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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Na wenn mal die fortgesetzte Bedürfnisprüfung nicht der größere Hammer ist.
Magazine packt man in eine andere Kiste. Thema durch.

 

Die Lauflänge ist nebenher absolut ein Bringer. Das ist nämlich ein ganz anderes Preisgefüge mit US Massenware.
Da werden dann keine deutschen Extrawürste mehr nachkommen.

 

Ansonsten sind deine Annahmen ja recht amüsant, aber eben nicht hilfreich und sicher nicht begründbar ;)

 

ICh mach mir jetzt n entspannten Abend. Viel VErgnügen weiterhin.

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Die US Massenware hat es auch mit 16,75 Zoll zu Preisen < 1000 EUR auf den deutschen Markt geschafft. Aber mal sehen, wie weit die Preise da noch rutschen.

Selbst wenn ich irgendwann für 50 EUR günstiger fahre, weil ich mir vielleicht noch einmal im Leben ein AR15 mit 16 Zoll statt 16,75 made in USA kaufen kann, ersetzt dies nicht die >>1000 EUR, die ich an Magazinwert künftig ungenutzt vergammeln lassen muss.

Schlecht gerechnet, Waffen Tony!

 

Und wenn Du für verbotene Magazine keine Erlaubnis mehr hast, ist "ne andere Kiste" keine gute Idee, aber das weißt Du schon selber...

 

Die fortgesetzte Bedürfnisprüfung ist heute schon möglich. Aber klar, hier kann man auch nachbessern! Sagt ja keiner!

 

Amüsant ist in der Tat, wie Du hier die LWB-Basis beschimpfst, plumpen Sarkasmus a la "Gelbwesten" an den Tag legst und notorisch durchblicken lässt, dass die Leute vom FWR schon immer alles richtig gemacht haben, selbst Keusgen in Brüssel war ja dann deiner Meinung nach der Topmann am richtigen Ort, kein Fünkchen Kritik! 

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vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Falsch.

Formal hast Du recht, real genügen "irgendwelche" Zweifel und schon wird überprüft. Man ist also auch nach den ersten 3 Jahren nicht vor Bedürfnisüberprüfungen geschützt. Das Damoklesschwert hängt jetzt schon immer über einem.

Für Kontingentüberschreiter erst recht, siehe WaffVwV:

Zitat

4.4 Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass (z.B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45), bleibt unberührt.

 

Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate.

 

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten Jagdschein unterstellt werden.

 

Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen, die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.

 

Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen.

 

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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Ich glaube nicht, dass der Referenten-Entwurf in der nun vorliegenden Form schon vor 1,5 Jahren so absehbar war.

Das, was man uns jetzt als sog. "Referentenentwurf"  verkauft, wurde bereits zum Jahresbeginn 2017 seitens des bundesdeutschen BMI als Forderungs-/Wunschkatalog zur Aufnahme in die EU-Feuerwaffen-Richtlinie der Kommission vorgelegt.

Den ganzen gequirlten Schwachsinn, den selbst die Kommission in der finalen Fassung der Richtlinie nicht umgesetzt hat, jubelt man uns jetzt mit der angeblichen Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die EU-Richtlinie unter.

Die verlogene Bande in Berlin findet immer einen Weg den deutschen LWB weiter zu drangsalieren und zu schickanieren, aber das betrifft ja mittlerweile fast alle Lebensbereiche.

 

CM

 

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vor 5 Stunden schrieb cartridgemaster:

Das, was man uns jetzt als sog. "Referentenentwurf"  verkauft, wurde bereits zum Jahresbeginn 2017 seitens des bundesdeutschen BMI als Forderungs-/Wunschkatalog zur Aufnahme in die EU-Feuerwaffen-Richtlinie der Kommission vorgelegt.

 

 

Dann ist es Wort für Wort wahr - die deutsche Bundesregierung als treibende Kraft hinter diesem Verbotsschwachsinn... 

Bislang schien es so, als wäre hauptsächlich die französische Regierung, teilweise noch verstärkt durch andere, die  Triebfeder hinter dem EU-Amendment der Feuerwaffenrichtliinie (91/477) gewesen.

Die in Berlin können sich dazu ihre scheinheiligen Krokodilstränen ("Verweis auf Brüssel"....) sparen.

 

Wobei dennoch nicht verkannt werden darf, dass das u.a. von C. Malmström schon vor ca. 5 Jahren entwickelte "Weißbuch" zu einem restriktiven EU-Waffenrecht bereits in der Brüsseler Schublade lag.

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vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

Na wenn mal die fortgesetzte Bedürfnisprüfung nicht der größere Hammer ist.
Magazine packt man in eine andere Kiste. Thema durch.

