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Magazinbegrenzung auf kalifornisch - auch in D möglich?


Schwarzwälder

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Nichts- nichts haben sie erreicht.

DSU Schonmal garnicht - das ist doch der Verband wo man Mitglied wird wenn man eine Repetierflinte will und zu faul ist beim BDS eine Meisterschaft mit Leihwaffe zu schießen ?

Von denen habe ich null und nichts gehört.

Der BDMP verklagt sich gegenseitig und heult zwar im Vereinsblatt rum- sinnvolles habe ich aber nicht mitbekommen.

Tja und der BDS ?

Auch da gabs keine Treffen mit den Big 3

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@Gruger

Als Verband die Regeln strenger als das Gesetz auslegen, ist aber auch sehr mitgliedsfeindlich.

Dem ganzen vorauseilendem Gehorsam haben wir doch teilweise strengere Regeln zu verdanken.

12/18 ist nirgends vorgeschrieben, das kam von den Verbänden. Wird jetzt in Richtersprüchen herangezogen.

Repetierflinte nur mit Meisterschaft, was soll der Blödsinn?

Laut Verwaltungsvorschrift zählen Vereinsmeisterschaften. Laut Verbänden nicht. Warum?

 

Mal davon ab:

Ein Verbot mit einem Verbot begründen ist absoluter Schwachsinn ("ihr habt ja keine Disziplin über 10 Schuss").

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Wo steht es im Gesetz? Die Verbände (Funktionäre) haben ja auch entschieden das mehrere Wettkämpfe an einem Tag auch nur als ein Eintrag zählen. Gewehr und Pistole werden nur

akzeptiert wenn sie auf verschiedenen Ständen (nicht Bahnen) geschossen werden. Unsere größten Gegner sind in unseren eigenen Reihen. Schützen und Möchtegern-Schützen die

nur sich selber für wichtig halten und andere nicht akzeptieren.

 

Ich könnt kot..n.

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vor 21 Stunden schrieb Katechont:

Ich zitiere mal aus der Rede von Parl. Staatssekretär Mayer beim Deutschen Schützentag:

„Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!“

 

“Die Rente ist sicher.“

 

“Mit uns gibt es keine Mehrwertsteuererhöhung.“

 

usw.

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vor 11 Stunden schrieb JPLafitte:

Wo steht es im Gesetz? Die Verbände (Funktionäre) haben ja auch entschieden das mehrere Wettkämpfe an einem Tag auch nur als ein Eintrag zählen. Gewehr und Pistole werden nur

akzeptiert wenn sie auf verschiedenen Ständen (nicht Bahnen) geschossen werden.

Das gilt zum Glück nicht bei allen Landesverbänden/Verbänden und ist höchstens unter dem Aspekt zu verstehen, die Schützen möglichst oft zum Schießen zu motivieren.

Andererseits wird von den Schützen aber sehr wohl gefordert, bei Meisterschaften teils mehrere Wettkämpfe an einem Tag zu absolvieren...

 

Weder im WaffG noch in der WaffVwV steht hingegen, dass bspw. für die 12/18 geforderten Schießen nur eine Einheit täglich zu verstehen ist.

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vor 19 Stunden schrieb walthi:

...An einen Kompromiss mit 10/30 Hexmags glaube ich nicht so recht. Da setzt man doch ebenso schnell eine lange Feder ein wie man sonst eine Blockierung entfernt.

Da sehe ich schon bessere Optionen:

  1. Um die 10/30 Hexmags wieder auf 30 Schuss zu bringen, brauchst Du eben eine lange Magfeder. Die muss man erstmal erewerben. Klar, ist ein freies Teil, so wie das Glock-Schalterchen (das die Glock zu full-auto bringt) auch. Aber es könnte sein, dass es für den, der bei Kontrollen dann solche langen Mag Federn liegen hat, auch unangenehm wird.
  2. Die einfache Variante dauerhafter Magazinblockaden wäre künftig, den Followerweg nach unten zu begrenzen. Vorne und hinten ggf eine Schraube rein, dass die Follower-Füßchen nicht weiter nach unten gleiten können, sodass das Mag nicht mehr als 10 Schuss fassen kann.
  3. Die Schraube wird verschweißt oder mit Epoxy überdeckt und ist so permanent.
  4. Mit dem BMI und BKA müsste man aushandeln, dass ein derart permanent begrenzter Magazinkörper dann auch als 10-Schuss Magazinkörper gilt.
  5. Eine zu 99% ausreichende Reinigungsfunktion ist trotzdem gegeben, da der Magazinboden weiter entfernt werden könnte und so von oben (Follower bis zum Anschlag runterdrücken wie von unten z.B. mit Druckluft ausgeblasen werden kann, auch die Feder ggf. geölt werden kann etc.
  6. Bei manchen Mags wird es Probleme geben, weil die Feder sich mit der in den Magazinschacht  reinstehenden Schraube verhaken könnte. Genau hier kommt die 10/30 Hexmag-Blockierlöung ins Spiel: An der Stelle, wo die Schraube sitzen würde, ist gar keine Feder mehr, sondern nur noch der Begrenzer, der schmäler ist als der Magazinschacht und der durch die Schraube nicht in seiner Funktion beeinträchtigt wird.

