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IGNORED

Fahrt mit Flinte nach Italien


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Geschrieben

Mahlzeit. Ich will nächste Woche nach Brescia fahren, um mir für meine Perazzi einen Schaft machen zu lassen. Ich hätte folgende Fragen zum Thema Waffenmitnahme in Österreich und Italien, sollte hier jemand eine sachkundige Antwort geben können.

 

1. Österreich. Das Konsulat in Berlin hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, das ich eine Bewilligung benötige um Durchzureisen, es sei denn ich bin Jäger und ich kann nachweisen, dass ich zur Jagd oder zum Sportereignis fahre. Ich bin Jäger aber fahre nicht zum Sportereignis oder zur Jagd (keine Einladung o.ä.). Wo finde ich die nächste Polizeitstation die mir so eine Bewilligung ausstellt, meines Wissens nach gibts am Brenner keine Dienststelle mehr die sich über solche Dinge kümmert?

 

2. Italien. Die Botschaft schweigt ganz gepflegt. Bei Perazzi sieht man das nicht so verspannt, EFWP und WBK / Jagdschein sollten reichen. Stimmt das?

 

Besten Dank!

 

Geschrieben

Ab zum Amt, sofort!

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen. Dauert in der Regel keine Woche und kostet bei uns ca. 40 EUR. Eintragen von Waffen ist bei uns kostenfrei beim Erstantrag. Termin aus Italien schicken lassen, als Transportgrund, alles easy. Der Pass gilt 5 Jahre.

 

Gruß

SJ

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb speedjunky:

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen.

Unbedingt, ohne geht es gar nicht. Dauert bei uns bis zu 12 Wochen (da auch hier eine Weiße-Weste-Prüfung mit vollem Kladderadatsch durchgeführt wird), kann aber auch in einer Woche fertig sein, wenn eine aktuelle Prüfung vorliegt.

 

Sobald Du den Schein hast:

vor 26 Minuten schrieb Vitos:

1. Österreich.

Einfuhr bzw. Durchreise mit Waffen mußt Du bei der Hauptmannschaft anmelden, wo Du das erste mal die Grenze überschreitest. Die brauchen dazu den EFP im Original, und schicken ihn Dir anschließend wieder zurück. Dauert so 2-4 Wochen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Unbedingt, ohne geht es gar nicht. Dauert bei uns bis zu 12 Wochen (da auch hier eine Weiße-Weste-Prüfung mit vollem Kladderadatsch durchgeführt wird), kann aber auch in einer Woche fertig sein, wenn eine aktuelle Prüfung vorliegt.

...

 

Kenne ich komplett anders.

Schon 2x am Abfahrtstag nach IT bzw. CZ schnell den jeweiligen EFP verlängern lassen, ging problemlos.

Neuausstellung ebenfalls (ich habe mittlerw. 3 Stück) stets so, daß man ihn sofort mitnehmen konnte.

 

Allerdings, mein Ordnungsamt ist wirklich meistenteils klasse.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Fyodor:

Einfuhr bzw. Durchreise mit Waffen mußt Du bei der Hauptmannschaft anmelden, wo Du das erste mal die Grenze überschreitest. Die brauchen dazu den EFP im Original, und schicken ihn Dir anschließend wieder zurück. Dauert so 2-4 Wochen.

Ich glaube, da darf ich widersprechen. Gerade der EFP soll ja alles vereinfachen, innerhalb Schengen. 

Ansonsten ist der Weg Zoll der richtige.

P.S. In Polen musste ich den Schein nur beim Veranstalter vorlegen. Die Einladung konnte man sich herunterladen und den eigenen Namen konnte man selbst eintragen.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Bearbeitet von speedjunky
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb speedjunky:

Ich glaube, da darf ich widersprechen. Gerade der EFP soll ja alles vereinfachen, innerhalb Schengen. 

Ansonsten ist der Weg Zoll der richtige. 

 

Die Aussagen zum Vorgehen mit EFP sind extrem widersprüchlich.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch A ohne zusätzl. Anmeldung.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch I ohne zusätzl. Anmeldung.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch CZ ohne zusätzl. Anmeldung.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch F ohne zusätzl. Anmeldung.

Und vice versa.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

p.s. 

