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IGNORED

Waffenschenkung


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Geschrieben

Angenommen, ein Jäger wollte mir seine ganzen LW (versch. Kaliber, darunter Repetierer, Selbstlader, Büchse, Flinte) schenken, ich selbst bin aber nicht Jäger, sondern Sportschütze im DSB. 

Wie sollte ich verfahren? 

Bitte keine Hinweise zu Jagdschein machen oder Verbandswechsel... 

Ich würde die Waffen nehmen, um ihm einen Gefallen zu tun.

Ich habe keine Ahnung, wie ich das rechtlich einordnen kann und bin für sachdienliche Hinweise sehr dankbar. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Faust:

Ich habe keine Ahnung, wie ich das rechtlich einordnen kann

 

... so wie jeden anderen Erwerb durch Sportschützen. Dass die Waffen geschenkt und nicht gekauft sind, interessiert den Gesetzgeber nicht.

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Geschrieben

Also ohne jede Detailkenntnis des deutschen Waffenrechts, weil ich davon gottlob nicht betroffen bin. So hirnrissig es ist, es gibt das Bedürfnisprinzip. Wenn wir also den Weg über WBK Schwarz außen vor lassen wollen, dann brauchst Du halt ein entsprechendes Bedürfnis. Wenn ein Jagdschein nicht vorgesehen ist und die Sammlung nicht als Sammlung im Sinne des Waffenrechts durchgeht, bliebe da wohl nur das sportliche Bedürfnis, oder es gibt soweit ich weiß auch noch eine Generalklausel für vom Gesetzgeber nicht aufgelistete Bedürfnisse. Beides dürfte mit "um ihm einen Gefallen zu tun" eher schlecht zu begründen sein. Beim sportlichen Bedürfnis käme 2/6 dazu, für das wiederum wohl Ausnahmen möglich sind--die Möglichkeit des kostenlosen Erwerbs könnte vielleicht eine rechtfertigen, ich weiß es nicht, aber da müsste dann auch überhaupt das sportliche Bedürfnis existieren. Wenn der Verschenkende schon ein hohes Alter erreicht hat gäbe es natürlich noch die Möglichkeit des Erwerbs durch Erbgang.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Proud NRA Member:

...Wenn der Verschenkende schon ein hohes Alter erreicht hat gäbe es natürlich noch die Möglichkeit des Erwerbs durch Erbgang.

Das ist eine Möglichkeit, die wir in Betracht ziehen, wenn es soweit ist. 

Geschrieben

Schon klar, dass das vorher geregelt werden muss. Der Mann würde seine Waffen gern jetzt loswerden. 

Vermutlich würde ich den ganzen Kram verkaufen, da ich für das meiste keine Verwendung habe. 

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist tatsächlich eine der Optionen. 

Er hat mir angeboten, zu behalten, was ich mag, würde aber gern auch bissle Erlös aus den verkauften Stücken zu Lebzeiten sehen (er hat natürlich, wie schätzungsweise die meisten alten Jäger, ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen, ziemlich 'idealistische' Vorstellungen vom Wert seines Bestandes). 

Mein eigentliches Problem ist deswegen, ob die Bedürfnisprüfung im (eher) Schenkungs-, oder Erbfall relevant wäre. 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben

Ich hab öfter mit so etwas zu tun. Er soll den Plunder selber verticken und nicht andere Leute damit belästigen. Idealistische Vorstellungen ist freundlich umschrieben für völlig hirnrissige Preiseinschätzungen. Alte Zielfernrohre sind für Sammler, alte Jagdwaffen nur für alte Jäger. Jegliches Bemühen ist Zeitverschwendung, da muss man jemanden schon sehr mögen um sich mit so etwas zu beschäftigen.

 

Egun oder vergleichbare Plattformen sind in Bezug auf die Marktpreise realistisch, Händler zahlen weniger. Fabrikwaffen der 60er und 70er, meistens auch der 80er Jahre sind Altmetall ohne Ersatzteilversorgung. Alte 98er kann man, so diese noch gut beieinander und nicht verbastelt sind, wieder aufarbeiten. Hier hat man möglicherweise eine gesunde Basis für ein Customgewehr. Alte Flinten kann man meistens um den Baum haun, dass entspricht dem echten Marktwert.

