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IGNORED

Munitions Erwerb mittels preiswerter Einsteckläufe


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Geschrieben

Oder bei einem Wechselsystem in kleinerem Kaliber und die Behörde, etwa das KVR,  weigert sich einen Stempel zu machen....um dein WS unnutzbar zu machen. Trifft zwar eigl dann nur Sportschützen und keine jäger. 

 

Obs überhaupt einen weiteren Stempel bedarf. Hängt von der Sichtweise ab, aber ich will ja keine Rechtsberatung machen^^

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

https://www.dwj.de/magazin/schiesssport/details/items/neu-bei-leader-trading-chiappa-einstecklaeufe.html

Als Sportschütze: Einfach in die Gelbe eintragen lassen

Als Jäger: In die Grüne mit zusätzlicher MEB (leider teurer als mit der Gelben)

Wenn ich mir aus dem Waffengesetz die Anlage 2 bzw.

...

2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
...

so durchlese, dann glaube ich nicht, dass mein Sachbearbeiter mir einen Einstecklauf in eine WBK, egal ob Gelb oder Grün (o.K., evtl. in Rot wenn ich keine passende Waffe dazu habe und das Sammelgebiet - gibts das Sammelgebiet "Einsteckläufe"? - passt) einträgt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

dann glaube ich nicht, dass mein Sachbearbeiter mir einen Einstecklauf in eine WBK, egal ob Gelb oder Grün... einträgt.

Eben.

Einsteckläufe sollte man nur in den Europäischen Feuerwaffenpaß eintragen lassen, wenn man damit ins Ausland fährt.

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb rwlturtle:

Einsteckläufe sollte man nur in den Europäischen Feuerwaffenpaß eintragen lassen, wenn man damit ins Ausland fährt.

Das hatte ich jetzt so gar nicht auf dem Schirm, wobei es bei mir maximal ein Einstecklauf in einem Drilling und damit nach Österreich wäre und "gefühlt" (o.K., da kann man auch auf die Schnauze fallen) wird das in Österreich kein Problem darstellen wenn "nur" der Drilling im Feuerwaffenpass drin steht.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb HBM:

Wenn ich mir aus dem Waffengesetz die Anlage 2 bzw.

 

so durchlese, dann glaube ich nicht, dass mein Sachbearbeiter mir einen Einstecklauf in eine WBK, egal ob Gelb oder Grün ... einträgt.

Zitat

Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden.

 

Geschrieben (bearbeitet)

@rwlturtle und @HBM: Doch, die WaffVwV sagt, dass Einsteckläufe auf Antrag auch in eine WBK eingetragen werden.

Wenn die Waffe, für die man den Einstecklauf erwirbt, in der Gelben steht, sollte sie eigentlich auch in die Gelbe eingetragen werden. Und dann ist nach Eintrag der Munitionserwerb mit inkludiert.

 

/edit: Da war Tony schneller, und sogar mit Quelle. 

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

Das hatte ich jetzt so gar nicht auf dem Schirm, wobei es bei mir maximal ein Einstecklauf in einem Drilling und damit nach Österreich...

Genau das war bei mir der Grund.

vor 2 Minuten schrieb HBM:

da kann man auch auf die Schnauze fallen

Das wollte ich eben nicht.

Gruß Rolf

Geschrieben

Wieder was gelernt. Dann werd ich mal schauen ob ich für alle Kaliber meiner Einsteckläufe auch noch irgendwo eine Waffe mit Munitionserwerb auf der WBK habe. Dann kann man den Jagdschein auch mal nicht verlängern, wobei dann das Revier auch weg wäre und das wäre echt blöd. ?

Geschrieben

Wenn das Ding mit Kaliberangabe in der Gelben WBK eingetragen ist, dann kannst Du halt Munition legal kaufen, bei der Dir Deine Waffenbehörde ggf. andernfalls einen Strich durch die Rechnung macht. Nur für solche Konstellationen brucht man sowas ja, andernfalls ginge es ja auch auf dem regulärenWeg.

 

Und die Kosten/Zeitaufwand eines Rechtsstreits mit der Waffenbehörde dürften im Schnitt höher liegen als 80€ + Eintrag. 