Die Aussagen zum Vorgehen mit EFP sind seitens der tschech. Botschaft (Internetseite) extrem widersprüchlich zum üblichen und zu erwartenden Procedere. Praktisch ist eine Anmeldung insofern oft unmöglich, weil viele Grenzstationen heutzutage unbesetzt sind.

Die Aussagen zum Vorgehen mit EFP sind bezüglich der Schweiz NOCH EXTREMER:chrisgrinst: widersprüchlich. Praktisch ist eine Anmeldung insofern oft unmöglich, weil viele Grenzstationen heutzutage unbesetzt sind. Manchen Stellungnahmen zufolge muß man, in Richtung CH fahrend, dann umkehren und sich einen besetzten Grenzübergang suchen.

 

Bearbeitet von Iggy
Tippfehler
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Iggy:

Kenne ich komplett anders.

War bei uns früher (also bis vor einem Jahr) auch noch so. Heute dauert alles länger, ist dafür aber teurer geworden.

 

vor 22 Minuten schrieb speedjunky:

Ich glaube, da darf ich widersprechen.

Darfst Du glauben.

Ich habe das Prozedere schon hinter mir, und in meinem europäischen FeuerwaffenPASS ist tatsächlich ein "Visum" für meine Waffen drin. Also genau welche Zeile, Einreisedatum und Gültigkeit.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb speedjunky:

Ich glaube, da darf ich widersprechen. Gerade der EFP soll ja alles vereinfachen, innerhalb Schengen. 

Aber er macht das dann doch nicht ganz so einfach, wie manch' einer meint.

Wofür die Vereinfachungen sind, ist recht klar definiert. Ansonsten ist er nur ein EU-einheitliches Dokument, um bestimmte Erlaubnisse verschiedener Länder einheitlicher dokumentieren zu können.

 

vor 18 Minuten schrieb Iggy:

Die Aussagen zum Vorgehen mit EFP sind extrem widersprüchlich.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch A ohne zusätzl. Anmeldung.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch I ohne zusätzl. Anmeldung.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch CZ ohne zusätzl. Anmeldung.

ALLE, die ich kenne, fahren mit EFP nach/durch F ohne zusätzl. Anmeldung.

Und vice versa.

Das kommt natürlich immer ein bisschen auf den Kontext an.

Ist der Kontext von den Ausnahmekriterien nicht gedeckt, kann so ein Verhalten auch gehörig nach hinten losgehen.

Ich muss aber zugeben, dass ich nicht genau weiss, welche waffenrechtlichen Folgen in Deutschland ein waffenrechtliches Vergehen im Ausland hat.

 

vor 19 Minuten schrieb Iggy:

Praktisch ist eine Anmeldung insofern oft unmöglich, weil viele Grenzstationen heutzutage unbesetzt sind. Manchen Stellungnahmen zufolge muß man, in Richtung CH fahrend, dann umkehren und sich einen besetzten Grenzübergang suchen. 

Natürlich ist eine Anmeldung möglich. Man muss halt eine der besetzten Grenzstationen nutzen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Vitos:

1. Österreich. Das Konsulat in Berlin hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, das ich eine Bewilligung benötige um Durchzureisen, es sei denn ich bin Jäger und ich kann nachweisen, dass ich zur Jagd oder zum Sportereignis fahre. Ich bin Jäger aber fahre nicht zum Sportereignis oder zur Jagd (keine Einladung o.ä.). Wo finde ich die nächste Polizeitstation die mir so eine Bewilligung ausstellt, meines Wissens nach gibts am Brenner keine Dienststelle mehr die sich über solche Dinge kümmert?

Kann nur das hier zur Einfuhr nach Österreich im Reiseverkehr anbieten.

Durchfuhr ist hier auch erwähnt und so wie ich das lese (ohne Gewähr), ist die Durchfuhr der Einfuhr gleichzuhalten.

Ist aber jedenfalls offiziell, der Ö. Zoll und die Ö. Polizei verwenden dasselbe als Dienstbehelf.

 

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s5

Hier in PDF

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/1f2ef101-6aa7-4f4f-a013-e6670202b552/27106.7.-1.X.pdf

 

 

Zitat

 

...

