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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 42 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Das Problem mit dem Training "mit jeder Waffe" haben wir seit einer zweitinstanzlichen Entscheidung des VGH Hessen auch an der Backe. 

Genau daa ist eben NICHT Thema des neuen Gesetzentwurfs. Gut so. Es ist eine Rechtsauffassung eines Gerichts, welche von der Folgeinstanz mitgetragen wurde. Schlimm genug, denn das ist reine Willkür, da gesetzlich nicht vorgesehen, sondern nur abenteuerlich interpretiert. Es hilft aber niemanden jetzt so zu tun als wäre diese Auslegung konkretes Ansinnen des Gesetzentwurfs. 

Die von dir beanstandete Formulierung bzgl. DER WAFFE birgt Gefahr, da geb ich dir recht. Aber momentan zielt nicht in die Richtung und der Verband stellt die die Bescheinigung für die normalen 12/18 aus. Zumindest nach derzeitiger Lage und nach derzeitigen Planungen.

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vor 34 Minuten schrieb sealord37:

Die von dir beanstandete Formulierung bzgl. DER WAFFE birgt Gefahr, da geb ich dir recht.

Ist auch so und wartet ggf nur auf einen "kreativen" Richter. Man kann jedem deutschen Sportschützen nur raten, zusätzlich den JS zu machen. 

Bearbeitet von Direwolf
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vor 58 Minuten schrieb Direwolf:

Ist auch so und wartet ggf nur auf einen "kreativen" Richter. Man kann jedem deutschen Sportschützen nur raten, zusätzlich den JS zu machen. 

Da geb ich dir recht, kann ohnehin nicht schaden. Mir ging es aber darum, gemäß dem Thema dieses Threads, das hervorzuheben, was die Gesetzesnovelle bedeutet. Und darin ist, zumindest bis jetzt, nichts von 18x mit jeder Waffe zu finden. Falls das geplant wäre, hätte man es ja auch so reinschreiben können. Denn sowie der aktuelle Wortlaut Gefahren für uns birgt, so lässt er auch jederzeit eine gegenteilige Interpretation zu. Also ist es auch kein Freibrief für freiheitsfeindliche Richter und mögen sie noch so kreativ sein. Sie nächste Instanz ist es vielleicht nicht.

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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Genau daa ist eben NICHT Thema des neuen Gesetzentwurfs. ...

 

Die von dir beanstandete Formulierung bzgl. DER WAFFE birgt Gefahr, da geb ich dir recht. Aber momentan zielt nicht in die Richtung und der Verband stellt die die Bescheinigung für die normalen 12/18 aus. Zumindest nach derzeitiger Lage und nach derzeitigen Planungen.

 

Wie blauäugig kann man eigentlich sein? Wann ist denn das letzte mal etwas, das sagen wir mal "schwammig" formuliert war, FÜR den LWB ausgelegt worden? Ja, genau.

 

Ich habe echt keine Idee warum DU uns hier dieses U-Boot verharmlost und versuchst die Augen zuzukneifen - wenn ich keinen sehe, sieht mich auch keiner mehr funktioniert max. im Kindergarten noch....

 

Eine Lethargie beim LWB ist das - UNGLAUBLICH!!!

 

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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Dann wird da genauso reingesgrätscht.
Nur noch bei nachgewiesener Jagdmöglichkeit (Begehngsschein) usw.

Da ist man kreativ.

Ja klar, nur schraubt man den Aufwand für die Bürokraten immer höher, bis eine wirkliche Kontrolle nur noch schwer bis unmöglich ist. Gesetze müssen durchsetzbar sein, sonst sind sie leere Hüllen. Widerstand hat viele Gesichter, und wenn es der Jagdschein, der Sachverständige, die Waffenhandelslizenz oder die Sammel WBK ist, am Ende kann man den Bürokraten doch eine lange Nase drehen. Man darf nur nicht aufgeben. 

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vor 3 Stunden schrieb sealord37:

Genau daa ist eben NICHT Thema des neuen Gesetzentwurfs. Gut so. ... Aber momentan zielt nicht in die Richtung...

Hallo sealord37,

lese doch bitte mal, was der Bundesrat-Fachausschuss in die Gesetzesvorschlagsbegründung genau reingeschrieben hat (Seite 9):

Zitat

Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu werden. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederholungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG-E vor („soll“ statt „kann“ und der Ergänzung „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung zu verzichten. ... allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist.

