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IGNORED

Kleiner Waffenschein erhalten aber..


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Geschrieben

Hallo, ich bin Neu hier, und Hoffe jemand weiß eine Antwort!

 

Im Dezember 2017 habe ich den kleinen Waffenschein beantragt und vor wenigen Tagen erhalten.

 

Nun ganz Kurz zur Sachlage wie es so schön heißt :-))

 

Ich bekam ein "Munitionserwerbschein" als kleinen Waffenschein 

Auf der Rechnung steht kleiner Waffenschein und mit Nr. die auch auf den Munitionserwerbschein steht. Auf dem Schein steht nichts als Vermerk das es ein kleiner Waffenschein ist und auch nicht das ich Munition kaufen kann.

Nun habe ich ein Freund bei der Polizei und konnte mir das nicht beantworten. Was soll ich den tun in einer Kontrolle? Dachte vielleicht immer auch die Rechnung mit nehmen davon?!

Geschrieben

Na dann mal ein herzliches Willkommen in diesem Forum bb2356 !

 

Leider sind in unserem ach so schön geregelten Deutschland wohl was den kleinen Waffenschein angeht die kuriosesten Bescheinigungen im Umlauf. Meiner Erfahrung nach hilft am ehesten die Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter. Den besten kleinen Waffenschein den ich bisher gesehen habe (Saarland) wurde mit dem Wort "kleine" über dem Vordruck Waffenschein überschrieben, hat Gültigkeit bis auf Widerruf und enthält im Inneren folgenden mit Dienstsiegel bestätigten Einkleber:

 

Der Inhaber dieser Erlaubnis ist zum Führen von Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB - Zulassungszeichen berechtigt.

 

Alle anderen Angaben welche zum normalen Waffenschein gehören wie z.B. die Angaben über Waffen etc. sind durchgestrichen.

 

Allerdings wurde dieser "kleine" Waffenschein bereits 2005 ausgestellt inwieweit sich Formular, Bescheinigung und Procedere bis heute geändert haben weiß ich nicht.

Wie gesagt zumindest eine telefonische Nachfrage beim SB kostet nix und bringt dich weiter.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb bb2356:

 

Ich bekam ein "Munitionserwerbschein" als kleinen Waffenschein 

 

vor 24 Minuten schrieb bb2356:

uf dem Schein steht nichts als Vermerk das es ein kleiner Waffenschein ist

 

Bitte was? :crazy:

 

Zurück zur Behörde und lass Dir erklären, was es damit auf sich hat.

Wenn der Sachbearbeiter keine verständliche Erklärung hat, mit dem Sachgebietsleiter reden.

So wie Du das hier beschrieben hast, ist das falsch.

 

vor 26 Minuten schrieb bb2356:

Was soll ich den tun in einer Kontrolle? Dachte vielleicht immer auch die Rechnung mit nehmen davon?! 

So lange nicht mit der Gaswaffe rumlaufen, solange Du keinen Kleinen Waffenschein hast. Stand heute ist das noch der Fall.

Und wenn Du Dich in der Zwischenzeit an diesen Zustand gewöhnt hast, kannst Du danach auch einfach weiter ohne Gaswaffe rumlaufen... :rolleyes:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb josa20:

Den besten kleinen Waffenschein den ich bisher gesehen habe (Saarland) wurde mit dem Wort "kleine" über dem Vordruck Waffenschein überschrieben, hat Gültigkeit bis auf Widerruf und enthält im Inneren folgenden mit Dienstsiegel bestätigten Einkleber

Das war bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Vordrucks so um 2011 die ganz normale Vorgehensweise der meisten Waffenbehörden, da es bis dahin noch kein eigenständiges Dokument dafür gab.

 

Google zeigt neben dem aktuellen Vordruck einige Beispiele, wie das früher mal aussah:

 

https://www.google.com/search?q=kleiner+waffenschein&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjUhbvY5OTcAhXO2KQKHayiDtIQ_AUICygC&biw=1366&bih=693

 

Diese alten Dokumente sind (zumeist) unbefristet und werden daher auch weiterhin Gültigkeit haben, bis der Besitzer das Ding zurückgibt, vergisst oder wegschmeisst...

vor 1 Minute schrieb josa20:

Leider sind in unserem ach so schön geregelten Deutschland wohl was den kleinen Waffenschein angeht die kuriosesten Bescheinigungen im Umlauf.

