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IGNORED

Zugriff auf den Waffentresor nach dem eigenen Tod


Gast

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Auf welche gesetz- und regelkonforme Weise kann man den möglichen Zugriff auf einen Waffentresor durch andere Berechtigte (Fremde, Behörden, Erben) nach dem eigenen Tod erreichen ohne das Risiko eines gesetzwidrigen Zugriffs durch Unberechtigte vor dem eigenen Tod einzugehen?

Darf man den Code oder Schlüssel in einem Testament einem Notar oder Anwalt geben? Welche Möglichkeiten gibt es?

 

LG

Bearbeitet von Gast
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Genau!

Zweitschlüssel oder Code bei jemand deponieren, der entweder Berechtigter i.S. des WaffR ist (falls der auch mal auf'n Kaffee vorbei schaut oder so) oder von Berufswegen Depots annimmt. Bei einer offenen Verwahrung bietet sich ein versiegelter Umschlag an, bei einem verschlossenen Depot (z.B. Bankschließfach) sollte man vielleicht noch einen Zettel an den Schlüssel machen, damit der Rechtsnachfolger weiß, was es mit dem Schlüssel bzw. Code auf sich hat. Du kannst natürlich auch einfach den Schlüssel am Mann tragen. Falls man Deine Leiche findet, sollte man auch Deinen Schlüssel finden. :rolleyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 10 Minuten schrieb alzi:

andere Frage...... wer will Dich dann belangen, wenn Du das getan hättest? Du bist dann tot!

 

 

manchmal machen sich die Leute einfach ganz unnötig zuviele Gedanken.

Hmm. Du hast die Frage missverstanden. 

 

vor 23 Minuten schrieb Skadi:

ohne das Risiko eines gesetzwidrigen Zugriffs durch Unberechtigte vor dem eigenen Tod einzugehen?

 

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vor 13 Minuten schrieb Mausebaer:

Falls man Deine Leiche findet, sollte man auch Deinen Schlüssel finden. :rolleyes:

Ich habe gar keine Schlüssel ?

Mir geht es darum einen Zahlencode so zu deponieren das niemand vor meinem Tod an diesen Code unberechtigt gelangen kann und so Zugriff auf die Waffen erlangen kann.

Im Grunde will ich verhindern das der Tresor nach meinem Ableben aufgebrochen werden muss.

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Wie wäre es mit einem Bankschließfach?

 

Bei uns ist gerade die gleiche Konstellation. Berechtigte Erben bekommen dann bei der Testamentseröffnung die Vollmacht.

Natürlich kannst Du auch einen Versiegelten Briefumschlag bei deinem Notar hinterlegen.............................Gebühr selbstverständlich.

 

Leider gibt es auch Fälle, da war das Sortiment nach öffnung nicht mehr komplett.

Einen Fall kenne ich, da war eine .22PP aus NSKK Beständen überzählig. Die Erben haben sie dann abgegeben. Ist vernichtet worden.

 

 

Bearbeitet von Valdez
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vor 5 Minuten schrieb Valdez:

Wie wäre es mit einem Bankschließfach?

 

Bei uns ist gerade die gleiche Konstellation. Berechtigte Erben bekommen dann bei der Testamentseröffnung die Vollmacht.

 

 

Ja das wäre eine Möglichkeit. Diese kostet im Jahr aber ~100 Euro.

 

vor 7 Minuten schrieb hafensänger:

„alzi“ und „Mausebaer“ haben doch alle logischen Möglichkeiten aufgezeigt...

Ja, danke für den Hinweis.

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vor 16 Minuten schrieb Valdez:

Natürlich kannst Du auch einen Versiegelten Briefumschlag bei deinem Notar hinterlegen.............................Gebühr selbstverständlich.

Und wenn der Notar oder Mitarbeiter den Umschlag missbräuchlich verwenden, ist man dann selbst in der Haftung?

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vor 10 Minuten schrieb Skadi:

Ich habe gar keine Schlüssel ?

...

OK, beim Auffinden Deiner Leiche ist das vielleicht etwas suboptimal. Aber Du könntest Dir den Code an eine üblicherweise nicht sichtbaren Stelle Deines Körpers tätowieren lassen. Du solltest dann natürlich auch die Änderungen des Codes jedes mal nachziehen. :AZZANGEL:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 15 Minuten schrieb Raiden:

Auf Titanplatte lasern, implantieren und nach dem Tod rausschneiden lassen? Solltest du noch leben, bekommst du einen Rausschneidversuch garantiert mit!
 

Falls keine Allergien bestehen, könnte das auch preiswerterer, korrosionsbeständigerer Chirurgenstahl sein. Um den Gewichtsunterschied wird es wohl nicht gehen. :rolleyes:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Mausebaer:

Aber Du könntest Dir den Code an eine üblicherweise nicht sichtbaren Stelle Deines Körpers tätowieren lassen. Du solltest dann natürlich auch die Änderungen des Codes jedes mal nachziehen. :AZZANGEL:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Ich empfehle die Unterseite der Rute!

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Oh wie in dem Witz.

 

Ein Seemann geht auf´s Hafenklo, neben Ihm ein Maximalpigmentierter. Er (Seemann) schaut auf den schwarzen seinen Pint und liest WY, wie auf seinem weissen Pint.

Er fragt: Sagmal heist deine Freundin auch Wendy? Der schwarze Warum? Nun wenn meiner steiff ist kann man Wendy lesen.

Der schwarze: Bei mir steht wenn er hart ist drauf: Welcome to Jamaica have a nice Day.

 

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vor 3 Minuten schrieb Skadi:

Schön das ihr euren Spaß habt. ?

LG

Zur Sache, ich habe das Problem wie folgt gelöst:

1. Person meines Vertrauens hat die Kombination (EINS) des Tresores

2. Person meines Vertauens hat die Kombination (ZWEI) des Tresores

Beide Personen können nur dann den Trsor öffnen, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt und beide beim öffnen des Tresores anwesend sind.

Jeder muss unabhängig vom anderen die richtige Kombination eingeben. Wenn beide richtig eingegeben haben kann der Tresor geöffnet werden.

Im inneren liegt mein Testament.

SAM_0031.JPG

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vor 15 Minuten schrieb bumm:

Warum sollen die Erben den Tresor öffnen und dann fröhlich am offenen Grab stehen?

Die sollen heulen, die Stahlkiste bleibt zu. Und wenn sie dann endlich offen ist sollen sie gleich weiterheulen.

Richtig. Vorallem werden sie heulen, wenn die Waffen an die Partei die "Grünen" vererbt werden mit der Auflage, sie einem gemeinnützigen

Schützen Verein weiter zu geben.

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Da in sich meiner kompletten Verwandschaft keiner findet der den Krempel auch nur ansatzweise gebrauchen kann werde ich sie wohl irgendwann, so man sie mir nicht vorher weg nimmt, testamentarisch an einen Jungjäger vererben.

Es muß sich allerdings noch keiner vorstellen, ein paar Jährchen will ich noch.

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