3.3. Reiseverkehr

(1) Für das Mitnehmen einer Schusswaffe und Munition hiefür aus einem Mitgliedstaat der

EU nach Österreich oder umgekehrt bedarf es im Reiseverkehr eines Europäischen

Feuerwaffenpasses (Anlage 3 Muster 4), sofern die betreffende Schusswaffe in diesem

eingetragen ist. Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt fünf Jahre.

(2) Die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragenen Schusswaffen und Munition

hiezu dürfen nur dann nach Österreich mitgebracht werden, wenn die Mitnahme dieser

Schusswaffen vorher bewilligt worden ist. Diese Bewilligung kann für die Dauer von bis zu

einem Jahr erteilt werden und ist im Europäischen Feuerwaffenpass anzuführen; sie kann

mehrfach um 1 Jahr verlängert werden.

(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht:

a) Jäger für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen und Munition hiezu

und

b) Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition,

sofern diese Schusswaffen im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der

Betroffene eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen kann.

Der Anlass der Reise ist durch entsprechende Unterlagen bei einer Kontrolle nachzuweisen.

Als Unterlagen kommen insbesondere Einladungen zu Sport- oder Jagdveranstaltungen in

Betracht.

...

 

Bei der Salzburger Jägerschaft ist man übrigens der Auffassung, dass auch Training ein geeigneter Titel zum Mitführen von Schusswaffen aus dem Ausland ist. Im Werk zu Brescia wird es wohl auch einen Schiesstand geben?

http://www.sbg-jaegerschaft.at/jagdzentrum/allgemeine-informationen/mitfuehren-von-schusswaffen-aus-dem-ausland/

Eine Einladung zum Training wird hier sogar zum Ausdrucken und Selbstausfüllen angeboten. Wenn Dich der Weg über Salzburg, genauer die A10 Tauernautobahn (Ab Walserberg) führt, das Jagdzentrum Stegenwald mit dem Schiesstand liegt direkt an der Autobahn und hat sogar eine eigene Abfahrt. Hoffe, die haben das wohl irgendwie abgecheckt.

http://www.sbg-jaegerschaft.at/fileadmin/downloads/Jagdzentrum/Einladung_Training.pdf

 

Im Zweifel sicherheitshalber nochmal hier anfragen:

Entweder Tirol bei Durchreise via Brennerautobahn) oder Salzburg (via A10)

http://www.polizei.gv.at/sbg/lpd/start.aspx

 

PS: Vergiss alle Konsulate!

 

 

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Fyodor:

Darfst Du glauben.

Ich habe das Prozedere schon hinter mir, und in meinem europäischen FeuerwaffenPASS ist tatsächlich ein "Visum" für meine Waffen drin. Also genau welche Zeile, Einreisedatum und Gültigkeit.

Mich erschütter z.Z. nichts mehr! Wenn Du es so durch hast, ist es so. Da glaube ich dir. 

 

WOZU BRAUCHEN WIR DIE EU ? :pissed:

 

Meine Erfahrungen nach Polen sind da positiv.

 

Wer Interesse hat am 26. und 27. September in Polen auf bis zu 900 Meter zu schießen, bitte per PN melden. Rechtlich mit EFP abgesichert :-)

 

Bearbeitet von speedjunky
Geschrieben (bearbeitet)

Was für eine Flinte ist es VRF? Da gab es öffters schon Diskusionen. Die meisten sagen es geht nicht damit durch Ö zu fahren, genausowenig wie mit einem nicht Ösikonformen AR15. Einer hat ein Schreiben der Polizei Ö gepostet, das es geht. Ein anderer ein Schreiben des IM wo drin steht geht nicht, da Kat. A in Ö.

 

Ansonsten hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)

Für AR15 Versionen oder auch VSRepF, die in Ö Kategorie A sind, empfehle ich diese Lektüre. 

Suche hier "Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial" bzw. "VB-0401"

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s5

 

Als pdf:

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ea62fc82-9c98-4b5c-9683-e97cf7377d51/27113.4.-1.X.pdf

 

Soweit ich dem entnehmen kann, ist eine Mitnahme im formlosen Reiseverkehr legal gar nicht möglich.

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

Was für eine Flinte ist es VRF?

 

Von Perazzi?  Mit Maßschaft?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Vitos:

Ich will nächste Woche nach Brescia fahren, um mir für meine Perazzi einen Schaft machen zu lassen.

