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Italien: Griff zur Waffe erleichtert, 40% wollen Selbstverteidigung mit Waffen


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Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Griff zur Waffe soll leichter werden

Stand: 06.03.2019 21:29 Uhr

  • Kritiker befürchten Wildwest-Zustände in Italien, Innenminister Salvini verteidigt sein neues Gesetzesprojekt: Der Griff zur Waffe, um sich gegen Einbrecher zu verteidigen, soll leichter werden.

Von Jörg Seisselberg, ARD-Studio Rom

[bitte fremde Inhalte nur auszugsweise zitieren / Formatierung entfernt]

https://www.tagesschau.de/ausland/italien-selbstverteidigung-101.html

 

Da sieht man, dass plötzlich große Teile der Bevölkerung hinter privatem Waffenbesitz stehen, wenn das Thema "Selbstverteidigung zu Hause", in den eigenen 4 Wänden, politisch angesprochen wird. Man braucht also gar nicht über den großen Waffenschein oder CCW reden, nur die Verteidigung im eigenen Rückzugsbereich mit Waffen würde genügen, den legalen Waffenbesitz scharfer Schusswaffen VIEL besser abzusichern als jede Sportordnung und jeder Jagdverband es jemals könnten.

Warum verschließt sich unsere Lobby weitgehend diesem Argument?

Bearbeitet von knight
Bitte fremde Inhalte nur auszugsweise zitieren / Formatierung entfernt
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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Warum verschließt sich unsere Lobby weitgehend diesem Argument?

Weil Leute, die als anerkanntes Bedürfnis SV in den eigenen vier Wänden haben, keine zahlenden Verbands- und Vereinsmitglieder sind.

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  • Wichtig 3
Geschrieben

Schwachsinn...

vor 7 Minuten schrieb chief wiggum:

Weil Leute, die als anerkanntes Bedürfnis SV in den eigenen vier Wänden haben, keine zahlenden Verbands- und Vereinsmitglieder sind.

 

Geschrieben

Polemisch ganz toll, als LWB sollte man sich dazu aber das italienische Waffengesetz mal ansehen. Reduziert auf diese Schlagzeile wirklich spitze.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Gibts in Österreich schon lange und bewährt sich auch.

Die auch hierzulande so gerne beschworenen "Wildwest Zustände" gibts es natürlich fallweise auch. Aber die Leute dahinter scheren sich nicht um Scheine, Genehmigungen und Lizenzen und leben auch gut damit.

Bearbeitet von horidoman
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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb chapmen:

Polemisch ganz toll, als LWB sollte man sich dazu aber das italienische Waffengesetz mal ansehen. 

Der Artikel ist nicht LWB-freundlich geschrieben, klar. Was erwartest Du von der Tagesschau?

Auch sind wieder mal sachliche Fehler drin, z.B. bei der arg verkürzten Wiedergabe des deutschen SV-Rechts.

Qualitätssjournalismus war gestern. Auftragsjournalismus ist heute.

 

Das ital. WaffG ist auch nicht toll, ebenfalls klar. Umso erstaunlicher ist es, dass hier das Rad ein wenig zurückgedreht wird. Nicht wegen irgendwelcher toller Sportordnungen, sondern wegen einem Basisrecht auf Selbstverteidigung in den ureigenen 4 Wänden.

Und die Liberalisierung ist eben auch trotz der EU möglich! Vieles ist möglich, man muss es nicht immer auf die EU schieben!

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Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb erstezw:

Dann erkläre doch mal, warum DSB und DJV 1972/1976 begeistert zugestimmt haben.

Was irgendein Geriatrie Patient mit Alkoholproblem und Schützenrock vor 40 Jahren gesagt hat geht mir am Arsch vorbei.

Den Mist geben die auch heute noch von sich ( teilweise).

Aber Zeiten ändern dich(sich)

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb AtomicRust:

Wir sind nunmal Sportschützen und oder Jäger und keine Notwehrschützen.

Nein das ist Falsch!

Wir sind 1000mal durchleuchtete Gesetzestreue Bürger und Waffenbesitzer, wozu wir die Waffen haben, sollte keine Rolle spielen, egal ob zum Sport, zur Jagd, weil man sie gerne sammelt, weil einen die Technik interessiert, weil einfach gerade etwas Kleingeld übrig war, oder weil man sein Hab und Gut und seine Lieben schützen möchte.

Wir sind alle LWB.

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Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb AtomicRust:

Wir sind nunmal Sportschützen und oder Jäger und keine Notwehrschützen.

Ich wünsche jedem daß es so bleibt.

Es kann aber auch ganz schnell anders kommen ...

Geschrieben

Hallo

 

"Basisrecht auf Selbstverteidigung in den ureigenen 4 Wänden"! Dieser Ausdruck gefällt mir.

Dieses Recht haben wir in Deutschland. Und es ist erstaunlicherweise sehr liberal dem Opfer gegenüber.

§ 32 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren"

Unterstützt durch den Grundsatz: Es gibt keine Weglauf-Pflicht! (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen).

