine Entsprechung des Art. 3 GG und Art. 7 Menschenrechtsvereinbarung enthalten und selbst falls es tatsächlich Ausnahmen gäbe, greifen GG und Menschenrechte unabhängig davon. Den zufolge alle Menschen vor dem Recht/Gesetz gleich seien. Eine systematische, rechtliche Ungleichbehandlung ist daher unzulässig. Wird die Verwahrung bei Erlaubnishabern systematisch kontrolliert, dann ist diese auch bei illegalem Besitz entsprechend systematisch zu kontrollieren - basta!

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

 

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Mausebaer:

Wenn die Verwahrungskontrollen bei Erlaubnisinhabern nicht nur unsystematisch zufällig oder bei Anlass erfolgen, sondern systematisch oder gar flächendeckend durchgeführt werden, dann müssten auch entsprechende Kontrollen des rechtswidrigen Besitzes ohne erforderliche Erlaubnisse erfolgen. In jedem Landesverwaltungsrecht, das die Grundlage für den Vollzug der Kontrollen ist, ist eine Entsprechung des Art. 3 GG und Art. 7 Menschenrechtsvereinbarung enthalten und selbst falls es tatsächlich Ausnahmen gäbe, greifen GG und Menschenrechte unabhängig davon. Den zufolge alle Menschen vor dem Recht/Gesetz gleich seien. Eine systematische, rechtliche Ungleichbehandlung ist daher unzulässig. Wird die Verwahrung bei Erlaubnishabern systematisch kontrolliert, dann ist diese auch bei illegalem Besitz entsprechend systematisch zu kontrollieren - basta!

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

 

 

Wie ich oben schon schrieb, Waffenbesitzer versteht so einfache Zusammenhänge nicht.

 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Joseg:

Nun mal eine bescheidene Frage an die Nichtschützin: Wofür braucht Sportschütze einen Schalldämpfer und warum wurde das noch nicht gefordert?

Sportschützen brauchen Schalldämpfer (auf Antrag, gezwungen wird ja niemand dazu)

 

1. Weil deren Ohren nicht weniger wert sind, als die eines Jägers

2. Weil sie wesentlich mehr Schüsse abgeben, als ein Jäger und deshalb sogar noch viel eher ein Bedürfnis dafür haben müssen

3. Weil es zu etlichen Schützenvereinen massive Beschwerden aus der Nachbarschaft bis hin zu kilometerweit entfernten anderen Gemeinden gibt, die dadurch erheblich gemindert werden könnten !

 

Ob das noch nie gefordert wurde, weiß ich nicht. Öffentlich kommuniziert wurde das Thema bislang meines Wissens aber nur zu Jägern. Ein Argument dagegen könnte ggf. sein, dass ein Schalldämpfer bei hochfrequenter Schussabgabe zu heiß wird und kaputtgeht. Dazu fehlt mir allerdings das technische Hintergrundwissen. Als Laie sehe ich nur Vorteile.

vor 23 Stunden schrieb Joseg:

Eine Gefahr dass eine Gleichstellung der Jäger an die Schützen erfolgt siehst Du nicht? 

Keinesfalls, denn deren Lobby ist viel zu stark, wie die bisherigen Gesetzgebungen immer wieder aufgezeigt haben. Viele Politiker sind selber Jäger, denn in diesen Kreisen werden nicht nur privatrechtlich lukrative Geschäfte gemacht. 😎

Geschrieben
Am 26.11.2019 um 09:55 schrieb LTB:

Wofür braucht man ein Bedürfnisprinzip ?

Das wiederum ist nicht so ganz verkehrt, denn wie in den USA als Grundrecht würde ich das nicht haben wollen. Es sollte schon ein ernsthafter Hintergrund bestehen, um scharfe Waffen zuhause haben zu dürfen. Wer sich z.B. "nur" bedroht fühlt, kann sich auch anderweitig schützen. Aus diesem Grund ist Selbstverteidigung (zurecht) bis auf die Fallkonstellationen des § 19 WaffG auch kein Bedürfnis.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb knight:

Wobei praktischer Weise das Waffengesetz selbst diesen Verstoß nicht enthält, sondern sehr viel tief drunter auf der reinen Praxisebene die Verwaltungsvorschriften den verbandslosen Schützen den Waffenerwerb verunmöglichen.

Verunmöglichen stimmt nicht, lediglich erschweren mit Ausschluss als Leistungsschütze oder Inhaber einer gelben WBK. In 8.1.1 ist dazu folgendes geregelt:

 

Nicht organisierte Sportschützen dürfen nicht besser gestellt werden als Sportschützen nach § 14. Auf sie sind die Beschränkungen nach § 14 Absatz 1 und 2 uneingeschränkt anzuwenden. Im Gegensatz zu § 14 Absatz 2 bis 4 genügt eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch den Sportschützen nach § 8 nicht. Vielmehr hat der Erlaubnisbewerber das Bedürfnis im Einzelfall zu begründen und hierzu Nachweise vorzulegen, die in vollem Umfang von der Waffenbehörde überprüfbar sind. Durch Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit als Sportschütze zu belegen. Für die Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe sind detaillierte Angaben zur ausgeübten Disziplin und die Vorlage der Schießsportordnung und deren Genehmigung erforderlich. Ferner ist die Vorlage von Unterlagen, die Aufschluss über den Verein und die genutzte Schießstätte geben, sowie eine Aussage zur Wettkampfbetätigung unerlässlich. Nach Lage des Einzelfalls kann die Waffenbehörde weitere geeignete Nachweise fordern. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z. B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.
Die Anerkennung eines den Regelungen des § 14 Absatz 3 vergleichbaren Bedürfnisses kommt bei nicht organisierten Sportschützen als Abweichen vom gesetzlichen Regelfall
nicht in Betracht. Ebenso ist die Erteilung einer WBK nach § 14 Absatz 4 für diesen Personenkreis ausgeschlossen.

 

Kommt die Waffenbehörde nach sorgfältiger Prüfung zur Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für nicht organisierte Sportschützen, so ist die Erlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass der Sportschütze verpflichtet ist, die Aufgabe seiner schießsportlichen Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.

 

 

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