Das sollte sich seit ein paar Jahren mit der Einführung des oben genannten einheitlichen Vordrucks vereinheitlicht haben.

 

423px-KleinerWaffenscheinVorderseite.jpg

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb josa20:

Allerdings wurde dieser "kleine" Waffenschein bereits 2005 ausgestellt inwieweit sich Formular, Bescheinigung und Procedere bis heute geändert haben weiß ich nicht.

 

die WaffVordruckVwV weiß es.

 

vor 54 Minuten schrieb German:

bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Vordrucks so um 2011

 

2012 ;)

 

 

dass die das seit letztem Dezember nicht gebacken bekommen haben das Formular zu besorgen (immerhin 9 Monate von Antrag bis Ausstellung), irgendwie peinlich. er wird ja auch nicht der einzige sein. so kann man auch Zeit verschwenden ... Fremdformulare zweckentfremden... 6 Jahre nachdem es die entsprechend passenden endlich gibt, tztz.

 

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Ich hatte damals auch nen normalen Waffenschein gekriegt mit"kleiner" oben drauf - war seinerzeit der erste der in der Stadt ausgestellt wurde-3 Tage nachdem das Gesetz gültig war. Damals wollten sie noch noch wissen welche Waffen ich zu führen gedenke. Ich hatte also ne Liste eingereicht, die ersten 3 kamen in das Ding eingetragen und hinten auf die Rückseite der Vermerk "sowie alle SSW mit PTB - Stempel im Kreis" 

... Auf Platz 1 stand übrigens "Salut-Karabiner 98k", Bei Nummer "ohne PTB, mit BKA-Raute"  und bei Kaliber "8mm Platz in Ladehülse"... 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Doggenrotti:

 

... Auf Platz 1 stand übrigens "Salut-Karabiner 98k", Bei Nummer "ohne PTB, mit BKA-Raute"  und bei Kaliber "8mm Platz in Ladehülse"...  

Ist das eine SRS-Waffe i.S.d. Gesetzes?

 

 

Geschrieben
Am 11.8.2018 um 11:54 schrieb bb2356:

Im Dezember 2017 habe ich den kleinen Waffenschein beantragt und vor wenigen Tagen erhalten.

[...]

Ich bekam ein "Munitionserwerbschein" als kleinen Waffenschein

Welches Bundesland? Klingt nach failed State...

 

Ich vermute auch, dass die Behörde keine Vodrucke mehr hatte und dann einfach einen anderen genommen hat, vielleicht etwas, was sie sonst selten braucht und daher noch viele davon rum lagen.

 

Jetzt kann man bestimmt juristische Fachseminare darüber führen, ob so ein zweckentfremdetes Dokument gültig entfalltet. Ich kann da nur vermuten, wenn die richtigen Worte durchgestrichen und andere richtige Worte eingetragen wurden, dann wird das auch so sein. Selbst wenn wird das aber im Falle einer Kontrolle keiner der kontrollierenden auf die Reihe bekommen.

 

Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als bei der Behörde anzurufen und das Thema zu klären. Wenn die tatsächlich keine Vordrucke für den kleinen Waffenschein mehr haben, sollen sie halt eins von den großen zweckentfremden. Wenn sie davon keine mehr haben, dann sollen sie halt neue kaufen. Wenn sie kein Geld mehr dafür haben, ja dann willkommen in Absurdistan.

Geschrieben
Am 11.8.2018 um 11:54 schrieb bb2356:

Auf dem Schein steht nichts als Vermerk das es ein kleiner Waffenschein ist und auch nicht das ich Munition kaufen kann.