Hier zeigt der "Co-Gesetzgeber" Bundesrat seine Intention auf: Das über allem stehende waffenrechtliche Prinzip "So wenig Waffen wie möglich..." soll qua Bedürfnisprinzip - konkret: ein gesetzlich definiertes "erforderliches Mindestmaß" an Schiesstraining durchgesetzt werden.

Mit anderen Worten: Mindestschießtrainings werden vorgeschrieben, um so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben!

Dieser Begründungszug von Gesetzgeberseite wird eine Steilvorlage für Gerichte wie den VGH Hessen werden! 

Wenn jede Mindesttrainingsvorschrift so (eng) auszulegen ist, dass das Ziel "so wenig Waffen wie möglich" erreicht wird, sind wir ganz schnell bei 12/18 für JEDE Waffe usw.!

 

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Wichtig wäre doch sowas wie Rechtssicherheit und klare leicht verständliche Regeln bzw. Regelungen, die jeder LWB ohne grosse Zweifel bzw. Unklarheiten nachvollziehen könnte. Bei Unklarheiten bzw. bei missverständlichen oder sogar gegensätzlichen Gesetzesauslegungen bzw. bei bestimmten Regelungen, besteht immer die Gefahr, dass schlussendlich ein Gericht entscheiden wird und dies natürlich nicht immer im positiven Sinne für die LWB's. Einfach Klarheit ohne verschiedenster Auslegungsmöglichkeiten einzelner Regelungen im Waffenrecht wäre jetzt eigentlich Gebot der Stunde durch den Gesetzgeber. Es wäre doch wirklich saublöd, wenn bsp. ein LWB in Deutschland nur aufgrund eines Missverständnisses bzw. irrtümlichen Falschauslegung einer Regelung, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bzw. WBK verliert. Dies muss jetzt wirklich nicht (mehr) sein.

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@mühli Mittlerweile glaube ich, dass der Gesetzgeber gar kein Interesse an einem klaren (Waffen)Gesetz hat. Viel mehr ist genau so wie du es beschrieben hast - das ist genau das Ziel. Unklare Gesetze gibt Macht in gewisse Hände - aber leider nicht in die Hand des Volkes... Das hat schon alles seinen Sinn!

 

 

@erstezw nu is doppelt - warst schneller, leider 100% !!!

Bearbeitet von Kanne81
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vor 36 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Hallo sealord37,

lese doch bitte mal, was der Bundesrat-Fachausschuss in die Gesetzesvorschlagsbegründung genau reingeschrieben hat (Seite 9):

Hier zeigt der "Co-Gesetzgeber" Bundesrat seine Intention auf: Das über allem stehende waffenrechtliche Prinzip "So wenig Waffen wie möglich..." soll qua Bedürfnisprinzip - konkret: ein gesetzlich definiertes "erforderliches Mindestmaß" an Schiesstraining durchgesetzt werden.

Mit anderen Worten: Mindestschießtrainings werden vorgeschrieben, um so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben!

Dieser Begründungszug von Gesetzgeberseite wird eine Steilvorlage für Gerichte wie den VGH Hessen werden! 

Wenn jede Mindesttrainingsvorschrift so (eng) auszulegen ist, dass das Ziel "so wenig Waffen wie möglich" erreicht wird, sind wir ganz schnell bei 12/18 für JEDE Waffe usw.!

 

lässt sich daraus nicht herleiten. Aber ich weiß was du meinst ( siehe meine vorhergegangenen Post)

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vor 2 Stunden schrieb Kanne81:

 

Wie blauäugig kann man eigentlich sein? Wann ist denn das letzte mal etwas, das sagen wir mal "schwammig" formuliert war, FÜR den LWB ausgelegt worden? Ja, genau.

 

Ich habe echt keine Idee warum DU uns hier dieses U-Boot verharmlost und versuchst die Augen zuzukneifen - wenn ich keinen sehe, sieht mich auch keiner mehr funktioniert max. im Kindergarten noch....

 

Eine Lethargie beim LWB ist das - UNGLAUBLICH!!!

 

Sorry, aber es macht wirklich keinen Sinn wenn wir uns hier auch noch zerlegen. In sofern finde ich denen Post eher kontraproduktiv...oder ....wahlweise...äußerst dämlich.

 

Denn, weder habe ich, noch sonst wer hier im Forum (Ausnahmen mag es geben, hab ich aber keine Notiz von genommen) irgendwie zum Nichtstun aufgerufen. Ich habe lediglich die FAKTEN wieder in den Vordergrund gerückt, oder es wenigstens versucht. 

