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IGNORED

Referendum: EU-Diktat nein!


MRCL

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 Das sei ein «Missbrauch des Traditionsanlasses für eine politische Aktivität», enervierte sich Alois Gmür (63), CVP-Nationalrat und langjähriger Major im «Bote der Urschweiz». 

 

 

CVP = Die Legasthenikerpartei! Die einzigen die "Sozialistischer Filz" mit CV abkürzen.

 

Nur zur Erinnerung: Bei der Abstimmung im NR haben 100% fder anwesenden CVP Nationalräte für das EU Diktat zum WG gestimmt! Soviel zu "Bürgerliche Mittepartei".

 

Mitr

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Ich habe gerade einen Entwurf zur Verordnung gefunden: https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vorentw-d.pdf

Leider ist der nur in Zusammenhang mit dem bereinigten Entwurf des Gesetzes zu lesen, und dazu finde ich keinen Link.

 

Auf Seite 6 unter Art. 15 Abs. 1 ist zu lesen: "Wer einen Erwerbsschein für Waffen oder wesentliche Waffenbestandteile erhalten will, muss das dafür vorgesehene Formular ausfüllen. Für jede Waffe oder jeden wesentlichen Waffenbestandteil sind Hersteller, Bezeichnung, Kaliber und Nummer anzugeben."

 

Ich weiss leider nicht, auf welchen Text im Gesetz sich das bezieht, im aktuell gültigen Gesetz befasst sich Abs. 15 gar nicht mit dem WES. Aber wenn ich das isoliert lese, schliesse ich daraus, das beim WES dieselbe Praxis eingeführt werden soll wie bei Ausnahmebewilligungen, d.h. man muss schon im Antragsformular die Seriennummer der gewünschten Waffe angeben? Wenn das so stimmen würde, können sie die Waffenbörsen zumachen...

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vor einer Stunde schrieb Bergler:

Wenn das so stimmen würde, können sie die Waffenbörsen zumachen...

Oder es so machen wie es teilweise in Deutschland auf Börsen gehandhabt wird, man sucht sich eine Waffe aus und bezahlt, kriegt den Vertrag mit den Angaben, die Waffe ist reserviert und wird später bei nachreichen des WES ausgehändigt. Sicherlich nicht optimal und nervig. Aber durchaus machbar. 

 

Was mich beunruhigt ist auch der Punkt das Ausnahmebewilligungen zu befristeten sind. Soll das jetzt für den Erwerb innerhalb der Frist sein oder die ist nur 5 Jahre gültig und dann ist die Knarre weg? 

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vor 7 Stunden schrieb Bergler:

Aber wenn ich das isoliert lese, schliesse ich daraus, das beim WES dieselbe Praxis eingeführt werden soll wie bei Ausnahmebewilligungen, d.h. man muss schon im Antragsformular die Seriennummer der gewünschten Waffe angeben? Wenn das so stimmen würde, können sie die Waffenbörsen zumachen...

Korrekt. Ausnahmebewilligung, mit allen Daten, für 100 CHF, und nur für eine Waffe/ein Bestandteil. Frag mal Kesslers, wie die darüber denken...

 

vor 6 Stunden schrieb Doggenrotti:

Was mich beunruhigt ist auch der Punkt das Ausnahmebewilligungen zu befristeten sind. Soll das jetzt für den Erwerb innerhalb der Frist sein oder die ist nur 5 Jahre gültig und dann ist die Knarre weg? 

Natürlich, innert den fünf Jahren muss der Schiessnachweis erbracht worden sein, wenn du das nicht schaffst, dann weg mit der Knarre, ja. 

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vor 7 Minuten schrieb MRCL:

Natürlich, innert den fünf Jahren muss der Schiessnachweis erbracht worden sein, wenn du das nicht schaffst, dann weg mit der Knarre, ja. 

Gutes Geschäft für die Kantone, 5x Ausnahmebewilligung für das Schiessen mit Seriefeuerwaffen=500 Franken in die Kasse pro Inhaber einer Bewilligung. 

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vor 4 Minuten schrieb Doggenrotti:

Gutes Geschäft für die Kantone, 5x Ausnahmebewilligung für das Schiessen mit Seriefeuerwaffen=500 Franken in die Kasse pro Inhaber einer Bewilligung. 

Die zuständigen Waffenbüros finden es aber alles andere als toll, nochmehr Bullshit-Papierkram erledigen zu müssen.

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vor 5 Stunden schrieb MRCL:

 

 

Natürlich, innert den fünf Jahren muss der Schiessnachweis erbracht worden sein, wenn du das nicht schaffst, dann weg mit der Knarre, ja. 

Das stresst mich, weil ich bsp. meine deutsche Mauser Luger 08 nicht schiessen (Sammlerwaffe) möchte. Frage mich ob es sowas wie Sammlerwaffenbestandsschutz oder ähnliches geben wird?

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vor 14 Minuten schrieb Doggenrotti:

Soweit ich das gelesen habe reicht es überhaupt 5 mal in 5 Jahren zu schiessen. Da steht nix davon das es mit der verbotenen waffe zu sein hat. 

Gut aber heisst dies im Umkehrschluss pro Jahr 1 Schuss, also 5 Schuss in 5 Jahren-reicht das? Damit könnte man/ich durchaus leben.

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Also meines Wissens muss nachgewiesen werden, dass man innert fünf Jahren fünfmal geschossen hat.