Und der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Wenn jetzt ein rechtswidriger Angriff in Form von einem Einbruch stattfindet und ich beispielsweise einen Stock, Pfefferspray und eine Pistole in Griffbereitschaft habe, gebietet mir selbstverständlich die Erforderlichkeit die Waffe zu benutzen. Das deutsche Notwehrrecht wird mich nicht auf das Vabanquespiel zum Einsatz des Stockes zwingen. Es ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff und die Verteidigung ist erforderlich mit dem mildesten effektiven Mittel, das den Angriff sicher und endgültig beendet.

Die Krux in Deutschland ist leider in letzter Zeit, dass sowohl Richter wie auch Politiker den Täterschutz forcieren und dadurch das Notwehrrecht versuchen auszuhebeln (siehe ungeladene Lagerung der Waffe seit der neuesten Änderung des Waffengesetzes).

 

Steven

 

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Geschrieben

Es geht hier um den letzten Rückzugsort den man hat - das eigene Haus, die eigene Wohnung. Da gebietet der gesunde Menschenverstand, das wir beides sind - Sportschütze und Notwehrschütze, um diesen Begriff weiter zu verwenden. Außerdem haben wir eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, oder einfach unseren Nachbarn. Ich kann und werde es nicht riskieren, das Kriminelle bei mir Waffen erbeuten und damit ev. weitere Straftaten begehen. 

Geschrieben

Okay ich formuliere es anders, ich wünsche es mir nicht in so eine Situation zu kommen.

 

Sicher wäre mir eine scharfe Pistole schon hilfreich gewesen in einer Situation, 3 gegen einen ist nunmal schmerzhaft. Dafür müsste aber unsere Gesetzgebung sehr stark verändert werden meiner Meinung nach.

 

@ppcsniper : natürlich wurde ich damit konfrontiert, da kamen auch tolle Tips zu Tage wie : Schieß zweimal einer wird als Warnschuss gelten...

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb AtomicRust:

Sicher wäre mir eine scharfe Pistole schon hilfreich gewesen in einer Situation, 3 gegen einen ist nunmal schmerzhaft. Dafür müsste aber unsere Gesetzgebung sehr stark verändert werden meiner Meinung nach.

Nicht die Gesetzgebung muss geändert werden, sonder die Rechtsprechung!

 

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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Dentist:

Es geht hier um den letzten Rückzugsort den man hat - das eigene Haus, die eigene Wohnung. Da gebietet der gesunde Menschenverstand, das wir beides sind - Sportschütze und Notwehrschütze, um diesen Begriff weiter zu verwenden. Außerdem haben wir eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, oder einfach unseren Nachbarn. Ich kann und werde es nicht riskieren, das Kriminelle bei mir Waffen erbeuten und damit ev. weitere Straftaten begehen. 

Ich wünsche mir und anderen nicht, in solch eine Situation zu kommen.

Aber ich lass mir von nichts und niemanden sagen wie ich mich, in meinem eigenen Haus in solch einer Situation zu verteidigen habe.

Wenn ich von Einbrechern getötet werde habe ich nichts davon im Recht gehandelt zu haben. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb AtomicRust:

Wir sind nunmal Sportschützen und oder Jäger und keine Notwehrschützen.

Ich benutze den Autoverbandskasten ja auch, wenn sich jemand bei etwas anderem als einem Verkehrsunfall verletzt. 

Geschrieben


Ich Beispiele sind immer wieder erheiternd...... wieviele ausser ich fahren denn vorbei?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Und der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Es gibt keine Pflicht das mildeste Mittel zu wählen.

Das wird zwar immer wieder verbreitet, stimmt aber

nicht.

Solche Formulierung stehen nur in den Polizeigesetzen;

allerdings haben Polizisten auch andere Möglichkeiten

und sind dafür ausgebildet.


Das Gesetz sagt:

Zitat

 

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen

gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem

anderen abzuwenden.

 

Einschränkungen der Mittel gibt es im Gesetz nicht. Erst

wenn völlig überzogen gehandelt wird (z.B.: Kirschen

pflückende Kinder aus dem Baum schießen) liegt keine
gerechtfertigte Notwehr mehr vor.

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb BlackBull:

Dieser Fred hat wieder richtig Potential:

Selbstverteidigung/Home Defense mit der eigenen Knarre.

Hallo BlackBull

 

aber genau das ist das Thema, das den "Nichwaffenbesitzer" bei Waffen interessiert. Wie kann ich mich wehren, wenn ich angegriffen werde. Und ich habe in meinen Vorträgen zum Thema Selbstverteidigung noch keinen getroffen, der nicht positiv gegen eigenen Waffenbesitz gestimmt war, wenn es darum ging, einen rechtswidrigen Angriff gegen sich selbst damit abzuwehren.

Und, du musst immer sehen: es ist ein Recht, keine Pflicht. Du kannst also deiner Frau mit der Waffe helfen, wenn sie von drei Mann gerade vergewaltigt wird. Du musst es aber nicht. Wenn dir die Notwehr gegen Menschen zuwider ist.

 

Steven

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