Zum Inhalt springen
IGNORED

Salutbüchse oder nicht?


steven

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

wir haben uns (hoffentlich) geeinigt.

Er will das Teil zurück, danach überweist er mir den Kaufpreis.

Ich schrieb ihm, zuerst Geld incl. Versandkosten für den Rückweg, dann bekommt er seine Büchse.

 

Steven

 

P.S. ich habe eine gleichwertige bei Egun gerade gekauft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

das ist MEINE Salutbüchse. Eine Anschütz 1416. Nach den neuesten Regeln deaktiviert (seltsamerweise wird auch hier Flobbert mit 2 b geschrieben). Falls die Anmeldepflicht für Salutbüchsen kommt, werde ich diese Waffe anmelden. Ich gehe von einer Altbestandsregelung und wirtschaftlichem Interesse aus. Schließlich hat die Salutwaffe 289,- € gekostet. Selbstverständlich werde ich für mein Eigentum klagen, falls die Behörde die Vernichtung anordnet.

 

IMG_0739.JPG

 

Steven

Bearbeitet von steven
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

IMG_0740.JPG

 

Stand der Salutbüchse zum Threadstart:

Der Verkäufer versicherte mir, er nimmt das Teil zurück und überweist mir die Kaufsumme plus Versandkosten.

Er meinte zwar, auf einem der Bilder wäre das Fehlen des Verschlusskopfes zu sehen (was auch stimmt) und die Beschreibung, dass der Verschluss komplett ist, damit hinfällig. Trotzdem wollte er das Teil zurücknehmen. Okay, er scheint es sich anders überlegt zu haben, morgen werde ich eine Mängelrüge verfassen und ihm eine Woche Zeit zur Rückabwicklung bzw. Instandsetzung geben. Danach werde ich einen Anwalt mit der Durchführung meiner Interessen konsultieren. Ich denke mal, viel Chancen hat mein Gegenüber nicht.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 27.4.2019 um 08:18 schrieb steven:

Altbestandsregelung und wirtschaftlichem Interesse aus. Schließlich hat die Salutwaffe 289,- € gekostet.

?

 

Ja klar.

 

Was haben denn die PSM-Besitzer bekommen?

 

Nein, da es in Deutschland nicht so einfach ist eine Enteignung durchzuführen, wird es auch keine geben. Du wirst eine Aufforderung bekommen, die Waffe fristgerecht einem Berechtigten zu überlassen. Wenn Du unfähig bist einen zu finden, wird die Behörde die Waffe großzügigerweise kostenlos zur Vernichtung annehmen, und von einer Bestrafung wegen illegalem Besitz absehen.

 

Wir leben längst im Sozialismus mit all seinen Ausprägungen. Nur die spurlos verschwundenen Menschen fehlen noch (no pun intended). Aber all Dein Besitz ist längst nur noch Leihgabe des gütigen Staates. Es wird nicht besser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb Fyodor:

?

 

Ja klar.

Hallo Fyodor

 

Dein Post ist bezeichnend für daß Dilemma, dem wir ausgesetzt sind.

Ich besitze eine Salutbüchse. Vollkommen legal. Jetzt wird irgendwann per "Order de mufti" ein Gesetz erlassen, dass mich dazu zwingt, diese Salutbüchse anzumelden. Wahrscheinlich mit Bedürfniszwang. Ich werde anmelden und als Bedürfnis "meins" angeben. Dann werden wir sehen, was passiert. Falls die Anordnung kommt: an einen Berechtigten veräußern oder vernichten, steht der Klageweg offen. Den werde ich beschreiten.

Und hoffe auf Unterstützung. Von den Forenmitgliedern moralisch, evtl vom FvLW monetär. 

Die Aussage "bringt nichts" ist nicht zielführend.

Und wenn sehr viele Salutwaffenbesitzern diesen Weg beschreiten würden, hätten die zumindest Eier gezeigt.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Jäger könnte man z.B. auch auf die Idee kommen, wenn man denn eine Salutbüchse oder -flinte besitzt und ein Bedürfnsizwang eingeführt wird, als Zweck/Verwendung für die Knallwaffe "Hundeausbildung" anzugeben.

 

Dass ein Bedürfniszwang für die Knall-Umbauten natürlich ohnehin "Bullshit" ist, ist klar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Dilemma in D ist anstatt zu reagieren sich ausschliesslich auf das agieren zu beschränken.

Klare und eindeutige Positionen jetzt zu beziehen und diese wirksam aufzeigen, das hätte was mit Eiern zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb steven:

evtl vom FvLW monetär. 

Eher von Deiner Rechtsschutzversicherung, welche hoffentlich allgemeinen VerwaltungsRS für WaffR usw. beinhaltet und allfällige Wartezeiten dann auch vorbei sind. Hilfsweise solltest Du BdS Mitglied sein, evtl. auch VdW (-> freie Anwaltswahl inzwischen ???) Auf Gnadenakte würde ich mich nicht verlassen wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Fyodor:

Was haben denn die PSM-Besitzer bekommen?

Wie viele haben denn auf eine akzeptable Regelung bestanden also professionelle Unterstützung und/oder ein Verwaltungsgericht bemüht? Das lief ja teilweise schon bei diversen FMP - "Verbesserungen" im letzten Jahrtausend wie auf dem nordafrikanischen Basar mit den erteilten Auflagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb German:

Ja.

Und sie tun es nicht nur "angeblich".

Hallo

 

machen die aber nur mit Munition, die schon vorher verboten war.

Es gibt aber viele Waffen die Schutzwesten durchschlagen.

Außerdem ist es doch verboten, auf Menschen, mit oder ohne Schutzweste, zu schießen.

 

Steven

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und osteuropäische Fachkräfte für Besitzübertragung sollen ja angeblich auch schon so böse gewesen sein, bei ihrer Erwerbstätigkeit nicht nur Kaschi und Co. sondern auch Schutzwesten getragen zu haben. Und in alteingesessenen Frankfurter Waffengeschäften haben Luden und Kollegen schon vor 4 Jahrzehnten Schutzwesten eingekauft, wer sollte die dort auch sonst schon kaufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb steven:

machen die aber nur mit Munition, die schon vorher verboten war.

Hast Du den Härtegrad des "Stahl"kerns der Munition mal gemessen?

Hast Du mal eine SK1 Weste mit 5,45x18 Weichkern beschossen und das ordentlich dokumentiert?

Sind nur rethorische Fragen, ich brauch' nicht unbedingt eine Antwort.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.