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IGNORED

Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg


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Geschrieben (bearbeitet)

Jäger die eine geladene Waffe transportieren?

So etwas gab es ja noch nie!

 

 

Da bei dem "Betroffenen" bei einer späteren Kontrolle damals mehrere geladene Waffen vorgefunden wurden, scheint er wohl grundsätzliche Probleme mit dem Ladezustand seiner Waffen zu haben.

Gut so, dass der Lappen weg ist...

Bearbeitet von GunsRus
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb erstezw:

Ist ja nicht falsch. 

 

vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Die ist ja auch korrekt.

Aber: 

Zitat

im Jagdrevier des Klägers 

Daß das in DER Konstellation S******e war ist trivial, im Nachhinein eh. Ob er den besten Verteidiger hatte frage ich mich dennoch. Ansonsten hat er sich ja wohl schon selbst reichlich bestraft: 

Zitat

Der Jäger, ..., wurde am Arm verletzt.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Im Auto ist ja auch im Revier zu entladen ;)

VSG 4.4 §3(3)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Im Auto ist ja auch im Revier zu entladen ;)

Sagt die UVV, ja. Und was ist mit denen, die aus dem Auto schießen dürfen? Ich kenne den Mann zwar nicht, aber die Leute die ich kenne haben alle aus derartigen Stunts ihre Lektion gelernt. Auf der Jagd wie im Straßenverkehr oder bei Risikosportarten. Aber ist halt so gewollt, von mir aus.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb rockwilder:

Heute auf dem Stand gewesen. Inkl. mir alles nur Jäger. Zwei Mal in ne Waffe gesehen. 

Und das passiert bei Sportschützen nicht? Na da bin ich aber froh daß ich mir das immer nur einbilde, dann kann ja nichts passieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb VP70Z:

Und das passiert bei Sportschützen nicht? Na da bin ich aber froh daß ich mir das immer nur einbilde, dann kann ja nichts passieren.

Äpfel mit Birnen....

Bis zur (Sport)Schießstätte ist die Munition bekannter Maßen immer getrennt von der (natürlich ungeladenen) Waffe zu transportieren. Und selbst auf der entsprechenden Schießbahn wird erst nach Ansage der Schießleitung die Munition zugeführt . Und es wird niemals eine Waffe geladen verlassen, geschweige denn geladen von der Schießbahn genommen. Des weiteren sind die Läufe beim Verlassen der Schießbahn möglichst immer nach unten zu richten, Magazine (sofern vorhanden) sind immer zu entfernen und die Verschlüsse sind immer zu öffnen.

Soviel dazu wie es bei den Sportschützen zugeht....

Ich kenne es nur so, egal ob ich Schießaufsicht oder selbst aktiver Schütze bin.

 

 

Bearbeitet von UA-TPG1
Geschrieben

Na dann setze ich zukünftig wieder meinen Aluhut auf wenn Sportschützen auf dem Stand sind. Die bösen Bambimörder aber auch!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb UA-TPG1:

 

Bis zur (Sport)Schießstätte ist die Munition bekannter Maßen immer getrennt von der (natürlich ungeladenen) Waffe zu transportieren. Und selbst auf der entsprechenden Schießbahn wird erst nach Ansage der Schießleitung die Munition zugeführt . Und es wird niemals eine Waffe geladen verlassen, geschweige denn geladen von der Schießbahn genommen. Des weiteren sind die Läufe beim Verlassen der Schießbahn möglichst immer nach unten zu richten, Magazine (sofern vorhanden) sind immer zu entfernen und die Verschlüsse sind immer zu öffnen.

Soviel dazu wie es bei den Sportschützen zugeht....

Ich kenne es nur so, egal ob ich Schießaufsicht oder selbst aktiver Schütze bin.

Und trotzdem hatten wir in jüngster Vergangenheit Vorfälle wo sich " Schüsse lösten " wo eigentlich keine Munition in der Waffe sein dürfte........

Der Jäger hier in dem Fall hatte aber wohl zu Hause auch noch geladene Waffen im Schrank stehen......

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Im Auto ist ja auch im Revier zu entladen ;)

VSG 4.4 §3(3)

 

vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

Sagt die UVV, ja. Und was ist mit denen, die aus dem Auto schießen dürfen? Ich kenne den Mann zwar nicht, aber die Leute die ich kenne haben alle aus derartigen Stunts ihre Lektion gelernt. Auf der Jagd wie im Straßenverkehr oder bei Risikosportarten. Aber ist halt so gewollt, von mir aus.

 

Selbst wenn man die UVV mit Füßen tritt, eine Jagdlangwaffe hat immer eine Sicherung oder einen Spannschieber. Auch die Möglichkeit die Waffe zu sichern oder zu entspannen wurde nicht wahrgenommen!

 

Ein typischer Fall, die Paragrafen nicht selbst sondern von anderen - hier Richtern reiten zu lassen!

 

Meines Erachtens hat das VG hier zum Schutz der Allgemeinheit die richtige Entscheidung getroffen!

 

 

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