Das zum Munitionserwerb noch keiner was gesagt hat, überrascht mich jetzt aber :-)

 

Er hat ein amtliches Dokument, auf dem kleiner Waffenschein steht. Er weiß was gemeint ist, das Amt weiß was gemeint ist, ein eventueller Kontrolleur weiß was gemeint ist.

 

 

Ich halte es auch nicht für unmöglich, das irgendwo auf der Rückseite noch unter Auflagen und Hinweise der bewusste Absatz aus dem normalen Dokument steht.

 

 

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Gruger:

Er hat ein amtliches Dokument, auf dem kleiner Waffenschein steht.

Soso...

Am 11.8.2018 um 11:54 schrieb bb2356:

Auf dem Schein steht nichts als Vermerk das es ein kleiner Waffenschein ist

 

 

Mir wäre neu, dass Rechnungen irgend eine waffenrechtliche Bedeutung hätten. Dafür gibt es die entsprechenden einheitlichen Dokumente.

Und würde man Papier nutzen wollen statt Pappe, dann gäbe es dafür Bescheide oder Genehmigungen/Berechtigungen, aber sich er keine Rechnungen.

Geschrieben
Am 11.8.2018 um 11:54 schrieb bb2356:

...

Ich bekam ein "Munitionserwerbschein" als kleinen Waffenschein 

Auf der Rechnung steht kleiner Waffenschein ...

Nach kurzer, 9 monatiger Bearbeitungszeit durch Deine Behörde also solch ein Fehler.

Ich würde auch dort anrufen und nachfragen, sowie sagen, dass Du nun kurzfristig einen "kleinen Waffenschein" ausgestellt haben möchtest, so wie beantragt, wie auf der Rechnung vermerkt und von Dir evtl. auch schon bezahlt.

 

Halt uns auf dem Laufenden.

 

Gruß

IMI

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb German:

Und würde man Papier nutzen wollen statt Pappe, dann gäbe es dafür Bescheide oder Genehmigungen/Berechtigungen, aber sich er keine Rechnungen.

Er hat neben dem Dokument "Kleiner Waffenschein" auch eine Rechnung.

 

Ich denke wir sind uns einig, dass trotz des existierenden amtlichen Vordrucks auch ein einfacher Papierbescheid ausreichen würde als Beleg der Erlaubnis.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Gruger:

auch ein einfacher Papierbescheid ausreichen würde als Beleg der Erlaubnis.

Womit dem Threadersteller wahrscheinlich sogar mehr geholfen wäre, als mit so einem zweckentfremdeten Dokument.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Gruger:

Ich denke wir sind uns einig, dass trotz des existierenden amtlichen Vordrucks auch ein einfacher Papierbescheid ausreichen würde als Beleg der Erlaubnis.

 

Dass ein Papierbescheid ausreichen würde, glaube ich nicht!

 

§ 10 WaffG besagt:

 

4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. (...)

   Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner   Waffenschein).

Geschrieben

...

Die Erlaubnis kann also nur durch einen Kleinen Waffenschein erteilt werden.

 

§ 44 VwVfG besagt:

 

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1.
der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2.
der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
 
 
Würde ein Papierbescheid der Form einer Urkunde genügen bzw. genügt ein "zurechtgebastellter" Munitionserwerbsschein der Form, die an die Urkunde "Kleiner Waffenschein" gestellt ist?
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Gruger:

Er hat neben dem Dokument "Kleiner Waffenschein" auch eine Rechnung.

Er hat eben kein Dokument "Kleiner Waffenschein".

 

Darum geht's hier in dem Thread doch grade. 

 

vor 5 Stunden schrieb Gruger:

ch denke wir sind uns einig, dass trotz des existierenden amtlichen Vordrucks auch ein einfacher Papierbescheid ausreichen würde als Beleg der Erlaubnis.

Und auch den hat er nach eigener Aussage nicht.

 

 

Er hat eben nur ein Dokument, das kein Kleiner Waffenschein ist und nichts diesbezüglich aussagt und eine Rechnung, die die Kosten eines Kleinen Waffenscheins ausweist. Für eine eventuelle Kontrolle ist das arg dürftig...

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