 

Wenn es DIR und ANDEREN für besonders sinnvoll erscheint Panik zu schüren, wo ein bedachtes und kluges Vorgehen sinnvoll wäre, dann macht eure ängstlich,flatterhaften Kindereien da aus, wo ihr keinen ernsthaften Schaden anrichten könnt. 

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"Panik" schüren heißt ungerichtet für Aufregung sorgen.

Darum geht es bei meinen Posts doch nie. Ich versuche sehr gezielt problematische Punkte herauszugreifen und an denen im Detail zu zeigen, wo die Tücke liegt.

Man muss erstmal eine Reihe der Probleme erkennen wollen und sich nicht alles schönreden lassen wollen. In diesem Punkt verstehe ich manche Verbände derzeit wirklich nicht.

Wenn die Probleme erkannt sind, kann man auch agieren. Gerne gemeinsam.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 7 Stunden schrieb sealord37:

hab ich aber keine Notiz von genommen

scheint so prinzipiell deiner lebenseinstellung zu entsprechen... einseitige "Fakten", Erfahrung ignorieren und als Angst/Panik abtun, usw...  Reicht halt nur bis zum Tellerrand, bzw. eigenen Horitont. ?

 

Woher kenne ich das nur? ?

 

 

P.S.: Warte noch darauf wie der (angepasste) LWB sich jetzt klug/bedacht verhalten soll - nach deiner Meinung!?

 

you made my day... ??

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vor 11 Minuten schrieb Kanne81:

 

 


P.S.: Warte noch darauf wie der (angepasste) LWB sich jetzt klug/bedacht verhalten soll

Am jetzigen Verhalten ist nichts auszusetzen. Weiter machen wie bisher, Füsse stillhalten und dem Ende des privaten Waffenbesitzes entgegensehen.

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vor 7 Stunden schrieb sealord37:

lässt sich daraus nicht herleiten. Aber ich weiß was du meinst ( siehe meine vorhergegangenen Post)

 

So geht es mir auch.

Aus den bislang bekannten "Buchstaben" des Entwurfs selbst lässt sich die hier genannte Radikal-Bedürfnis-Anforderung nicht ableiten.

Aber Schwarzwälder hat insofern recht, als solchen Anforderungen (via Interpretation etc.) der Boden bereitet wird.

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vor 6 Minuten schrieb chapmen:

....und dem Ende des privaten Waffenbesitzes entgegensehen.

 

Mit deinen düsteren Ausführungen beziehst du dich sicher auf das Ende des legalen privaten Waffenbesitzes...

 

Alles in allem glaube ich nicht so bald an ein "Ende" des LWB in Deutschland und Europa; aber dass die Bedingungen dafür spürbar härter werden, das ist absehbar.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

Dann wird da genauso reingesgrätscht.
Nur noch bei nachgewiesener Jagdmöglichkeit (Begehngsschein) usw.

 

 

Solch rechtliches Reingrätschen auch im Jagdbereich ist durchaus möglich. von ein paar (politischen) Waffenbesitzgegnern wurde das z.B. nach den Schulattentaten, allerdings eher am Rande, auch mal angesprochen; JS alleine nicht mehr ausreichend, sondern konkrete Jagdmöglichkeit bzw. -ausübung erforderlich.... Hatte bislang politisch noch keine große Resonanz, aber wer weiß. Die verwaltungsrechtliche Krux an der Handhabung der Sache ist allerdings, dass Jagdmöglichkeiten jederzeit, und praktisch tagesaktuell, entfallen und auch wieder neu entstehen können. Es ist entsprechend nicht handhabbar, direkt daran den Waffenbesitz zu knüpfen.

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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Alles in allem glaube ich nicht so bald an ein "Ende" des LWB in Deutschland und Europa; aber dass die Bedingungen dafür spürbar härter werden, das ist absehbar.

Es gab auch in der DDR nicht das Ende des Privateigentums, noch nicht einmal des Privateigentums an Produktionsmitteln, denn ohne eine gewisse Zahl privater Betriebe, insbesondere für Reparaturen und sonst schlecht zentral zu planende Vorgänge, hätte es noch deutlich düsterer ausgesehen. Man musste halt die Klappe halten und den Büttel zufriedenstellen.

