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IGNORED

WBK und Zuverlässigkeit


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Geschrieben

Hallo liebes Forum,

 

ich hätte eine Frage bzgl. WBK und Zuverlässigkeit.

Folgende Situation: Ich würde gerne nächstes Jahr meinen Jagdschein machen, allerdings bin ich mir nicht sicher wie es mit dem Thema WBK beantragen im puncto Zuverlässigkeit aussieht.

 

Ich habe im Alter von 15 Jahren nach einem Fussballspiel eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetzes erhalten ( zünden pyrotechnischer Gegenstände, ganz blöde Jugensünde....). Dieses vergehen wurde gegen eine Spende an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.

Nun bin ich 28, bald 29 und frage mich, ob ich mir Gedanken machen muss, bezüglich der Zuverlässigkeit.

 

Ich hätte es irgendwie gerne vorher geklärt, da der Jagdschein nicht gerade günstig ist.

 

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen....

 

Gruß 

 

Geschrieben

Wie wäre es denn eher mit begrüßen des Neuen und ihn aufklären, dass es hier gewünscht wird sich kurz vorzustellen.

Der Höflichkeit halber.

 

Sonst stirbt das Forum irgendwann Mal aus.

Falls der Gesetzgeber nicht vorher schon alle Waffen verbietet natürlich...

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Geschrieben

Tut mir leid will mich hier sicher nicht ausklingen, hatte irgendwie Probleme mit der Anmeldung.....

 

Ich danke euch schon mal für die vielen Antworten und bin doch etwas positiver gestimmt.....

Gruß 

Geschrieben

Zunächst mal herzlich willkommen hier im Forum !

 

Nach über 13 Jahren dürfte die Jugendsünde im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister schon lange gelöscht sein, sofern nichts weiteres mehr dazugekommen ist. Selbst wenn die Polizei das im Zuge der Zuverlässigkeitsprüfung noch meldet, sehe ich wie oben schon dargelegt auch keine Gefahr für den Jagdschein. Eine Behörde, die auf so was eine Versagung stützt, würde spätestens vor Gericht Schiffbruch erleiden...

 

Viel Erfolg für die Jägerprüfung wünscht Dir

SBine

Geschrieben
Am ‎02‎.‎10‎.‎2019 um 19:45 schrieb Seifert:

Nö. Erstens wurdest Du nicht verurteilt und weiterhin wäre es nach 10 Jahren sowieso uninteressant. Von daher sollte es keine Probleme geben. 

Oh, bei Verstößen gegen das SprengG gibt es eine Menge Möglichkeiten, wie man auch ohne Verurteilung waffenrechtlich unzuverlässig sein kann. Kommt im Zweifel auf den genauen Sachverhalt an (den wir hier ja nicht kennen). Aber ja, ich vermute auch, dass der Vorfall nach 14 Jahren aus den Datensystem bereits gelöscht wurde.

Geschrieben

Echt ein super Forum hier.... 🙂

 

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten...

 

kurz zum Sachverhalt:

 

war mit einer Gruppe Fussballfans im Stadion, in der eine bengalische Fackel gezündet wurde....

habe sie selber nicht gezündet ( weiß aber auch selbst, "mitgegangen, mitgefangen" ).

Ich habe damals bei der Polizei keine Aussage gemacht, trotzdem kam es zur Anzeige und einem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Nach einem Gespräch mit der Jugendgerichthilfe und der Einigung auf eine einmalige Spende an eine gemeinnützige Organisation, kam dann ein Brief von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden sei, falls es aber zu weiteren Verfehlungen kommen würde, mir beim nächsten mal ein Verfahren drohen würde. Des weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass der Fall im Erziehunsregister vermerkt werden würde.

Nach diesem Fall kam es zu keinen weiteren Verfehlungen.

 

 

 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb 12345:

Nach diesem Fall kam es zu keinen weiteren Verfehlungen.

Also da das Erziehungsregister nicht eingesehen wird (bzw. nicht eingesehen werden darf), der Vorfall länger als 10 Jahre zurück liegt und Du seit dem ein braver Junge warst... dürfte es keine Probleme geben.

 

Bei uns werden die Jagdscheinanwärter allerdings auch schon bei der Anmeldung zum Kurs überprüft, und bekommen da im Zweifel eine verbindliche Auskunft... 

Geschrieben (bearbeitet)
5 minutes ago, H.S. said:

Also da das Erziehungsregister nicht eingesehen wird (bzw. nicht eingesehen werden darf),

Das stimmt allerdings so nicht:

 

[...]Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.[2]

[...]

https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister

 

bj68

 

Edit: Da Du über 24 bist sollte das Teil eh gelöscht sein......(wers glaubt...)

Bearbeitet von BJ68

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