 

Ehrlich zu sein tut manchmal weh, dafür hat man seine Ruhe. Sag einfach deine Frau, so vorhanden, will nicht noch mehr Gewehre zu Hause haben, ist genauso gelogen wie "ich will dir was schenken" (wenn du dafür meinen alten Krücken für teuer Geld verkaufst).

 

P.S. Schenkung ist in der Regel kein Bedürfnis, Erbe, sprich in deinem Fall testamentarische Bedenkung (handschriftlich, Ort, Datum, Unterschrift) bedarf keines Bedürfnisses erfordert jedoch den Todesfall.

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Geschrieben

 

vor 6 Stunden schrieb Faust:

Das ist tatsächlich eine der Optionen. 

Er hat mir angeboten, zu behalten, was ich mag, würde aber gern auch bissle Erlös aus den verkauften Stücken zu Lebzeiten sehen

Nein, das ist keine Option, soweit du deine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten willst.
Du würdest damit Handel und Vermittlung betreiben, was eine Handelserlaubnis und einem angemeldeten Gewerbe bedarf.
Der Straftatbestand wäre, unerlaubter Handel und oder Vermittlung von Kram und Zeug.

 

vor 4 Stunden schrieb Muck:

Er soll den Plunder selber verticken und nicht andere Leute damit belästigen.

Genau so.
 

....oder er soll sich an seinen Waffenhändler wenden und sein Kram und Zeug in Kommission verkaufen, bzw. gegen Entgelt vermitteln lassen. (Wegen der Garantieumgehung.)

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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Olga von der Wolga:

Du würdest damit Handel und Vermittlung betreiben, was eine Handelserlaubnis und einem angemeldeten Gewerbe bedarf.

Wird das einmalige (also nicht auf Wiederholung angelegte) Mithelfen aus Gefälligkeit beim Verkauf wegen Hobbyaufgabe da wirklich drunterfallen, selbst wenn der Helfer am Erlös beteiligt wird, z.B. durch die Überlassung von ein paar Stücken, für die sich ein Bedürfnis findet? Also sagen wir, der etwas ältere Jäger will wegen Hobbyaufgabe sein Zeug verhökern, "kann aber nicht Computer", und der Jungjäger hilft ihm dabei, die Sachen auf einer entsprechenden Auktionsseite mit Handelslizenz einzustellen oder Ähnliches? Ich könnte da die "Gewerbsmäßigkeit" nicht erkennen, aber es sagt ja keiner, Waffenrecht ergebe Sinn.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Proud NRA Member:

"kann aber nicht Computer", und der Jungjäger hilft ihm dabei, die Sachen auf einer entsprechenden Auktionsseite....

Der Jungjäger darf hierbei nicht erkennbar sein.
Er darf das Zeug online stellen und alles weitere muss der machen, der die Waffen auch veräußern will.
Kontaktdaten, Name, etc. alles vom eigentlichen Verkäufer.

 

Gewebsmäßig, also mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, muß nicht gegeben sein.
Die Handlung, dass Ware, die einer Handelserlaubnis bedarf, deren Eigentümer (Besitzer / Eintag in WBK) man nicht ist, den Besitzer wechselt, fällt unter Handel und oder Vermittlung.

 

Man kann aber sagen, ich kenne da einen der will das und das verkaufen.... ich gebe dir die Kontaktdaten, alles weitere macht ihr unter euch aus.
Bekommt man für diesen Hinweis nun von welcher Seite, irgend eine Form von Entgelt, wäre das schon wieder unerlaubter Handel und wenn es nicht dem Finanzamt gemeldet wird, Steuerhinterziehung.

Geschrieben

Naja, man kann das auch unnötig verkomplizieren.

Wenn man zum Amt einen guten Draht hat, kann man da sicher vorsprechen und eine Lösung finden.

