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IGNORED

Waffenbesitz - WBK Kaliber?


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Geschrieben

Hallo!
Ich will mir Ende diesen Jahres meine WBK beantragen, und habe diesbezüglich noch einige Fragen. Nachdem ich jetzt im Verein, bei Freunden, und im Internet mich mal umgehört/umgesehen habe bin ich nur noch mehr verwirrt als vorher.

Muss ich, wenn ich ein bestimmtes Kaliber haben will, auch mit genau diesem Kaliber die 12/18 schießen? Wie sieht es bei Kurz- und Langwaffen aus dabei? Wenn ich jetzt im Verein bspw. nur 9mm KW schieße, kann ich dann auch eine KW in einem anderen Kaliber beantragen, oder sogar eine LW in z.B. .308 Win? Oder muss ich für andere Kaliber auch die 12/18 mit deren Kalibern bestreiten?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

MfG

Waschbaerrr

Geschrieben

Du willst Ende dieses Jahres (das sind noch knapp 6 Monate) bereits eine Waffe beantragen, hast es aber in den vergangenen 6 Monaten des Schiessens mit erlaubnispflichtigen Waffen nicht geschafft, die Frage mal jemandem zu stellen, der Dir die dazu notwendigen Waffen vermutlich aushändigen muss?

 

Zum Erwerb benötigst Du auch eine Sachkundeschulung, auch da kann man solche Fragen stellen.

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Geschrieben

Hallo!

 

Welches Kaliber und was Du eingetragen bekommst (Revolver, Selbstlade-Pistole, Repetierbüchse,...) hängt davon ab was Du schiessen möchtest, und: für was Dir Dein Verband auch das passende Bedürfnis ausstellt. Das heisst, es muss in der Sportordnung Deines Verbandes auch eine passende Disziplin geben.

 

Grüße!

Geschrieben (bearbeitet)

Repetierbüchse geht auf „Gelb“ und dafür braucht es keinen Voreintrag.

 

Die gelbe WBK ist für Sportschützen eh dabei.

Bearbeitet von tocan
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb German:

die Frage mal jemandem zu stellen, der Dir die dazu notwendigen Waffen vermutlich aushändigen muss?

Ich kenne mehr als einen Verein, in dem genau dieses Vorgehen zu völlig falschen Antworten führen würde.

 

Ein Forum lebt von Fragen und Antworten. Die Frage war freundlich und verständlich formuliert. Da kann man dann doch auch sinnvoll antworten.

 

Übrigens war die korrekte Antwort schon im ersten Folgebeitrag zu lesen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb tocan:

 

 

Die gelbe WBK ist für Sportschützen eh dabei.

Nope ! Wenn der Verein nur über ein 25m indoor Schießstand bis 1500j verfügt und dem BDS angehört wird es schwer mit der Gelben WBK. 

 

Ich habe nur die grüne bekommen. 

Für das beantragen einer gelben WBK benötigt man auch ein Bedürfniss. 

Bearbeitet von Johannes.22
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Johannes.22:

Nope ! Wenn der Verein nur über ein 25m indoor Schießstand bis 1500j verfügt und dem BDS angehört wird es schwer mit der Gelben WBK. 

 

Ich habe nur die grüne bekommen. 

Für das beantragen einer gelben WBK benötigt man auch ein Bedürfniss. 

Der war gut :D

 

22er Unterhebel für Speed oder Fallscheibe?

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Johannes.22:

Für das beantragen einer gelben WBK benötigt man auch ein Bedürfniss. 

Solange aber noch andere Vereine in der Nähe sind, die eine 50m-Anlage haben, sollte das klappen.

Geschrieben

Erstmal danke für eure zahlreichen und teilweise hilfreichen Antworten.

Wie ich oben schon gesagt hatte, habe ich unzählige unterschiedliche Antworten auf diese Frage bekommen, und jeder sagte was anderes. Wie soll man sich daraus dann ein vernünftiges Bild machen können? Ich denke mal dass ich mit dem Wissen welches hier im Forum herrscht wohl schlauer werde, sonst hätte ich wohl nicht gefragt.