 

Es steht nicht drin:

- mit welcher Waffe

- pro Waffe

- mit jeder Waffe

- etc.

 

Also nimmst Du Dein Stgw 90 und gehst fünf mal in fünf Jahren schiessen. Am besten etwas über die fünf Jahre verteilt. Die neuen Obersturmbannführer der Vereine (oder sind es nun Blockwarte) müssen Dir das dann bestätigen und sind so zum langen Arm der EU mutiert.

 

Und falls Du das nicht willst, lässt Du Dich als Sammler eintragen.

 

Nett ist auch die Formulierung, dass eine halbautomatische Handfeuerwaffe (nicht eine aus einem VA geänderte HA Waffe!) nur dann pöse, pöse ist, wenn ein Magazin (Sorry, eine Ladevorrichtung) mit mehr als 10 Schuss gemeinsam aufbewahrt wird. Was ist das? Eingesetzt in der Waffe? Nahe bei der Waffe? Im selben Raum? Im selben Haushalt? Fragen über Fragen. Ich habe mir mal für die pösen und gemeinen Waffen Ladevorrichtungen mit 10 Schuss gekauft.

Spinnen wir das weiter: ich habe mehrere Glocks. Und ich habe ein paar 33 Schuss Magazine dazu. Sind nun alle Glocks so pöse wie meine Glock 18? Oder kann ich glaubhaft machen, dass die 33er Mags nur zur Glock 18 gehören? Oder muss ich die Mags einfach in der Garage aufbewahren? Hm. Es wird spannend.

 

Natürlich nur, falls das Referendum und/oder die Abstimmung scheitern.....

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https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-11-302.html?fbclid=IwAR0al3vRzGv2ta49k2Jzz5lzbmmTZ77-azKDynoNLYzPQ8UrAD0kJtn3SFQ

Hier ists etwas detaillierter. So lese ich heraus, dass pro Ausnahmebewilligung fünf Schiessen absolviert werden müssen. Wie was wo genau weiss immernoch keiner. Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Pianistin das Wort "Schiesskeller" mal in den Mund genommen hat. Aber obs reicht, einen Schuss abzugeben...

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vor 9 Stunden schrieb MRCL:

https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-11-302.html?fbclid=IwAR0al3vRzGv2ta49k2Jzz5lzbmmTZ77-azKDynoNLYzPQ8UrAD0kJtn3SFQ

Hier ists etwas detaillierter. So lese ich heraus, dass pro Ausnahmebewilligung fünf Schiessen absolviert werden müssen. Wie was wo genau weiss immernoch keiner. Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Pianistin das Wort "Schiesskeller" mal in den Mund genommen hat. Aber obs reicht, einen Schuss abzugeben...

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Ich lese in Artikel 13e und 13f dieses Dokuments (https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vorentw-d.pdf) nichts dergleichen.

 

Und Du darfst auch "nur" Mitglied eines Schiessvereins sein. Es steht ausdrücklich "eines" Schiessvereins. Kein Zusammenhang zur Waffenart, kein Zusammenhang zur Bewilligung. Nichts.

 

Also: ich bin Mitglied eines 300m Vereins: erfüllt.

 

Jetzt lese ich gerade noch in folgendem Dokument (https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/schengen-besitzstand/2018-11-30/vn-ber-d.pdf), dass meine obige Interpretation völlig korrekt ist. Es wird explizit erwähnt "pro Person" nicht "pro Waffe".

 

Aber Sorry Jungs. Das schaffen wird doch, oder? Fünf mal Feldschiessen? Fünf Mal OP? Kriegst den Stempel in das Schiessbüchlein/den Leistungsausweis und gut ist.

 

Nur: Das macht das ganze Gesetz trotzdem nicht besser und sinnvoller....

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vor 11 Stunden schrieb Swisswaffen:

Also meines Wissens muss nachgewiesen werden, dass man innert fünf Jahren fünfmal geschossen hat.

 

Es steht nicht drin:

- mit welcher Waffe

- pro Waffe

- mit jeder Waffe

- etc.

 

 

---meine Güte! Wie ich euch Schweizer beneide! Wie habt Ihr das nur in eurer Geschichte geschafft, die Gutmenschen zurück zu drängen?

Es wird wohl eure Verfassung sein. 

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Stunden schrieb WOF:

Und als nächstes der Anschluss ans deutsche Reich!

Geht's noch?

Lies doch bitte zu Ende. Letzter Satz in meinem Post.

 

Genau wegen Menschen, welche voreilig Dinge rausposaunen, steht unsere Freiheit auf dem Spiel. Lesen, denken, abwarten und dann schreiben. So sollte das sein.

Bearbeitet von Swisswaffen
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vor 2 Stunden schrieb Doggenrotti:

Ich wäre dafür das man dann zumindest 1* pro Jahr und Waffe ohne extra Bewilligung Seriefeuer schiessen darf. Um dem Gesetz genüge zu tun. Oder das schiessverbot einfach wieder raus nimmt. Macht eh keinen Sinn. 

 

vor einer Stunde schrieb gungir:

Genau, gründen wir einen VA-Verein :00000733:

 

vor 54 Minuten schrieb Doggenrotti:

Bin dabei:aug:

Träumt weiter...

Nachher läuft alles auf der Verordnungsstufe...

und die wird regelmässig "angepasst" - sprich verschärft!

Und wie Joker bereits geschrieben hat, mit swiss finish.

Bearbeitet von Moskito
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