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IGNORED

SEK gegen Soft-Air und dann noch gegen einen Kollegen


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Geschrieben
Zitat

„Den SEK-Beamten mache ich keine Vorwürfe, sie befolgten nur Befehle.

Das psychatrische Problem der Hoplophobie bei Polizisten ist eigentlich sehr weit nachrangig.
Das Hauptproblem ist doch eigentlich die pathologische Unmündigkeit, welche sich im ablehnen von Eigenverantwortung äußert.
 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Olga von der Wolga:

Das psychatrische Problem der Hoplophobie bei Polizisten ist eigentlich sehr weit nachrangig.
Das Hauptproblem ist doch eigentlich die pathologische Unmündigkeit, welche sich im ablehnen von Eigenverantwortung äußert.

Dürfte zusammenhängen. Soweit sich das mir erschließt ist Hoplophobie ein Ausdruck einer Angst vor Selbstwirksamkeit und damit einer schlechten Selbstwirksamkeitserwartung. Anstelle also im Vertrauen auf die eigene Selbstwirksamkeit mit dem eigenen Werkzug (hoplon) umgehen zu können, will man lieber sich selber zum Werkzeug eines anderen machen.

Geschrieben (bearbeitet)

Krasseste Inkompetenz in allen Registern.

 

Schon nicht in der Lage zu sein zu bemerken, das jemand der durch ein Schußwaffe angeschossen ist etwas andere Verletzungen hat als jemand der von einem Plastikkügelchen gekitzelt wurde. (Und dann sich noch etwas erlauben von gefährlicher Körperverletzung zu faseln).

 

Und dann sich so dermaßen irren plus nicht in der Lage sein hinterher jemanden mit einem Blumenstrauß vorbei zu schicken und eine Entschuldigung.

 

Das Land ist fertig.

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben
BGH, Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 375/11

aa) Eine Notwehrlage hätte für ihn vorgelegen, wenn der Polizeieinsatz in seiner konkreten Gestalt nicht rechtmäßig war. Gegen die Rechtmäßigkeit könnte sprechen, dass es sich bei einer Durchsuchung um eine grundsätzlich offen durchzuführende Maßnahme handelt. Ob sich für das konkrete Vorgehen der Polizei in den §§ 102 ff. StPO eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06, BGHSt 51, 211, 212 f.), kann zweifelhaft sein. § 164 StPO erlaubt ein Einschreiten nur gegen eine tatsächlich vorliegende oder konkret bevorstehende Störung der Durchsuchung (vgl. LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 5/26 Qs 6/08 - mit Anm. Jahn JuS 2008, 649 ff.; Eisenberg in Festschrift für Rolinski, 2002, S. 165, 175 f.; Erb in LR, StPO, 26. Aufl., § 164 Rn. 8; C. Müller, Rechtsgrundlagen und Grenzen zulässiger Maßnahmen bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, 2003, S. 86 f.). Ob präventivpolizeirechtliche Regeln das Verfahren der strafprozessualen Durchsuchung abändern können, ist fraglich (abl. C. Müller aaO S. 58 ff. mwN).

Die Frage der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes und eines hieraus folgenden möglichen Notwehrrechts des Angeklagten hiergegen kann aber im 17 Ergebnis offen bleiben; denn jedenfalls befand sich der Angeklagte in einem Erlaubnistatbestandsirrtum.

 

Allein schon aus diesem Grunde ist eine gute Voraufklärung das A und O solcher Einsätze.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb micky123:
BGH, Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 375/11

aa) Eine Notwehrlage hätte für ihn vorgelegen, wenn der Polizeieinsatz in seiner konkreten Gestalt nicht rechtmäßig war. Gegen die Rechtmäßigkeit könnte sprechen, dass es sich bei einer Durchsuchung um eine grundsätzlich offen durchzuführende Maßnahme handelt. Ob sich für das konkrete Vorgehen der Polizei in den §§ 102 ff. StPO eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06, BGHSt 51, 211, 212 f.), kann zweifelhaft sein. § 164 StPO erlaubt ein Einschreiten nur gegen eine tatsächlich vorliegende oder konkret bevorstehende Störung der Durchsuchung (vgl. LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 5/26 Qs 6/08 - mit Anm. Jahn JuS 2008, 649 ff.; Eisenberg in Festschrift für Rolinski, 2002, S. 165, 175 f.; Erb in LR, StPO, 26. Aufl., § 164 Rn. 8; C. Müller, Rechtsgrundlagen und Grenzen zulässiger Maßnahmen bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, 2003, S. 86 f.). Ob präventivpolizeirechtliche Regeln das Verfahren der strafprozessualen Durchsuchung abändern können, ist fraglich (abl. C. Müller aaO S. 58 ff. mwN).

