Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffensachkunde


TeFeKo01

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb scotty600:

Das Beispiel zeigt doch, das eben auch nicht allumfassende Sachkunden gibt! 

Das bestreitet auch keiner. Nur weder ich noch der Verbandsstempler hat was davon, wenn ich ihm bei meinen 5 KW Anträgen jedesmal den Wisch mitschicke, dass ich tatsächlich nur die KW-Sachkunde habe.

Das reicht einmal am Anfang. Will ich dann etwas beantragen, was von meiner SK nicht umfasst ist, muss ich eben nachlegen oder bekomme keine Unterschrift.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb P22:

Das bestreitet auch keiner. Nur weder ich noch der Verbandsstempler hat was davon, wenn ich ihm bei meinen 5 KW Anträgen jedesmal den Wisch mitschicke, dass ich tatsächlich nur die KW-Sachkunde habe.

Das reicht einmal am Anfang. Will ich dann etwas beantragen, was von meiner SK nicht umfasst ist, muss ich eben nachlegen oder bekomme keine Unterschrift.

Ich hab die Regeln nicht gemacht, bin selbst nur Leidtragender... siehe Bedürfnisantrag BDS LV6

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Sal-Peter:

Der Threadstarter schrieb, auch LW wären behandelt worden, nur nicht im scharfen Schuß.

Ja, schön.

 

Um in der Sachkundebescheinigung erwähnt werden zu dürfen, muss aber der Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe für alle dort aufgeführten Waffenarten erbracht worden sein, nicht nur für eine. Erst dann ist es eine umfassende Sachkunde.

 

Kurzum: Ist beim Threadstarter nicht erfolgt, also kann seine Sachkundebescheinigung auch nicht so ausgestellt werden und ist eben nur für Kurzwaffen gültig. Ist doof, lässt sich aber nicht ändern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 7.10.2018 um 08:21 schrieb Sebastians:

Klingt logisch, obwohl nicht explizit gefordert in §1 AWaffV:

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__1.html

Das findet sich auch nicht in der AWaffV, sondern ist Teil des in der WaffVwV zu findenden Prozederes Anerkennungeines Sachkundelehrgangs zur Sachkundevermittlung und -prüfung. Im vorzulegenden Konzept muss der Beantragende unter anderem auch die vermittelten Inhalte darlegen und die Form und den Inhalt der Sachkundebescheinigung vorlegen. Hat er z.B. zur Vermittlung der sicheren Handhabe im Zusammenhang mit der Schussabgabe und die Prüfung nur einen Stand, der ausschliesslich für Kurzwaffen zugelassen ist, kann er z.B. keine Langwaffenbescheinigungen ausstellen oder muss eben den Nachweis erbringen, dass er für diesen Teil der Ausbildung auf einen geeigneten Stand ausweicht (oder über geeignete Waffen verfügt, wie z.B. ein KK-Gewehr oder eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber, falls es nur an der Geschossenergie liegt, oder, oder, oder...).

 

Aber hier ging es ja explizit um den Fall einer Sachkundevermittlung für einen Berufswaffenträger. Und da ergibt es in den paar wenigen Stunden, die dafür vorgesehen sind (und die noch 8 Stunden mehr umfassen als für Sportschützen gefordert), durchaus Sinn, den Schwerpunkt auf Kurzwaffen zu legen (die Unterteilung in "Pistole und Revolver" ist unnötig), denn die Wahrscheinlichkeit, dass in Deutschland ein nichtbehördlicher Berufswaffenträger eine Langwaffe führen darf, tendiert gegen Null (auch wenn sie nicht Null ist).

 

Dann die Zeit lieber für eine minimal solidere Fertigkeit im Umgang mit Kurzwaffen investieren als für Kram, den man nie braucht (und wenn doch, der Arbeitgeber halt die nächste Ausbildung bezahlt, weil ein entsprechender Auftrag dahinter steht).

 

Und der "nur Kurzwaffen" Lehrgang wird für den Arbeitgeber günstiger, weil weniger Waffen/Kaliber/Munition/Standkosten anfallen.

 

vor 23 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Dann müsste der SB ja bei jeder Beantragung nachschauen, ob der Antragsteller auch tatsächlich die Sachkunde auch für LW hat. 

Das schreibt der sich einfach vorne auf die Handakte und bei jedem Griff in's Archiv kann das jeder SB der an diesem Tag Dienst hat sehen.