Die sind auch daran interessiert, dass sowas gescheit abgewickelt wird. Wenn der Jäger in Valhalla ist, keiner die Schlüssel hat oder gar Waffen fehlen, weil verliehen, dann ist der Ärger aufm Amt maximal, das will da auch keiner.

 

Also: Bestand sichten, dem Kameraden Egun zeigen und damit die real erzielbaren Preise.

Nicht alle alten Waffen sind heute jagdlich obsolet! Ich hab fast nur so alten Kram, einfach weil das die Qualität noch passt. Neues Zf drauf und los! BDB, Repetierer und BBF je für u300 Euro erstanden, aufgerüstet und fertig!

Auch ein alter Drilling kann als Revierbegleiter zur Tagpirsch oder Fallenkontrolle prima ein, bekommt man unter 800 Euro, bisweilen mit recht gutem variablem Glas.

 

Man müsste eben wissen, was da ist, dann könnte man abschätzen, ob man da Arbeit reinsteckt oder gleich den Aufkäufer kommen lässt.

Mach mal ne Liste und aussagekräftige Bilder, dann können wir Dir sicher helfen.

 

 

Geschrieben

Hi,

ich würde in diesem Fall mal das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter suchen. Mein Erfahrung ist das die meistens sehr umgänglich sind und es zu schätzen wissen wen man sie in die Planung mit einbezieht und daran teilhaben lässt. Vielleicht findet ihr zusammen eine Lösung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Olga von der Wolga:

... darf hierbei nicht erkennbar sein. 

Ich hab auf egun aber auch schon Angebote gesehen, in denen der private Verkäufer explizit darauf hinwies, dass er für jemanden verkauft. Die jeweiligen waffenrechtlichen Hintergründe waren allerdings mir nicht bekannt... 

Ich hätte vermutet, dass Schenkung an einen LWB ähnlich der Erbsache funktioniert, hier Dank allen für die Aufklärung. 

@Muck deutlichen Worte, so ist es. Läuft unter Verwandtschaft hilfe. Manus manum lavat-style... 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Faust:

Ich hab auf egun aber auch schon Angebote gesehen, in denen der private Verkäufer explizit darauf hinwies, dass er für jemanden verkauft. Die jeweiligen waffenrechtlichen Hintergründe waren allerdings mir nicht bekannt... 

 

Oft auch nur von Gewerblichen die damit die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung vermeiden wollen.

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Geschrieben

Armes Deutschland......echt wahr.......

 

der account bei wo auch immer, läuft auf seinen Namen (der alternde Jäger), die Bankdetails auch, die Kontaktdetails auch. Dann ist er es der die Waffen privat und berechtigt anbietet. Ist im Moment so noch möglich. Wer ihm dabei hilft ist vollkommen schnulle - solange er dafür nicht bezahlt wird. Punkt.

 

Problem

 

Wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt oder nachverhandeln möchte

 

Lösung:

 

auf eGun gibt es genügend Anbieter die gegen eine Provision von x% die Waffe begutachten, beschreiben und für 1€ Anfangsgebot einstellen

 

Denke das ist der einfachste und langfristig richtige Weg.

 

happy german egg touching

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

@FaustEin Vermächtnis genügt auch (Schriftform erforderlich).

Leihe zur Aufbewahrung?
UND: Eine Waffenhandelserlaubnis "light" durch die örtliche Verwaltungsbehörde würde ich mir aber mal schön schriftlich geben lassen. Ansonsten immer nur dem älteren Bekannten die Hand führen beim tippen am Rechner. Und nicht mal eine Flasche Wein würde ich dafür annehmen. Da wünscht sich der Staatsgewaltige schon gerne mal knappe 200 TS (da ging es nur um Spesenersatz, jedenfalls meine Sicht der Dinge) und der Amtsrichter Richter am Amtsgericht packt eher noch was drauf, also nicht so einfach mal auf <60 TS runtergehandelt. Rückrunde steht noch aus. 

Bearbeitet von Josef Maier

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