Unser Verein verfügt über einen 25-Meter Stand bis Kaliber .45 und 1500 Joule. Wir haben zwar noch einen 50-Meter Stand für KK-Gewehre, aber der fällt ja für GK raus. 
Also bei Pistolen ist es egal, auch wenn ich 9mm geschossen habe kann ich mir dann z.B. eine .45 ACP holen?
Und Gewehre wären eigentlich kein Problem, jedoch würde es an des fehlenden Gewehrstandes scheitern?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Waschbaerrr:

Und Gewehre wären eigentlich kein Problem, jedoch würde es an des fehlenden Gewehrstandes scheitern?

Nein. In der Regel reicht es aus, wenn du nachweisen kannst, dass du dich z.B. auf einem fremden, zugelassenen oder gewerblichen Anlage einmieten kannst. Musst du dir dann von denen bestätigen lassen. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Waschbaerrr:

Wir haben zwar noch einen 50-Meter Stand für KK-Gewehre, aber der fällt ja für GK raus.

Für die Beantragung der gelben WBK reicht das aber.

 

Was GK-Gewehre auf grüne WBK angeht, mußt Du halt nachweisen daß Du Dich wo einmieten kannst. Das kommt wiederum darauf an, wo Du wohnst. In SW-Deutschland bietet sich Philippsburg an, da kann man (fast) alles schießen.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Waschbaerrr:

Wie ich oben schon gesagt hatte, habe ich unzählige unterschiedliche Antworten auf diese Frage bekommen, und jeder sagte was anderes. Wie soll man sich daraus dann ein vernünftiges Bild machen können? Ich denke mal dass ich mit dem Wissen welches hier im Forum herrscht wohl schlauer werde, sonst hätte ich wohl nicht gefragt.

Auch hier wirst Du (wie oben zu sehen) unterschiedliche und teilweise differierende Antworten, Aussagen und Behauptungen bekommen, die Du genauso auf ihre Glaubwürdigkeit wirst einschätzen müssen, um Dir ein vernünftiges Bild zu machen.

 

Aber das wirst Du noch merken, wenn Du eine Weile im Forum bist.

 

Dennoch wäre es traurig, wenn Du in Deinem Verein nicht die korrekte Antwort auf Deine Frage bekommen könntest.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

Der war gut :D

 

22er Unterhebel für Speed oder Fallscheibe?

Schwer heißt nicht unmöglich. 

Es schrenkt die kauffreiheit etwas ein, wenn man beim ersten Kauf z.b. eher eine BDF kaufen möchtet anstatt eines UHR. Kommt nicht so gut, wenn auf der Behörde nicht ganz mit offenen Kartenspielt. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Für die Beantragung der gelben WBK reicht das aber.

 

Was GK-Gewehre auf grüne WBK angeht, mußt Du halt nachweisen daß Du Dich wo einmieten kannst....

DAS stimmt so aber nicht. Wenn er die neue Gelbe mit einer KK-Langwaffe, die er, wie er schrieb, auf seinem Heimatstand auf 50m schießen kann, erwirbt,  stehen ihm nach dem Erwerb der KK-Langwaffe und Erteilung der gelben WBK alle Möglichkeiten offen, was Repetierer und Einzellader anbelangt.

 

GK - Gwehre auf grün müßten ja dann HA sein, da muß man sowieso das Bedürfnis jedesmal nachweisen.

 

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Johannes.22:

Es schrenkt die kauffreiheit etwas ein, wenn man beim ersten Kauf z.b. eher eine BDF kaufen möchtet anstatt eines UHR. Kommt nicht so gut, wenn auf der Behörde nicht ganz mit offenen Kartenspielt. 

