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IGNORED

Ab 2020 300 Franken Busse wenn Waffe und Munition beim Transport nicht getrennt sind


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Asgard:

grassierende Virus aus Absurdistan schlägt nun auch südlich des Rheins zu.

Das ist schon länger der Fall. Und wenn man ewtas in den ausländischen Medien ließt, grassiert der inzwischen in ziemlich vielen Ländern.

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Das liest sich ja fast so, als hätte es bisher in der Schweiz - ausserhalb des Straßenverkehrsbereiches - gar kein Ordnungswidrigkeiten-Recht (bzw., keine Bussgeld-Tatbestände) gegeben. 

Stimmt nicht ganz, zumindestens im Militär wird auch gerne gebüsst. Zu spätes Einrücken in die Kaserne, nicht korrektes Tenü usw. schnell mal 100 Franken oder 200 Franken Busse.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb joker_ch:

Anstatt es über den Strafbefehl zu regeln wie es bis jetzt der Fall war, wird es mit eine administrativen Busse belegt.

Da hast Du recht!

 

Verboten war es schon. Es durfte sich laut WG/WV keine Munition in den Magazinen befinden. Aber ich durfte und darf zukünftig die Pistole und die Munition in der selben Tasche haben.

 

Ich finde das einen Schritt in eine gute Richtung, dass es "nur" noch mit einer Busse bestraft wird.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben

Also, was das deutsche Waffenrecht angeht, da wurde ja schon rauf und runter diskutiert, was die Anforderungen bezüglich "Trennung von Waffe und Munition" sind...

 

In D sind dazu für die überwiegende Zahl der legalen, zivilen Waffenbesitzer die Vorgaben massgeblich:

- nicht geladen

- nicht schnell zugriffs- und schussbereit.

Geschrieben

Ihr dürft keine Magazine vorgeladen transportieren, verstehe ich das so richtig ? Und dann müssen die Mumpeln auch noch in einem anderen Koffer befördert werden ? Aber mit zwei Autos müsst ihr nicht auch noch fahren, oder ? Auch bei den Eidgenossen scheint es ein Schilda irgendwo zu geben. ;)

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb BigMamma:

Ihr dürft keine Magazine vorgeladen transportieren, verstehe ich das so richtig ? Und dann müssen die Mumpeln auch noch in einem anderen Koffer befördert werden ? Aber mit zwei Autos müsst ihr nicht auch noch fahren, oder ? Auch bei den Eidgenossen scheint es ein Schilda irgendwo zu geben. ;)

 

Waffe und Munition dürfen im gleichen Koffer sein. Die Magazine dürfen aber nicht geladen sein.

 

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html#a28

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a51

 

Guckst Du in den Gesetzestexten.

 

In der Schweiz setzen wir teilweise noch auf Vernunft und lesbare Gesetzestexte *g*

Geschrieben (bearbeitet)

Ich war mal bei einem Schiesskurs, da war der Ausbilder (Ex-Polizist) der Meinung das nicht mal das leere Magazin in der Waffe stecken darf... Auch als ich ihm das Gesetz plus Verordnung gezeigt habe, war er nicht davon abzubringen... 

Bearbeitet von Doggenrotti
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Doggenrotti:

da war der Ausbilder 

 

Es gbit Ausbilder  und Ausbilder!

 

Bei dem von Dir geschilderten Fall hätte ich mein Bündel zusammengepackt und wäre gegangen.

 

Mitr

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Doggenrotti:

Ich war mal bei einem Schiesskurs, da war der Ausbilder (Ex-Polizist) der Meinung das nicht mal das leere Magazin in der Waffe stecken darf... Auch als ich ihm das Gesetz plus Verordnung gezeigt habe, war er nicht davon abzubringen... 

Ex-polizist, hat wohl einen Grund.... Und Polizisten sind nicht immer sehr fitt in was Gesetze betrifft.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Swisswaffen:

...

In der Schweiz setzen wir teilweise noch auf Vernunft und lesbare Gesetzestexte *g*

Nun ich hatte mal eine Ausgabe eures alten WaffG von 1997 oder so... das hatte, wenn ich nicht irre 17 Seiten... ;) Und von solchen unnützen Dingen stand da auch nichts drin... so meine Erinnerung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

Nun ich hatte mal eine Ausgabe eures alten WaffG von 1997 oder so... das hatte, wenn ich nicht irre 17 Seiten... ;) Und von solchen unnützen Dingen stand da auch nichts drin... so meine Erinnerung.

Das Wörtchen "teilweise" in meinem Satz sollte auf eine gewisse Ironie in meinem Satz aufmerksam machen. Nicht?

 

Ebenfalls das *g*, welches für "Grins" steht, gibt da entsprechende Hinweise.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb BigMamma:

Nun ich hatte mal eine Ausgabe eures alten WaffG von 1997 oder so... das hatte, wenn ich nicht irre 17 Seiten... ;) Und von solchen unnützen Dingen stand da auch nichts drin... so meine Erinnerung.

Neben Gesetzen gibt es auch die Verordnung...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb BigMamma:

Nun ich hatte mal eine Ausgabe eures alten WaffG von 1997 oder so... das hatte, wenn ich nicht irre 17 Seiten... ;)

Bisschen geschwätzig. Keep it simple: "Das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, ist unverletzlich."

 

Reden können wir gerne noch darüber, ob die Kommas nötig sind. Von mir aus können die auch weg. ;)

Bearbeitet von mwe

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