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waffen-wegen-facebook-posts-entzogen


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Geschrieben

https://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/waffen-wegen-facebook-posts-entzogen-21416-art1748934.html

Zitat
Zitat

Das Landratsamt widerrief wegen der Äußerungen die Erlaubnis zum Besitz und Erwerb von Waffen (Waffenbesitzkarte). Die Behörde begründete den Widerruf damit, dass nachträglich Tatsachen eingetreten seien, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird, so dass mangels Zuverlässigkeit die Voraussetzung für die Erlaubniserteilung entfallen sei.

 

 

Geschrieben

Egal, hauptsache Stimmung machen. Irgendwer der wichtigen WO user wird schon drauf anspringen.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Blick aufs Datum verrät die Tagesaktualität.

Stimmungsmache erkenne ich nicht.

Jeder kann seine eigenen Schlüüse zíehen und sein eigenes Tun überdenken.

Ein (beinahe) rechtskräftiges Urteil halte ich für erwähnenswert.

Zumindest kann der ein oder andere Schaden von sich selbst abhalten, so er denn will.

 

Natürlich bleibt noch die Möglichkeit vor ein Bundesgericht zu ziehen. Der Instanzengang ist aber beendet.

Der Kläger hat zudem einige schiesssportliche Prominenz und ist sicher einigen hier bekannt.

 

Mehr war nicht beabsichtigt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Das Datum ist da es halt mal wieder einer was darüber geschrieben hat.... wenn ich jetzt über den Untergang der Titanic schreibe, ist das dann auch aktuell?

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es den abschließenden Sachstand vermittelt und der vorher noch nicht da war, ja. ;)
Mir war nicht bekannt, dass dies schon prominent abgehandelt wurde.

Das Thema kann dann ja unbeachtet bleiben.

Ein allgemeiner Hinweis zum Umgang mit eigenen Daten ist es ja fürdahin.

Das Beste am Internet ist ja weiterhin, dass man sich nun mit der ganzen Welt streiten kann ?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Man kann gar nicht oft genug davor warnen, was einem LBW passieren kann, wenn er sei nm Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt!

Zur Erinnerung:

Die Staatsanwaltschaft sah keine strafrechtlich relevanten Handlungen!

Geschrieben

Das WaffG hat deswegen auch einen anderen Hebel. Man muss keine Straftat begehen, um waffenrechtlich die Zuverlässigkeit/Eignung abgesprochen zu bekommen.

 

Da dieses Thema vorgeblich schon ausreichend behandelt wurde, bitte ich die Moderation das Thema zu schließen/löschen.

 

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Mittelalter:

Das Urteil ist von 2018... 

 

vor 8 Stunden schrieb Waffen Tony:

2016

Ihr habt beide recht. VG Würzburg 6/2016 (Urteil), VGH München 12/2018 (Zulassung auf Berufung abgelehnt).

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb CZM52:

wenn ich jetzt über den Untergang der Titanic schreibe, ist das dann auch aktuell?

Vielleicht wurde die Titanic ja wieder mal verfilmt. Es gibt ja z.B. nur zwei Filme bei dennen die Titanic in New York ankommt, da könnte man doch noch mal was machen...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Super Qualitätsjournalismus:

"Die Vorschriften des WaffG beschränkten in rechtmäßiger Weise das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. "

 

Und ich meine einmal im Grundgesetz gelesen zu haben, daß ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht auch explizit benennen muss.

 

Im Waffengesetz kenne ich keine Vorschrift, die in dieser Form das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Im Waffengesetz kenne ich keine Vorschrift, die in dieser Form das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt.

Es ist ein Irrtum, anzunehmen, der Richter spräche Recht. Richtig dagegen ist, dass er ein Urteil fällt.

Geschrieben

Das Urteil entspricht der Rechtsprechung. Somit spricht der Richter Recht-egal was im Gesetz gedacht war.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Super Qualitätsjournalismus:

"Die Vorschriften des WaffG beschränkten in rechtmäßiger Weise das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. "

 

Und ich meine einmal im Grundgesetz gelesen zu haben, daß ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht auch explizit benennen muss.

 

Im Waffengesetz kenne ich keine Vorschrift, die in dieser Form das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt.

 

 

Willkommen in der Realität!

Das WaffG beschränkt natürlich kein Grundrecht (bis auf eine kleine Gebühr für Verpackung und Versand)!

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