 

Daß Leute fürs Jagen bezahlen anstatt dafür vom Staat bezahlt zu werden, wird es sicher weiter geben. Daß reiche Typen mit einer italienischen Luxusflinte Tonscheiben zerbröseln auch. Auch das Stanzen kleiner Löchlein mittels Luftpistolen oder das Piepsen mittels Laserpistolen wird es weiter geben. Es wird vielleicht sogar bei entsprechendem Einsatz weiterhin der eine oder andere Normalbürger eine Gebrauchswaffe haben, die sich im Prinzip schon als Werkzeug zum Schutz von Leben und Freiheit verwenden ließe. Solange die Anzahl gering genug und der Aufbewahrungsort gut genug dokumentiert wird, daß man die alle in einer Woche einsammeln könnte, und solange dabei die Besitzer gut genug erzogen sind, daß sie ausschließlich von ihren "Sportgeräten" nicht nur sprechen sondern auch denken, macht das nichts.

 

Solange die Leute sagen und meinen, daß ihr Interesse rein antiquarisch und nicht auf mögliche Schlußfolgerungen bezogen ist, kann man sogar den Besitz von Büchern weiterhin erlauben.

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

 

Mit deinen düsteren Ausführungen beziehst du dich sicher auf das Ende des legalen privaten Waffenbesitzes...

 

Alles in allem glaube ich nicht so bald an ein "Ende" des LWB in Deutschland und Europa; aber dass die Bedingungen dafür spürbar härter werden, das ist absehbar.

 

 

Der illegale Waffenbesitz ist uninteressant und nicht regulierbar.

Mit dem Glauben ist es so eine Sache.....die Richtung ist klar, auch ist klar das eine politische Mehrheit möglich ist um dieses Ansinnen umzusetzen.

Düster ist dies nicht, lediglich die reale Umsetzung eines Prozesses der vor Jahrzehnten begonnen hat-Europa ist dabei nebensächlich, es geht um deutsches Recht und deutsche Politik. Die EU Richtlinie ist dabei lediglich ein willkommener Anlass.

Bearbeitet von chapmen
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vor 23 Minuten schrieb karlyman:

 

Solch rechtliches Reingrätschen auch im Jagdbereich ist durchaus möglich. von ein paar (politischen) Waffenbesitzgegnern wurde das z.B. nach den Schulattentaten, allerdings eher am Rande, auch mal angesprochen; JS alleine nicht mehr ausreichend, sondern konkrete Jagdmöglichkeit bzw. -ausübung erforderlich.... Hatte bislang politisch noch keine große Resonanz, aber wer weiß. Die verwaltungsrechtliche Krux an der Handhabung der Sache ist allerdings, dass Jagdmöglichkeiten jederzeit, und praktisch tagesaktuell, entfallen und auch wieder neu entstehen können. Es ist entsprechend nicht handhabbar, direkt daran den Waffenbesitz zu knüpfen.

Es ist sogar sehr leicht und geht mit einem weiteren Verbot einher.

Man beendet die private Jagd. Ausnahmen gibts noch bei den solventen Eigenjagdunternehmern.

Den Rest erledigen Wildmanager nach staatlichen Vorgaben. Siehe Wald vor Wild.

Schau nach Holland oder in Teile der Schweiz.

Die Kosten sind uninteressant. Das sind Steuergelder.

 

Deutschland verkraftet auch nicht beliebig viele (jagende) Jagdscheininhaber.

Die Möglichkeiten sind begrenzt.

Wen du einen eher zaghaften Versuch sehen möchtest: Bedürfnis nur bei nachgewiesener Jagdmöglichkeit (entgeltlicher Begehungsschein).

Kann man entfallen lassen oder neu aufleben lassen. Koppelt man direkt an den Jahresjagdschein.

 

Man kann sovieles. Man kann auch erstmal Waffenarten beliebig einschränken. Im WaffG sind entsprechende Falltüren bereits eingebaut.

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es ist sogar sehr leicht und geht mit einem weiteren Verbot einher.

Man beendet die private Jagd. Ausnahmen gibts noch bei den solventen Eigenjagdunternehmern.

Den Rest erledigen Wildmanager nach staatlichen Vorgaben. Siehe Wald vor Wild.

 

 

Na ja. Klar kann  man vieles machen. Dem Irrsinn sind natürlich keine Grenzen gesetzt....

In der Praxis sieht es freilich, zumindest auf absehbare Zeit, noch anders aus. 

 

Das niederländische Beispiel ist ersichtlich kein Ruhmesblatt, geschweige denn Erfolgsmodell. Und bezüglich Schweiz wird immer nur auf dieses eine  Beispiel des Stadtkantons Genf verwiesen, mehr gibt es da nicht und wird es wohl auch so bald nicht geben.

 

Aber jetzt wird's ein wenig sehr OT, in Richtung Jagd.

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