Der Schäfter (oder Perazzi, egal) kann Dir keine Einladung nach Lonato geben? Ihr werdet ja zwischendurch mit dem halbfertigen Holzprügel mal auf einen Stand gehen, alles andere würde mich erstaunen.

Geschrieben

Guten Abend und Dank für die Beiträge!

Also einen gütigen EFWP habe ich seit fast 10 Jahren und oft damit mit dem Flieger unterwegs, hab immer eine Einladung zum Wettkampf dabei gehabt, gabs nie Probleme. Aber so mit dem Auto über Grenzen ohne explizite Einladung noch nicht. 

Was ich in Ö vermeiden will, ist nachts um 22.00 Uhr über die Grenze und dann ewig lange eine Poizeidienststelle suchen zu müssen die mir eine Bewilligung ausstellt. Das finde ich blöd. 

In I weiß ich überhaupt nicht ob was dazu gebraucht wird. Ich hoffe die Botschaft meldet sich noch Montagvormittag per Mail, sonst rufe ich da an. Per Mail wäre es mir allerdings lieber, dann habe ich einen Nachweis in der Hand.

Geschrieben

Auch mit EFP brauchst Du immer eine Einladung. Die sollte aber schnell zu bekommen sein.

Ich habe nochmal die alten Unterlagen raus gesucht. Ich war damals mit sieben Waffen unterwegs. Bis drei Waffen braucht es kein "Visum". Vorher bei der zuständigen Hauptmannschaft die Einreise anzuzeigen ist aber trotzdem sinnvoll, es kann sich seit 2014 durchaus was geändert haben.

Geschrieben

Was Italien betrifft:

EFWP hast du schon.

Die Einladung muss dein Transport begruenden. Jagd, Sport, zum Buechesnmacher oder sonstwohin wofuer due einen beweisbaren Grund vorlegen kannst. Lass dir von Perazzi eine Einladung/Bescheinigung oder was auch immer zuschicken dass du zu denen hinfaehrst und die Waffe dort reparieren laesst.  

 

Vorherige Bewilligung aus Italien fuer die Einfuhr. Theorethisch, ja. Steht so im Gesetzt. Praktisch weiss das nur die Waffenstelle in Bozen und in Lecco...und das Amt in Rom. Wird bei Flinten und sosnstige Jagdwaffen praktisch kaum umgesetzt. Die offizielle Regel besagt dass die Polizeistelle des Bezirkes bei dem die Einfuhr stattfindet vor der Einfuhr informiert werden muss und diese die Waffe fuer die Einfuhr registrieren laesst. Aus AT ist das ueblicherweise Bozen, deshalb kennen die diese Regel.

Fragt man in IT bei 5 unterschiedliche Stellen an so bekommt man auch 5 unterschiedliche Antworten, einzig EFWP und Begruendung zur Einfuhr ist man einig, die Feinheiten des Gesetzes kennt hierzulande kaum jemand.

Wie lange willst du in IT mit der Waffe bleiben? Waffen muessen gemeldet werden wenn diese laenger als 72 Stunden an einem Ort verweilen. Das machen zwar auch die wenigsten Touristen hierzulande aber so will das Gesetz. Wirst du von der Polizei aufgehalten und meldest dass due eine Waffe bei dir hast, so verweilt diese nicht an einem Ort sondern ist mit dir bis zum naechsten Ziel unterwegs und du versprichst ganz brav dass du dann dort die Waffe meldest. Dass ist die gaengigste Ausrede bei Urlaubern mit Waffen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Vitos:

Was ich in Ö vermeiden will, ist nachts um 22.00 Uhr über die Grenze und dann ewig lange eine Poizeidienststelle suchen zu müssen die mir eine Bewilligung ausstellt. Das finde ich blöd. 

Da würdest Du auch keine finden, die sicher besetzt ist.

Würde an die Sache aber so herangehen, dass ich die Frage nach einer Bewilligung bzw. dem Erfordernis einer solchen so nahe wie möglich an die Leute herantrage, die dann mit der Winkerkelle am Strassenrand stehen könnten. Das kann man auch im Vorfeld und von Zuhause.

 

Ruf einfach mal an, Mailadressen gibts hier auch: ZB. :hi:

http://www.polizei.gv.at/tirol/lpd/dst/dienststellen.aspx

Bearbeitet von horidoman

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