 

vor 48 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Wenn er die neue Gelbe mit einer KK-Langwaffe, die er, wie er schrieb, auf seinem Heimatstand auf 50m schießen kann, erwirbt,  stehen ihm nach dem Erwerb der KK-Langwaffe und Erteilung der gelben WBK alle Möglichkeiten offen, was Repetierer und Einzellader anbelangt.

Das ist egal für welche Waffe ich ein Bedürfnis der gelben bekomme. Ich habe es dann. Kaufen kann man dann damit alles was eine genehmigte deutsche Sportordnung irgendeines Vebrandes  . Kenne kaum einen der das als erstes kaufte auf Gelb was er auch beantragt hatte. Geht dabei nur um das Bedürfnis an sich. Könnte man, was auch einige Behörden machen, gleich mit der Grünen mit dazu geben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Waschbaerrr:

Nachdem ich jetzt im Verein, bei Freunden, und im Internet mich mal umgehört/umgesehen habe bin ich nur noch mehr verwirrt als vorher.

 

vor 18 Stunden schrieb Waschbaerrr:

Wie ich oben schon gesagt hatte, habe ich unzählige unterschiedliche Antworten auf diese Frage bekommen, und jeder sagte was anderes. Wie soll man sich daraus dann ein vernünftiges Bild machen können?

 

...in dem man das selbst(ändig) erledigt! ....eine gewisse Eigeninitiative kann man ja erkennen....einfach so weitermachen!

 

lesen bildet:

WaffG

AWaffV

WaffVwV

Sportordnung und Richtlinien des Verbandes

 

... dann ist schon mal das allerallermeiste an Fragen beantwortet ... für den Feinschliff dann ab in ein Forum!

(dann kann man auch selbst leicht erkennen wer - wie auch in diesem thread mal wieder - nur Halbwissen und Falschwissen absondert)

 

 

wer glaubt dieses Wissen in einem Sachkundekurs zu erlangen oder die Sachverhalte wirklich erklärt zu bekommen, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

auch kann man getrost über 90% des Geblubbers an Stammtischen (zu diesem Thema) in die Tonne treten.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb rugerfan:

Ein UHR in .22 bedeutet gleichzeitig Munerwerb. Nur so, wenn zur 9er ein KK-WS kommen sollte ......

Nicht, dass ein UHR in .22lr nicht ein Riesenspassmacher wäre,

aber für den Munitionserwerb braucht es das nicht.

Den erbt das Wechselsystem von der Basiswaffe.

Geschrieben

seine Aussage macht nur insofern Sinn, dass die Munitionserwerbsberechtigung günstiger wäre, vorausgesetzt der UHR wird sowieso angeschafft (ode rist bereits vorhanden) und die Mun.Berechtigung für das WS wäre mit höheren Kosten verbunden.

 

ansonsten wäre die Aussage für den ......

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb alzi:

wer glaubt dieses Wissen in einem Sachkundekurs zu erlangen oder die Sachverhalte wirklich erklärt zu bekommen, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

Kann mir mein Sachkundedozent auf Nachfrage die Zusammenhänge nicht verständlich, nachvollziehbar und belegt erklären, sollte ich aufstehen, gehen und mir eine andere Schulung mit einem anderen Dozenten suchen.

 

Aber ja, die Realität sieht wohl anders aus, Hauptsache Zettelchen statt verstanden haben. :unknw:

Und wir dürfen dann wieder die Nachgeburt großziehen... :rolleyes:

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Geschrieben

Genau. Ich sitze in einem schon bezahlten Kurs, den ich machen muss, ansonsten keine WBK.

 

DANN passiert das Undenkbare: Der Kursleiter hat eine andere Meinung als ich oder kann mir irgendwas nicht so erklären, das ICH das auch wirklich verstehe.

 

Die einzig zutreffende Lösung: rage-quit, slam-door exit, LMAA-Abgang. Geht nicht anders. Pfeif aufs Geld und die vertane Freizeit.

 

Die Luschen bleiben halt sitzen und kriegen den Schein. :rolleyes:

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