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IGNORED

Und weiter geht es ....


02_24

Empfohlene Beiträge

"Die Reichsbürger sind ja bekannt dafür, dass sie sich gerne Waffen zulegen." 

Aha.

 

"Denn ich mache mir echt Sorgen, dass Waffen in den Händen der Rechtsradikalen sind."

Heißt also, wer einen Waffenschein will, bräuchte künftig neben dem polizeilichen Führungszeugnis auch das Go des Verfassungsschutzes.

Aha.

 

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DAS kommt nach der nächsten Wahlrechtsreform wenn Du offenlegen mußt, wen Du gewählt hast  ?

 

Wenn mich an Wahltagen irgendein Pletti auf dem Heimweg vom Wahllokal anquatscht und wissen möchte, wen ich gewählt habe, suche ich mir irgendwas zwischen "Rosarote Retter des Regenwalds" oder "Initiative freier Bürger, die ihren Goldhamster ehelichen wollen". Der eigenen Phantasie sollten hier keine allzu engen Grenzen gesetzt werden, umso besser ist die Wirkung.

 

Die Blicke zu sehen  war teils göttlich ...

 

mfg

Harry

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vor 17 Stunden schrieb Jack_Oneill:

eine Abfrage mehr oder weniger ist auch schon egal

Eben nicht. Die spannende Frage ist, wer nun als "Rechtsradikal" gilt. In den Augen von Maaß jeder, der in Internetforen regierungskritisch berichtet. In den Augen des Migrationspaktes jeder, der sich gegen Masseneinwanderung stellt. Diese geplante "Gesinnungsprüfung" ist ganz perfide. Ob jemand aufgrund einer Straftat verurteilt wurde, ist noch einigermaßen objektiv. Aber was ist denn überhaupt ein "Rechtsradikaler"? In den Augen der Grünen ein CDU-Wähler. In den Augen der CSU ein AfD-Wähler. Aber warum eigentlich? Komischerweise habe ich noch von keinem AfD-Mitglied den Vorschlag gehört, Andersdenkende umzubringen. Sowas kommt nur von Islamisten. Ich habe auch noch nie ein AfD-Mitglied nach einer Zensur von linken Internetseiten schreien hören. Sowas kommt nur von SPD und Grünen. 

 

Wie will man denn nun eigentlich vor Gericht argumentieren, was eigentlich ein Rechtsradikaler ist, wenn die wahrhaft faschistischen Ideen von Links kommen? Und seit wann reichen denn eine Gesinnung oder eine Meinung schon zur Verurteilung? Das wäre so, als wäre es schon Fremdgehen, wenn man einen Porno ansieht. 

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vor 18 Stunden schrieb 02_24:

 

Und? Wo ist da jetzt die versprochene Verschärfung des WaffG?

 

Schon vor etwa 10 Jahren wurde in diesem Forum (teils erstaunt!) festgestellt, daß es nach § 5 WaffG möglich ist, Rechtsradikale wie alle anderen Radikalen vom legalen Waffenbesitz auszuschließen.

 

Weil sie sich zum Beispiel nicht für das friedliche Zusammenleben der Völker einsetzen. Oder weil sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung eintreten.

 

Wie man  an den Gerichtsurteilen bereits jetzt nachlesen kann, wird bei Reichsbürger-Verdacht z.B.  stets der Staatsschutz und ggf. auch der Verfassungsschutz gehört.

 

Das einzig Neue ist nur die systematische Abfrage.

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vor 9 Minuten schrieb heletz:

Weil sie sich zum Beispiel nicht für das friedliche Zusammenleben der Völker einsetzen. Oder weil sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung eintreten.

Und nach welchen objektivierbaren Kriterien wird da entschieden? Die Linke tritt auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung ein - warum werden keine Linksextremen entwaffnet? Interessant wird es, wenn ein Gericht feststellt, dass die AfD rechtsradikal ist. Wie schnell muss man denn dann austreten, bevor man seine WBK abgeben darf? Obwohl man nie etwas verbrochen hat und es auch nicht vorhatte - nur weil man der falschen politischen Gesinnung angehört. 

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vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

warum werden keine Linksextremen entwaffnet?

 

Das Thema hatten wir ja schon mal.

 

Linksextremisten tendieren in der Regel nicht zu Schußwaffen wie einem K98k mit Hakenkreuz-Stempel und sind auch regelmäßigen Schießstand-Besuch eher abholt. Sie sind unter LWB also seltener zu finden als Rechtsextremisten.

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vor 19 Minuten schrieb heletz:

Weil sie sich zum Beispiel nicht für das friedliche Zusammenleben der Völker einsetzen. 

Sorry @all für's Zitiern...aber es liefert immer so schöne Vorlagen!

 

Wie trittst denn DU für das friedliche Zusammenleben der Völker ein? Jetzt erwarte ich aber schon ein bissel was, ansonsten gib bitte Deine WBKs (sofern überhaupt vorhanden) ab!

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vor 3 Minuten schrieb heletz:

Es gibt ja durchaus Fälle, in denen das VG eine Reichsbürgereigenschaft verneint hat, wiewohl SB und Staatssschutz sie erkannt haben wollen.

Und nach 5 Jahren hat man sich dann das Recht erstritten, das einem zuvor zu unrecht genommen wurde. ;)

Was spricht denn dagegen, die Menschen nach ihren Taten zu bewerten und nicht nach ihren Meinungen? 

Oder konsequent zu sein. Bei arabischen Großclans reicht eine Ablehnung des Staates ja auch nicht für restriktive Maßnahmen aus - warum dann beim Waffenbesitzer?

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vor 1 Minute schrieb heletz:

 

Genau das geschieht ja auch!

Gegen welches Gesetz verstoßen denn die Reichsbürger, nur weil sie in ihrer eigenen irren Welt leben?

Oder anders: Warum brauchen wir dann eine Abfrage beim Verfassungsschutz? Wenn Taten zählen würden und nicht Meinungen, dann sollten doch die Erkenntnisse von Polizei und Justiz ausreichen. 

Bearbeitet von Harry Callahan
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vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

Gegen welches Gesetz verstoßen denn die Reichsbürge

 

Auch das hatten wir schon -zig mal!

 

Die Reichsdeppen erkennen weder Verfassung noch Gesetze an, erkennen also auch die Aufbewahrungsvorschriften des WaffG nicht an.

 

Versicherungen, man halte sich aber an das WaffG kann man keinen Glauben schenken, weil ein Reichsdepp heute das anerkennt, was er morgen verneint, wenn er glaubt, davon einen Vorteil zu haben.

 

Wie oft sollen wir das noch durchkauen?

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