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Referendum: EU-Diktat nein!


MRCL

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vor 10 Stunden schrieb Swisswaffen:

Ich sehe das anders; im Beitrag steht nichts dazu, dass diese bewilligungsfrei waren.

 

Hier ein Dokument der Kriegsmaterialverwaltung von 1992. Punkt 1 beachten.

https://swisswaffen.com/dateien/maschinenpistole-43-44/afvh55kyqisu.pdf

 

Was vor 1990 war, kann ich nicht beurteilen.

Da kann ich nachhelfen.

thompson.jpg

 

Seit 1973 braucht man eine Bewilligung für Vollautomaten in der CH, einzige Ausnahme bis 1999 waren MG's mit 50bmg (weil mehr als 12mm nicht darunter fiel) und Minigun.

 

Vor 1973 konnte man VA frei kaufen je nach Kanton, und es gibt von dieser Zeit noch vieles was in Kellern noch rum steht, plus alles was zusammengesetzt wurde, weil Waffenteile bis 1999 frei eingeführt werden konnten. So einen Kontainer MP5 lauf, einen MP5 Gehäuse usw... deswegen wurde 1999 der Begriff eingeführt wesentliche Waffenteile um diese Lücke zu schliessen.

 

Man bemerke in einer Zeit vor dem Computer war man schneller als heute, 10 Juli anfrage 26 Juli positive Antwort 20.- Kosten.

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vor 16 Minuten schrieb joker_ch:

Seit 1973 braucht man eine Bewilligung für Vollautomaten in der CH

Für den gewerblichen Erwerb oder Import.

Weder für den Besitz noch für einen privaten Kauf.

Die Auflage in deiner Bewilligung war nicht unbedingt

üblich (im Wallis wohl schon).

 

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vor 7 Minuten schrieb WOF:

Für den gewerblichen Erwerb oder Import.

Weder für den Besitz noch für einen privaten Kauf.

Die Auflage in deiner Bewilligung war nicht unbedingt

üblich (im Wallis wohl schon).

 

Dir Auflagen kommen von Bern (siehe den Briefkopf).....Und es ist ein privater Kauf, habe noch ein paar andere.

Ganz einfach VA fielen seit 1973 unter das Kriegsmaterialgesetz, weil sie als Kriegsmaterial angesehen wurden und nicht wie normale Waffen (Grundsätzlich hat es sich immer darum gehandelt MG's nicht einfach handelbar zu machen, MP' und Stg waren er ein Zufallsopfer dabei). 1999 wurde das wieder geändert und die Kompetenz der Erteilung der Bewilligungen den Kantonen übergeben.

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Du brauchtest eine doppelte, manchmal 3 Fache Bewilligung, die des Kanton des Käufer, die des Kanton des Verkäufer (wenn es nicht eine staatliche Stelle war)  und die des Militärdepartement. Das hat sich heute wesentlich vereinfacht um VA zu erwerben.

 

Auf des anderen Seite gab es damals keine Besitz Regelung, sprich Besitzen konntest was du wolltest und wenn du einen VA aus 3 Teilen die du legal gekauft hattest zusammengebastelt hattest, konntest du diesen auch legal besitzen und weiter vererben ohne je eine Behörd etwas zu sagen. Diese tollen Zeiten sind vorbei, aber damals 1978 konntest du auch Sprengstoff frei kaufen, man war halt damals viel freier als heute.

Auch die Veränderung von ehemaligen notdürftig zum HA umgebauten VA durfte man in den meisten Kantonen wieder umbauen.

Bearbeitet von joker_ch
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vor 5 Minuten schrieb joker_ch:

Und es ist ein privater Kauf

aus dem Ausland, also ein Import.

Die Verordnung über Kriegsmaterial regelte die Bewilligungen

für den Handel und die Ein-, Ausfuhr von Kriegsmaterial.

Für den Besitz oder den Erwerb von Privaten gab es keine

Bewilligungen weil diese nicht nötig waren. 

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Gerade eben schrieb WOF:

aus dem Ausland, also ein Import.

Die Verordnung über Kriegsmaterial regelte die Bewilligungen

für den Handel und die Ein-, Ausfuhr von Kriegsmaterial.