==> optimale Lösung auch zum Erhalt der bisherigen Magazin-Nutzbarkeit, da so blockierte Mags dann weiterbenutzt werden könnten.

 

Achtung: 

Mit diesen Lösungsvorschlägen arbeite ich NICHT dem BMI zu, es sind keine Verbotsvorschläge, sondern Vorschläge, wie beim knallhart kommenden Verbot (aufgrund Versagens unserer Lobby an der Stelle, das muss man auch mal bemerken dürfen) ggf. durch Detailnachverhandlungen noch ein kleines bisschen Erträglichkeit und Weiternutzbarkeit geschaffen werden könnte. Wenn es schon nicht gelingt, das Magazinkörperverbot aus dem neuen WaffG rauszukriegen (und der BSSB hat das ja klargestellt, dass es an der Stelle überhaupt keine Bewegung beim BMI  gibt und "andere draussen stehen" (gemeint sind wohl andere Lobby-Organistaionen), während die BSSB-Leute engste Verhandlungspartner beim BMI sind), wäre es doch schön, wenn eine Blockiermöglichkeit a la Punkt 2+3 akzeptiert/geschaffen würde für die Weiternutzbarkeit vieler Mags.

 

 

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Schwarzwälder: wieder mal ein sehr konstruktiver Beitrag, danke.

 

Bei Gesetzesvorhaben wird ja auch immer der Erfüllungsaufwand abgeschätzt, der auf die staatlichen Stellen zukommt und den Bürgern zugemutet wird.

Da laut Kabinettsbeschluss (Exzerpte füge ich der besseren Lesbarkeit halber nicht ein, habe die Passagen jedoch soeben nochmals recherchiert)

die Magazin-Anzeigepflicht der Bürger als einmaliger finanzieller Aufwand gesehen wird, der nur mit 500.000,- Euro Porto in Summe zu Buche schlägt (falls alle Anzeigen per Post erfolgen)

sowie der Erfüllungsaufwand der Behörden mit 41.600 Arbeitsstunden angegeben wird, sehe ich wenig Chancen die Magazine zu retten, da 500.000,- Euro keine unzumutbare Härte umgelegt auf die Schützen/Jäger/Sammler

bedeuten (aufgrund der 'abschließenden' Besitzstandsregelungen wird davon ausgegangen, dass keinem Magazinbesitzer Eigentumswerte verloren gehen, da Legalwaffenbesitzer konsequent nur über Legalmagazine verfügen).

Der rein finanzielle Aspekt kann also nicht als Argument gegenüber der Politik ins Spiel gebracht werden.

 

Auf der anderen Seite steht der Rechtsbegriff des Rückwirkungsverbot von Gesetzen.

Der Politik sollte klar sein, dass mit einem erheblichen, noch nicht berücksichtigten Mehraufwand für staatliche Behörden zu rechnen sein wird (Widersprüche gegen Bescheide, Klagen usw.)

und die Verwaltungsüberlastung nicht ohne Weiteres vermehrt werden kann.

 

Ich hoffe immer noch darauf, dass man seitens der Politik zumindest aufgrund dessen zur Vernunft kommt, 'verbotenen' Magazinbesitz juristisch/justiziabel nicht weiter verfolgt 

und künftig den Erwerb von 'großen' Magazinen weiterhin ermöglicht, bspw. für LWB über Besitzkarte mit Eintrag einer zugehörigen Waffe.

Seitens des BMI wird ohnehin (Rede Mayer Schützentag DSB) auf die Ausnahmeerlaubnis mittels § 40 Abs. 4 WaffG für IPSC hingewiesen, es wäre doch ein Leichtes,

diesen 40.4er weiter zu fassen.