Und in der Verwaltungssoftware (ob nun NWR oder lokal) kann man da sicherlich auch ein Hinweisfeld füllen, dass entsprechend beim Aufrufen des Datensatzes sichtbar wird...

Bearbeitet von German
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb P22:

Nur weder ich noch der Verbandsstempler hat was davon, wenn ich ihm bei meinen 5 KW Anträgen jedesmal den Wisch mitschicke, dass ich tatsächlich nur die KW-Sachkunde habe. 

Das reicht einmal am Anfang.

Da bin ich eigentlich bei Dir. Wobei es eigentlich auch nichtmal am Anfang notwendig wäre.

 

Die Prüfungspflicht und Prüfungshoheit zum Thema "Vorliegen der Sachkunde" obliegt meineserachtens der Waffenbehörde. Da sollte kein Verband etwas damit zu tun haben. Der stellt ein paar andere Dinge fest und bescheinigt diese.

 

Mit dieser Bescheinigung gehe ich zur Waffenbehörde, und die wiederum prüft die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung einer Erwerbsberechtigung. Neben Zuverlässigkeit und Eignung gehört da eben auch die Sachkunde dazu. Und nur Behörden haben die notwendigen Mittel und Rechte, einer eventuell zweifelhaften Sachkundebescheinigung auch mal auf den Zahn zu klopfen.

 

Hat der Verband ein Bedürfnis für etwas bescheinigt, für das der Antragssteller nicht die erforderliche Sachkunde nachweisen kann, so wird das dann erkannt und er kann entweder nachsteuern und die Sachkunde nachmachen und nachliefern oder der Antrag incl. Bedürfnisbescheinigung landen halt in der Rundablage. Ich sehe da keinen Grund, dass irgendwelche irgendwie qualifizierten oder nichtqualifizierten Verbandsfürsten mitzumischen hätten und im Gesamtprozess irgend einen positiven Beitrag leisten könnten. Gelegentlich aber genau das Gegenteil, insbesondere aufgrund des Umstandes, dass fast zwei Handvoll Verbände ihr eigenes Sachkundeding ohne große behördliche Kontrolle murksen dürfen und keiner dem anderen über den Weg traut...

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb German:

Da bin ich eigentlich bei Dir. Wobei es eigentlich auch nichtmal am Anfang notwendig wäre.

 

Die Prüfungspflicht und Prüfungshoheit zum Thema "Vorliegen der Sachkunde" obliegt meineserachtens der Waffenbehörde. Da sollte kein Verband etwas damit zu tun haben. Der stellt ein paar andere Dinge fest und bescheinigt diese.

Da gebe ich Dir absolut recht. Bei meiner SK, im Kreis, war sogar ein SB der Behörde anwesend und hat sich alle Prüfungsergebnisse notiert (Theorie Punktezahl, Ringzahl KW und LW). Was die allerdings mit den Daten machen .... keine Ahnung. Und ob es eher darum ging die Prüfer zu überprüfen oder die Schützen ist mir ein Rätsel. Zu der Zeit war ich im Amt ja noch gar nicht erfasst, weil Antrag erst ein 3/4 Jahr später eingereicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 8.10.2018 um 11:47 schrieb scotty600:

Ringzahl KW und LW

fantasy tale? :confused:

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er sowohl Kurz- wie auch Langwaffe sicher handhaben kann.

Dabei wird vom Prüfling unter Aufsicht mit beiden Waffenarten i.d.R. jeweils 1, in Worten: ein, Schuss abgegeben.

Deine "Ringzahl-Story" ist absoluter Quatsch.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Dabei wird vom Prüfling unter Aufsicht mit beiden Waffenarten i.d.R. jeweils 1, in Worten: ein, Schuss abgegeben.

Echt? Bei mir war das je 5 Schuss aus Pistole, Revolver, KK-Gewehr und 2 Schuss aus der Vorderschaftrepetierflinte.

Einen Schuss hätte ich nach all der Theorie auch langweilig gefunden ;)

 

vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Deine "Ringzahl-Story" ist absoluter Quatsch.

Und wenn nicht hätte ich mir das verbeten. Den SB gehen schon die Prüfungsergebnisse nichts an (und die sind immerhin für das Bestehen relevant), die Ringe bei einer Schussübung in der es um Sachkunde und sicheren Umgang geht erst recht nicht.