Die Frage der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes und eines hieraus folgenden möglichen Notwehrrechts des Angeklagten hiergegen kann aber im 17 Ergebnis offen bleiben; denn jedenfalls befand sich der Angeklagte in einem Erlaubnistatbestandsirrtum.

 

Allein schon aus diesem Grunde ist eine gute Voraufklärung das A und O solcher Einsätze.

Der Angeklagte hat in Notwehr gehandelt leider durch 57 Schuss verstorben. (in diesem Fall). Wenn die Jungs auf Testosteron und Adrenalin, in Vollmontur dar rein donnern ist es keine gute Idee das Feuer zu eröffnen.

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben (bearbeitet)

@ jocker_ch

Darum geht es doch nicht.

dem Rocker, der den SEK Mann erschossen hatte ist auch nichts passiert.

 

Es geht darum das auch die Einsatzkräfte sensibilisiert werden, ich schrieb es schonmal, da sind noch viele der Meinung das das was sie machen eine polizeiliche Maßnahme sei ,daher immer rechtmäßig

und der Bürger an sich habe das zu erdulden und könne sich ja hinterher beschweren.

 

Wie gesagt, bei sonem Rocker hat es da schon Probleme gegeben,da soll es doch tatsächlich auch noch ganz andere Leute geben die sich extrem angepisst fühlen könnten wenn da so komische Leute an der Tür rumfummeln und sich eigentlich in der Wohnung vertun.

Bearbeitet von micky123
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb micky123:

dem Rocker, der den SEK Mann erschossen hatte ist auch nichts passiert.

Ach, wirklich? Dann google das noch mal gründlich. Afaik waren sie bei der Revanche mehr als gründlich. Nicht daß ich mich für die Interessen von Luden und anderer OK interessieren würde, sicher nicht! 

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb micky123:

@ jocker_ch

Darum geht es doch nicht.

dem Rocker, der den SEK Mann erschossen hatte ist auch nichts passiert.

 

Es geht darum das auch die Einsatzkräfte sensibilisiert werden, ich schrieb es schonmal, da sind noch viele der Meinung das das was sie machen eine polizeiliche Maßnahme sei ,daher immer rechtmäßig

und der Bürger an sich habe das zu erdulden und könne sich ja hinterher beschweren.

 

Wie gesagt, bei sonem Rocker hat es da schon Probleme gegeben,da soll es doch tatsächlich auch noch ganz andere Leute geben die sich extrem angepisst fühlen könnten wenn da so komische Leute an der Tür rumfummeln und sich eigentlich in der Wohnung vertun.

Aber auch nur weil die Tür nicht aufging und er durch sie geschossen hat, was nach meinem Empfinden absolut sich durch nichts rechtfertigen lässt. Aber um zu wissen wie die Jungs wenn sie mal drin sind funktionieren, sehe ich nur HG oder MG im Anschlag um die an zu halten.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb rwlturtle:

Irgendwann vertun die sich mal wieder in der Hausnummer und rammen die Tür von Leon auf, der nur im Sessel schläft...

Léon schläft nie wirklich, er lässt immer ein Auge offen!

 

Ich halte es für verständlich, dass das SEK in so einem Fall eingesetzt wird, selbst wenn alle Beteiligten von einer Spielzeugwaffe ausgehen. Denn falls doch etwas passiert, ist den Vorgesetzten kein Vorwurf zu machen, außerdem werden Nachahmer abgeschreckt (gerade bei Kindern gibt es ansonsten ja keine Sanktionen), das SEK hat eine Übungsmöglichkeit, und man generiert ihnen hohe Einsatzzahlen, damit kein Politiker auf die Idee kommt, in dem Bereich Einsparungen vorzunehmen.

 

vor 3 Minuten schrieb joker_ch:

Aber auch nur weil die Tür nicht aufging und er durch sie geschossen hat, was nach meinem Empfinden absolut sich durch nichts rechtfertigen lässt. Aber um zu wissen wie die Jungs wenn sie mal drin sind funktionieren, sehe ich nur HG oder MG im Anschlag um die an zu halten.