 

Das muss halt jeder in seiner individuellen Situation für sich entscheiden. Dafür muss man aber die Möglichkeiten und zu umschiffenden legalen Klippen kennen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb German:

Wenn das Ding mit Kaliberangabe in der Gelben WBK eingetragen ist, dann kannst Du halt Munition legal kaufen, bei der Dir Deine Waffenbehörde ggf. andernfalls einen Strich durch die Rechnung macht.

Und warum macht die Behörde das?

 

Beispiel Erbwaffe, Freund von mir, Pistolenfan, erbt von seinem Vater einen 686, wird natürlich eingetragen, muß nicht blockiert werden, da Legalwaffenbesitzer.

Bescheinigung vom Verband beigebracht, Mun. Erwerb .357 wird abgestempelt, Rheinland Pfalz.

 

Nun denken wir mal etwas weiter, der Verblichene hätte eine Mäuseflak in 6,35 gehabt.

Würde selbstverständlich auch eingetragen, er will die FN Baby natürlich mal ausprobieren, Schachtel auf dem Stand gekauft, verknallt, fertig.

 

Mir würde nun nur noch eine andere Mäglichkeit einfallen und da sollte jeder Legalwaffenbesitzer die Finger von lassen...

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Um Kurzwaffenkaliber kaufen zu dürfen, für die man keine Kurzwaffe hat.

Ich verstehe den Sinn dahinter aber auch nicht.

Einen Schritt vorher hat die restriktive Behandlung von Kurzwaffenmunition schon keinen Sinn ergeben.

Geschrieben

Ne, so klappt das nicht.

Wer eine Flinte hat darf den Einstecklauf kaufen. Nicht anders herum. Wer keine Flinte hat wird das Ding nicht bekommen.

Andrerseits hat keiner meine WBK sehen wollen als ich damals einen Fangschussgeber gekauft habe, also vielleicht doch. Nur wie Du dann deinem SB ein Flintenbedürfnis für den nur durch Unwissenheit des Verkaufspersonals erwerbbaren Einstecklauf klarmachen willst, vermutlich wird der SB eher Deine Sammlung aufräumen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb bumm:

Wer keine Flinte hat wird das Ding nicht bekommen.

Andrerseits hat keiner meine WBK sehen wollen als ich damals einen Fangschussgeber gekauft habe,...

Du bist Jäger, wie ich.

Die zulässigen Gasdrücke setze ich als bekannt voraus.

 

Was würde Sinn machen?

.25 Auto (6,35) für die Fallenjagd, balgschonend.

.38 spezial Fangschuß Schalenwild.

Ende.

 

.44 Magnum mittels Einstecklauf aus der Flinte?

Die Antwort kannst Du Dir selber geben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten schrieb bumm:

Ne, so klappt das nicht.

.............................

Wenn das für mich war hast du was falsch verstanden oder ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe eine Flinte.....die darf ich aber z.Z. auf unserem Stand nicht  schiessen( Slugs machen zu große Löcher, da wird zuviel kaputtgeschossen usw usw ). Wenn ich da einen Einstecklauf für zb 9mm reinmache darf ich die Flinte Schiessen. Und so hab ich ein Bedürfnis für den Einstecklauf. Ich muss mit der Flinte üben.......................

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
Gerade eben schrieb PetMan:

. Und so hab ich ein Bedürfnis für den Einstecklauf.

Nein.

Den Einstecklauf kannst Du einfach so zu Deiner Flinte kaufen!

 

Bitte bedenke folgendes:

 

Gasdruck 12/70:  740 bar

https://www.beschussamt-ulm.de/beschussamt/Interne_Dokumente/Dokumente/stahlschrotverwendung.pdf

 

Gasdruck 9mm Para: 2350 bar

https://de.wikipedia.org/wiki/9_×_19_mm

 

Dazu kommen noch die Spezialisten im Verein:

Der Stand bei mir in der Straße ist zugelassen bis (incl.) .222 Rem.

Ich schieße meine Krico in 5,6x57 mit Einsteckpatrone .22Hornet, der Aufstand geht los...

Folge: Keinen Bock mehr auf so einen Scheixx.

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