Ich hatte zum ersten Mal eine VSRF in der Hand und habe einmal die 7 und einmal den Kugelfang getroffen - das muss ich nicht in der Akte stehen haben...

Bearbeitet von ChrisH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb cartridgemaster:

fantasy tale? :confused:

 

Deine "Ringzahl-Story" ist absoluter Quatsch.

 

CM

Danke für Die Blumen und der absolut unnötigen, persönlichen Note im Beitrag.....

 

1. keine Story, weil es so war

2. Der HSV verlangt 10 Schuss, freistehend mit dem Sportgewehr auf 50m und ALLE 10 Schuss müssen in den Ringen sein (wie gesagt ich hab’s schriftlich und musste ja auch so bestehen).

 

BTW. wie war es beim SuRT? Mind. 80% auf der Scheibe, in angemessener Zeit ... ok, anderes Thema aber quasi auch ein Leistungsnachweis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb scotty600:

BTW. wie war es beim SuRT? Mind. 80% auf der Scheibe, in angemessener Zeit ... ok, anderes Thema aber quasi auch ein Leistungsnachweis.

SuRT gibt's bei uns nicht, aber der Ratschlag für Anfänger ist 100% in die Scheibe, sinnvollerweise in die A-Zone, zu machen und sich um die Zeit nicht zu kümmern, denn die kommt dann schon. Wenn man das so macht, dann ist man schon mal nicht Letzter, denn irgendeiner wird sich schon disqualifizieren oder Ärger mit seiner überkandidelten Waffe haben...

Bearbeitet von Proud NRA Member
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb scotty600:

2. Der HSV verlangt 10 Schuss, freistehend mit dem Sportgewehr auf 50m und ALLE 10 Schuss müssen in den Ringen sein (wie gesagt ich hab’s schriftlich und musste ja auch so bestehen).

Der HSV kann doch nichts verlangen, was über die Gesetzeslage hinausgeht, und das ist eben ein Sachkundenachweis nach §7 WaffG.

(Und um das Bedürfnis zu bescheinigen braucht er eigentlich nicht mal das, den Sachkundenachweis will ja die Behörde).

Auf dem Antragsformular steht auch nix davon:

https://hessischer-schuetzenverband.de/LinkClick.aspx?fileticket=7fCFqV8Gopk%3d&tabid=539

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb German:

Ist es noch eine Regel, wenn es arg viele Ausnahmen davon gibt?

Nein, es ist die normative Kraft des Faktischen....

 

und das ist ja auch das Problem in D‘land. Jeder Verband und da weiter jeder LV kocht sein eigenes Süppchen. Beispiele gibts hier im Forum ja unzählige. SB in verschiedenen Landkreisen ziehen das WaffG und die VwV in unterschiedlicher Interpretation heran. Wenn alles einfach wäre und es nur schwarz/weiss gibt, bräuchten es keine Anwälte oder Steuerberater.

ALLERDINGS ist das schwarz/weiss nicht erstrebenswert, wenn man in einer Demokratie aufgewachsen ist. Im Gegensatz zu Ländern wie China etc. setzen wir uns mit der Materie auseinander und sind „mündig“. 

Bearbeitet von scotty600
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb scotty600:

Danke für Die Blumen und der absolut unnötigen, persönlichen Note im Beitrag.....

 

1. keine Story, weil es so war

2. Der HSV verlangt 10 Schuss, freistehend mit dem Sportgewehr auf 50m und ALLE 10 Schuss müssen in den Ringen sein (wie gesagt ich hab’s schriftlich und musste ja auch so bestehen).

Ich musste damals auch Ringzahlen erreichen. Und zwar mit Luftgewehr und Luftpistole!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da gabs keinen scharfen Schuss aus Feuerwaffen. Stand auch damals nicht im Gesetz, aber wie ich schonmal schrieb, ich war jung und brauchte den Schein. ( bis vor ein paar Jahren gab es bei uns in einem Kreis nur die 3. KW wenn man in Wettkämpfen bestimmte Ringzahlen erreichte........)