In diesem Rockerfall steht im Urteil, dass der Rocker von einem Killerkommando eines verfeindeten Clubs ausgehen musste und die Tür schon beinahe aufgebrochen war. In so einer Situation müsse der Notwehrübende nicht warten, bis die Angreifer tatsächlich im Haus sind, weil das keine erfolgversprechende Notwehr mehr gestatten würde, also sei dann auch der Schuss durch die Tür zulässig.

In dem einen Reichsbürgerfall hat sich das SEK wohl zunächst zurückgezogen, nachdem ein Beamter tödlicher getroffen worden war. Jedenfalls hat sich der Täter schließlich unverletzt festnehmen lassen.

Dass die Beamten ohne Rücksicht auf Verluste einfach weiter vordringen, kann ich mir nicht als Einsatztaktik vorstellen, sofern keine Dritten in unmittelbarer Gefahr sind.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schwarzseher:

 

In diesem Rockerfall steht im Urteil, dass der Rocker von einem Killerkommando eines verfeindeten Clubs ausgehen musste und die Tür schon beinahe aufgebrochen war. In so einer Situation müsse der Notwehrübende nicht warten, bis die Angreifer tatsächlich im Haus sind, weil das keine erfolgversprechende Notwehr mehr gestatten würde, also sei dann auch der Schuss durch die Tür zulässig.

In dem einen Reichsbürgerfall hat sich das SEK wohl zunächst zurückgezogen, nachdem ein Beamter tödlicher getroffen worden war. Jedenfalls hat sich der Täter schließlich unverletzt festnehmen lassen.

Dass die Beamten ohne Rücksicht auf Verluste einfach weiter vordringen, kann ich mir nicht als Einsatztaktik vorstellen, sofern keine Dritten in unmittelbarer Gefahr sind.

Absolut nicht einverstanden, man schiesst auf ein identifiziertes Ziel in Notwehr, nicht auf gut Glück. Und wenn man mit der Knarre im Anschlag ist, aus der Deckung dürften die Einbrecher schlechte Karten haben. Und die Beamten gehen weiter bis alles durch ist, du hast die noch nie von der Nähe gesehen, deren Vorteil ist eben das die wie eine Lawine durch die Räume gehen in Hochgeschwindigkeit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb rwlturtle:

Irgendwann vertun die sich mal wieder in der Hausnummer und rammen die Tür von Leon auf, der nur im Sessel schläft...

Die Revolverkugeln im Rücken und zum Schluß die Handgranate dürfte er nicht überlebt haben....

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb joker_ch:

Absolut nicht einverstanden, man schiesst auf ein identifiziertes Ziel in Notwehr, nicht auf gut Glück.

Wobei jemand, der offensichtlich mit brachialer Gewalt die Tür aufzurammen versucht, schon als identifiziertes Ziel gelten könnte...

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb joker_ch:

Aber auch nur weil die Tür nicht aufging und er durch sie geschossen hat, was nach meinem Empfinden absolut sich durch nichts rechtfertigen lässt. Aber um zu wissen wie die Jungs wenn sie mal drin sind funktionieren, sehe ich nur HG oder MG im Anschlag um die an zu halten.

Hmm, das sehe ich etwas anderes.

Es gibt viel simplere legal zu beschaffende und extrem wirksame Mittel  um so einen Mob sofort zu stoppen und zum Rückzug zu zwingen.

Ihr lebt da teilweise in einer sehr komischen Welt.

 

Ich kann da einigen nur noch empfehlen schnell umzudenken. Wir haben neues Klientel im Land,kampferfahren, und einfallsreich.

Das haben die Amis schon im Irak lernen dürfen.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Last_Bullet:

 und zum Schluß die Handgranate dürfte er nicht überlebt haben..

Mir ist schon völlig klar, das "Leon" eine Filmfigur ist.

 

Ich wollte damit ausdrücken, das der Zufall ein Waidloch ist und sie irgendwann versehentlich nicht die Wohnung eines harmlosen Sportschützen sondern die eines Clanmitglieds stürmen.

Dann ist für das SEK Achterbahn...

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb micky123:

Hmm, das sehe ich etwas anderes.

Es gibt viel simplere legal zu beschaffende und extrem wirksame Mittel  um so einen Mob sofort zu stoppen und zum Rückzug zu zwingen.

 

Gute Idee:

Ich besorg mir ne Slam Gun!

 

(SCNR)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rwlturtle:

 

Ich wollte damit ausdrücken, das der Zufall ein Waidloch ist und sie irgendwann versehentlich nicht die Wohnung eines harmlosen Sportschützen sondern die eines Clanmitglieds stürmen.