 

Die Lauflänge ist nebenher absolut ein Bringer. Das ist nämlich ein ganz anderes Preisgefüge mit US Massenware.
Da werden dann keine deutschen Extrawürste mehr nachkommen.

 

Ansonsten sind deine Annahmen ja recht amüsant, aber eben nicht hilfreich und sicher nicht begründbar ;)

 

ICh mach mir jetzt n entspannten Abend. Viel VErgnügen weiterhin.

Die Magazinsache in der Kiste, ist der Fuß zur Tür zum Einzellader und fügt sich kohärent dem Wunsch , nach Abschaffung von Black Rifles

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vor 12 Stunden schrieb Speedmark:

Besser wäre einfach zB. die gängigen 10er Begrenzungen zuzulassen und uns anschließend in Ruhe zulassen, anstatt die Körper zu verbieten. Würde man ohne "Regelrechte Begrenzung" angetroffen, so würde man sich strafbar machen.

Gefährliche Sache...Um sauber zu laufen sind die Begrenzer immer irgendwie an der Grenze dazu dass mit drücken auch 11 reingehen... Begrenzer können auch brechen etc.

 

Und schon sollen alle Erlaubnisse entzogen werden weil "strafbar"?

 

Nein, dann nutzt man schon aus Eigenschutz Magazine die vom Hersteller EINDEUTIG als 10er Magazine verkauft werden und verändert daran keinesfalls etwas selbst.

 

 

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Keks

 

bitte lese noch mal. Ich denke Du hast zu schnell gelesen.

 

Mein Vorschlag ist Eindeutig, bei Widerhandlung trägt die Person die Folgen einzeln und persönlich!

 

Ganz genau so, als würdest Du besoffen Autofahren.

 

Deshalb würde man den Alkohol doch nicht verbieten.

Warum wohl? Weil auf vorhandene 20/30er die Einfuhr/Umdatzsteuer längst in blödsinnige angebliche Verpflichtungen versenkt wurde. Beim Brandy, Schnaps und Gin, würde man sich hüten.

 

Und das alles habe nichts mit der von Dir erwähnten Diskrepanz zur Maßhaltigkeit, mit der Folge einer Straftat zu tuen.

Sei am auf 10 Rounds begrenzten Magazin etwas ausgeleiert, oder defekt, dann musst Du natürlich Abhilfe schaffen. Beim Brandy, Schnaps und Gin, musst Du die Flasche zudrehen!!!

 

LG

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vor 13 Stunden schrieb Speedmark:

Mein Auto fährt auch etwa 220 Km schnell. Wenn ich damit 80 Km Innerorts fahre, habe ich mich auch strafbar gemacht, deshalb verbietet aber niemand unsere Autos.

 

Ähmm, was passiert eigentlich wenn einer der Arschlöcher in Paris oder sonst wo, bei nächsten Mal ein 2 Schuss Magazin verwendet??? Weil er sich ans Gesetz halten wollte:ridiculous:

Küchenmesser müssten dann sofort verboten werden, es ist wohl das meist genutzte Tatmitteln bei Auseinandersetzungen mit Messern - da überall und in allen Haushalten verfügbar. Und Alkohol, welches Leid durch diesen verbreitet wird und wurde....

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Cartridgemaster hat was unheimlich Wichtiges gesagt, das wird aber nicht nur er gewusst haben, sondern auch die aktuellen Verbandsspitzen und natürlich das FWR. WAS genau wurde denn da dann reaktiv unternommen? Wieso kein knackige Rechtsgutachten bestellt? 

Das Magazinkörperverbot ist derart schräg, da MUSS man die Urheber doch bloßstellen, ja blamieren können. 

Nur ein Beispiel 

Glock Lower sind für 9 mm Halbautomaten schwer in Mode gekommen, auch mit BKA Bescheid für Sportschützen wie z. B. den SPC. Wer zudem eine stinknormale Glock 17 besitzt, kann die künftig überhaupt nicht mehr nutzen. In die Langwaffe dürfen nur Stummelmagazine rein, die wiederum zu kurz für die Glock 17 sind. Blockierte 17er Magazine in der Langwaffe machen aus derselben aber eine Kat A Waffe. 

Echt perfide! Und nur eine von vielen üblen Auswirkungen. 

 

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vor 3 Stunden schrieb Speedmark:

Mein Vorschlag ist Eindeutig, bei Widerhandlung trägt die Person die Folgen einzeln und persönlich!

 

Ja, da sind wir uns absolut einig ! Mir ging es um das Wort "strafbar", denn für meinen Geschmack ist der Verlust der Zuverlässigkeit eine viel zu harte Strafe dafür, dass man den "technischen Defekt" im Gegensatz zur selbst zugeführten Alkoholmenge nicht sofort bemerken muss/kann...