Für den Besitz oder den Erwerb von Privaten gab es keine

Bewilligungen weil diese nicht nötig waren. 

Himmel muss ich dir jetzt jede Einzelne Bewilligung vorlegen aus dem Inland du weisst es offensichtlich nicht, oder wieviele VA hast du legal ohne Bewilligung nach 1973 gekauft.

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beretta.jpgmtr 29 38.jpg

 

Dir ist wohl klar dass, das die Verordnung 10 Jan 1973 den privaten Erwerb von Serienfeuerwaffen in der Schweiz regelte. Und hier noch zwei Beispiele ein MG von einem privaten in Genf gekauft und eine MP von der Polizei in Sitten.

 

Also wenn du in deinem damaligen Kanton einfach ohne Bewilligung einen VA gekauft hast, hast du es illegal getan, ist natürlich heute verjährt.

 

 

 

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Ich kann das dem Verordnungstext nicht entnehmen.

Ein Kauf von einem Privaten der keine Auflage hat (z.B.

weil er es vor 1973 bekommen hat) brauchte damals

keine Bewilligung. Ich habe das damals genau geprüft

und deshalb die Kantonspolizei gefragt!

Da das inzwischen fast 40 Jahre her ist spielt es auch

keine Rolle mehr.

 

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vor 9 Stunden schrieb joker_ch:

Also wenn du in deinem damaligen Kanton einfach ohne Bewilligung einen VA gekauft hast, hast du es illegal getan, ist natürlich heute verjährt.

Auch wenn die ollen Kamellen heute nicht weiterhelfen, verstehe ich diesen Satz nicht. Laut Art. 12 WaffG ist zum Bestiz einer Waffe berechtigt, wer sie rechtmässig erworben hat. Eine illegal erworbene, nicht nachgemeldete Seriefeuerwaffe wird also nicht durch Verjährung legal. Und Seriefeuerwaffen hätten meines Wissens schon 1999 nachgemeldet werden müssen?

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vor 38 Minuten schrieb Bergler:

Auch wenn die ollen Kamellen heute nicht weiterhelfen, verstehe ich diesen Satz nicht. Laut Art. 12 WaffG ist zum Bestiz einer Waffe berechtigt, wer sie rechtmässig erworben hat. Eine illegal erworbene, nicht nachgemeldete Seriefeuerwaffe wird also nicht durch Verjährung legal. Und Seriefeuerwaffen hätten meines Wissens schon 1999 nachgemeldet werden müssen?

Bis 2008 war der Waffenbesitz in der Schweiz nicht geregelt, erst durch den unseligen Schengen Vertrag wurde der Besitz von Schusswaffen reguliert (nicht strafbar). Letzteres wird eben in der jetzigen Revision eingeführt.

 

Also wenn man zwischen 1999-2008 einen VA besass den man vor 1999 erworben hatte (egal wie) und der nicht gemeldet war, war dies legal. Wenn man in dem gleichen Zeitraum einen VA ohne Erwebschein erworben hatte dann war dies eine Straftat, hingegen hatte man einen illegal erworbenen VA geeerbt war dies legal.

 

Ab 2008 mussten alle VA gemeldet werden und wurde der BESITZ nicht nur der Erwerb von Waffen geregelt.

Zwischen 2008-2013 war das nicht melden von VA strafbar, ab dann verjährt.

Aber da ab 2008 auch der Besitz der VA geregelt wurde kann das Waffenbüro einem keinen Erwerbschein austellen für diese illegal besessene Waffe und man muss die veräussern. Aber es kann wenn man kann Hinderungsgrund vorliegt. Man befindet sich heute für den speziellen Fall eines VA der vor 1999 erworben wurde, 2008 nicht gemeldet wurde in einer grau Zone, wo wenn man keinen Hinderungsgrund hat eine Waffe im allgemeinen zu besitzen, das man nicht strafbar ist aber der Besitz einem nicht garantiert wird.

 

Wurde hingegen eine Waffe illegal erworben ab 1999 ist es auf jeden Fall strafbar.

 

Was jetzt auf uns zu kommt ist zu einem das der illegale Besitz strafbar wird und das ein Bedürniss eingeführt wird.