Dann ist für das SEK Achterbahn...

Naja, dafür sind die ausgebildet, also nur zu. Hoffentlich findet das Feuergefecht dann nicht in einem mit Leichtbauwänden versehenen Gebäude statt, da könnte dann der Kollateralschaden recht groß werden.... dann heißt es Skrupellosigkeit gegen "hammwa gelernt".

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Geschrieben
Gerade eben schrieb Last_Bullet:

das Feuergefecht

Darum geht es nur in zweiter Linie.

Stell Dir einfach die Reaktionen aus der Politik vor.

Der Einsatzleiter könnte als "Rassist" (oder schlimmeres) sofort sein Köfferchen packen und würde für den Rest seines Lebens den Autoverkehr auf Baltrum regeln.

Geschrieben

was für ein Schnack.

@SDASS_Nico

 

was soll so etwas.

fangen wir mal an.

Es gibt Fälle da werden bauliche veränderungen in den Häusern oder Wohnungen durchgeführt. das heißt du kannst die Wohnungstür relativ schnell öffnen, stehst dann aber nach einem Meter vor einer Schiebetür die auf beiden Seiten ins Mauerwerk geht. Nur mal so als Beispiel.

Also Spreizer,Ramme usw. alles für die Katz. Ab da tickert die Uhr........

 

Dann mal etwas wovor viele von uns Angst haben. Hochkonzentrierte Schwefelsäure/Rohrreiniger, extrem günstig zu bekommen, in England schon die große Mode.

Wenn dir so ein Eimer übergeschüttet wird ,oder wie ich es schon gesehen habe einen Feuerlöscher voll davon, dann ist nur noch Panik, da ist nichts mehr mit wirken, da ist nur noch alle Klammotten vom Leib und ab auf die Intensiv. Wenn du Glück hast. Deine Reaktionszeit ? Unter einer Sekunde.

Dein Leben wird nie wieder so sein wie früher, du wirst nie wieder Teil eines Rollkommandos sein

 

Ach noch nichts von gehört ? Wäre dann aber unglücklich.

 

Und ich könnte einfach so weitermachen.

Wir bekommen im OK Bereich einen ganz neuen Typus an Tätern.

Da kommt dir einfach ein Typ mit einem Wasserglas gefüllt mit  hochkonzentrierte Schwefelsäure/Rohrreiniger im Restaurant entgegen und schüttet das dir oder deiner Familie über.

Die  brauchen  kein Messer oder eine Knarre das geht alles viel einfacher und effektiver.

 

Das ist ein Grund warum ich mit Sicherheit an sich nichts mehr zu tun haben möchte, da laufen mir noch zu viele rum die geistig nicht gerade sehr flexibel sind.

In Zukunft wird es wieder die Kunst sein unauffällig zuzuschlagen, die ZP blitzschnell einzusacken.

 

Mit diesem ganzen martialischem SEK Gehabe könnt ihr vielleicht irgendwelche Mitteleuropäer beeindrucken oder Leute mit dem IQ eines Butterbrotes.

 

Wie gesagt, es kommt ein ganz neuer Typus.

Wer oder was ist das örtliche SEK, wo sind die untergebracht, wo gehen die schießen, haben wir Bilden von dennen, wie heißt ihre Facebookgruppe (ja die sind so doof) , wie arbeitet ein SEK wie ein MEK, Gegenobservation, technische Gegenmaßnahmen, komische Fahrzeuge bei unserer Wache, wie unterbinde ich eine unbeobachte Annährung an mein Objekt.

Wie erhöhe ich die Widerstandszeit meines Objektes um ggfs Beweise zu vernichten, sind ausreichende Mittel zum vernichten vorrätig usw.

 

Na, ist etwas anderes als Jugendliche die mit einer Softair vom Balkon schießen.

 

Und dann kommst du mit einer Slamgun. Es ist einfach unfaßbar, kein Wunder das sich hier alles mögliche festsetzt. Dieses Land ist so am Arsch.

 

 

 

 

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Geschrieben

Diese Leute sind der Lage Bomben zu bauen die gezielt

militärische gepanzerte Fahrzeuge außer Gefecht setzten.
Und das mit einfachsten Mitteln und hoher Erfolgsquote.
Nimmt nur keiner Ernst, jedenfalls bis das erste SEK mal

komplett draufgeht. Und dann ist wieder Jammern und 
Wehklagen so wie 1974 in München. Da wollte vorher
auch keiner zuhören...

 

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