 

Oder gehst du jetzt dann immer hin und testest nach jeder Nutzung jedes Magazin ob wirklich nur noch 10 reingehen ? Die Abnutzung ist schleichend und nicht zu spüren...Irgendwann gehen 11 rein. Und dann soll ich die gleiche Strafe bekommen wie mit nem 30er und alles abgeben ? Nicht ok für mich.

 

Wäre wie der Verlust der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit wegen Fahren mit Bremsbelägen knapp unterhalb der Verschleißgrenze....

 

Kein generelles Verbot, Umsetzung wie bei den Jägern wäre mein Wunsch. Wer erwischt wird mit tatsächlich 11 bzw 11+1 Murmeln in der Kanone --> Strafbar

Wenn das Mag aufgrund "Nutzung" plötzlich 11 fassen kann --> Kein Verlust der Zuverlässigkeit

 

 

 

Bearbeitet von keks
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Solange eine "schleichende Abnutzung" derart wichtig ist kann ja nicht viel passieren.

Schaut mal über den Tellerrand eurer Magazine und versucht zu verstehen was da auf uns zukommt...........eigentlich kann man nur mit dem Kopf schütteln wenn man hier mit liest.

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vor 6 Minuten schrieb keks:

Oder gehst du jetzt dann immer hin und testest nach jeder Nutzung jedes Magazin ob wirklich nur noch 10 reingehen ? Die Abnutzung ist schleichend und nicht zu spüren...Irgendwann gehen 11 rein. Und dann soll ich die gleiche Strafe bekommen wie mit nem 30er und alles abgeben ? Nicht ok für mich.

das läge immer in der Verantwortung des Besitzers und sei immer noch besser als ein Generalverbot. Unsere Magazine sind eh ein Witz im Vergleich zu sehr teuren und sehr seltenen zB. 08 Trommeln und viele weitere besondere Sammler Stücke.

Eine Frechheit vor dem Herrn!

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vor 25 Minuten schrieb chapmen:

Solange eine "schleichende Abnutzung" derart wichtig ist kann ja nicht viel passieren.

Schaut mal über den Tellerrand eurer Magazine und versucht zu verstehen was da auf uns zukommt...........eigentlich kann man nur mit dem Kopf schütteln wenn man hier mit liest.

Der Bus kommt aber schon seit Jahren auf uns zu. Die Magazinsache ist kurzfristig wichtig, um nicht direkt hinten runter zu fallen.

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vor 35 Minuten schrieb keks:

 

Ja, da sind wir uns absolut einig ! Mir ging es um das Wort "strafbar", denn für meinen Geschmack ist der Verlust der Zuverlässigkeit eine viel zu harte Strafe dafür, dass man den "technischen Defekt" im Gegensatz zur selbst zugeführten Alkoholmenge nicht sofort bemerken muss/kann...

 

Oder gehst du jetzt dann immer hin und testest nach jeder Nutzung jedes Magazin ob wirklich nur noch 10 reingehen ? Die Abnutzung ist schleichend und nicht zu spüren...Irgendwann gehen 11 rein. Und dann soll ich die gleiche Strafe bekommen wie mit nem 30er und alles abgeben ? Nicht ok für mich.

 

Wäre wie der Verlust der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit wegen Fahren mit Bremsbelägen knapp unterhalb der Verschleißgrenze....

 

Kein generelles Verbot, Umsetzung wie bei den Jägern wäre mein Wunsch. Wer erwischt wird mit tatsächlich 11 bzw 11+1 Murmeln in der Kanone --> Strafbar

Wenn das Mag aufgrund "Nutzung" plötzlich 11 fassen kann --> Kein Verlust der Zuverlässigkeit

 

 

 

Auch dieses ist schon zu viel. Niemandes Gut wird  bei 11+1 verletzt. Das ist schlicht ein Rechtsbruch ohne Verbrechen. Das muss man maximal kommunizieren

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vor 3 Minuten schrieb Gruger:

Die Magazinsache ist kurzfristig wichtig, um nicht direkt hinten runter zu fallen.

Man arrangiert sich doch in dieser Beziehung schon im vorrauseilendem Gehorsam hervorragend- mit einem Gesetz das noch nicht existiert. Läuft doch für den Gesetzgeber optimal, die gewohnten ein-zwei Bonbönchen und die Betroffenen sind froh das es ja nun doch nicht sooooo schlimm gekommen ist.

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...und man beschwört mahnend, dass dies ja die Tür für weitere Verbote öffnet.

JA! Wer zweifelt denn daran? Genau darum geht es.

Aber man akzeptiert es erneut - leise schmollend hinter einer IP Adresse.

 

Da braucht man sich keinen Illusionen über die Zukunft hingeben.

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