Bei uns im Verein gabs schon mehrfach Probleme für Polizisten bezgl Sachkunde. KW wollte das Amt anerkennen, LW nicht.  Bei einzelnen wurde auch ein Schreiben aus dem IM anerkannt, das der Herr YX im Dienst auch an LW ausgebildet wurde. Das konnte aber nicht jeder beibringen. Die mussten dann eine neue Sachkunde machen. Ein Schiessausbilder der Bundespolizei und ein MEK Mitglied hatten damit keine Probleme, die wurden anerkannt. Da man die verantwortliche Aufsicht ja mittlerweile auch am besten hat muss man aber eh nochmal in die "Schulbank"......

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wäre ja dafür, daß man den Quatsch reduziert auf eine SachkundePRÜFUNG an Stelle von langer Schulung gefolgt von kurzer Prüfung. Die aber dann für alle, ohne Extrawürste (bei denen man vielleicht Angst hat die würden sich bei der Sachkunde blamieren).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier müssen in der Sachkunde auch zb das sichere Entladen oder Störungsbeseitigung in der " Prüfung " vorgeführt werden. Einer bekam eine 1911 in die Hand und sollte das damit machen. Hatte bisher aber nur CZ 75 in der Hand. Der hatte seine Probleme. Und gezeigt wurde es denen vorher nicht in der Schulung. Vielmehr sollen die Vereine nur Leute dahin schicken, die die sichere Handhabung im Verein gelernt haben. Schon komische Ansichten manchmal..........

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Und gezeigt wurde es denen vorher nicht in der Schulung. Vielmehr sollen die Vereine nur Leute dahin schicken, die die sichere Handhabung im Verein gelernt haben. Schon komische Ansichten manchmal........

Wer zur Jägerprüfung geht bekommt auch nichts mehr gezeigt. Da sollen die Schulen Leute hinschicken, die ausgebildet sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Bautz:

Wer zur Jägerprüfung geht bekommt auch nichts mehr gezeigt. Da sollen die Schulen Leute hinschicken, die ausgebildet sind.

Deswegen geht man ja in die Jagdschule , um dann die Prüfung zu bestehen. Deswegen macht man den Sachkundelehrgang, um dann die Prüfung zu bestehen. Werden in beiden Prüfungen Sachverhalte oder Vorgehensweisen abgefragt die nicht Bestandteil der Ausbildung waren läuft imho was Falsch. Und ich sehe es nicht als Sache der Vereine an , den Schützen alles für die Sachkundeprüfung bei zu bringen. Dann bräuchte man die Lehrgänge nicht. Wer nimmt sich den in den Vereinen der neuen an? Wer stellt ihnen Waffen und Know How zur Verfügung? In den beiden Vereinen wo ich Mitglied bin immer nur andere Schützen, wie ich mittlerweile auch. Viele haben aber keinen solchen " Paten " im Verein.

 

vor 16 Minuten schrieb Nakota:

 

Was wäre, wenn es umgekehrt gewesen wäre. Zeigt, dass das "Verfahren" recht unsinnig ist, da es mehr als nur 1911er oder CZ 75er gibt.

Eben. Dort sollten generelle Handlungsweisen erklärt werden und an mehreren Waffentypen gezeigt werden. Nur so kann man meines Erachtens Sachkundig werden. Und nicht durch Auswendiglernen der Notwehrparagraphen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Nakota:

Als wenn Sportschützen die einzigen wären, die jemals in eine Notwehrsituation kommen könnten.

Von Legalwaffenbesitzern werden Kenntnisse im Notwehr- und Notstandsrecht verlangt, weil ihnen - zumindest theoretisch - Schusswaffen als Mittel der Notwehr zur Verfügung stehen. Wenn man sich darauf beschränkt in der Prüfung den Wortlaut von Normen abzufragen, ist das eigentlich ein großes Entgegenkommen. Ich fordere seit Jahren, dass hier ein tatsächliches Verstehen Prüfungsgegenstand sein müsste.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil das so oft vorkommt?

Notwehrsituation und die Waffe tatsächlich verfügbar?

Wissen, welches nicht zur Anwendung kommt hat eine sehr kurze Halbwertzeit.

 

Ich fordere seit Jahren, das ein jährlicher Erste-Hilfe-Kurs (für allen und jeden) verbindlich sein müsste.

Das rettet wirklich Leben.

Und praktisch jeder kommt in die Situation Erste Hilfe leisten zu können/müssen. 80% machen dann nichts oder so ziemlich alles falsch.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.