 

Es gibt in den Waffengesetzen Eckpunkte die machen ob ein Waffen Gesetz liberal ist oder darauf absieht die Bevölkerung zu entwaffnen das ist:

 

1°) Erwerbsregulierung

2°) Besitzregulierung

3°) Strafbarkeit des Besitzes

4°) Bedürfniss

 

Sind alle 4 Kriterien erfüllt lebt man in einem illiberalen Staat.

 

Wenn man den Fall von WOF nimmt, hat er wahrscheinlich in Unwissenheit gegen das Kriegsmaterialgesetz von 1973 verstossen, wo aber Verstosse natürlich nur auf Militärebene geahndet wurden und nicht durch die Kantone. Angesichts der damaligen völlig unübersichtlichen Situation und dem Faktum das jeder Kanton sein eigenes Süpchen kochte eventuell in Kontradiktion zu dem Bundesgestz konnte so etwas passieren.

Damals gab es nur das Interkantonale Konkordat über Waffen (was im wesentlich einen Standard eingeführt hat für die Veränderung von VA auf HA) und eben das Kriegmaterial Gesetz. Letzteres wurde 1996 abgeändert und ab dann war der Erwerb von VA gar nicht mehr geregelt bis 1999 das Bundesgesetz über Waffen in Kraft getreten ist. 2008 hat er seine VA angemeldet und so ist er Besitzer von legalen VA.

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vor 15 Minuten schrieb joker_ch:

Was jetzt auf uns zu kommt ist zu einem das der illegale Besitz strafbar wird und das ein Bedürniss eingeführt wird.

 

 

Vor allem dies, s. Hervorhebung, wäre für die LWB in der Eidgenossenschaft eine Riesen-Verschlechterung.

 

Das Nicht-Vorliegen des Bedürfnisprinzips ist m.E. ein wesentlicher Punkt, an dem sich die Liberalität des CH -Waffenrechts gegenüber dem Rest Europas zeigt.

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Vor allem dies, s. Hervorhebung, wäre für die LWB in der Eidgenossenschaft eine Riesen-Verschlechterung.

 

Das Nicht-Vorliegen des Bedürfnisprinzips ist m.E. ein wesentlicher Punkt, an dem sich die Liberalität des CH -Waffenrechts gegenüber dem Rest Europas zeigt.

ja aber die Besitz Regulierung ist genauso wichtig, denn man führt den Strafbestand des illegalen Besitzes ein wenn dadurch niemand zu schaden gekommen ist. Und es ist der Eckpunkt wo man dem Bürger der keine sonstige Straftat begannen hat unterstellt er würde eine begehen können und dafür wird er bestraft.

 

Das Verhältniss des Bürger gegenüber dem Staat wird so nachhaltig gestört und in das Gegenteil gedreh was es sein sollte. Es geht weit über den Besitz eine Schsswaffe hinaus.

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vor 13 Minuten schrieb joker_ch:

Und es ist der Eckpunkt wo man dem Bürger der keine sonstige Straftat begannen hat unterstellt er würde eine begehen können und dafür wird er bestraft.

 

Das genau ist der Kernpunkt des linken Staatsverständnisses überhaupt!

 

Der Mensch als solcher wollte sich leider bislang noch nicht erfolgreich zum Neuen Menschen™ umerziehen lassen (dieser Lump!)!
Schlimmer noch: er als ein solch herkömmlicher Mensch denkt, wählt und handelt immer wieder falsch! Obwohl man ihm doch so oft schon gesagt hat, was er zu denken, wählen und tun habe! Unfassbar, aber leider wahr.

 

Da musste der Staat endlich mal was tun, und seitdem wird in jeder richtigen Volldemokratie die Gewalt stattdessen von den politischen Parteien ausgeübt, denn die kennen sich aus und wissen, was richtig ist! 

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vor 13 Minuten schrieb joker_ch:

Da in den Qualitäts Medien natürlich nichts steht.

 

Das Referendum ist mit über 125'000 Unterschriften zusammengekommen, was einen Rekord darstellen dürfte.

Natürlich steht da nix, man hat ja schonmal gesagt, dass Referendum käme wohl zustande, das reicht.

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