 

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vor 2 Stunden schrieb Katechont:

...

die Magazin-Anzeigepflicht der Bürger als einmaliger finanzieller Aufwand gesehen wird, der nur mit 500.000,- Euro Porto in Summe zu Buche schlägt (falls alle Anzeigen per Post erfolgen)

sowie der Erfüllungsaufwand der Behörden mit 41.600 Arbeitsstunden angegeben wird, sehe ich wenig Chancen die Magazine zu retten, da 500.000,- Euro keine unzumutbare Härte umgelegt auf die Schützen/Jäger/Sammler

bedeuten ...

 

...

Seitens des BMI wird ohnehin (Rede Mayer Schützentag DSB) auf die Ausnahmeerlaubnis mittels § 40 Abs. 4 WaffG für IPSC hingewiesen, es wäre doch ein Leichtes,

diesen 40.4er weiter zu fassen.

 

Ja, den §40,4 WaffG großzügiger anzuwenden, wäre sicher ein schöner Weg. Wie weit man dabei gehen könnte - und trotzdem EU-konform bliebe! - zeigt das Behördendokument des Kantons Thurgau, das @mühli hier dankenswerter Weise eingestellt hat.

Das Problem in D bei verbotenen Waffen ist ein seit jeher praktiziertes strenges "Besitzstandsvermehrungsverbot". Das bedeutet: Einmal verbotene Waffenarten dürfen in ihrem Bestand in D unter den "zivilen"/nicht-behördlichen Besitzern im Bestand nicht anwachsen.

Wenn nun eben halbautomat. Kat.A-Waffen mit großen Magazinen verboten sind, kann es nach derzeitiger Anwendung des Besitzstandvermehrungsverbotes nicht sein, dass ggf. ständig neue Sportschützen Kat.A-Halbautomaten neu importieren oder erwerben dürfen und/oder bisherige Besitzer weitere Kat A-Halbautomaten hinzuerwerben für ggf. weitere IPSC-Disziplinen. 

Eine in der Schweiz geschaffene neue "kleine Ausnahmebewilligung" für halbautomat. Kat.A-Waffen wäre eine super Sache, aber in D ein kompletter Bruch mit der bisherigen Praxis hinsichtlich verbotener Waffen.

 

Die 500.000 EUR finanzieller Aufwand für die Umsetzung des Magazinverbots sind natürlich ein Witz. Wer die langen Magazine nicht nur zum Besitz, sondern auch zur (legalen) Nutzung Sportschütze gekauft hat, dem ist mit einer Besitzerlaubnis nicht geholfen. 

Mich kostet die Umsetzung einen vierstelligen Betrag:

A) Für IPSC Flinte besitze ich mehrere 10-Schussmagazine, die aber aus je 2x6-Schuss-Magazinkörpern zusammengesetzt sind. 6+6=12-Schuss Magazinkörper = verboten. Pro Stück fast 200 EUR weg.

B) Die Schmeisser 9mm AR-15 wurde mit blockiertem 20er UZI-Mag auch durch das BKA zugelassen. Die Magazine habe ich speziell von Schmeisser anpassen lassen. Seither läuft die Waffe fehlerfrei mit den überarbeiteten 3x20er Mags und sorgte für mehrere DM-Titel und einen Bundeslandrekord. Jetzt stattdessen neue Magazine (10er Körper) neu anpassen zu lassen, wird ein (Versand, Muni+Büma-Kosten) hunderte Euros teurer Spaß!

C) Die o.g. blockierten Hexamags habe ich z.B. gleich im 10er Pack vor dem Stichtag bezogen. Super Ware, günstig, sehr stabil und innovative, (damals) rechtssichere Blockierung. Wenn ich die trotz Blockierung nie mehr nutzen darf, kostet mich der Ersatz einiges und die Aufbewahrung im 0er/1er Schrank auch - da müsste ich nen neuen Schrank für 500 EUR anschaffen. Nur für die Mags. 

 

Es wäre schön, wenn für Magazin-Altbesitzer auch eine Weiternutzung, da wo sportlich erlaubt (blockierte Mags lt. SpO oder im Ausland), erlaubt bliebe und für neue Mags sinnvolle Blockiermöglichkeiten zugelassen bleiben (Stichworte Hexamags, Epoxy, Magazinboden verschweissen).

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  • 4 Wochen später...
Am 7.8.2019 um 14:58 schrieb Schwarzwälder:

Mich kostet die Umsetzung einen vierstelligen Betrag:

So teuer wird es bei mr nicht.

 

Der Witz wird aber sein:

Die Thompson MP steht dank Altbestandsregelung im A-Schrank. Die 30er-Magazine müssen dann voraussichtlich in einen neu zu beschaffenden 0er-Würfel. Wie man die dauerhaft blockieren kann, weiß ich noch nicht. 10er Magazine gab es für die Waffe jedoch nie.

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