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IGNORED

Airringer


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Geschrieben

Die Farbe spielt aber nur eine Rolle wenn das ganze zum Spiel bestimmt ist, wenn es zur Verteidigung bestimmt ist, ist die Farbe egal.

 

Zitat

Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb schmitz75:

das volle Video gibt es auf Facebook:

Schon in der Vorschau ist die Hand vor dem Lauf (und dann noch direkt nach dem Laden) irgendwie seltsam. Im vollen Video gibt's dann auch gleich noch gewohnheitsmäßig den Finger auf dem Abzug beim Herumfuchteln. You'll shoot your eye out, kid!

Geschrieben

Ich finde den Sprave einfach unsympathisch. Dieses Ganze:“Ich bin so schlau und kann so toll in der Grauzone herumschwimmen und damit Geld verdienen!“ geht so lange gut, bis man im BMI den Kanal voll hat und noch mehr verboten wird!:016:

Fehlt nur noch, dass er seine geniale Erfindung „Einwandererverschrecker“ o.ä. nennt...

Geschrieben

Da ist was dran. Ich bin sicher der Letzte, der vorauseilender Übererfüllung von Gesetzen das Wort redet. Aber um mal ein vielleicht ähnlich gelagertes Beispiel zu bringen: Ich bin mir nicht sicher, ob man heute vielleicht auch als Sportschütze einen MP 5 oder AK Klon, der optisch und vom Kaliber her dem Original entspricht haben dürfte....wenn es kurz nach Wegfall des damaligen Anscheinsparagraphen nicht die ganzseitigen Verkaufsanzeigen einer Firma B. aus E. gegeben hätte.

Was die bei einem durchschnittlichen Bundestagsabgeordneten, dem man das vorlegt auslösen, hätte man sich denken können. Das war imho mehr Glück als "Geheimdiplomatie", dass die Änderung nicht gleich wieder rückgängig gemacht wurde.

Geschrieben
Am 10.5.2018 um 04:22 schrieb schmitz75:

Das Teil hat gar keinen Lauf und in der Vorschau ist das Ding gar nicht geladen.

Er steckt die Pfeile rein, und die Kartuschen halten den Druck nach seiner Aussage monatelang. Damit würde ich jedenfalls das Ding als geladen ansehen, abgesehen davon, daß man auch nicht vor einer mit wahrscheinlich nicht funktionsfähiger Munition bestückten Waffe mit der Hand fuchtelt. Würdest Du eine ohne Pulver zusammengebastelte Patrone in eine Pistole stecken und dann mit der Hand vor dem Lauf herumfuchteln oder damit in alle möglichen Richtungen zeigen und den Abzug wild betätigen?

 

Und wenn Du magst, nenne die Abschußrohre halt anders als Lauf, aber meine Hand halte ich jedenfalls nicht vor den Teil einer Waffe (oder wenn Du magst: eines hochenergetischen Spielzeugs, das keine Waffe ist) wo das Aua-Aua rauskommt. Noch weniger würde das in einem Video tun, das sich an Leute richtet, denen die Sicherheitsregeln noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen sind.

Geschrieben

Er war auf der IWA, hatte den Airringer aber nicht dabei.

Zu dem Zeitpunkt war der noch nicht vorführbar.

Lieferbarkeit hängt von der Stellungnahme des BKA ab.

Entweder 4 oder 9 Monate ....

Geschrieben

Was ich ganz generell für oberdämlich halte: er bewirbt das Ding bereits jetzt als SelbstverteidigungsWAFFE. Vom Hersteller dafür bestimmt, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Super...

Zudem: 70 Joule machen zweifellos ziemlich aua, aber wirklich handlungsunfähig? KK hat etwa 200 J bei geringerem Durchmesser.

Wenn er clever wäre, hätte er von Anfang an gesagt, was das für ein geniales SPIELZEUG ist, anstatt von „verheerender Wirkung“ zu faseln.

Meine Prognose ist, selbst wenn das BKA das zunächst zähneknirschend durchwinkt, werden wir uns bald über einen neuen Paragraphen oder eine Erweiterung freuen können. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb WOF:

Er war auf der IWA, hatte den Airringer aber nicht dabei.

Zu dem Zeitpunkt war der noch nicht vorführbar.

Lieferbarkeit hängt von der Stellungnahme des BKA ab.

Entweder 4 oder 9 Monate ....

Ich hab ihn gesucht wie bekloppt. 

 

Einen Stand hatte er nicht, oder? 

 

Ich hatte rumgefragt, auch bei der Messeleitung.

  • 2 Monate später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Eine Anscheinswaffe ist es nicht, unabhängig von der Farbe.

 

Man beachte die Legaldefinition, Anlage 1 zum WaffG, Ziffer 1.6:

 

1.6

Anscheinswaffen sind
 
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
 
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
 
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
 
Da das Ding keine Schusswaffe ist und auch keiner Schusswaffe nachgebildet ist, ist es keine Anscheinswaffe.

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